Von Paris nach Marseille, die Bretagne erkunden oder ein Trip durch die Alpen – all das ist mit einem Auto wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bahn bzw. dem Flugzeug.
Doch mit dem Auto unterwegs zu sein, heißt erstens sich mit den Verkehrsregeln in Frankreich auseinanderzusetzen und zweitens auch die Fahrgewohnheiten der Franzosen zu beachten. Denn ein Unfall in Frankreich kann das Urlaubsvergnügen schnell trüben.
Wie sich Reisende beispielsweise bei einem Unfall in Frankreich auf der Autobahn richtig verhalten, welche Informationen für die Schadensregulierung wichtig sind und wann die Polizei in der Regel erscheint, sind Fragen, die der nachfolgende Ratgeber näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist bei einem Unfall in Frankreich wichtig?
Bei einem Unfall im Ausland zu wissen, was zu tun ist, kann im Fall der Fälle sehr wichtig sein. Doch auch eine gute Vorbereitung kann im Nachhinein Probleme vermeiden und die Schadensregulierung beschleunigen. So sollten Frankreich-Reisende die Grüne Versicherungskarte dabei haben, auch wenn in der Grand Nation das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis ausreichend ist. Die Karte ist in diesem Fall eine zusätzliche Absicherung.
Auch die Mitnahme eines europäischen Unfallberichts ist empfehlenswert, da dieser für die Regulierung der Schäden herangezogen wird. Die deutsch-französische Version kann die Unfallaufnahme erheblich erleichtern.
Sind Reisende dann in einen PKW- oder Motorradunfall in Frankreich involviert, unterscheiden sich die unmittelbaren Maßnahmen nicht von denen in Deutschland. Zunächst muss die Unfallstelle abgesichert werden.
Beim Verlassen des Fahrzeugs nach einem Unfall in Frankreich auf der Autobahn sowie außerorts muss eine Warnweste angelegt werden. Geschieht dies nicht, kann das einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zur Folge haben.
Die Unfallstelle sowie auch der Unfallhergang sollten so detailliert wie möglich festgehalten werden. Hier sind Unfallskizzen und Fotos hilfreich. Zudem kommt hier dann auch der europäische Unfallbericht zum Einsatz. Der Austausch der Daten zu den Beteiligten, wie Name, Anschrift, Autokennzeichen und Versicherung ist hier von Bedeutung für die spätere Regulierung.
Wann sollte bei einem Unfall in Frankreich die Polizei gerufen werden?
Wichtig zu beachten ist, dass die Polizei nach einem Unfall in Frankreich in der Regel nur dann erscheint, wenn die Personen mehr als leicht verletzt sind.
Istd ie Polizei dennoch verständigt, wird bei Sachschäden jedoch kein Unfallprotokoll aufgenommen, sondern lediglich der Austausch der wichtigsten Daten sowie das Ausfüllen des Unfallberichts beaufsichtigt. Alle Beteiligten müssen den Unfallbericht unterzeichnen. Tut dies einer nicht, sollten zumindest die Gründe dafür im Bericht geschildert werden.
Unfall in Frankreich: Schadensregulierung durch Versicherung
Geschädigte aus Deutschland haben nach einem Unfall in Frankreich zwei Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen und den Schaden regulieren zu lassen. Zum einen gibt es den direkten Weg über die französische Versicherung des Unfallgegners, was in der Regel nur auf Französisch möglich ist.
Eine Besonderheit ist, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht ersetzt werden. Dennoch kann es ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren, wenn es zu Problemen bei der Regulierung kommt.
FAQ: Unfall in Frankreich
Ja, das Vorgehen nach einem Unfall unterscheidet sich in Frankreich nicht von dem in Deutschland. Die Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe und die Aufnahme der wichtigsten Daten sind auch hier wichtig.
In Frankreich erscheint die Polizei in der Regel nur, wenn Personnen schwerer verletzt sind. Dann muss die Polizei verständigt werden. Bei reinen Sachschäden ist dies keine Pflicht.
Die Schadensregulierung kann vor Ort bei der Versicherung erfolgen. Oder Betroffene wenden sich in Deutschland an einen Regulierungsbeauftragten.