Dass ein Bußgeld aus dem Ausland (innerhalb der EU) auch in Deutschland vollstreckt werden kann, ist den meisten Autofahrern bekannt. Außerdem sollte Autofahrern klar sein, dass bei einem Unfall – in Spanien genauso wie in jedem anderen Land – das richtige Verhalten lebensrettend sein kann.
Was erste Hilfe, das Absichern der Unfallstelle und das Verständigen des Notrufs angeht, sollten kaum Unklarheiten herrschen. Schwieriger wird es bei der Schadensregulierung. Wie wickeln Sie den Schaden nach einem Unfall in Spanien ab?
Dieser Ratgeber klärt Sie nicht nur über das richtige Verhalten nach dem Unfall in Spanien auf, sondern auch über etwaige Schadenersatzansprüche.
Inhaltsverzeichnis
So fordern Sie nach dem Unfall in Spanien Schadenersatz
In allen europäischen Ländern werden die Heilungskosten übernommen. Kommt es beim Unfall in Spanien also zu einem Personenschaden, werden Kosten für Behandlungsmaßnahmen von der Versicherung gezahlt. In Spanien ist dies aber meist nur der Fall, wenn die Behandlung auch dort stattfindet.
Die Reparaturkosten für Sachschäden am Auto, die nach dem Unfall in Spanien anfallen, werden nur bis zu einer Höhe ersetzt, die auch eine spanische Werkstatt verlangen würde. Da die Löhne in Spanien und Deutschland unterschiedlich sind, kann es sein, dass die Kosten für die Reparatur in der deutschen Werkstatt nicht in vollem Umfang ersetzt werden.
Aber an wen müssen Sie sich mit etwaigen Forderungen wenden? Wer haftet eigentlich nach einem Unfall in Spanien, den Sie nicht selbst verschuldet haben? Tatsächlich gibt es in Spanien genauso wie in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für den Schaden des Unfallgegners einsteht.
Die Mindestdeckungssummen sind jedoch geringer als in Deutschland, weshalb die Kostenübernahme bestimmter Schäden nicht unbedingt nach deutschen Maßstäben erfolgt.
In diesen Fällen gibt es keinen Schadenersatz
Bei einem Unfall in Spanien gilt allerdings: Die Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens werden nicht ersetzt. Ebenso wird eine durch den Unfall entstandene Wertminderung des Autos nicht berücksichtigt. Weiterhin werden folgende Kosten nicht erstattet:
- Nutzungsausfall
- Unkostenpauschale
- Sachverständigengutachten
- Schadensfinanzierung
Sehen Sie sich dazu gezwungen, nach dem Unfall in Spanien einen Anwalt hinzuzuziehen, beachten Sie die Mindesthonorarreglungen. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich nicht erstattet.
Richtiges Verhalten nach einem Unfall in Spanien
Bei kleineren Schäden steht es Ihnen frei, den Schaden selbst zu regulieren. Allerdings sollten Sie zwingend die Polizei rufen, wenn Personen bei dem Unfall in Spanien verletzt wurden. Insgesamt sollten Sie bei einem Unfall im Ausland folgende Schritte unternehmen:
- Unfallstelle absichern
- Falls Personen verletzt wurden: Notruf wählen (in Spanien wählen Sie die 091 (national), 091 (regional) oder die in ganz Europa gültige Notrufnummer 112).
- Erste Hilfe leisten
- Unfallbericht ausfüllen und Versicherungs- sowie Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen
- Schaden bei der Versicherung melden und die einjährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beachten
FAQ: Unfall in Spanien
Die Verkehrsregeln von Spanien schreiben die Verständigung der Polizei nur bei Personenschäden, schweren Sachschäden oder, wenn sich die Beteiligten bei der Schuldfrage uneinig sind, vor.
Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.
Sind Sie mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt, sollten Sie umgehend die Autovermietung informieren und das weitere Vorgehen mit diesen besprechen.