Unklare Verkehrslage nach § 5 StVO: Wie wird sie definiert?

Bußgeldkatalog: Überholen bei unklarer Verkehrslage

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­ver­botFVerbot
Ü­ber­ho­len bei un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge100 Eu­ro1
… mit Ge­fähr­dung120 Eu­ro1
… mit Un­fall145 Eu­ro1
Ü­ber­hol­en bei un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge un­ter Miss­ach­tung von Ü­ber­hol­ver­bots­zei­chen150 Eu­ro1
… mit Ge­fähr­dung250 Eu­ro21 Monat1 M
… mit Un­fall300 Eu­ro21 Monat1 M
Ü­ber­hol­en an ei­nem Bahn­ü­ber­gang bei un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge150 Eu­ro1
… mit Ge­fähr­dung250 Eu­ro21 Monat1 M
… mit Un­fall300 Eu­ro21 Monat1 M
Ü­ber­hol­en bei un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge un­ter Miss­ach­tung der Fahr­strei­fen­be­gren­zung150 Eu­ro1
… mit Ge­fähr­dung250 Eu­ro21 Monat1 M
… mit Un­fall300 Eu­ro21 Monat1 M
Ü­ber­hol­en bei un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge, o­hne der durch Pfei­le vor­ge­schrie­be­nen Fahrt­rich­tung zu fol­gen150 Eu­ro1
… mit Ge­fähr­dung250 Eu­ro21 Monat1 M
… mit Un­fall300 Eu­ro21 Monat1 M
Unklare Verkehrslage: Eine eindeutige Definition gibt es nicht.
Unklare Verkehrslage: Eine eindeutige Definition gibt es nicht.

Das Überholen ist nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist. „Damit ist sicherlich das Überholen in Kurven gemeint“, könnte manch Autofahrer schlussfolgern, läge damit jedoch falsch. Denn die „unklare Verkehrslage“ ist nicht mit reiner Unübersichtlichkeit zu verwechseln.

Dabei spielt vor allem das Fahrverhalten des vorausfahrenden Kfz eine Rolle. Kann der Überholwillige wirklich beurteilen, ob dieser grundlos langsam fährt oder doch nur abbiegen will? Ist die Verkehrslage klar genug, um ein gefahrloses Überholen zu gewährleisten? Diese Fragen müssen Sie sich stellen, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Doch wie beurteile ich eine unklare Verkehrslage? Eine Definition gibt es nicht, vielmehr hat der Gesetzgeber es der Rechtsprechung überlassen, den Begriff im Einzelfall auszulegen. Was es damit auf sich hat und wie das Überholen trotz unklarer Verkehrslage geahndet wird, haben wir für Sie in Erfahrung gebracht.

Der Begriff „unklare Verkehrslage“ ist Auslegungssache

Es gibt viele Begrifflichkeiten im deutschen Recht, die nicht genau definiert sind. Es obliegt dann den Gerichten, den Gesetzestext auszulegen. Urteile aus der Vergangenheit können als Orientierung für künftige Entscheidungen bezüglich Verstößen während der Straßenbenutzung dienen.

Feststeht, dass die in § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO genannte unklare Verkehrslage sich nicht zwingend auf die Unübersichtlichkeit der Straße beim Überholvorgang bezieht. Dichter Nebel oder scharfe Kurven rechtfertigen daher nicht unbedingt eine unklare Verkehrslage. Absatz 2 käme hierbei eher zum Tragen. Dort heißt es:

Überholen bei unklarer Verkehrslage kann mit bis zu 300 Euro geahndet werden.
Überholen bei unklarer Verkehrslage kann mit bis zu 300 Euro geahndet werden.

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. […]

Eine unklare Verkehrslage könnte z. B. vorliegen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit reduziert, die Örtlichkeiten und konkrete Verkehrssituation jedoch Zweifel an der Fahrweise des Vordermanns aufkommen lassen (Oberlandesgericht (OLG) München Az. 10 U 1860/12).

In diesen Situationen ist von einer unklaren Verkehrslage auszugehen

Gerade, weil die unklare Verkehrslage Auslegungssache ist, muss ein Blick in die Rechtsprechung geworfen werden. Regelmäßig weisen die Gerichte darauf hin, dass eine unklare Verkehrslage nicht allein deshalb gegeben ist, weil der Fahrer vor Ihnen die Geschwindigkeit reduziert oder langsam fährt (z. B. Kammergericht (KG) Berlin v. 04.06.1987). Langsamfahren kann nur im Zusammenhang mit weiteren Umständen als unklare Verkehrslage gelten (OLG Hamm v. 14.06.2018).

