Bußgelder aus dem europäischen Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden. Urlaubern, die es regelmäßig über die Grenzen Deutschlands hinaus zieht, wissen das. Auch nach Schweden kommen Autofahrer ganz bequem mit dem Auto.
Aber was passiert, wenn es mal kracht? Vor einiger Zeit geriet ein Busunfall in Schweden in die Schlagzeilen. Die schwedischen Nachrichten berichteten von fünf Schwerverletzten und drei Toten. Hätten Sie als Unfallzeuge oder Beteiligter gewusst, was zu tun ist?
Damit Sie für den Ernstfall vorbereitet sind, erklären wir Ihnen, was bei einem Unfall in Schweden zu beachten ist. Außerdem erfahren Sie im Folgenden, welche Schadenersatzansprüche bei der schwedischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden können.
Inhaltsverzeichnis
Das richtige Verhalten nach einem Unfall in Schweden
Das Problem bei einem Unfall im Ausland ist, dass viele Dinge dort anders geregelt werden als hierzulande. Was das richtige Verhalten am Unfallort angeht, gibt es normalerweise keine großen Abweichungen. So sollten Sie bei einem Unfall in Schweden:
- die Unfallstelle sichern,
- erste Hilfe leisten,
- die Polizei verständigen (in Schweden unter der in ganz Europa gültigen Notrufnummer 112)
- den Unfallbericht anfertigen,
- Kontakt- und Versicherungsdaten mit den Unfallbeteiligten austauschen und
- den Unfall der Versicherung melden.
Je nach Wetter, Jahres- und Tageszeit, müssen Autofahrer auch auf Begegnungen mit Tieren auf der Straße gefasst sein. Häufig kommt es zu einem Unfall mit in Schweden typischem Wild, z. B. Elchen. Vor allem im Herbst sollten Autofahrer deshalb besonders wachsam sein.
Schadenersatz gibt es nach einem Unfall in Schweden nicht immer in voller Höhe
In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Schweden macht da keine Ausnahme. Das heißt, dass Sie sich mit etwaigen Schadenersatzforderungen nach einem Unfall in Schweden durchaus an die schwedische Versicherung des Unfallgegners wenden können.
Allerdings werden nicht unbedingt alle Kosten, die in einem Zusammenhang mit dem Unfall stehen, in Schweden genauso erstattet, wie das in Deutschland der Fall wäre.
Schadenersatz gibt es für folgende Aspekte:
- Heilungskosten, falls diese nicht bereits von der Krankenkasse getragen werden
- Verdienstausfall: Nur nach Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Einkommenssteuerbescheids
- Schmerzensgeld (Höhe kann im Vergleich zu Deutschland variieren)
- Reparaturkosten oder Totalschaden: Ein Gutachten ist erforderlich (bei schweren Schäden am Auto sollte die schwedische Versicherung diese begutachten)
- Abschleppkosten: Nur bis zur nächsten Vertragswerkstatt
- Mietwagenkosten: Falls ein Mietwagen aus beruflichen Gründen während des Ausfalls des eigenen Wagens notwendig ist und öffentliche Verkehrsmittel ausgeschlossen sind
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mehrkosten (z. B. für notwendige Übernachtung und Verpflegung nach dem Unfall in Schweden)
- Kaskobeteiligung: Abrechnungen müssen vorgelegt werden
- Wertminderung: Nur bei schweren Schäden an neueren Kfz
- Kosten für das Gutachten (falls erforderlich)
Keine Schadenersatzansprüche können Sie nach dem Unfall in Schweden für Folgendes geltend machen:
- Schadenfinanzierungskosten
- Entschädigung für die Beeinträchtigung des Urlaubs
FAQ: Unfall in Schweden
Informationen zum richtigen Vorgehen finden Sie hier.
Die einzelnen Aspekte haben wir hier aufgelistet.
Kommt es in Schweden mit einem größeren Tier (Elch, Rentier, Wildschwein etc.) zum Wildunfall muss unverzüglich die Polizei verständigt werden. Zudem müssen Sie die Unfallstelle kennzeichnen.