Damit das Zusammenleben von Mensch und Hund richtig klappt, müssen beide Seiten viel lernen und zum Beispiel den Spaziergang an der Leine und das Verhalten an Fußgängerüberwegen trainieren. Dennoch kann es grundsätzlich immer vorkommen, dass der Vierbeiner kurzzeitig seine Erziehung vergisst, sich von der Leine losreißt und auf die Straße rennt. Autofahrer können in einer solchen Situation häufig nicht mehr rechtzeitig anhalten oder sicher ausweichen und fahren daher den Hund an.
Wie Sie sich richtig verhalten, wenn Sie versehentlich einen Hund überfahren, was gemäß Verkehrsrecht zu beachten ist und wer bei einem Unfall mit Hund zahlt, klären wir nachfolgend.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Unfall mit Hund
Bei einem Autounfall mit einem Hund finden grundsätzlich die allgemeinen Vorgaben zum Verhalten bei einem Unfall Anwendung. Darüber hinaus müssen Sie auch sicherstellen, dass von dem verletzten Tier keine Gefahr ausgeht. Sie sollten dieses, nachdem die menschlichen Unfallbeteiligten versorgt sind, zu einem Tierarzt bringen.
Verursacht ein Hund einen Unfall, muss der Hundehalter für die Verletzungen sowie die Sach- und Vermögensschäden aufkommen, die dadurch entstehen. Ebenso muss er die Tierarztkosten selbst übernehmen. Unter Umständen kann der Autofahrer allerdings eine Mitschuld tragen.
Ob der Hund an einer Leine geführt wurde oder nicht, spielt für die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in der Regel keine Rolle. Auch ein Leuchtgeschirr für Hunde, dass die Sichtbarkeit bei Dunkelheit verbessert, beeinflusst die Haftung nicht.
Um bei Spaziergängen das Risiko zu reduzieren, dass der Hund auf die Straße rennt, sollten Sie diesen stets durch eine Leine und einem gut sitzendem Geschirr sichern. Darüber hinaus spielt auch die Erziehung des Vierbeiners eine wichtige Rolle. Um die Sichtbarkeit und somit auch die Sicherheit zu erhöhen, können zudem Leuchtgeschirre genutzt werden.
Video: Tier überfahren – und nun?
Verhaltensregeln beim Unfall mit Hund: Was ist zu tun?
Ereignet sich ein Unfall mit einem Hund, ist dies für alle Beteiligten ein ziemlicher Schock. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Verhaltensregeln bei Unfällen zu beherzigen. Dabei sind insbesondere folgende Schritte wichtig:
- An einer sicheren Stelle anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen)
- Polizei verständigen (110)
- Erste Hilfe leisten
- Auf Polizei und Notarzt warten
Wurde ein Hund angefahren oder handelt es sich um einen Unfall mit einem Hund im Auto, ist es zudem wichtig, den Hund zu sichern. Denn auch dieser kann unter Schock stehen und ggf. aggressiv reagieren. Dabei sollten Sie Ihre Hände vor dem Kontakt mit dem Tier immer bedecken, um zumindest etwas vor Bissen, Kratzern oder übertragbaren Krankheiten geschützt zu sein.
Tierfreunde sollten zudem beachten, dass Menschen bei der Ersten Hilfe immer Vorrang haben. Sind diese versorgt, können Sie sich um ihren Vierbeiner kümmern und diesen ggf. zu einem Tierarzt bringen.
Wichtig! Wer einen angefahrenen Hund einfach zurück lässt, kann laut Tierschutzgesetz wegen Tierquälerei belangt werden. Der Gesetzgeber bewertet dies als Straftat, für die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen kann. Wer diese Sanktionen vermeiden möchte, sollten daher bei einem Unfall mit Hund die Polizei verständigen.
Autounfall mit Hund: Rechtslage zu Schuld und Haftung
Wurde der Vierbeiner medizinisch versorgt und ist der erste Schreck erst einmal überwunden, stellt sich bei einem Unfall mit Hund die Frage: Wer zahlt für die entstandenen Schäden am beteiligten Fahrzeug und mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld? Unter § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wie dieser Auszug zeigt, müssen Tierhalter grundsätzlich für die Schäden aufkommen, die ihr Vierbeiner verursacht. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der verschuldungsunabhängigen Gefährdungshaftung. Konkret bedeutet dies, dass mit der Haltung eines Tieres eine unberechenbare Gefahr einhergeht. Aus diesem Grund muss der Besitzer für den Schaden aufkommen, der bei einem Unfall durch einen Hund entsteht. Ebenso muss dieser die anfallenden Tierarztkosten bezahlen.
Bei der Bewertung der Schuldfrage spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Hund, der überfahren wurde, ohne Leine unterwegs war oder sich trotz dieser losreißen konnte. Auch Leuchtgeschirre oder reflektierende Westen für Hunde beeinflussen die Haftung nicht, können aber sinnvoll sein, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
Bei einem Unfall mit Hund können sich Schmerzensgeld und Schadensersatz schnell zu einem hohen Betrag summieren. Eine Absicherung ist mithilfe einer Tierhalterhaftpflichtversicherung möglich, die in einigen Bundesländern auch bereits Pflicht ist.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Autofahrer, der den Hund angefahren hat, eine Mitschuld trägt – etwa wenn er zu schnell gefahren ist, ein Handy während der Fahrt nutzte oder unachtsam war. Darüber hinaus kann auch die allgemeine Betriebsgefahr beim Führen von Kraftfahrzeugen berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann es also möglich sein, dass der Fahrer einen Teil des Schadens selbst tragen muss.
Hund überfahren: Gerichtsurteile zur Schuldfrage
Unter Umständen befasst sich ein Gericht mit einem Autounfall, wenn ein Hund angefahren wurde. Wer ist schuld und muss daher haften? Diesen Fragen müssen die Richter auf den Grund gehen und dabei die individuellen Umstände berücksichtigen. Nachfolgend finden Sie exemplarisch drei Gerichtsurteile:
- Der Hund riss sich wegen eines Kaninchens los und wurde von einem Auto angefahren. Da der Pkw mit 100 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war, lag die Schuld des Fahrers laut Gericht bei 75 Prozent. Der Hundehalter haftete zu 25 Prozent. (OLG Hamm vom 10. Januar 2000, Az.: 6 U 202/99)
- Ohne persönliches Verschulden der Fahrerin rennt ein Hund in ein Auto. Das Gericht spricht ihr dennoch eine Teilschuld von 25 Prozent aufgrund der Betriebsgefahr zu. Der fahrlässige Hundehalter haftet zu 75 Prozent. (LG Nürnberg-Fürth vom 13. Juli 1995, Az.: 2 S 2256/95)
- Ein nicht angeleinter Hund rennt durch ein offenes Gartentor auf die Straße und verursacht einen Auffahrunfall. Der Halter trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung für die Kollision. (LG Coburg vom 23. Juli 2003, Az.: 32 S 35/03)
Es zeigt sich somit, dass bei einem Unfall mit Hund immer die Umstände des Tatherganges zu berücksichtigen sind. Wenden Sie sich für eine individuelle Beurteilung daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Wie lässt sich ein Unfall mit Hund verhindern?
Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Daher machen sich Hundehalter häufig Gedanken, wie sie die Sicherheit ihres Hundes verbessern können. Doch welche Maßnahmen lassen sich ergreifen, damit es gar nicht erst zum Schlimmsten kommt?
Gemäß § 28 StVO sind Haustiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalten. Daher sollten Hund bei einem Spaziergang immer angeleint. Im Gegensatz zu Halsbändern ermöglichen zudem Geschirre meist eine bessere Sicherung des Vierbeiners. Damit der Hund nicht vom eigenen Grundstück rennen kann, ist es zudem sinnvoll, Tore geschlossen zu halten.
Ebenfalls wichtig ist die Erziehung. So sollte Ihr Hund auf seinen Namen hören und selbst wenn er sich einmal losgerissen hat, auf Ruf wieder zu Ihnen zurückkommen. Zudem können Sie zum Beispiel trainieren, dass der Hund immer am Bordstein „Sitz“ macht.
Um die Sichtbarkeit des Hundes zu erhöhen und somit ggf. dafür zu sorgen, dass der Autofahrer diesen früher erkennt, können auch Leuchthalsbänder oder -geschirre zum Einsatz kommen. Auch kleine Warnwesten sind im Fachhandel erhältlich und sollen vor allem bei Dunkelheit für mehr Sicherheit sorgen.
Ziel der zuvor aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen ist es, eine mögliche Kollision zu vermeiden. Auswirkungen auf die Haftung bei möglichen Unfallschäden haben diese allerdings in der Regel nicht.
Wer haftet wenn ein Hund vor ein Fahrrad läuft und der Radfahrer zu schaden kommt?
Inwieweit ist die Leinedes Hundes und der Weg (Radweg, Feldweg, Waldweg, etc )für die Haftung ausschlaggebend?
Das würde mich auch brennend interessieren und es gibt im Netz keinerlei Info dazu. Kann das bitte beantwortet werden?