Unfallverursacher oder -opfer meldet den Schaden nicht

Unfallverursacher meldet den Schaden nicht? Dann sollten Sie oder Ihr Anwalt der gegnerischen Versicherung den Schaden melden.
Unfallverursacher meldet den Schaden nicht? Dann sollten Sie oder Ihr Anwalt der gegnerischen Versicherung den Schaden melden.

Ein Verkehrsunfall sollte stets der eigenen Versicherung mitgeteilt werden, das gilt verpflichtend für den Unfallverursacher und ist ratsam auch für Unfallopfer. Die Versicherung der schuldhaften Gegenseite kommt für den eigenen Schaden auf.

Womit kann ein Geschädigter jedoch rechnen, wenn der Schädiger den Unfall nicht fristgerecht gemeldet hat? Und was passiert, wenn man selbst den Unfall nicht meldet? Doch auch der Polizei muss ein Zusammenstoß unter Umständen mitgeteilt werden. Wann ist das der Fall und welcher Straftatbestand liegt vor, wenn der Unfall der Behörde verschwiegen wird?

Auf diese Fragen finden Sie hier Antworten!

Unfallverursacher meldet den Schaden nicht – wer kommt dafür auf?

Nachdem es gekracht hat, stellt sich der Unfallgegner quer und meldet den Schaden nicht seiner Versicherung – was bedeutet das für Sie? Prinzipiell ist für Sie wichtig, dass Ihnen die volle Schadensregulierung zusteht! Die gegnerische Versicherung ist zum Ersatz Ihres Schadens verpflichtet.

Ist eine Person eindeutig Unfallverursacher und meldet diese den Schaden nicht rechtzeitig bei seiner Versicherung, so kann dies allerdings Konsequenzen für sie haben. Die Versicherung kann die Person nämlich in Regress nehmen und einen Teil oder sogar die gesamte Leistungen zurückverlangen.

Sollte ich den Unfall der gegnerischen Versicherung melden oder nicht? Im Zweifel ja!
Sollte ich den Unfall der gegnerischen Versicherung melden oder nicht? Im Zweifel ja!

Sollte sich der Verursacher nach dem Unfall weigern, Ihnen seine Daten zu nennen oder verschweigen, wo er versichert ist, so sollten Sie schleunigst die Polizei verständigen und in jedem Fall des Gegners Kennzeichen notieren.

Denn nach einer Kollision im Straßenverkehr ist jeder Beteiligte zur Herausgabe seiner Daten gegenüber anderen Beteiligten verpflichtet. Gesetzliche Grundlage ist Paragraph 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Bei Fahrerflucht erhalten Sie die Informationen zur Versicherung Ihres Gegners beim Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 250 260 0.

Hierfür benötigen Sie jedoch dringend das Kennzeichen des Wagens.

Hilfreich ist auch der Wagentyp und das Modell, um eine zweifelsfreie Identifikation des Kfz-Halters zu ermöglichen.

Unfallverursacher meldet den Schaden nicht der Polizei – Fahrerflucht

Gegenüber der Polizei ist ein Unfall nur dann meldepflichtig, wenn der Geschädigte unbekannt ist. Dies ist vor allem beim Parkplatzunfall anzunehmen. Stößt jemand also auf einem Parkplatz an ein parkendes Fahrzeug, so ist er laut Paragraph 34 Absatz 1 Nummer 6 Buchstabe b StVO dazu verpflichtet

eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen[.]

Danach hat er außerdem unverzüglich die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen, um sich als Unfallverursacher anzuzeigen. Meldet er den Schaden nicht, so wird ihm Fahrerflucht nach Paragraph 142 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgeworfen werden. Dies gilt auch für den oben angenommen Fall, wenn der Unfallgegner sich vom Unfallort entfernt, ohne den anderen Beteiligten dich Chance zu geben, seine Daten aufzunehmen.

Auf Fahrerflucht steht je nach verursachtem Schaden eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis. Von einer Bestrafung kann abgesehen werden, überlegt es sich der Unfallverursacher innerhalb der nächsten 24 Stunden anders und meldet den Schaden nachträglich.

Als Opfer den Unfall der Versicherung melden oder nicht? Warum ist es ratsam?

Als Unfallopfer sind Sie zunächst nicht für Schäden verantwortlich zu machen und Ihre Versicherung wird demnach keine Regulierung vornehmen müssen. Allerdings kann sich durch Unfallanalyse ein neues Bild des Vorgefallenen ergeben. Womöglich wird Ihnen im Laufe der Ermittlungen letztlich doch eine Teilschuld zugeschrieben.

