Ist kein eigenes Auto vorhanden, greifen viele Autofahrer gelegentlich auf einen Mietwagen zurück. Auch bei Geschäftsreisen ist das eine willkommene Möglichkeit, von A nach B zu kommen, ohne dass lange Wartezeiten und umständliche Umwege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Kauf genommen werden müssen.
Als ebenso „normaler“ Verkehrsteilnehmer, ist es häufig nicht zu vermeiden, dass auch mit einem Leihwagen ein Unfall passiert. Sie sind mit dem Fahrzeug nicht sehr vertraut und schätzen Abstände vielleicht falsch ein. Als logische Konsequenz besteht hierbei eine erhöhte Unfallgefahr.
Welche Besonderheiten es zu beachten gilt und wie Sie sich am besten nach einem Unfall mit dem Leihwagen verhalten, stellt Ihnen dieser Ratgeber vor.
Inhaltsverzeichnis
Video: Verhalten bei einem Unfall
Was ist bei einem Autounfall mit dem Mietwagen genau zu tun?
Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln nach einem Unfall. Zuerst ist es darum wichtig, eine ordnungsgemäße Absicherung der Unfallstelle vorzunehmen, gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und bei schlimmeren Verletzungen selbstverständlich den Notruf zu verständigen.
Kommt es also mit dem Mietwagen zu einem Unfall, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei rufen. Dabei ist unerheblich, welchen Schweregrad der Unfall hat. Das heißt, selbst wenn nur ein geringer Schaden am Mietwagen entstanden ist, sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie die Polizei rufen, denn eine Reparatur ist so gut wie immer nötig.
Selbstverständlich müssen Sie anschließend schnellstmöglich das Unternehmen informieren, welches Ihnen den Wagen vermietet hat. Hatten Sie einen Unfall mit dem Mietwagen im Ausland, ist dieser Schritt von besonderer Wichtigkeit.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte bei einem Autounfall mit einem Leihwagen zusammengefasst:
- Absicherung der Unfallstelle
- Erste-Hilfe leisten (falls nötig)
- Notruf betätigen (falls nötig)
- Polizei rufen
Unfall mit dem Leihwagen: Wer zahlt den Schaden?
Haben Sie schon einmal ein Auto gemietet, dann wissen Sie sicher, dass es verschiedene Versicherungspakete gibt, die Sie zum Wagen hinzubuchen können. Nicht zuletzt sind dabei häufig die Kosten entscheidend. Schließlich rechnet niemand damit, dass der Mietwagen zu Schaden kommt.
Eine Haftpflichtversicherung muss natürlich bestehen, da dies gesetzlich in Deutschland vorgegeben ist. Beschädigen Sie mit dem Mietwagen bei einem Unfall ein anderes Auto, sind die Kosten dafür gedeckt.
Haben Sie beim Vermieter zum Beispiel die optionale Vollkaskoversicherung und es kommt zu einem Unfall mit Ihrem Mietwagen, ist eine Selbstbeteiligung in der Regel durch Sie zu begleichen. Wie hoch diese ist, können Sie meist zuvor selbst bestimmen.
Im Allgemeinen ist die Problematik „Leihwagen bei einem Unfallschaden“ recht komplex – vor allem im Hinblick darauf, wer letzten Endes den Schaden zahlen muss. Ist die Schuldsache allerdings geklärt, sollte alles seinen Gang gehen. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, die Polizei bei einem Unfall zu verständigen.
FAQ: Unfall mit Mietwagen
Die wichtigsten Schritte haben wir hier zusammengefasst.
Häufig bestehen die Autovermietung darauf, dass ein Schaden auch bei der Polizei gemeldet wird. Genauere Informationen können Sie in der Regel den AGBs entnehmen.
Haben Sie einen Unfall verursacht, kommt die Haftpflichtversicherung für die Schäden, die die anderen Unfallbeteiligten erleiden auf. Wer die Schäden am Mietwagen begleicht, hängt vom gewählten Versicherungsschutz ab. So kann selbst bei der Schadensregulierung über eine Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung anfallen.