Verbandskasten: Ein Erste-Hilfe-Kit für Notfälle

Der Verbandskasten im Auto soll es ermöglichen, nach einem Unfall schnell Hilfe zu leisten.
Der Verbandskasten im Auto soll es ermöglichen, nach einem Unfall schnell Hilfe zu leisten.

Zum richtigen Verhalten bei einem Unfall gehört es, Erste Hilfe zu leisten bis die Sanitäter vor Ort sind. Es ist daher Pflicht, einen Verbandskasten im Auto zu verstauen. Hier soll er gegen Schmutz und Feuchtigkeit geschützt aufbewahrt werden.

Was alles in den Verbandskoffer der Norm „Din 13164“ hinein gehört und ob auch beim Motorrad ein Verbandskasten Pflicht ist, klärt dieser Artikel. Außerdem wird darüber informiert, ob bei abgelaufener Haltbarkeit ein Verbandskasten nutzlos wird.

Ist seit 2014 ein „neuer Verbandskasten“ im Auto Pflicht?

Verbandskasten im Auto: Die Regeln im Überblick

Verbandskasten im Auto: Regeln für den Inhalt und mehr in diesem Video.
Verbandskasten im Auto: Regeln für den Inhalt und mehr in diesem Video.


Im Januar 2014 wurde die Din 13164, welche die Richtlinien für Verbandskasten regelt, leicht geändert und an neueste medizinische Erkenntnisse angepasst. Zu solchen Änderungen kann es immer wieder kommen. Sie sind dazu verpflichtet, darauf achten, dass der Verbandskoffer in Ihrem Kfz den neuesten Standards entspricht.

Welchen Verbandskasten man erwirbt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist einzig dafür Sorge zutragen, dass der Norm entsprechendes Verbandsmaterial zur Verfügung steht.

Das ändert nichts daran, dass die vor 2014 verkaufte Verbandskasten noch ihre Gültigkeit besitzen. Ihr Pkw-Verbandskasten oder Ihre Kfz-Verbandtasche ist solange einwandfrei, wie es das Ablaufdatum vorgibt. Allerdings müssen fehlende oder verbrauchte Bestandteile ausgetauscht und an die Din 13164-Norm angepasst werden.

Was gehört in ein Verbandskasten fürs Kfz?

Zum Inhalt: Der Erste-Hilfe-Kasten fürs Auto enthält nach der Din 13164-Norm vor allem Verbandsmaterial wie Verbandspäckchen und Wund-Reinigungsutensilien wie etwa Feuchttücher. Wenn Sie ein Verbandskasten kaufen, wird dieser in der Regel der geltenden Norm entsprechen. Es schadet jedoch nicht, sich dessen zu vergewissern.

Eine detaillierte Angabe, darüber was in ein Erste-Hilfe-Set fürs Auto reingehört, gibt das Deutsche Rote Kreuz auf seiner Internetseite.

Es folgt eine Zusammenfassung über die wichtigsten Bestandteile in einem Autoverbandskasten:

  • Fixierbinden und Dreieckstücher
  • Gummi-Handschuhe
  • Kompressen zur Wundauflage
  • Pflasterrolle auf Spule sowie Pflasterstrips in verschiedenen Größen
  • Pflasterschere
  • Rettungsdecke, die das Auskühlen oder Überhitzen von Opfern eines Unfalls verhindern soll
  • Staubgeschützt verpacktes Fertig-Pflasterset
  • Sterile Feuchttücher zur Reinigung von Haut und oberflächlichen Wunden
  • Wundschnellverband
  • Verbände für Finger und Fingerkuppen
  • Verbandpäckchen in verschiedenen Größen und Verbandtücher
Der "Erste-Hilfe-Koffer" ist Pflicht. Bei nicht mitführen droht ein Bußgeld.
Der „Erste-Hilfe-Koffer“ ist Pflicht. Bei nicht mitführen droht ein Bußgeld.

Was tun, wenn der Verbandskasten seine Haltbarkeit überschritten hat?

Sollte Ihr Verbandskasten abgelaufen sein, empfiehlt es sich, einen Neuen zu kaufen. Denn sollte der Inhalt im Verbandskasten das Ablaufdatum überschritten haben, kann dieser nicht mehr zur sterilen Behandlung von Wunden eingesetzt werden. Abgelaufene Verbandspäckchen haben also nichts zu suchen im Auto. Ein Verbandskasten, dessen aufgedrucktes Datum überschritten wurde, kann jedoch neu gekauftes Material beinhalten.

Es ist nicht zweifelsfrei geklärt, wie es zu bewerten ist, wenn der Verbandskasten-Inhalt teilweise neu ist, da ein kontrollierender Beamter nicht jedes Bestandteil einzeln in Augenschein nehmen kann. Im Zweifel gibt es für fehlende oder fehlerhafte Verbandskästen jedenfalls ein Bußgeld von 5 Euro das leicht zu vermeiden ist.