Haben Sie dann den Schaden der Versicherung nicht gemeldet und dieser somit die Möglichkeit genommen, frühzeitig eigene Untersuchungen des Unfalls vorzunehmen, so kann Ihnen der Versicherungsschutz im schlimmsten Fall versagt werden. Der Andere erhält dann, was ihm zusteht, während Sie in Regress genommen werden. Besser ist es daher, wenn Sie auch Ihrer Versicherung den Unfall melden.

FAQ: Unfall (wird) nicht gemeldet

Was soll ich tun, wenn der Unfallgegner mir seine Daten nicht gibt?

Für so einen Fall gibt es den Zentralanruf der Autoversicherer. Dafür sollten Sie mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners kennen.

Und wenn er den Unfall nicht bei seiner Versicherung meldet?

Beim Zentralanruf bekommen Sie die Daten der Versicherung des Unfallgegners. Dann können Sie sich selbst an diese wenden.

Was passiert, wenn ich einen Unfall nicht an meine eigene Versicherung melde?

In diesem Fall kann Ihnen die Versicherung ganz oder teilweise versagen, die Unfallkosten zu übernehmen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

28 Kommentare zu “Unfallverursacher oder -opfer meldet den Schaden nicht

  1. Zoey

    Hallo, uns ist einer auf der Autobahn aufgefahren. Polizei wurde eingeschaltet, es gibt einen Unfallbericht. Da wir unter Schock standen, haben wir die versicherungsdaten des unfallverursachers nicht aufgenommen. Durch den Unfallbericht haben wir Kennzeichen, Anschrift etc.; Dokumentation etc hat Polizei übernommen. Haben wir etwas falsch gemacht?

    Wie finden wir heraus ob der Verursacher den Unfall rechtzeitig bei seiner Versicherung meldet?

  2. Eiben

    Hallo,
    Ich bin heute zu nah an ein entgegenkommenden Auto gekommen, so dass sich das Spiegelglas des Außenspiegel meines Autos gelöst hat. Das Auto ist weitergefahren, ich bin einige Meter weiter rangefahren und habe die Teile von der Straße aufgesammelt, auch da ist das Auto nicht zurückgekommen. Nun weiß ich nicht, ob das andere Auto oder ich zu weit links auf der Spur fuhr. Auch nicht, ob das andere Auto einen Schaden davon getragen hat.
    Muss ich mich bezüglich des anderen Fahrers um etwas kümmern oder ist es erledigt, da dieser weitergfahren und nicht zurückgekommen ist?

  3. Mehmet

    Hi ich habe mal eine Frage.
    Mir ist an Weihnachten jemand in die Seite reingefahren. Hat den Unfall gemeldet. Ich habe alles Gutachten und Fragebogen rein geschickt. Aber die Versicherung wartet noch auf das fragebogen von den schädiger. Ist der Fragebogen vom unfallverursacher wichtig für die Auszahlung

  4. Benjamin

    sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hatte einen Auffahrunfall, mit keinem ersichtlichen Schaden, verursacht. Die Polizei ist gekommen und hat diesen aufgenommen. Jetzt 2 Monate nach dem Unfall hat sich noch niemand bei meiner Versicherung wegen dem Schaden gemeldet. Gibt es eine Frist bis wann kosten bei meiner Versicherung geltend gemacht werden müssen? Weil meine Versicherung mich von SF-Klasse 3 auf SF-Klasse 1/2 herabgestuft hat und ich ab Februar 50€ mehr pro Monat zahlen soll.

  5. Denise

    Hallo,
    eine Verkehrsteilnehmerin hat im Vorbeifahren Kratzer an meinem abgestellten Fahrzeug hinterlassen. Etwas widerwillig nannte sie mir ihren Namen und ihre Versicherung. Am nächsten Tag kontaktierte ich ihr Versicherung, die umgehend eine Gutachter beauftragte. Die Höhe der Instandsetzung war schnell ermittelt. Nun hakt die Kostenzusage daran, dass die Verursacherin den Schaden nach inzwischen vier Wochen noch immer nicht gemeldet hat. Ihre Versicherung erreicht die Dame nicht, bzw. sie beantwortet Schreiben ihrer Versicherung nicht.
    Kann ich jetzt irgendwas tun?
    Beste Grüße

  6. Jazz

    Hallo,
    Ich hab da mal eine Frage, ich bin vor 2 Wochen jemanden drauf gefahren, von außen war nichts zu sehen. Wir haben Nummern ausgetauscht da es noch sehr früh morgens war und wir beide los mussten. Jetzt heute 2 Wochen später meldet er sich mit einem Kostenvoranschlag von 1200€ die er haben möchte, die Versicherung weis noch von nichts und auch die Polizei war nicht mit einbezogen. Da ich von außen ein Bild von deinem Fahrzeug habe und es wirklich keine Macken oder Markel gibt wollte ich frage ob er mir nach 2 Wochen damit kommen kann das ich das jetzt bezahlen muss ( weil ich weis ja gar nicht ob das wirklich mich mein Schaden ist ) eine Antwort wäre wirklich lieb.

