Das Verhalten bei Unfällen kann über Leben und Tod entscheiden. In einer Schocksituation ist es jedoch nicht immer einfach sofort zu wissen, was zu tun ist. Ein Unfall ist ja in der Regel kein vorher geplantes Ereignis.
Das Verhalten nach einem Unfall mit dem Auto und was dann zu tun ist, steht im Mittelpunkt des folgenden Ratgebers. Dieser beinhaltet Hinweise zum Vorgehen nach einem Unfall, dem richtigen Verhalten bei der Hilfeleistung für Verletzte und für die richtige Aufnahme der Details zum Hergang.
Inhaltsverzeichnis
Im Video: Wichtiges zum Verhalten beim Unfall
Autounfall? Was nun zu tun ist, sollte jeder wissen
„Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, wozu sind Sie verpflichtet?“ Diese Frage ist einer der häufigsten und wichtigsten in der Fahrschule und auch in den Prüfungen. Ein Unfall muss nicht immer mit einem Totalschaden oder Verletzten daherkommen, um Betroffene in eine Ausnahmesituation zu versetzen.
Schon ein kleiner Blechschaden beim Einparken oder an der Ampel im Berufsverkehr ist mit Stress behaftet und lassen Verkehrsteilnehmer im ersten Moment oftmals ratlos im Moment verharren. Doch was ist zu tun bei bzw. nach einem Unfall? Wie sieht das richtige Verhalten bei einem Unfall aus?
Die Möglichkeit, dass Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sein werden, ist im stätig dichter werdenden Verkehr nicht so gering, wie es manche denken. Dann zu wissen, was das richtige Vorgehen bei einem Unfall ist, kann durchaus eine gewisse Sicherheit im Umgang mit der Situation erzeugen. So kann nach dem ersten Schockmoment oft die Lage analysiert und richtig reagiert werden.
Was zu tun ist bei einem Verkehrsunfall, sollte daher bei jedem Verkehrsteilnehmer zumindest ansatzweise als Wissen vorhanden sein. Das kann nicht nur dazu beitragen, dass eventuell Verletzen geholfen werden kann, sondern auch dazu, dass sich Unfallbeteiligte nicht noch selbst in Gefahr bringen. Darüber hinaus kann das richtige Verhalten bei Unfällen das Risiko von Folgeunfällen minimieren.
Unfall: Das Vorgehen sollte einem Schema entsprechen
Höchste Priorität hat nach einem Unfall zunächst immer die Absicherung der Unfallstelle. Das dient in erster Linie dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam zu machen und so Folgeunfälle zu vermeiden. Des Weiteren werden so die Beteiligten besser gegen den nachfolgenden Verkehr abgesichert, dass sie besser zu sehen sind. Wichtig ist, dass sich niemand für diese Absicherung selbst in Gefahr bringt.
Zum richtigen Verhalten am Unfallort gehört auch, dass der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste anlegt. Vorgeschrieben ist nur eine Warnweste im Auto zu haben. Es wird jedoch empfohlen, dass für alle Mitfahrenden eine solche Weste vorhanden ist und auch angezogen wird. Ist keine Warnweste im Auto, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.
Für die Absicherung muss der Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Im Stadtgebiet sollte das Dreieck mindestens 50 m von der Unfallstelle entfernt und so aufgestellt sein, dass es für den nachfolgenden oder entgegenkommenden Verkehr gut zu sehen ist. Auf Landstraßen wird ein Mindestabstand von 100 m empfohlen auf Autobahnen etwa 150 bis 400 m.
Handel es sich um übersichtliche Unfallstellen wie Kurven oder Kreuzungen, sollte das Warndreieck vor diesen aufgestellt werden. Zudem muss es immer am Fahrbahnrand oder am Rand des Seitenstreifens stehen und kein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Weitere Informationen zum Absichern des Unfallortes erhalten Sie in unserem Ratgeber: „Unfallstelle absichern: Teil der Sofortmaßnahmen nach einem Unfall„.
Nach der Absicherung kommt die Erste Hilfe
In der Fahrschule wird beim Thema „Kfz-Unfall und was zu tun ist“ selbstverständlich auch der Punkt Erste Hilfe behandelt. Zudem kann ein Führerschein ohne den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses nicht erworben werden. Verletzte Personen zu versorgen bzw. Hilfe für diese zu holen steht hier im Mittelpunkt.
Beteiligte sollten nach der Absicherung also immer abklären, ob sich andere Beteilige verletzt haben und nach ihren Möglichkeiten helfen. Wichtig ist hier auch, dass Ersthelfer, die Verletzte Versorgen, nicht befürchten müssen, für Folgeschäden verantwortlich zu sein.
