Wer an der Grenze wohnt, für den ist das Routine: Mal eben für den günstigen Kaffee oder den verkaufsoffenen Sonntag in die Niederlande fahren und Abends wieder zurück nach Deutschland. Die EU macht’s möglich. Und auch abseits des Grenztourismus hat der Küstenstaat mit seiner wunderschönen Hauptstadt Amsterdam und beliebten niederländischen Campingstränden eine Menge zu bieten und ist immer eine Fahrt wert.
Doch wie verhalten Sie sich bei einem Unfall? In die Niederlande verschlägt es im Jahr unzählige deutsche Touristen, deshalb sind Unfälle im Nachbarland keine Seltenheit. Greift also die deutsche Versicherung? Worauf müssen Sie im Ausland achten? Dieser Beitrag verrät es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis
Unfall in Holland – was nun?
Zuerst einmal gilt es zu klären: Welches Recht gilt, kommt es im Ausland zum Unfall? Für die Niederlande wie für das übrige EU-Ausland gilt der Grundsatz: Im Regelfall gilt das Recht des Landes, auf dessen Boden es zum Unfall kam. Das Recht und die Verkehrsregeln in den Niederlanden fußen wiederum auf den allgemeinen europäischen Verordnungen im Rahmenbeschluss 2005/214/JI. Diese ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich, sodass die niederländischen Regelungen üblicherweise keine großen Abweichungen zu den deutschen aufweisen.
Szenario Unfall: Sind die Niederlande durch Ihre Versicherung abgedeckt?
Um in Deutschland ein Auto zulassen zu können, ist in der Regel der Abschluss einer Haftpflichtversicherung notwendig. Diese deckt die Schäden ab, die Sie als Autofahrer am Eigentum anderer verursachen. Doch ist mit einer deutschen Versicherung auch ein Unfall im Gebiet Niederlande abgesichert?
In der Regel: ja. Denn Ihre Haftpflichtversicherung hat im gesamten geographischen Raum Europas Gültigkeit. Gleiches gilt für außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten.
Eine grüne Karte benötigen Sie als Versicherungsnachweis in den Niederlanden auch nicht. Stattdessen ist das Kfz-Kennzeichen als Ausweisdokument ausreichend. Allerdings kann es die Verständigung erleichtern, wenn Sie die Karte trotzdem mit sich führen.
Unfall-Land Niederlande: So reagieren Sie im Ernstfall
Wenn Ihnen ein Unfall passiert und Sie verletzt werden, die Niederlande für Sie aber fremdes Terrain sind, kann dies gefährlich sein. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Aufbruch über die Begebenheiten erkundigen, sich mit dem Bußgeldkatalog der Niederlande auseinandersetzen und sich die niederländische Notrufnummer einprägen. Rufen Sie gegebenenfalls auch die Polizei.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Pannenservice des ADAC auch in den Niederlanden wirkt. Die Antwort: Ja und nein. Zwar bietet der Allgemeine Deutsche Automobilclub auch im Unfall für die Niederlande in Verbindung mit Partnerclubs einen Pannenservice an, dieser ist allerdings nicht in der Standard-Mitgliedschaft enthalten, sondern Teil eines teureren Abonnements.
Fahren Sie vorsichtig und vermeiden Sie Unfälle!
Jeden Sommer treffen routinierte Einheimische, gereizte Touristen und erschöpfte LKW-Fahrer auf der Autobahn im Nachbarland aufeinander. Die Folge ist leider allzu oft ein tödlicher Unfall. Die Niederlande als Reiseziel zu wählen, sollte deshalb entsprechend vorbereitet werden: Fahren Sie stets vorsichtig und erkundigen Sie sich im Vorfeld über besondere verkehrsrelevante Gegebenheiten in Ihnen unbekannten Gebieten.
Wenden Sie sich im Ernstfall auch an den Zentralruf der Versicherer in Deutschland. Die Nummer ist: +49 40 300 330 300.
FAQ: Unfall in den Niederlanden
Es gelten die gleichen Regeln wie hierzulande auch: Verständigen Sie den Notruf und leisten Sie Erste Hilfe. Die Notrufnummer ist auch dort die 112.
Ja, in der Regel sind Sie auch in den Niederlanden geschützt. Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten in der gesamten Europäischen Union.
Das ist nur möglich, wenn Sie sich gegen das Standard-Paket und für die teurere Mitgliedschaft entschieden haben.