    Liebe Grüße Jasmina

  7. John

    Unfallverursacher (Fahrradfahrer), gibt keine Daten der Private Hapflichttlichtversicherung, obwohl saß, dass er Unfall gemeldet hat.
    Er nimmt keine Anrufe an.
    Was soll man tun?
    Vielen Dank für die Antwort.

  8. JUli

    Liebes Team,

    Auffahrunfall, rote Ampel, warten auf grün, plötzlich knallts und wir haben einen LKW im Kofferraum.
    Der Unfallverursacher hat bis heute (4 Wochen später den Unfall) auch nach Aufforderung seiner Versicherung den Schaden nicht gemeldet. Polizei geholt und Meldung an gegnerische Versicherung erfolgte unsererseits sofort.
    Seither werden wir vertröstet…..KFZ steht in Werkstatt, Gutachten ist seit Wochen raus.
    Was können wir tun ?

    Herzlichen Dank

  9. Gisela

    Habe vor einem Jahr Unfall mit LKW verursacht. Habe Vorfahrt genommen. Polizei war da, hat aber nichts aufgenommen, da ich mich schuldig bekannt habe. Gegner hat auch verzichtet. War LKW aus Holland. Meine Versicherung gegeben. Am gleichen Tag meiner Versicherung gemeldet. Die holländische Spedition hat sich bis heute nicht bei meiner Vers. gemeldet. Wie lange haben Die Zeit?

    1. Cakolli

      Liebes Team.
      Mein Mann hat letztes jahr im September beim ausparken ein Auto getroffen. Wir hatten beim Nachbarn angeklingelt der ist dann mit rausgekommen hat beweisbilder gemacht. Wollte keine Polizei. Er meinte das könnten wir Privat machen.. Wir hatten kontaktdaten etc ausgetauscht. Allerdings wollten wir es nicht mehr privat sondern über die versicherung weil es zu teuer war um die 2000 euro. Er wollte uns wieder kontaktieren um uns entgegen bisschen zu kommen m uns war klar wir wollen es nur noch über versicherung allerdings sind schon 5 monate um und es kam nix.. Jetzg könnte jemand anderes auch schon seit auto getroffen haben. Die Sache hat sich doch eigentlich erledigt oder?

  10. Vanessa M.

    Unser Nachbar hat mit seinen Fahrrad einen Lackschaden in unser Fahrzeug gemacht und sich nicht bei uns gemeldet. Polizei hat Fahrerflucht aufgenommen. Wir haben Ihn gebeten das er es seiner Versicherung meldet allerdings ist bis heute nix geschehen. Datum war vor 2 Wochen.
    Was können wir jetzt tun. ?
    KFZ- Versicherung ist auf seiner Seite nicht vorhanden.

  11. Meljung

    Mir wurde auf dem Parkplatz gegens Auto gefahren.
    es Wurde die Polizei gerufen da es ein Mietwagen war und ich habe dadurch kenntnis erhalten.
    nun ist es bald 3 Wochen her und der Unfallverusacher hat immernochnicht den schaden bei der Versicherung gemeldet. was kann ich tun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Meljung

      Setzen Sie sich am besten erneut mit Polizei und Unfallverursacher in Verbindung, um zu klären warum dieser den Schaden noch nicht gemeldet hat.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  12. Hermann

    Jemand hat auf der Kreuzung nicht aufgepasst und ist mein schwiegervater in die Fahrertür voll rein, Auto ist Totalschaden. Wir haben alles mit der Versicherung geklärt, nur die Verursacherin hat sich bis jetzt nach 1 Wocher immer noch nicht bei der Versicherrung gemelde und die versicherung hat sie auch Konktaktiert nix kommt von ihr.
    Die Akte wurde von der Polizei schon angefordert, wie langen brauchen die bis die das der Versicherung denn schicken.
    Da mein schwiegervater das geld von der Versicherung dringent braucht.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hermann,

      das können wir pauschal nicht beantworten, wie lange dies dauert. Sollte sich der Unfallverursacher nicht melden, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  13. JJ

