Ein Fahrtraining soll dazu beitragen, dass sich Verkehrsteilnehmer im Alltag sicherer fühlen und gefährliche Situationen besser meistern können. Doch wie auch im Straßenverkehr können Unsicherheiten, Unaufmerksamkeiten oder kleine Fehler zu einem Unfall beim Fahrsicherheitstraining führen. In einer solchen Situation ist es dann wichtig zu wissen, wie es sich zu verhalten gilt und was in Bezug auf die Schadensregulierung zu beachten ist.
Geschieht bei einem Fahrsicherheitstraining ein Unfall, ist es wichtig zu klären, wer für den Schaden aufkommt und welche Bedingungen gelten. Daher sollten alle Teilnehmer bereits im Vorfeld abklären, ob eine zusätzliche Versicherung notwendig ist oder ihre Kfz-Police alles abdeckt. Was in einer solchen Situation noch zu beachten ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Unfall beim Fahrsicherheitstraining: Was im Vorfeld zu klären ist
Je nach Anliegen und Zielvorstellungen können sich Interessierte zwischen einer Vielzahl an Kursen entscheiden. In der Regel sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme einheitlich geregelt, dennoch können einige Punkte von den Veranstaltern selbst bestimmt werden. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann üblicherweise Klauseln enthalten, die verschiedene Vorgaben festlegen können.
Auch der Versicherungsschutz kann einer diese extra geregelten Punkte darstellen. Kommt es zu einem Unfall beim Fahrsicherheitstraining, sollte klar sein, wer haftet, sodass eine Schadensregulierung erfolgen kann. Veranstalter stellen durch Klauseln oftmals sicher, dass Teilnehmer einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen und diesen auch nachweisen können. Darüber hinaus ist es auch möglich, festzulegen, dass für einen Kurs eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden muss.
Um Ansprüche nach einem Unfall beim Fahrsicherheitstraining geltend machen zu können, muss in der Regel entweder eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung oder eine KFZ-Vollversicherung vorliegen. Ohne den Nachweis dürfen Teilnehmer das Training meist erst gar nicht beginnen. Das dient in erster Linie der Absicherung des Veranstalters und soll zudem auch sicherstellen, dass Teilnehmer nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen, falls doch etwas passieren sollte.
Klauseln regeln meist die Haftung
Oftmals beinhalten die Angebote auch Haftungsausschlüsse mit denen sich die Teilnehmer einverstanden erklären. Darüber hinaus werden teilweise auch Vollkaskoversicherungen angeboten, die vor der Teilnahme hinzugebucht werden müssen. Was auf ein Angebot zutrifft, sollten Interessierte bereits vor oder bei der Buchung des Kurses in Erfahrung bringen.
Verhalten bei einem Unfall beim Fahrsicherheitstraining
Die Flächen eines Fahrsicherheitszentrums sind so gestaltet, dass Fahrzeuge viel Raum zum Manövrieren und Ausweichen haben. Hindernisse können und sollen in den Kursen auch umfahren werden, sodass beim Bau der Zentren die Nutzung der Flächen einbezogen wurde. Es ist zudem auch üblich, dass die Übungen von den Teilnehmern einzeln hintereinander absolviert werden. So sinkt das Risiko, dass ein Wagen dort steht, wo es nicht hingehört oder sich die Fahrzeuge der Teilnehmer bei den Übungen zu nahe kommen.
Auch die Zonen außerhalb der Übungsflächen sind meist so angelegt, dass Unfälle bestmöglich vermieden werden können. Dennoch sind nicht alle Eventualitäten vorhersehbar, sodass die Möglichkeit, einen Unfall beim Fahrsicherheitstraining zu haben, in Betracht gezogen werden muss.
Ist es passiert, gelten die gleichen Vorgaben zum Verhalten wie bei einem Unfall im Straßenverkehr. Bei Personenschäden sind die Rettungskräfte sowie die Polizei zu verständigen und dann, wenn möglich, Erste Hilfe zu leisten. Erst nach der Versorgung sollte der Unfall so detailliert wie möglich aufgenommen werden.
FAQ: Unfall beim Fahrsicherheitstraining
Grundsätzlich gelten auch nach einem Unfall beim Fahrsicherheitstraining die gleichen Verhaltensregeln wie auf der Straße. Besondere Vorgaben sind hier nicht zu beachten.
Gibt es Personenschäden bzw. größere Sachschäden, ist die Polizei zu verständigen. Gleiches gilt, wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können. Bei geringen Sachschäden und wenn der Datenaustausch funktioniert, ist es nötig, die Polizei zu rufen.
Nach einem Unfall gilt hier das Gleiche wie sonst im Straßenverkehr. Der Schaden ist der Versicherung zu melden, welche die Regulierung übernimmt.