Einen Verkehrsunfall mit Personenschaden oder augenscheinlich hohem Versicherungsschaden melden die Beteiligten am besten sofort bei der Polizei. Die Beamten sorgen für eine professionelle Unfallaufnahme und liefern so wichtige Informationen für die Versicherungen und Gerichte, falls es zum Rechtsstreit kommt. Sie sollten einen Verkehrsunfall außerdem der Versicherung melden. Um den Unfallschaden zu melden, gilt eine Frist, die Sie einhalten sollten.
Unfall der Versicherung melden: Wann ist auch der Versicherung der Schaden zu melden? Müssen grundsätzlich die Haftpflichtversicherungen aller Beteiligten informiert werden? Und welche Fristen sollten Sie einhalten, um eine reibungslose Schadensregulierung erwarten zu können? Dieser Ratgeber gibt Antworten!
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Ratgeber zur Unfallmeldung
Den Kfz-Unfall der eigenen Versicherung melden
Es ist prinzipiell ratsam, einen Motorrad- oder Autounfall der eigenen Versicherung zu melden. Und zwar sowohl bei selbstverschuldeten Unfällen als auch bei solchen, bei denen die Schuld in Ihren Augen eindeutig beim Unfallgegner liegt. In der Regel ist es auch egal, um welche Art von Unfall es sich handelt: So sollten Sie z.B. auch einen Auffahrunfall der Versicherung melden.
Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für den Unfallschaden des unschuldigen Unfallopfers. Den eigenen Schaden nach einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt dagegen die Kaskoversicherung. Warum sollten Sie also einen Unfall der Haftpflichtversicherung melden, wenn eindeutig der Unfallgegner die Schuld an der Kollision trägt?
Dies ist ratsam, da der andere eben doch Ansprüche erheben kann. Vielleicht kommt ein Gutachter in einer Unfallanalyse zu dem Schluss, dass eine Teilschuld auch bei Ihnen liegt. Vergessen, den Unfall der Versicherung zu melden? Haben Sie es dann versäumt, Ihrer Kfz-Versicherung den Schaden zu melden, ist die Frist hierfür also abgelaufen, kann diese sich womöglich weigern, die Forderung in voller Höhe zu übernehmen.
Unfall melden bei der Versicherung innerhalb einer Frist
Den Schaden der Versicherung melden: Gilt eine Frist? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. schlägt in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) vor, dass eine Frist von einer Woche eingehalten werden soll, wenn ein Unfall der Versicherung zu melden ist (vergleiche Abschnitt E 1.1 AKB von 2015).
Wann ist der Unfall der Versicherung zu melden: Was sagt das Gesetz dazu? Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 104 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in welchem eben eine Woche als Meldefrist festgeschrieben ist.
Die Versicherungshäuser richten sich zum großen Teil nach dieser Vorgabe, jedoch können die Konditionen in Ihrem Versicherungsvertrag hiervon auch abweichen. Dasselbe gilt für Kaskoversicherungen, deren Verträge noch individueller gestaltet sein können. Wollen Sie Ihrer Versicherung den Unfall melden und die Frist dabei einhalten, können Sie durch einen Blick in den Vertrag sichergehen, welche Zeiträume hier gelten. Auch die Konsequenzen einer Fristüberziehung sollten hier geregelt sein.
Einen Haftpflichtschaden sollten Sie melden, bevor die Frist hierfür abgelaufen ist. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass die Versicherung die Schadensregulierung gänzlich verweigert, doch kann es durchaus dazu kommen, dass sie beispielsweise nur einen Teil übernimmt. Als Rechtfertigung hierfür kann zum Beispiel angeführt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit keine Möglichkeit blieb, den Unfallschaden versicherungsseitig begutachten zu lassen.
Den Unfall der gegnerischen Versicherung melden
Sie sollten für eventuell zu stellende Regulierungsansprüche den Autounfall der gegnerischen Versicherung melden. Die Frist dafür beträgt regelmäßig zwei Wochen. In der Meldung können die Schäden aufgelistet und eine Schadensersatzsumme genannt werden. Doch auch ohne solche Details können Sie den Unfall der Versicherung des Gegners melden.
Der Schaden am eigenen Auto wird immer dann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt.
Nach der Kollision sind die am Unfall Beteiligten verpflichtet, an der Unfallstelle zu verbleiben und die notwendigen Daten auszutauschen. Darunter fallen etwa:
- Name und Adresse
- Name der Haftpflichtversicherung
- Kfz-Kennzeichen
Sollte der andere jedoch Fahrerflucht begehen oder sich weigern, diese Angaben zu machen, können Sie den Unfall dennoch dessen Versicherung melden.
Hierzu müssen Sie sich jedoch zwingend sein Kennzeichen notieren. Durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800 2502600 erfahren Sie, welche Haftpflichtversicherung zuständig ist.
FAQ: Unfall bei der Versicherung melden
Die Kfz-Versicherung ist zwar genau für solche Fälle da, aber Sie müssen natürlich nicht jeden kleinen Kratzer der Versicherung melden. Wenn Sie zum Beispiel einen Kratzer in ihr eigenes Auto gefahren haben, indem Sie etwa an einem Baum auf Ihrem Grundstück vorbeigeschrammt sind, müssen Sie das nicht melden.
Einigen Sie sich mit dem Unfallgegner nicht darauf, den Schaden privat zu regeln etwa über ein Einigungsprotokoll, sollten Sie den Fall unverzüglich bei Ihrem Versicherer melden. Ihnen bleibt eine Frist von einer Woche dafür.
Nein, dazu ist in aller Regel eine Kasko-Versicherung nötig.