Unverschuldeter Unfall – Was steht Ihnen jetzt zu?

Sind Sie an einem Autounfall unverschuldet beteiligt, steht  Ihnen der Schadensersatz voll zu.
Sind Sie an einem Autounfall unverschuldet beteiligt, steht Ihnen der Schadensersatz voll zu.

Nach dem Unfall ist an einiges zu denken: Mietwagen, Rechtsanwalt, Totalschaden, Restwert, verkaufen oder verschrotten, Versicherungen. Die To-Do-Liste scheint endlos zu sein. Doch um all diese Fragen für sich zu klären und in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie sich darüber informieren, was Ihnen prinzipiell zusteht.

Dies ist besonders wichtig, wenn Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt wurden und die Schuldfrage damit eindeutig geklärt ist.

Denn in einem solchen Falle übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Instandsetzung des Unfallwagens sowie für alle weiteren Schadensersatzpositionen. Doch welche Ansprüche können Sie als Geschädigter konkret geltend machen?


Autounfall und nicht schuld – Was ist zu beachten?

Zwar erleichtert eine eindeutig geklärte Schuldfrage die Schadensregulierung nach einem Unfall enorm, dennoch sollten vor allem Unfallgeschädigte auf einiges achten, damit auch alle Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Dabei gilt zunächst, vor Ort keine Formulare zu unterschreiben, die Sie sich nicht sorgfältig durchgelesen haben oder die inhaltliche Mängel aufweisen.

Unverschuldeter Unfall: Das richtige Vorgehen ist entscheidend.
Unverschuldeter Unfall: Das richtige Vorgehen ist entscheidend.

Ein Einigungsprotokoll sollte zum Beispiel nur von beiden Seiten unterschrieben werden, wenn es sich zum einen um einen eher geringen Schaden handelt und wenn Sie zum anderen keine Ansprüche mehr geltend machen möchten, selbst bei Folgeschäden. Geht der Schaden über einen einfachen Bagatellschaden hinaus oder ist sogar eine Person verletzt worden, ist davon generell abzuraten.

Sind Sie in den Unfall unverschuldet verwickelt worden, ist es oft hilfreich, wenn Sie bereits am Unfallort die Polizei hinzuziehen. Damit wird der Unfall sachgerecht aufgenommen.

Sie sollten aber auch selbst einen Unfallbericht aufsetzen. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass alle wichtigen Daten erfasst werden.

Wichtig! Vergessen Sie nicht Ihre Schadensersatzansprüche umgehend der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu melden. Die Ansprüche des Geschädigten verjähren spätestens drei Jahre nach dem Unfall. Umso länger Sie mit der Schadensmeldung bei der Versicherung warten, desto schwieriger wird es, den Schaden nachzuweisen und alle Ansprüche geltend zu machen.

Welche Ansprüche können Sie geltend machen?

Viele fragen sich, wenn ein unverschuldeter Unfall passiert: Was steht mir eigentlich zu? Ein unverschuldeter Unfall zieht viele Schmerzensgeldansprüche nach sich, die Sie als Geschädigter bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen können. Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste all jener Aspekte zusammengestellt, die in Betracht kommen können, nachdem ein unverschuldeter Autounfall einen Schaden am Fahrzeug verursacht hat oder bei dem es gar zu Verletzten gekommen ist.

  • Kosten für einen Sachverständigen Ihrer Wahl
  • geschätzte oder tatsächlich angefallene Kosten für die Reparatur
  • bei einem Totalschaden: Wiederbeschaffungswert (ausgenommen Restwert)
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld, mögliche Heilbehandlungskosten
  • Erstattung des Haushaltsführungsschadens
  • Verdienstausfall
  • An- und Abmeldekosten des Fahrzeugs
  • Entsorgungskosten
  • Abschleppkosten
  • Standkosten
  • Auslagenpauschale
  • Anwaltskosten

Unverschuldeter Unfall: Am Beispiel Schmerzensgeld

Kommt es zu einem immateriellen Schaden (also: nicht am Fahrzeug), haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf Schmerzensgeld, vor allem wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. Voraussetzung dafür ist es, dass Sie nachweisen können, dass die körperlichen und psychischen Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Zudem sind auch Intensität und Dauer der Verletzungen ausschlaggebend.

Die Versicherungsfrage nach dem unverschuldeten Unfall

Ein unverschuldeter Unfall passiert und die Versicherung zahlt nicht. das ist wohl eine der schlimmsten Vorstellung für die meisten nach einem solchen Unfall, der womöglich sogar noch einen Personenschaden verursacht hat.

Unverschuldeter Unfall: Eigener Versicherung melden oder nicht?.
Unverschuldeter Unfall: Eigener Versicherung melden oder nicht?.

Generell sollte der Schädiger seine Haftpflicht über den Unfall informieren. Hingegen muss der Geschädigte den unverschuldeten Unfall, nicht der eignen Versicherung melden. Dennoch kann dies hilfreich sein, wenn der Unfallverursacher zu mindestens Teile der Schuld im Nachhinein noch bestreitet. Außerdem sollten Sie bedenken, dass die gegnerische Versicherungen nicht zu Ihren Gunsten agieren wird. Demnach sollten Sie alle Angebote und Vereinbarungen eingehend prüfen.

Nutzen Sie Ihr Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu bestimmen. So können Sie sicher gehen, dass alle relevanten Faktoren ausführlich im Kfz-Gutachten enthalten sind.

Bei einigen Faktoren der Schadensregulierung stellt sich die gegnerische Versicherung immer mal wieder quer. Umso wichtiger ist es, alle Beweise zu sammeln und die Belange des Unfalls genau zu dokumentieren.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der bestimmte Ansprüche nach einem Verkehrsunfall für Sie einklagen kann. Denn ein unverschuldeter Unfall birgt viele Rechte und Ansprüche für die Geschädigten.

FAQ: Unverschuldeter Unfall

Wie verhalte ich mich als Unfallgeschädigter, wenn ich den Unfall nicht verschuldet habe?

Zunächst ist es wichtig, den Unfall genau zu dokumentieren. Nutzen Sie alle zur Verfügung stehenden Beweismittel: Zeugen, Unfallbericht, Unfallskizze, ggf. Anzeige bei der Polizei sowie Fotos. Lassen Sie auch Verletzungen ärztlich begutachten und dokumentieren. Mit diesen Belegen können Sie sich an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden.

Warum sind all diese Beweise so wichtig?

Sie möchten sicher Schadensersatz für die Ihnen entstandenen Schäden. Dafür müssen Sie aber beweisen, dass Ihnen ein solcher Anspruch zusteht. Und Sie müssen ausreichend Belege für die Schadenshöhe liefern, z. B. Reparaturkosten, Kosten für einen Mietwagen etc.

Was kann ich tun, wenn die gegnerische Versicherung nicht (vollumfänglich) zahlen will?

Dann bleibt meistens nur noch der Weg zum Anwalt. Dieser kann Ihre Ansprüche außergerichtlich oder ggf. per Klage durchsetzen. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Gegner in der Regel auch Ihre Anwaltskosten bezahlen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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