Unfälle im Straßenverkehr gestalten sich mal mehr und mal weniger dramatisch. Wer Glück hat, kommt mit einem leichten Blechschaden davon und die Versicherung kommt dafür auf. Etwas ernster wird die Sache in der Regel bei Personenschäden. „Bekomme ich Schmerzensgeld?“ ist eine der Fragen, die sich die Betroffenen dann häufig stellen.
Im folgenden Ratgeber befassen wir uns mit dem Thema „Unfall mit Personenschaden“ und der Schmerzensgeldfrage in diesem Kontext. Wer bekommt überhaupt ein Schmerzensgeld? Ist das Verkehrsrecht hier einschlägig oder das Zivilrecht? Wie hoch ist ein solcher Anspruch und wonach bemessen sich die Kosten? Hier erhalten Sie die Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es bei einem Unfall mit Personenschaden überhaupt ein Schmerzensgeld?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass nach einem Unfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld grundsätzlich in Betracht kommen kann. Gesetzlich ergibt sich der Anspruch aus den zivilrechtlichen Paragraphen 253 Absatz 2 in Verbindung mit 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Wird eine Person aufgrund der vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eines Dritten verletzt und erleidet Schmerzen, so kann in der Regel Schmerzensgeld verlangt werden. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form von Schadensersatz, bei der kein materieller, sondern ein immaterieller Schaden beglichen wird. Dem Anspruch kommt eine Ausgleichs- sowie eine Genugtuungsfunktion zu.
Wie hoch ist der Anspruch?
In welcher Höhe nach einem Unfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld eingefordert werden kann, hängt in vielfacher Hinsicht vom jeweiligen Einzelfall ab. Zum einen spielt es eine entscheidende Rolle, welche körperliche Beeinträchtigung die Folge des jeweiligen Unfalls ist. Der Begriff „Personenschaden“ lässt dies zunächst offen.
Wer zum Beispiel eine Beule am Kopf hat, kann entsprechend weniger Geld verlangen als eine Person, die mit schwerwiegenden Verletzungen oder gar dauerhaften Schäden zu kämpfen hat.
Nach einem Unfall mit Personenschaden ist beim Schmerzensgeld zudem auch zu berücksichtigen, wie sich der Unfall ereignet hat. Der Grad von Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit spielt hierbei eine Rolle, ebenso wie ein mögliches Mitverschulden des Opfers. Ferner ist von Belang, wie sich der Schädiger im Nachgang zum Unfallereignis verhält.
Eine pauschale Aussage darüber, in welcher Höhe nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld verlangt werden kann, ist nicht möglich. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie jedoch beraten und Ihnen aufgrund seiner Erfahrungswerte eine grobe Einschätzung über in Betracht kommende Ansprüche im Hinblick auf Ihre Verletzungen und Schäden geben.
Schmerzensgeld: Übersicht zu ergangenen Urteilen im Verkehrsrecht
Wie hoch die Gerichte hierzulande nach einem Autounfall mit Personenschaden ein Schmerzensgeld ansetzen, können Sie beispielhaft der folgenden Tabelle entnehmen. Hier wird erkennbar, wie weit die Ansprüche zum Teil auseinander liegen, je nach Schweregrad der Personenschäden.
Verletzung | Höhe des Schmerzensgeldes | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Verletzung an Hand und Knie | 4.000 € | OLG Schleswig-Holstein, 2015, 7 U 143/14 |
Riss des Innenminiskus | 5.112,92 € | LG Essen, 2004, 12 O 170/02 |
Riss von Gallenblase und Leber | 200.000 € | OLG Coburg, 2005, 12 O 901/04 |
Einfaches HWS-Syndrom | 200 € | LG Aachen, 2004, 11 O 381/03 |
Psychische Schmerzverarbeitungsstörung, Schleudertrauma | 19.667,51 € | LG Essen, 2004, 18 O 100/01 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Unfall mit Personenschaden
Werden bei einem Unfall Personen verletzt, liegt ein sogenannter immaterieller Schaden vor. Der Gesetzgeber räumt in solchen Fällen die Möglichkeit für Schmerzensgeld ein.
Einen Anspruch auf Schmerzensgeld können Sie gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen. Verweigern diese eine außergerichtliche Einigung, können Sie den Anspruch ggf. auch einklagen.
Eine individuelle Einschätzung können Sie in der Regel nur von einem Anwalt erhalten. Für eine grobe Orientierung können Sie aber auch unsere Schmerzensgeldtabelle zurate ziehen.