Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erfasste die Polizei von Januar bis November 2018 circa 2,13 Millionen Verkehrsunfälle, bei der ausschließlich ein Sachschaden am Auto entstand. Glück im Unglück für die Unfallbeteiligten, ärgerlich bleibt es für sie dennoch.
Denn einem Unfall folgt meistens noch ein langer Rattenschwanz in Form der Schadensregulierung. Wer hat den Unfall verschuldet? Wie hoch ist der entstandene Schaden? Bei der Beantwortung dieser Fragen kann der Unfallgutachter eine wichtige Rolle spielen. Denn sein Unfallgutachten
enthält wichtige Informationen über die Art und Höhe des Sachschadens.
Inhaltsverzeichnis
Was macht ein Unfallgutachter?
Der staatlich anerkannte Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachter hat ein breites Aufgabenfeld. Er wird für folgende Bereiche der Unfallbegutachtung benötigt:
- Schadensfeststellung
- Unfallrekonstruktion
- Sicherstellung von Beweisen
- Erstellung des Gutachtens
- Schätzung der Schadenshöhe
- Wertgutachten zum Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall
Zunächst nimmt der Gutachter sämtliche Schäden am Auto unter die Lupe und dokumentiert die nachweislich durch den Unfall verursachten Mängel. Er beschreibt die entstandenen Unfallschäden sehr genau und detailliert in seinem Unfallgutachten und belegt diese mit entsprechenden Fotografien. Auch die bereits vor dem Unfall vorhandenen Defekte nimmt er in sein Gutachten auf.
Anschließend erläutert er, welche Reparaturen notwendig sind, um den Schaden zu beheben, und kalkuliert die anfallenden Kosten, den hierfür voraussichtlichen Zeitaufwand und die Ausfallzeit, die der Geschädigte ggf. mit einem Mietwagen überbrücken muss.
Allerdings kann der Unfallgutachter auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unsinnig (wirtschaftlicher Totalschaden) ist. In diesem Fall ermittelt er den Widerbeschaffungswert, den das Auto vor dem Unfall hatte, und den Restwert des beschädigten Kfz.
Das Kfz-Unfallgutachten ist mehr als nur ein Kostenvoranschlag, da es z. B. auch auf eine Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert eines Unfallfahrzeugs eingeht. Dieses Gutachten bildet die Grundlage, um die erforderlichen Reparaturkosten bei der gegnerischen Kfz-Versicherung und ggf. weitere Ansprüche – z. B. eine Nutzungsausfallentschädigung – einzufordern.
In welchen Situationen brauche ich ein Unfallgutachten?
Versicherungsnehmer, die mit ihrem Auto an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, haben gewöhnlich eine Woche Zeit, um den Schaden bei ihrer Versicherung zu melden, wenn sie den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten. Dies gilt insbesondere für den Unfallverursacher. Aber auch der Geschädigte sollte seine Vollkasko-Versicherung benachrichtigen, vor allem wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Außerdem ist es ratsam, dass der Geschädigte seinen Schaden unverzüglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung meldet. Diese wird meistens eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten verlangen. Die Schadenshöhe kann sich aus einem Kostenvoranschlag der Reparatur-Werkstatt oder dem Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen ergeben.
Wer Schadensersatz verlangt, muss den ihm zugefügten Schäden genau darlegen und beweisen. Bei einem Verkehrsunfall steht also der Geschädigte in der Beweispflicht. Eine solche Beweismöglichkeit ist das Unfallgutachten.
Wer gibt im Haftpflicht-Fall das Gutachten nach dem Unfall in Auftrag?
Um die Schadenshöhe zu ermitteln, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung gewöhnlich selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen, vor allem wenn es sich um einen größeren Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro handelt.
Geschädigte sind übrigens nicht an deren Gutachten gebunden, sondern können einen eigenen Kfz-Sachverständigen wählen und diesen mit einem Unfallgutachten beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen, weil sie laut ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Unfallkosten gehören. Hierbei gelten allerdings zwei Ausnahmen:
- Der Geschädigte trägt ein Mitverschulden am Unfall.