Das KG Berlin stellte in einer Entscheidung außerdem fest, dass der Begriff der unklaren Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO sich im Wesentlichen auf den zu überholenden und etwaigen Querverkehr bezieht. Das ergibt sich daraus, dass der Gegenverkehr bereits den Schutz des § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO genießt (KG Berlin v. 16.08.2010).

Si­tu­a­tionUn­kla­re Ver­kehrs­la­ge?Ur­teil
Der Ü­ber­ho­len­de kann nicht ver­läss­lich be­ur­tei­len, was der Vor­aus­fah­ren­de so­gleich tun wird.jaKG Ber­lin v. 04.06.­1987, LG Ber­lin v. 04.06.­2012, OLG Kob­lenz v. 26.01.­2004
Das vor­aus­fah­ren­de o­der ste­hen­de Kfz be­tä­tig­te den lin­ken Fahrt­rich­tungs­an­zei­ger und der nach­fol­gen­de Ver­kehr konn­te dies er­ken­nen. Der ü­ber­ho­len­de Pkw konn­te noch an­ge­mes­sen re­agie­ren (oh­ne Ge­fah­ren­brem­sung).jaKG Ber­lin v. 13.­08.­2009
Ein Krad­fah­rer lei­te­te in ei­ner Fahr­zeug­ko­lon­ne ei­nen Ü­ber­hol­vor­gang ein, ob­wohl die Fahr­zeug­schlan­ge be­reits mit ver­kehrs­be­dingt ver­min­der­ter Ge­schwin­dig­keit fährt.jaOLG Dres­den v. 18.­02.­2015
Es war für den Ü­ber­ho­len­den nicht kon­kret er­kenn­bar, dass das vor ihm fah­ren­de Trak­tor­ge­spann we­gen ei­nes am Rand der Stra­ße ab­ge­stell­ten Pkw zum Aus­weich­ma­nö­ver an­set­zte.neinOLG Saar­brück­en v. 16.­11.­2017
Aus zahlreichen Urteilen lassen sich zwei besonders oft genannte Anhaltspunkte zur Einordnung einer unklaren Verkehrslage festhalten: Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn …

 

  • sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird.
  • nach allen Umständen nicht mit einem gefahrlosen Überholen gerechnet werden darf.

Bußgelder für das Überholen bei unklarer Verkehrslage

Unklare Verkehrslage: Eine eindeutige Definition gibt es nicht.
Unklare Verkehrslage: Eine eindeutige Definition gibt es nicht.

Wer überholt, obwohl die Verkehrslage unklar ist, muss tief in die Tasche greifen. Die Höhe des Bußgeldes liegt zwischen 100 und 300 Euro. Je nach Schwere des Vergehens können außerdem ein oder zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot hinzukommen.

Wie Sie obiger Bußgeldtabelle entnehmen können, erschwert sich das Überholen trotz unklarer Verkehrslage immer dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet wurden oder es zu einem Unfall kam. Der Ort spielt dabei zusätzlich eine Rolle. Da z. B. an Bahnübergängen besondere Vorsicht geboten ist, wird das unzulässige Überholen bei unklarer Verkehrslage dort explizit im Tatbestandskatalog genannt. 150 Euro Bußgeld müssen Verkehrssünder dafür bezahlen.

Bei besonders schweren Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist normalerweise auch davon auszugehen, dass das zuständige Gericht prüfen wird, ob dem Fahrer eine gewisse Fahrlässigkeit anzulasten ist (z. B. Alkohol am Steuer).

FAQ: Unklare Verkehrslage

Was bedeutet unklare Verkehrslage?

Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, allerdings lässt sich der Begriff anhand verschiedener Urteile definieren. Diese finden Sie hier.

Welche Folgen hat es, wenn ich trotz unklarer Verkehrslage überhole?

Die Sanktionen können Sie hier im Bußgeldkatalog nachlesen.

Gibt es auch ein Fahrverbot für das Überholen trotz unklarer Verkehrslage?

Ja, in der Regel ist ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert