Für viele Menschen geht der Kauf bzw. Verkauf eines Autos ebenso wie die Ummeldung eines Fahrzeugs mit vielen Fragen und Unsicherheiten einher, schließlich ist ein solches Unterfangen für die meisten von uns nichts Alltägliches. Zudem geht es bei der Veräußerung von Kfz häufig auch um nicht gerade kleine Summen. Daher unterliegen in Deutschland die Verkäufe von Fahrzeugen verschiedensten Vorschriften, die sowohl Käufer als auch Verkäufer absichern sollen.
Außerdem verlangen mehrere Behörden und Institutionen eine umfassende Dokumentation zu den Eigentumsverhältnissen eines Autos. Aus diesem Grund muss der Verkäufer verschiedene Stellen mithilfe einer Veräußerungsanzeige über den Halterwechseln informieren.
Doch wer muss dieses Dokument erhalten? Welche Informationen muss die Veräußerungsmitteilung für ein Kfz enthalten? Hat der Gesetzgeber für die Abgabe eine Frist definiert? Und können Sie bei der Veräußerungsanzeige fürs Kfz ein Formular bzw. einen Vordruck nutzen? Antworten auf diese und weiter Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Kfz-Veräußerungsanzeige: Welche Informationen benötigt die Zulassungsstelle?
Bei der Veräußerungsanzeige handelt es sich um eine Mitteilung, die der bisherige Halter eines Kfz beim Eigentümerwechsel eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs an die Zulassungsbehörde übermitteln muss. Diese dient insbesondere der Berichtung des Fahrzeugregisters. Die Vorschriften dazu ergeben sich aus § 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen […].
Was genau unter „unverzüglich“ zu verstehen ist, definiert der Gesetzgeber nicht, denn gemäß § 121 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird dieser Begriff nur mit „ohne schuldhaftes Zögern“ umschrieben. Um sich selbst Ärger zu ersparen, sollten sich die ehemaligen Fahrzeugbesitzer zeitnah um die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle kümmern.
Welche Informationen die Mitteilung unbedingt beinhalten muss, ist ebenfalls in § 13 Abs. 4 FZV definiert. Demnach sind folgende Angaben notwendig:
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Name des Käufers
- Vollständige Adresse des Käufers
- Bestätigung des Käufers, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Halter auf eine Veräußerungsanzeige bei der Kfz-Zulassungsstelle verzichten kann. Diese Option besteht, wenn der Erwerber bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung bzw. die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragt. Hierfür wird unter anderem ein Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
Übrigens! Lange Zeit beinhaltete § 27 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die gesetzlichen Vorgaben zur Abgabe der Veräußerungsanzeige. Allerdings ist dieser Paragraph zum 01. März 2007 weggefallen. Suchen Sie im Internet für die Veräußerungsanzeige ein Formular, kann es sein, dass Sie dabei noch Vorlagen finden, die auf § 27 Abs. 3 StVZO basieren. Diese wurden also seit mehr als zehn Jahren nicht mehr aktualisiert.
Wie kann bei einer Veräußerungsanzeige für Kfz ein Muster aussehen?
Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich keine formalen Vorgaben für die Veräußerungsanzeige beim Pkw vor. Daher reicht es grundsätzlich aus, wenn Sie die vorgeschriebenen Informationen aufführen.
Als Hilfestellung haben wir Ihnen nachfolgend ein Muster zusammengestellt, welches Sie nur ausdrucken und mit den entsprechenden Daten ergänzen müssen.
Müssen Sie den Verkauf bei weiteren Stellen melden?
Von einem Autoverkauf müssen Sie nicht nur die Zulassungsbehörde informieren, denn auch die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unverzüglich zu benachrichtigen. Schließlich tritt der Erwerber durch den Kauf in das bestehende Versicherungsverhältnis ein.
Sendet der ehemalige oder auch neue Halter keine Veräußerungsanzeige zur Kfz-Versicherung, ist diese in einem Schadensfall grundsätzlich nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Allerdings definiert der Gesetzgeber in diesem Fall eine Frist von einem Monat.
Eine Veräußerungsanzeige ist ebenfalls für die Verwaltung der Kfz-Steuer notwendig. Allerdings müssen sich weder Käufer noch Verkäufer um eine entsprechende Meldung kümmern, da diese Aufgabe in den Tätigkeitsbereich der Zulassungsstelle fällt. Seit 2014 ist der Zoll für die Bearbeitung der Kfz-Steuer verantwortlich, davor ging die Veräußerungsanzeige ans zuständige Finanzamt.
FAQ – Veräußerungsanzeige
Beim Verkauf eines Autos. Dadurch wird die Zulassungsstelle über den Halterwechsel informiert. Welche Informationen die Zulassungsstelle dabei benötigt, erfahren Sie hier.
Dies ist Aufgabe des bisherigen Fahrzeughalters.
Formale Vorschriften gibt es nicht. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, welche Angaben das Schreiben enthalten muss. Ein Muster für die Veräußerungsmitteilung finden Sie hier.