Bei den relativ geringen Anschaffungskosten von knapp 20 Euro für einen neuen und garantiert vollständigen Erste-Hilfe-Koffer nach Din 13164, lohnt es sich nicht, an diesem Ende sparen zu wollen, wenn der Verbandskasten sein Verfallsdatum überschritten hat. Zumal ein abgelaufener Verbandskasten immer noch nützliche Utensilien für die Hausapotheke bereithält.

Ist ein Verbsandskasten fürs Motorrad Pflicht?

In jedes Auto gehört ein Kfz-Verbandskasten. Motorrad-Fahrer dagegen sind nicht verpflichtet, einen Erste-Hilfe-Koffer mitzuführen. Natürlich müssen auch sie dazu in der Lage sein, Sofortmaßnahmen einzuleiten und Erste-Hilfe zu leisten. Doch bietet ein motorisiertes Zweirad nicht ausreichend Platz für den Koffer. Auch andere motorisierte Fahrzeuge wie einfach Zug- und Arbeitsmaschinen müssen keine Verbandskästen mit sich führen.

FAQ: Verbandskasten

Was gehört in einen Verbandskasten?

Eine Auflistung der Utensilien, die in Ihrem Verbandskasten enthalten sein müssen, finden Sie hier.

Welcher Norm muss mein Verbandskasten entsprechen?

Wollen Sie Erste Hilfe leisten, sollten Sie alles Notwendige schnell zur Hand haben. Darüber hinaus muss der Inhalt des Verbandskastens aber auch einer gesetzten Norm entsprechen. Aktuell ist das die DIN 13164.

Ist es schlimm, wenn das Haltbarkeitsdatum meines Verbandskastens überschritten ist?

In diesem Fall empfiehlt es sich, einen neuen Verbandskasten zu kaufen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

18 Kommentare zu “Verbandskasten: Ein Erste-Hilfe-Kit für Notfälle

  1. Gerd

    Wenn ich einen neuen Verbandskasten gekauft habe, kann ich dann den alten zusätzlich im Auto aufbewahren. Ich möchte so etwas nicht einfach wegschmeißen. Im Zweifel ist es doch sicher zulässig diesen zu benutzen, wenn die Materialien aus dem ersten in einer Notsituation aufgebraucht wären.

  2. Klaus P

    Der Inhalt des Verbandkastens unterliegt dem Medizinproduktgesetz. Und dort steht auch etwas über die gewährleistete Haltbarkeit. Ist also nicht alles Abzocke oder ein Thema für Verschwörungstheorien. Lernt man übrigens in der Fahrschule. Sollte man zumindest.

  3. Marie

    Hallo an Alle 😊 Was mich aufregt ist NICHT die TATSACHE, dass man einen intakten Erste Hilfe Koffer im Auto mitführen muss. Der Grund ist meinses Erachtens ohne Frage gerechtfertigt und nötig. Mich stört dabei wirklich die Tatsache, ob es tatsächlich bewiesen ist, dass die nochmals einzeln und steril verpachten Teile darin, wirklich ihre Wirksamkeit verlieren? Und ich in Anbetracht der „Umweltsorge“ es daher recht unangebracht und schlimm finde, dass man mit Ablaufdatum des Verbandskasten immer den kompletten Inhalt verwerfen muss !!! Im neuen ist dann schon wieder eine Schere und viele andere Dinge, so wie auch die Tasche an sich ,die man noch verwerten hätte können ???? Was da alleine von einem Autofahrer nur für den Verbandskoffer an Müll aufkommt ?!?! Ich würde mich freuen, wenn man hier an die “ Wurzeln des Übels“ ginge.
    Sorry , und war vielleicht auch nicht der richtige Ansprechpartner hier. Aber das musste ich geradezu mal loswerden. Euch allen, weiterhin unfallfrei & gute Fahrt.

  4. Jörg

    Hier wird stur behauptet, dass ein Verfallsdatum auch einen Verfall bedeutet.
    Hier geht es um Kaiser’s Bart.

    Für mich ist klar, dass, je korrupter ein Staat ist, umso mehr Gesetze braucht, wie ein alter Philosoph scjon sagte. Alles Quatsch, es ist garantiert auch nach dem Verfallsdatum noch Jahre steril.
    Aber der Polizist hat ja außer dem Datum nichts anderes, an was er sich halten sollte.

    1. Mel

      Also ich hab mir ja mal den Verbandskasten vorgenommen. Wofür zur brauche ich elastisches Gummiband und Dreieckstücher aus super dünnem Flies, was schon beim angucken reisst. Echt jetzt?

