Nach einer Kollision im Straßenverkehr sind die Beteiligten verschiedenen Parteien gegenüber Rechenschaft schuldig. Zunächst sind alle Geschädigten (aber auch Zeugen) dazu verpflichtet am Unfallort zu verbleiben und sich gegenseitig auszuweisen. Diese Auskunftspflicht hat vor allem den Zweck, später eine Unfallrekonstruktion zu ermöglichen.
In einem zweiten Schritt, sollten Unfallverursacher aber auch Unfallopfer stets ihre Kfz-Versicherung von dem Vorfall in Kenntnis setzen, um die Schadensregulierung in Gang zu bringen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Unfall nachträglich melden – und welche Chancen sich daraus ergeben, Schlimmeres zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherung den Unfall nachträglich melden
Unfallbeteiligte sollten den Unfall innerhalb einer Woche ihrer Kfz-Versicherung anzeigen. Diese Unfallmeldepflicht geht aus dem Versicherungsvertrag hervor. Gesetzliche Grundlage ist § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Demnach sollen die Versicherungsleistungen bis zu 2.500 Euro gekürzt werden, wenn der Meldepflicht grob fahrlässig nicht nachgekommen wurde; bei Vorsätzlichkeit kann der Versicherungsschutz komplett gestrichen werden (Abs E.7.1 & E.7.3 AKB).
Diesen Maßnahmen können Sie entgegenwirken, wenn Sie den Unfall nachträglich melden und sich dies nicht hinderlich auf die Feststellung des Versicherungsfalls auswirkt (Abs E.7.2 AKB). Der Versicherung muss also die Möglichkeit gegeben werden, etwa durch Einholung von Gutachten, den Unfallhergang zu analysieren und die Schuldfrage zu klären.
Hieraus ergibt sich auch, weshalb das Unfallopfer ebenfalls bei seiner Versicherung Meldung erstatten sollte – es kann sich im Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass auch bei ihm eine Teilschuld liegt – wodurch seine Versicherung plötzlich regulierungspflichtig würde.
Wildunfall nachträglich melden
Besonders schwierig kann es werden, wenn Sie einen Wildunfall zu spät bei der Kaskoversicherung anzeigen. Diese übernimmt unter Umständen nämlich nur dann die Kosten für den entstandenen Schaden, wenn Sie nachweislich einen solchen erlitten haben. Hierfür müssen entsprechende Schäden am Fahrzeug vorhanden sein.
Auch kann Ihnen der Jagdpächter oder zuständige Förster eine Bestätigung für den Wildunfall ausstellen. Eine solche könne Sie jedoch nur erhalten, wenn Sie den Vorfall noch am Unfallort melden. Dazu rufen Sie am besten die Polizei. In welchen Situationen sind die Beamten außerdem zur Unfallstelle zu rufen? Und was geschieht, wenn Sie der Polizei einen Unfall erst nachträglich melden? Dazu mehr im folgenden Abschnitt.
Der Polizei den Unfall nachträglich melden
Laut § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Polizei immer dann hinzuzuziehen, wenn der Geschädigte nicht bekannt ist. Dies ist insbesondere bei einem Parkplatzunfall anzunehmen. Hier hat der Schädiger mindestens eine halbe Stunde an der Unfallstelle zu warten und darf sich erst dann entfernen.
Allerdings muss er seine Personalien hinterlassen und sich auf direktem Wege zur nächsten Polizeidienststelle begeben, wo der Unfall aufgenommen wird. Sollte dies unterbeiben, liegt Fahrerflucht vor. Außerdem wird dieser Tatbestand angenommen, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor alle anderen Beteiligten die Möglichkeit hatten, seine Personalien und Versicherungsdaten zu notieren.
Hierauf steht nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) je nach Sachlage eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft!
Fahrerflucht nachträglich melden
Sollten Sie jedoch rechtzeitig zur Vernunft kommen und ihre Beteiligung an dem Unfall nachträglich melden, so kann von dieser Strafe abgesehen werden (§ 142 Abs. 4 StGB). Es ist also stets zu empfehlen, den Unfall auch nachträglich noch zu melden. Sie geben dadurch zu erkennen, dass Sie sich Ihrer Schuld bewusst sind und hierfür die Verantwortung übernehmen wollen. Welche Strafe dann auf Sie zukommt, ist dann nicht mehr Sache der Polizei, sondern des Richters, der den Fall verhandelt.
FAQ: Unfall nachträglich melden
Um einen Unfall bei der Versicherung zu melden, bleibt Ihnen eine Woche Zeit, nachdem dieser geschehen ist.
Melden Sie einen Unfall bei der Versicherung zu spät, kann sich das ganz erheblich auf die Summe auswirken, die Sie dann von Ihrer Kfz-Versicherung bekommen. Um bis zu 2.500 Euro kann diese dann schrumpfen oder im Einzelfall sogar ganz entfallen.
Begehen Sie Fahrerflucht, aber gelangen dann doch zu einer Einsicht, haben Sie 24 stunden nach dem Unfall Zeit, diesen bei der Polizei zu melden.