- Ist für einen Laien ersichtlich, dass es sich um einen Bagatellunfall handelt, bei dem die Schadenshöhe unter 750 Euro liegt, so muss die Versicherung nicht für die Kosten aufkommen. In diesem Fall genügt es, wenn der Geschädigte einen Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung vorlegt.
Normalerweise wird sich der Gutachter zuerst an seinen Auftraggeber wenden und von diesem die Kosten verlangen. Unterschreibt der Geschädigte eine sogenannte Sicherungsabtretung, so kann sich der Sachverständige direkt an die gegnerische Versicherung wenden und dort Kosten für das Unfallgutachten in Rechnung stellen.
Kasko-Fall: Wer beauftragt nach dem Verkehrsunfall den Unfallgutachter?
Möchte der Unfallverursacher den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden erstattet bekommen, so muss er sich an seine Teil- oder Vollkaskoversicherung wenden. Diese ist berechtigt, selbst ein Gutachten zum Unfall in Auftrag zu geben. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel die Kaskoversicherung.
Ist der Versicherte mit diesem Unfallgutachten nicht einverstanden, so kann er selbst ein Gutachten zum Unfallschaden erstellen lassen. Die Kosten hierfür muss er dann aber aus eigener Tasche bezahlen.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau. Manche Vertragsbedingungen verpflichten den Versicherungsnehmer, sich im Schadensfall an eine bestimmte Reparaturwerkstatt zu wenden, welche dann einen Kostenvoranschlag erstellt oder im Falle größere Schäden einen Unfallgutachter beauftragt.
Gutachten bei einem Unfall: Den richtigen Sachverständigen finden
Weil die Bezeichnung als Gutachter in Deutschland gesetzlich nicht geschützt ist, darf sich jeder den Titel eines Kfz-Sachverständigen geben, wenn er eine entsprechende Ausbildung vorweisen kann. Wer nach einem Verkehrsunfall ein Unfallgutachten in Auftrag geben möchte, sollte sich daher vom Sachverständigen dessen Fachkenntnisse nachweisen lassen.
Zertifikate bestätigen dem Inhaber, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Fähigkeiten eines Kfz-Gutachters verfügt. Amtlich anerkannte Kfz-Sachverständige für Unfallgutachten werden beim TÜV und der DEKRA ausgebildet.
Diese Prüfgesellschaften sind auch ein guter erster Ansprechpartner, wenn Sie einen Gutachter für Ihr beschädigtes Auto benötigen. Sie finden einen Sachverständigen aber auch …
- in den Verzeichnissen der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- über den Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK)
- über die Schaden-Schnell-Hilfe (SSH)
Nach dem Unfall Gutachter beauftragt: Welche Kosten entstehen?
Normalerweise richten sich die Kosten für das Unfallgutachten nach der Schadenshöhe. Die Gutachter nutzen meist besondere Tabellen für die Kostenabrechnung. Diese enthalten feste Beträge für bestimmte Leistungen. Das Honorar kann aber auch individuell verhandelt werden.
Eine Honorarbefragung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) ergab für das Jahr 2018 folgende Grundhonorare:
Netto-Schadenshöhe | Grundhonorar |
---|---|
750 Euro | 199 - 264 Euro |
1.000 Euro | 245 - 310 Euro |
2.000 Euro | 364 - 426 Euro |
5.000 Euro | 573 - 657 Euro |
10.000 Euro | 815 - 933 Euro |
FAQ: Unfallgutachten
Unter anderem rekonstruiert der Gutachter den Unfallhergang. Was noch im Unfallgutachten steht, erfahren Sie hier.
Sie finden Kfz-Gutachter z. B. bei der Dekra oder dem TÜV.
In dieser Tabelle haben wir die Honorare aufgelistet.