Gutes Essen, malerische Landschaften, endlose Strände und historische Bauwerke – Italien ist nicht ohne Grund eines der beliebtesten Urlaubsländer Europas. Wenn auch Sie einen Urlaub in Italien planen und die Reise über die Alpen mit dem Auto bestreiten wollen, können Sie sich auf wunderschöne Bergzüge und eine atemberaubende Aussicht freuen.
Passen Sie aber gut auf, denn in den verwinkelten Gassen italienischer Altstädte passieren häufig Unfälle. Wie verhalten Sie sich nun, wenn Sie einen Unfall in Italien haben? Greift hier Ihre deutsche Versicherung? Müssen Sie als Ausländer überhaupt mit Folgen rechnen?
Was Sie zu erwarten haben, wenn Sie einen Unfall in Italien als deutsche Touristen haben und wie Sie sich am besten vorbereiten, verrät dieser Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Unfall in Italien – welches Recht gilt?
Wenn Sie als Ausländer einen Unfall in Italien haben, dann wird für dessen Bearbeitung und auch Beurteilung italienisches Recht angewandt. Das heißt, dass bei eigenem Verschulden und Erfüllen eines entsprechenden Tatbestands auch mit einer Sanktion gemäß dem italienischen Bußgeldkatalog zu rechnen ist.
Die Verkehrsregeln in Italien richten sich hingegen genau wie die deutschen nach den allgemeinen europäischen Verordnungen im Rahmenbeschluss 2005/214/JI, die für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, sodass es auch im Bezug auf die Schuldverhältnisse in der Regel keine großen Abweichungen gibt.
Kommt es zum Unfall in Italien, zahlt die Versicherung?
Ein in Deutschland zugelassenes Auto muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese deckt die Schäden ab, die am Fahrzeug/Eigentum des Unfallgegners entstehen. Doch springt die deutsche Versicherung auch ein, wenn Sie einen Unfall in Italien – also jenseits der deutschen Grenzen haben?
Tatsächlich gilt die Haftpflichtversicherung innerhalb Europas (auch nicht EU) und teilweise sogar in Hoheitsgebieten europäischer Staaten, die sich außerhalb Europas befinden. Sie können also ganz beruhigt sein, denn der Schutz der deutschen Haftpflichtversicherung kommt bei einem Unfall in Italien zum Tragen.
Als Nachweis für Ihre Versicherung benötigen Sie in Italien keine grüne Karte. Stattdessen reicht Ihr Kfz-Kennzeichen als Ausweisdokument. Es wird trotzdem empfohlen, die Karte mitzuführen, da sie als einheitliches Dokument die Verständigung erleichtern kann.
Unfall in Italien – hilft der ADAC?
Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) können innerhalb der Bundesrepublik von einem kostenlosen Pannenservice sowie anderen Dienstleistungen profitieren, die einen Unfall erleichtern können. Doch wie verhält es sich, wenn Sie einen Unfall in Italien auf der Autobahn haben. Kann der ADAC da helfen?
Der ADAC bietet einen solchen Service an. Dieser ist allerdings nicht in der Standard-Mitgliedschaft, sondern in einem teureren Paket enthalten.
Beim Unfall in Italien haftet in der Regel der Fahrer
Besonders, wenn Sie einen Unfall in Italien mit dem LKW haben oder mit einem Mietwagen im Ausland fahren, ist wichtig zu beachten, dass im südeuropäischen Land nach Artikel 2054 des Codice Civile in der Regel der Fahrzeugführer für Schäden verantwortlich ist und nicht der Halter. Ausgenommen ist der Fall, wenn der Fahrer beweisen kann, alles in seiner Macht Stehende getan zu haben, um den Verkehrsunfall zu vermeiden.
Es gilt beim Zugunfall oder Schiffsunfall: Italien wendet hier dasselbe Prinzip des Haftungsanspruchs an. Allerdings können andere Regeln im Bezug auf Versicherungen gelten. Wenn Sie also eine andere Reiseroute als die Autobahn wählen, dann informieren Sie sich im Vorfeld entweder bei einem deutschsprachigen Anwalt in Italien, oder aber bei der deutschen Botschaft vor Ort.
Grundsätzlich sollten Sie auf unbekanntem Terrain umsichtig fahren!
Immer öfter wird von einem tragischen Auto- oder Busunfall in Italien berichtet, besonders im geschäftigen Reiseverkehr im Sommer. Damit ein Unfall in Italien mit Todesfolge vermieden werden kann, gilt also: In Regionen, mit denen Sie nicht vertraut sind, ist höchste Vorsicht geboten. Selbst einheimische Autofahrer oder hektische Urlauber im Reiseverkehr sollten Sie nicht aus der Ruhe bringen.
FAQ: Unfall in Italien
Auch in Italien erreichen Sie Polizei und Co. unter 112.
In Italien gilt ebenso wie in Deutschland Fahrerhaftung, das heißt, dass stets der Fahrer, nicht der Halter für ein Fehlverhalten haftet.
Nein, empfohlen wird die Mitnahme jedoch trotzdem. Außerdem sollten Sie einen internationalen Unfallbericht zur Hand haben.