    Hallo! Ein Radfahrer ist mir ins Auto gefahren, ich kam langsam aus einer Einfahrt und er fuhr entgegen der Fahrtrichtung sehr schnell auf dem Gehweg.
    Leider sieht er nur eine Teilschuld bei sich und meldet den Schaden seiner Versicherung nicht. Was kann ich tun?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo JJ,

      es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. Sie können Ihre Interessen durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen oder sich mit Ihrem Versicherer auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

      1. JJ

        Hallo!
        Danke für die Antwort. Leider kann man in dem Fall nicht an die gegnerische Versicherung ran, weil ein Haftpflichtschaden nur durch den Verursacher gemeldet werden darf.
        Ich hab mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet, der klärt das jetzt…

  14. Andreas

    Hallo,
    Ein Radfahrer ist meiner Frau seitlich in das stehende Auto gefahren. Jetzt stellt sich heraus, das der Radfahrer keine Haftpflicht Versicherung besitzt. Da der Radfahrer gerade vom Firmen Gelände nach Hause fahren wollte, könnte es sich vielleicht um einen Wegeunfall handeln. Frage: kommt in diesem Fall die Haftpflicht des Arbeitgebers für meinen PKW schaden auf ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Auch Ihre Versicherung kann Sie evtl. beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Sonja B.

    Hallo ,
    Frage,
    Mein Nachbar hat mich an meinem Parkplatz angefahren und hat mir 2 Tage später erst Bescheid gegeben .
    Er sagte er hat jemanden der es ihm schwarz machen könnte er möchte es der Versicherung nicht melden oder er zahlt mir es so aber ich habe drauf hin gesagt nein , ich bin zur Opel gefahren und habe mir einen Kostenvoranschlag gehen lassen . Ich habe ihm das natürlich persönlich verabreicht und meinte dazu nein das zahlt er nicht. es geht jetzt schon 2 Wochen so .
    Ich hab ihm gesagt er soll es seiner Versicherung melden .
    Dan sagte er er hat es weitergeleitet 1 Woche später hab ich mich nochmal in Verbindung mit ihm gesetzt dann sagte er die Versicherung entscheidet wie viel die Zahlen und das er zu seinem Versicherungsvertreter sagt er soll mir so wenig wie möglich auszahlen . Ich meine er will mich über den Tisch ziehen den ich bin erst 21 Jahre .
    Ist das des rechtens ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sonja B.,

      in der Regel sollte ein Gutachter der Versicherung den Schaden vor Ort begutachten. Außerdem haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen, der in der Regel von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden sollte. Lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Dieter G.

    verehrtes Bussgeldinfo-Team

    meiner Tochter hat heute nachmittag ein Mann -der am Handy beschäftigt war- den Spiegel abgefahren
    und hierdurch weiteres an Scheibe und Lack beschädigt.
    Leider hat meine Tochter nur die Adress-Daten & Kennzeichen ausgetauscht ohne seine Versicherungsdaten
    zu verlangen. Polizei wurde leider auch nicht hinzu gerufen.
    Er hat gesagt, er möchte das privat zahlen.
    Ich habe ihr dann geraten, dass sie von ihm per mail eine Bestätigung verlangen soll, dass er für den Schaden aufkommt.
    Dann ist sie zur Werkstatt gefahren & die Auskunft erhalten, dass der Schaden Richtung 2.otsd Euro sein kann.
    Dies hat sie dem Unfallverursacher mitgeteilt, der darauf hin sagte, er gibt keine Erklärung und keine Daten der
    Versicherung “ sie will sich an ihn ja nur bereichern“ . Ein Vorsprechen bei der Polizei blieb auch erfolglos,
    da diese sagte, dass es ja keine Zeugen gibt.
    Natürlich ist SEIN Fahrzeug ebenfalls entsprechend beschädigt.

    WAS kann man da noch machen?

    besten Dank im voraus
    Dieter G.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dieter G.,

      in diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Zivilrecht/Verkehrsrecht zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Anna H.

    Hallo,
    der Unfallverursacher eines Auffahrunfalls (ohne weitere Zeugen) verdreht die Tatsachen und behauptet ihm wäre einer rückwärts draufgefahren und will den Schaden der Versicherung melden. Die Polizei war beim Unfall nicht dabei. Die beiden Beteiligten wollten das so regeln.
    Was kann man tun?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anna H.,

      im Zweifel kann der Vorfall durch einen Gutachter aufgeklärt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Reinhold L.

    in die Leitplanke gefahren und nicht der Polizei gemeldet.
    Polizei hat aber Info von dritten erhalten.
    was ist zu tun???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Reinhold L.,

      in dem Fall könnte sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt lohnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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