Jedes Jahr lockt Österreich unzählige deutsche Urlauber in die Berge, sei es im Sommer zum Wandern oder im Winter, um sich auf der Skipiste den Alltagsstress von der Seele zu fahren. Durch den Brenner und andere Transitpfade ist Österreich auch ein vielbefahrener Durchfahrtsstaat.
Doch wie verhalten Sie sich als Urlauber, wenn Ihnen ein Unfall in Österreich passiert? Übernimmt Ihre Versicherung auch Verkehrsunfälle in Österreich? An wen wenden Sie sich im Ernstfall? Dieser Beitrag trägt die wichtigsten Fragen zusammen und beantwortet sie verständlich.
Inhaltsverzeichnis
Wie verhalten Sie sich bei einem Autounfall in Österreich?
Falls Sie das Unglück haben, an einem Unfall in Österreich beteiligt zu sein, bei dem es zu Verletzten kommt, sollte Ihr erster Impuls sein, die Unfallstelle zu sichern und den Notdienst zu rufen. Die Notrufnummer in Österreich lautet 122. Wenn Sie ADAC-Mitglied sind, können Sie unter Umständen außerdem den Pannendienst im Ausland in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie eine teurere Mitgliedschaft gebucht haben, die über die Standard-Mitgliedschaft hinausgeht.
Unfall in Österreich – wer bezahlt was?
Wenn es in Österreich zum Unfall kommt, stellt sich unter anderem die Frage, ob Ihre deutsche Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Diese greift zumindest in Deutschland immer dann, wenn Sie mit Ihrem Auto Schäden für andere Personen verursachen. Doch gilt dieser Schutz auch beim Unfall im Ausland?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in einigen außereuropäischen Hoheitsgebieten europäischer Staaten gültig. Bei einem Unfall in Österreich auf der Autobahn, Landstraße oder innerorts, sind Sie also in aller Regel auch durch Ihre Versicherung geschützt. Eine grüne Karte brauchen Sie innerhalb der EU nicht. Die Zentralrufnummer der Autoversicherer sollten Sie sich notieren, um bei einem Unfall in Italien dort zügig anrufen zu können (+49 40 300 330 300).
Wie erreichen Sie den Unfallverursacher im Ausland?
Da nach einem Unfall in Österreich mit einem Ausländer in der Regel das österreichische Recht gilt, nimmt sich in diesem Fall auch eine österreichische Haftpflichtversicherung der Schadensabwicklung an. Doch wie kommen Sie dann zu Ihrem Recht, wenn Sie zurück in Deutschland sind?
Um die Abwicklung von Unfällen in Europa zu vereinfachen, hat die EU es durch die 6. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (KH-Richtlinie 2009/103/EG) ermöglicht, dass Geschädigte, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, einen Unfall in Österreich auch per Schadensregulierung durch einen Beauftragten abwickeln lassen können. Die Schadensregulierung ist der Prozess, in dem ein Schaden abgewickelt wird, der zum Beispiel durch einen Motorradunfall in Österreich entstanden ist. Im Zuge dessen wird auch der Schadenersatz gegenüber der geschädigten Person gezahlt. Der Beauftragte ist dann die Stelle im Heimatland des Geschädigten, die von der Versicherung des Unfallverursachers berufen wurde, in deren Namen Schäden abzuwickeln.
Wie vermeiden Sie einen Unfall?
Um sich nicht selbst eines Unfalls schuldig zu machen und Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Österreichs zu vermeiden, sollten Sie stets vorausschauend fahren. Besonders in den Bergen sollten Sie sich darauf einstellen, große Steigungen und scharfe, schwer einsehbare Serpentinen bewältigen zu müssen. Diese können häufig Unfallursachen sein, besonders wenn die Einheimischen oft wenig Geduld für vorsichtig fahrende Touristen mitbringen und drängeln.
Lassen Sie sich also davon nicht beirren und fahren Sie trotzdem vorsichtig. Häufig geschieht ein Unfall in Österreich nach einem Tunnel, da die Lichtwechsel für viele Autofahrer irritierend sind. Stellen Sie sich also auch darauf ein.
FAQ: Unfall in Österreich
Nein, auch in Österreich ist zuerst die Unfallstelle zu sichern, dann Erste Hilfe zu leisten und über die 112 wenn nötig Rettungsdienste bzw. die Polizei zu verständigen. Erst danach sollte die Unfallaufnahme erfolgen.
Nach einem Unfall ist es auch in Österreich ratsam, einen europäischen Unfallbericht auszufüllen und diesen an die Versicherung zu senden. Die Regulierung kann vor Ort oder über einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland erfolgen.
Da der Unfall in Österreich geschah, gilt österreichisches Recht. Dies hat Einfluss auf etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.