In Deutschland muss jedes Kfz im Straßenverkehr versichert sein. So soll die Entschädigung unschuldig zu Schaden Gekommener gesichert werden. Die Beiträge, die ein Jeder für diese Versicherung zahlt, sind gering im Vergleich zu den Kosten, die durch einen Verkehrsunfall entstehen können. Ein Einzelner kann praktisch nicht für den Schaden aufkommen.
Neben Schadensersatzansprüchen für verunfallte Fahrzeuge und andere Sachbeschädigungen, kommen im schlimmsten Fall Schmerzensgeld und lebenslange Renten hinzu, wenn Personenschäden zu beklagen sind.
Doch was geschieht, wenn ein Unfall ohne Versicherungsschutz abgewickelt werden muss, weil der Fahrer illegalerweise ohne einen solchen gefahren ist? Diese Frage und auch, ob Sie kleinere Schäden nach einem Unfall ohne Versicherung regeln können, wird in diesem Ratgeber geklärt.
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Unfall, aber das Auto ist nicht versichert? Es gibt Hilfe für die Opfer
Nach dem oft schrecklichen Erlebnis, unverschuldet Opfer eines Unfalls zu werden, kommt es für die Geschädigten noch dicker, wenn sich herausstellt, dass der Kfz-Unfall ohne Versicherung abgewickelt werden muss. Es steht zu befürchten, dass die entstandenen Kosten und Schäden nicht reguliert werden.
Hilfe leistet die Verkehrsopferhilfe e.V.. Die Deutschen Autoversicherer tragen diesen Verein, der einspringt, wenn ein Auto, das nicht versichert ist, in einen Unfall verwickelt wird und maßgeblich Schuld daran trägt.
Die Verkehrsopferhilfe springt dann als Schuldner ein und entschädigt die Opfer. Dies gilt übrigens nicht nur für Unfälle in Deutschland sondern auch, wenn im europäischen Ausland ein Unfallschaden ohne Versicherung abgewickelt werden muss.
Zwar gilt die Versicherungspflicht für Kfz EU-weit, doch entschlüpft dem dichten Netz aus Fahrzeugzulassungsbehörden und den Autoversicherungsunternehmen immer wieder ein Auto oder Motorrad. Vor allem beim Neuerwerb eines Autos kann es dazu kommen, dass Sie kurzzeitig ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fahren. Dies ist strafbar und kann auch dann teuer werden, wenn Sie keinen Autounfall bauen. Ohne Versicherung ist das Autofahren strickt verboten.
Unfall oder nicht: Versichert muss das Auto immer sein
In Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetzes wird das Strafmaß für das Fahren eines nicht versicherten Fahrzeuges festgelegt:
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe kommen also neben den unter Umständen lebenslangen Zahlungsverpflichtungen auf Sie zu, wenn sie sich bei einem Autounfall nicht versichert aber schuld sind.
Kleinen Unfall fix ohne Versicherung regeln?
Bei Bagatellschäden bis ca. 700 Euro zahlt die Versicherung oft ohne Umschweife. Jedoch kann es vorkommen, dass der Unfallverursacher hochgestuft wird und nun einen höheren Beitrag zahlen muss.
Deshalb werden kleinere Schäden ohne Personenschaden nach einem Autounfall gerne ohne Versicherung geregelt. Doch ist das überhaupt zulässig?
Ja, nicht selten werden die Beteiligten von der Versicherung selbst darauf hingewiesen, dass kleine Schäden auch unter Privatpersonen geklärt werden können, handelt es sich nicht um einen verheerenden Autounfall. Keine Versicherung wird jedoch darauf bestehen.
Bedenken Sie, dass so mancher Schaden von Laien oft nicht sofort eingeschätzt werden kann. Gerade oberflächlich betrachtet geringe Lack-Schäden können in den Werkstätten zu hohen Kosten führen, weil ganze Karosserie-Teile neu lackiert werden müssen. Sachverständige, die für Kfz-Gutachten ausgebildet sind, sehen so etwas oft auf einen Blick.
Als Verursacher des Schadens sollten Sie sich vor Ort unbedingt eine Erklärung des Geschädigten einholen, die verbindlich besagt, dass Sie in beiderseitigem Einverständnis den Unfall ohne Versicherung abwickeln. Dies wird durch eine formlose Verzichtserklärung gewährleistet.
Hier sollte das Datum, die Höhe der gezahlten Summe, sowie die Versicherung enthalten sein, dass das Unfallopfer in Zukunft keine weiteren Ansprüche geltend machen wird.
Lassen Sie sich außerdem eine Quittung ausstellen.
FAQ: Unfall ohne Versicherung
Jedes Kfz, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss mindestens eine Haftpflichtversicherung haben. Andernfalls stellt dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz da, der mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann.
In solchen Fällen können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.
Es ist durchaus üblich und zulässig, bei kleineren Schäden (z. B. Parkrempler) die Unfallkosten aus eigener Tasche zu zahlen.
Ich hab ein Unfall mit mein Vaters Auto gemacht und ist bei den den anderen Auto ein kleiner Kratzer entstanden. Ich selbst habe keine Autoversicherung. Was muss ich machen. Vielen Dank im Voraus.