Unfall in Spanien: Wer kommt für den Schaden auf?

Unfall in Spanien: Welches Verhalten am Unfallort ist zu beachten?
Unfall in Spanien: Welches Verhalten am Unfallort ist zu beachten?

Dass ein Bußgeld aus dem Ausland (innerhalb der EU) auch in Deutschland vollstreckt werden kann, ist den meisten Autofahrern bekannt. Außerdem sollte Autofahrern klar sein, dass bei einem Unfall – in Spanien genauso wie in jedem anderen Land – das richtige Verhalten lebensrettend sein kann.

Was erste Hilfe, das Absichern der Unfallstelle und das Verständigen des Notrufs angeht, sollten kaum Unklarheiten herrschen. Schwieriger wird es bei der Schadensregulierung. Wie wickeln Sie den Schaden nach einem Unfall in Spanien ab?

Dieser Ratgeber klärt Sie nicht nur über das richtige Verhalten nach dem Unfall in Spanien auf, sondern auch über etwaige Schadenersatzansprüche.


So fordern Sie nach dem Unfall in Spanien Schadenersatz

Verkehrsunfall in Spanien: Die Reparaturkosten werden meist nur in der Höhe erstattet, die auch eine spanische Werkstatt verlangen würde.
Verkehrsunfall in Spanien: Die Reparaturkosten werden meist nur in der Höhe erstattet, die auch eine spanische Werkstatt verlangen würde.

In allen europäischen Ländern werden die Heilungskosten übernommen. Kommt es beim Unfall in Spanien also zu einem Personenschaden, werden Kosten für Behandlungsmaßnahmen von der Versicherung gezahlt. In Spanien ist dies aber meist nur der Fall, wenn die Behandlung auch dort stattfindet.

Die Reparaturkosten für Sachschäden am Auto, die nach dem Unfall in Spanien anfallen, werden nur bis zu einer Höhe ersetzt, die auch eine spanische Werkstatt verlangen würde. Da die Löhne in Spanien und Deutschland unterschiedlich sind, kann es sein, dass die Kosten für die Reparatur in der deutschen Werkstatt nicht in vollem Umfang ersetzt werden.

Aber an wen müssen Sie sich mit etwaigen Forderungen wenden? Wer haftet eigentlich nach einem Unfall in Spanien, den Sie nicht selbst verschuldet haben? Tatsächlich gibt es in Spanien genauso wie in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für den Schaden des Unfallgegners einsteht.

Die Mindestdeckungssummen sind jedoch geringer als in Deutschland, weshalb die Kostenübernahme bestimmter Schäden nicht unbedingt nach deutschen Maßstäben erfolgt.

Bei Verkehrsunfällen gilt eine relativ kurze Verjährungsfrist. Bereits ein Jahr, nachdem sich der Unfall in Spanien ereignet hat, verjähren Schadenersatzansprüche.

In diesen Fällen gibt es keinen Schadenersatz

Bei einem Unfall in Spanien gilt allerdings: Die Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens werden nicht ersetzt. Ebenso wird eine durch den Unfall entstandene Wertminderung des Autos nicht berücksichtigt. Weiterhin werden folgende Kosten nicht erstattet:

  • Nutzungsausfall
  • Unkostenpauschale
  • Sachverständigengutachten
  • Schadensfinanzierung

Sehen Sie sich dazu gezwungen, nach dem Unfall in Spanien einen Anwalt hinzuzuziehen, beachten Sie die Mindesthonorarreglungen. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

Kann der Verursacher des Unfalls nicht ermittelt werden, springt der spanische Garantiefonds (Sp.: Consorcio de Comenpsación de Seduros) ein.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall in Spanien

Motorradunfall in Spanien: Sachschäden an der Maschiene werden unter Umständen nicht in vollem Umfang erstattet.
Motorradunfall in Spanien: Sachschäden an der Maschiene werden unter Umständen nicht in vollem Umfang erstattet.

Bei kleineren Schäden steht es Ihnen frei, den Schaden selbst zu regulieren. Allerdings sollten Sie zwingend die Polizei rufen, wenn Personen bei dem Unfall in Spanien verletzt wurden. Insgesamt sollten Sie bei einem Unfall im Ausland folgende Schritte unternehmen:

  • Unfallstelle absichern
  • Falls Personen verletzt wurden: Notruf wählen (in Spanien wählen Sie die 091 (national), 091 (regional) oder die in ganz Europa gültige Notrufnummer 112).
  • Erste Hilfe leisten
  • Unfallbericht ausfüllen und Versicherungs- sowie Kontaktdaten mit dem Unfallgegner austauschen
  • Schaden bei der Versicherung melden und die einjährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beachten
Beachten Sie auch, dass sich der Bußgeldkatalog in Spanien von dem deutschen unterscheidet. Insgesamt gelten die deutschen Bußgelder als vergleichsweise günstig. Sollte der Unfall in Spanien auf einen Verkehrsverstoß zurückzuführen sein, könnte deshalb noch ein teures Bußgeld auf Sie zukommen.

FAQ: Unfall in Spanien

Ist bei einem Unfall in Spanien die Polizei zu benachrichtigen?

Die Verkehrsregeln von Spanien schreiben die Verständigung der Polizei nur bei Personenschäden, schweren Sachschäden oder, wenn sich die Beteiligten bei der Schuldfrage uneinig sind, vor.

Wann besteht in Spanien ein Anspruch auf Schadensersatz?

Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier.

Wie Verhalte ich mich bei einem Unfall mit dem Mietwagen in Spanien?

Sind Sie mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt, sollten Sie umgehend die Autovermietung informieren und das weitere Vorgehen mit diesen besprechen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (24 Bewertungen, Durchschnitt: 3,79 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert