Die vorschriftsmäßige Beleuchtung an einem Fahrzeug ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Die Vorgaben gelten selbstverständlich auch dann, wenn ausländische Fahrzeuge importiert oder besondere Beleuchtungen wie ein US-Standlicht angebracht werden sollen. Erlischt dadurch die Betriebserlaubnis, hat das Bußgelder zur Folge.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
nicht vorschriftsgemäße Beleuchtung verwendet | 20 EUR |
... dadurch Verkehrssicherheit beeinträchtigt | 90 - 135 EUR 1 Punkt |
abgestelltes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß beleuchtet | 20 EUR |
... dadurch kam es zur Sachbeschädigung | 35 EUR |
Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis geführt | 50 EUR |
Wie sehen US-Standlicht bzw. Blinker genau aus?
Inhaltsverzeichnis
Ein abgestelltes oder stehendes Fahrzeug muss für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass diese Fahrzeuge durch ein sogenanntes Standlicht beleuchtet sein müssen.
Durch diese Beleuchtung muss sowohl die Vorder- als auch die Rückseite kenntlich gemacht sein. Vorne ist die Leuchtkraft um einiges geringer als die des Abblendlichts. Nach hinten ist es üblich, als Standlicht das Rücklicht zu verwenden und dieses mit der Kennzeichenbeleuchtung zu kombinieren. In § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist definiert, dass eine solche Beleuchtung sowohl innerorts als auch außerorts erfolgen muss, wenn das Fahrzeug an dunklen Stellen abgestellt wird.
Wie diese Beleuchtung aussehen muss, ist dann in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. Insbesondere die Paragraphen 50, 51 und 51 StVZO sind hier von Bedeutung. In diesen ist definiert, dass nach vorn wirkende Scheinwerfer, Begrenzungs- und Parkleuchten weiß sein müssen. Nach hinten wirkende Leuchten, die abgestellte Fahrzeuge kennzeichnen, müssen in Deutschland in der Regel rot sein. Seitliche Markierungen hingegen dürfen gelb bzw. orange sein.
Orange oder gelb leuchtet in den USA ebenfalls der Blinker, der hier jedoch oft mit dem Standlicht kombiniert ist und daher auch teilweise seitlich strahlt. Ist eine solches Begrenzungslicht im Blinker integriert, leuchtet es permanent schwach und sobald der Blinker gesetzt wird, stark. Ein nach vorn wirkendes US-Standlicht kann demnach sowohl weiß als auch orange bzw. gelb sein.
Besonders in der Tuningszene sind Veränderungen an der Beleuchtung ein beliebtes Mittel, das Aussehen des Fahrzeugs zusätzlich zu verändern. Eine bevorzugte Art des Umbaus ist die Verwendung von einem US-Standlicht bzw. die Beleuchtung so zu codieren, dass diese entsprechend leuchtet. Oft ist die Versuchung auch groß, die vorhandene Beleuchtung an US-Fahrzeugen beizubehalten.
Ist ein US-Standlicht erlaubt? In Deutschland ist das eindeutig geregelt
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist in Deutschland die Verwendung von einem gelb oder orange leuchtenden US-Standlicht am PKW, Motorrad oder LKW nicht zulässig. Die Beleuchtung am Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen und eine Betriebserlaubnis besitzen. Ein oranges US-Standlicht eintragen zu lassen, ist in der Regel nicht möglich.
Das gilt sowohl für den Einbau in ein deutsches Fahrzeug als auch für die Verwendung in einem importierten Auto. Ein Importfahrzeug muss üblicherweise zur Abnahme dem TÜV bzw. der DEKRA vorgestellt werden. So wird ein US-Standlicht ebenfalls vom TÜV geprüft und die verwendete Leuchtmittel abgenommen oder ein Austausch gefordert. Der TÜV kann bei weißem Licht unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, sodass ein Umrüsten eventuell nicht notwendig ist. Das ist jedoch je nach Einzelfall zu entscheiden. Bei welchen Bauteilen dies möglich ist, legt die sogenannte Importfahrzeug-Richtlinie fest.
Handelt es sich allerdings um gelbes oder oranges Licht, muss eine Umrüstung auf weißes Licht erfolgen, damit das Fahrzeug in Deutschland am Verkehr teilnehmen kann. Eine Zulassung vom TÜV wird ein US-Standlicht in Orange oder Gelb üblicherweise nicht erhalten.
Bei einem Umbau von einem Fahrzeug findet ein Eingriff in die Bauartgenehmigung für die Scheinwerfer und Blinker statt. Das heißt, verbauen Fahrzeughalter ein US-Standlicht, welches keine Zulassung besitzt und nicht den europäischen ECE-Reglungen entspricht, erlischt die Betriebserlaubnis.
US-Standlicht zu codieren, ist ebenfalls nicht gern gesehen
Fahrzeughalter können für ihr gewünschtes US-Standlicht ein Modul einbauen und/oder über die Codierung die vorhandenen Leuchten als ein solches nutzen. Auch in diesem Fall ist wichtig zu wissen, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Wird das Fahrzeug dann gefahren, ist mit Sanktionen zu rechnen. Nicht nur wegen der Verwendung von nicht vorschriftsmäßiger Beleuchtung, sondern eben auch aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis. Letzteres fällt bei der Höhe der Sanktionen schwerer ins Gewicht.
Amerikanisches Standlicht: Mit einem Bußgeld ist zu rechnen
Im rechtlichen Sinn hat ein verbautes nicht zugelassenes US-Standlicht keine Strafe zur Folge, ein Bußgeld und Punkte sind jedoch drin. Der Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften bedeutet in der Regel ein Verwarngeld von 15 bis 20 Euro. Das Fahren mit einer erloschenen oder nicht vorhandenen Betriebserlaubnis schlägt dann allerdings schon mit 50 Euro zu Buche. Nehmen die Behörden eine Gefährdung oder eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit an, kann ein unzulässiges US-Standlicht ein Bußgeld zwischen 90 und 135 Euro sowie einen Punkt in Flensburg bedeuten.
Darüber hinaus erhalten die Fahrer bzw. der Fahrzeughalter eine Mängelanzeige. Das US-Standlicht muss dann entsprechend zurückgebaut bzw. ausgetauscht und den europäischen Vorschriften angepasst werden.
FAQ: US-Standlicht
Da bei US-Automodellen das Standlicht oft mit dem Blinker kombiniert ist, leuchten diese orange oder gelb.
Nein, gemäß den Vorgaben in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf das Standlicht nach vorn nur weiß und nach hinten nur rot wirken.
Ja, das ist durchaus möglich, wenn das Fahrzeug kontrolliert wird. Welche Sanktionen drohen können, zeigt unsere Bußgeldtabelle hier.
Wieso haben denn die Motorräder der Firma BMW (Bsp. GS 1250, Baujahr 2021) die Blinker, bei Lichtbetrieb, mit am leuchten wenn das nicht zugelassen ist?
Gibt es da Sonderregelungen?
Und dann gibt es jetzt den M5 CS mit gelben Licht. Das ist bei dem ja Legal angeblich weil das ja nur gelb ist wenn das Abblendlicht leuchtet. Das kann ich aber bei meinem Auto genau so codieren also dann doch auch Legal
Vielen Dank für die ausführliche Darstellung!
Wie verhält es sich rechtlich wenn an einem Fahrzeug, aufgrund eines defekten Steuergeräts (Lichschaltzentrum) alle Leuchten (Abblendlicht, Standlicht) inklusive der Blinker in Orange dauerhaft leuchten ? Ein betätigen des Lichtschalters im Innenraum in verschiedene Positionen bewirkt keine Veränderung. Hier kann doch nicht von einer vorsätzlichen Handlung (Codierung) ausgegangen werden ?
Vielen Dank für die gute und verständliche Erklärung. Eine Frage die sich mir nun eröffnet ist, wie Fahrzeug in Deutschland ihre Zulassung bekommen obwohl gelbe/orangene Beleuchtung im Frontbereich verbaut sind. Hier als Beispiel alle Honda Africa Twin ab 2015?
Vielen Dank