  5. Lösti

    Also kann ich ein abgelaufenden Verbandskasten mit mir führen ohne strafe zu zahlen!? Wenn nicht möchte ich gerne mal wissen wer mir das verbietet es schreibt mir glaub ich keiner vor oder?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lösti,

      wenn der Inhalt im Verbandskasten das Ablaufdatum überschritten hat, kann dieser nicht mehr zur sterilen Behandlung von Wunden eingesetzt werden. Sie könnten bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 5 Euro erhalten.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  6. Uli

    Kein Material in einem Verbandkasten ist steril. Es ist nur keimarm verpackt.
    Das MPG gilt für eine Privatperson überhaupt nicht. Rechtsexperten sehen für ein Bußgeld oder einen Mangel bei der HU mit abgelaufenen Verfallsdatum keine rechtliche Grundlage und halten die Ahndung für rechtswidrig.

  7. Sven

    Abgelaufene Artikel zu ersetzen und nicht gleich den ganzen Kasten,sollte nicht schwer sein.Das Geld,dass dabei erneut eingesetzt wird,mag manchem zuviel sein,dem Verletzten, dem ihr damit helfen konntet,wird es euch danken.Wo ist das Problem?Leben gegen Geld aufzuwiegen,ist der falsche Weg.
    Wenn ihr über zuviel Müll,über zuviel Geld nachdenkt,eine Frage.Warum fahrt ihr Auto?Als Fußgänger,Radfahrer oder Öffibenutzer, haben meistens Andere das Passende zur hand.
    Mein Kasten muß jetzt auch ersetzt werden,festgestellt durch die Werkstatt.Warum,weil ich 2 Jahre aufgrund eines Unfalls nicht fahren durfte.Danke,den Helfern,die es nicht scheuten ihren einzusetzen!!!

  8. Helle

    Verbandssachen sind steril solange wie sie verschlossen sind,dass ist alles pure Geldschneiderei!!!ünd ein schwerverletzter stirbt nicht an einer abgelaufenen binde, sondern eher an gar keiner!!!! So ein Lug und Trug überlebt,das ist wie mit salz. jahrmillionen liegt es unter der Ende und plötzlich bekommt es ein verfallsdatum.Ist doch alles lächerlich!!!

  9. u-we

    Die vorherigen Kommentatoren habe Recht. Ein Kasten kann nicht ablaufen, Wundsteriles Verbandsmaterial schon. Das wäre zu ersetzen und fertig.
    So kaufe ich einen neuen Kasten, schmeiße den alten auf die Müllhalde. Ein Müllproblem haben wir auf der Welt natürlich überhaupt nicht.
    Beste Grüße

  10. Sebastian R.

    Gibt es in einem bzw. mehreren Europäischen Ländern (auch der Schweiz) Auweichungen über den mit zu führenden Inhalt? Und ist es in diesen als Motorradfahrer auch zulässig ohne Erste Hilfe Koffer zu fahren?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sebastian,

      was der Erste-Hilfe-Koffer beinhalten muss, kann von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein. Als Motorradfahrer müssen Sie in Deutschland keinen Erste-Hilfe-Koffer mitführen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  11. Thomas J.

    Richtig die DIN 13164 regelt den Inhalt, enthält aber keine Information über ein Verfallsdatum. Meines Wissens ist das „Ablaufdatum“ erst erreicht bei einer Neuverfassung oder Überarbeitung einer DIN und außerdem heißt es auch „erste Hilfe“ und nicht „vor Ort OP“. Das ich einen erste Hilfekoffer benötige und erste Hilfe leiste steht ja außer Frage, aber wie kann so etwas ablaufen ??? Klebpflaster klebt nicht mehr? Okay, Mullbinde mit Knoten! Sterilewundauflage, Haltbarkeit meistens 15-20 Jahre. Nun wieder zu der Frage wie kann ein Verbandkasten ablaufen ??? Und warum ein Busgeld und wie hoch wäre das Bußgeld wenn ich keinen Kasten im Auto habe???

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      es handelt sich um rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Führen Sie den Verbandskasten nicht mit sich, droht ein Verwarngeld von 15 Euro.

      Ihr Bussgeld-info Team

      1. Dr. Dennig

        MedizinprodukteGesetz scheint hier die Regelungen über das Verfallsdatum zu beinhalten.

  12. Hartmut Heuer

    Wo steht ein Gesetz dass das Verfallsdatum der Verbandskästen bzw. Deren Inhalt regelt ? Es scheint mir dass hier einfach durch die Industrie eine Regelung getroffen wird um Geld zu verdienen. Mangels klarer gesetzlicher Regelung wird das dann mal so bei der HU und von der Polizei übernommen. Wohlbemerkt ohne gesetzliche Grundlage. Wer diskutiert schon mit dem Polizisten oder gar dem TüV- Prüfer dessen Wohlwollen man ja erhofft. Der Inhalt einer Konservendose ist auch noch nicht verdorben wenn das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Für mich ist dad nur Abzocke.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hartmut,

      die DIN Norm 13164 regelt den vorgeschriebenen Inhalt von Verbandskästen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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