Es ist also wichtig in Bezug auf die richtige Hilfeleistung nach einem Unfall zu wissen, was zu tun ist. Dazu gehört auch, die in Deutschland gültigen Notrufnummern zu kennen. Unter der 112 können die Rettungskräfte informiert werden. Übe die 110 ist der Notruf der Polizei erreichbar. Bereits dieser Anruf gilt als Erste Hilfe und sollte somit immer zum richtigen Verhalten nach einem Autounfall zählen.
Weiterführende Ratgeber zur Hilfe am Unfallort
Verhalten bei einem Verkehrsunfall: Ist die Polizei immer zu verständigen?
Zum richtigen Verhalten bei Unfällen gehört nicht nur die Rettungskräfte zu verständigen, wenn es Verletzte gibt, sondern auch die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuholen. Allerdings muss das nicht in jedem Fall geschehen. Dennoch gibt es Situationen, bei denen die Beamten vor Ort sein sollten. Wie erwähnt, ist das bei Personenschäden und hohen Sachschäden immer der Fall. Darüber hinaus ist die Polizei zu verständigen, wenn eine Unfallflucht des Unfallgegners vorliegt, oder wenn Unfallbeteiligte den Eindruck haben, dass der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
Können sich die Unfallparteien nicht einigen oder verweigert eine Seite die Angabe von wichtigen Daten, sollten die Beamten ebenfalls hinzugerufen werden. Gleiches gilt, wenn ein ausländisches Fahrzeug ohne Versicherungsnachweis beteiligt ist oder der Unfall mit einem Mietwagen geschehen ist.
Handel es sich hingegen um sogenannte Bagatellschäden (kleine Kratzer oder Schramme im Blech etwa) und können sich die beteiligten Parteien auf einen ausreichenden Datenaustausch einigen, ist die Unfallaufnahme durch die Polizei nicht unbedingt notwendig.
Spezifische Ratgeber: Hilfe rufen nach einem Unfall
Dokumentation ist wichtig: Also was ist zu tun bei einem Autounfall?
Zum richtigen Verhalten bei Unfällen zählt natürlich auch, das Erfassen des Unfallhergangs sowie der entstandenen Schäden. Nur so kann eine Regulierung sowie die Durchsetzung weitere Ansprüche erfolgen. Wie und was Betroffene machen sollten, um bei einem Unfall die wichtigen Informationen festzuhalten, beschreibt der folgende Abschnitt unsere Ratgebers.
Zunächst ist es wichtig, die Daten der Unfallbeteiligten aufzunehmen. Neben dem vollständigen Namen, der Anschrift und des Kennzeichens gehören die Versicherungsinformationen zu diesen Daten. Des Weiteren sollten Skizzen des Unfallhergangs und aussagekräftige Fotos vom Unfallort sowie den Schäden in der Dokumentation enthalten sein.
Um alle wichtigen Daten tatsächlich festzuhalten, ist es zu empfehlen, dass ein Unfallbericht ausgefühlt wird. Sind ausländische Fahrzeuge beteiligt, sollte dies der europäische Unfallbericht sein. Die Polizei nimmt dann, wenn sie verständigt wurde, zusätzlich die Zeugenaussagen auf. Dies können Unfallbeteiligte auch selbst tun, wenn die Zeugen vor Ort sind und es sich um Bagatellschäden handelt.
Diese Daten sollten im Unfallbericht immer enthalten sein:
- Persönliche Angaben aller Beteiligter (Name, Anschrift, Kennzeichen)
- Versicherungsdaten der Beteiligten
- Angaben zum Unfall (Ort, Datum, Uhrzeit) und zu den Unfallfahrzeugen
- Schilderung des Unfallhergangs so detailliert wie möglich
- Angaben zu den sichtbaren Schäden sowie Skizzen der Unfallstelle
- Persönliche Angaben zu den Zeugen (Name, Anschrift)
- Unterschriften der Beteiligten
Der Austausch der Daten ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben und gehört somit zum korrekten Verhalten bei Unfällen. Weigert sich eine Partei die Daten auszuhändigen und verlässt den Unfallort ohne dies zu tun, handelt es sich um Fahrerflucht. Das gilt auch, wenn falsche Angaben gemacht werden. Ist dann der Unfallgegner nicht bekannt, haben Betroffene die Möglichkeit, beim Zentralruf der Autoversicherer anzurufen und mit dem Kennzeichen eine Versicherung feststellen zu lassen.
Ist der Unfall vollständig dokumentiert, sollten sich alle Beteiligten umgehend mit ihren Versicherungen in Verbindung setzen und den Unfall dort angeben. Auch bei kleinen Schäden ist dies für die Regulierung notwendig.
Spezifische Informationen zur Dokumentation des Unfalls
Verhalten bei Unfällen: Verlassen des Unfallorts
Bei Bagatellschäden, wenn die Fahrzeuge fahrtauglich sind und bewegt werden könne, sollte die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Nach dem Austausch der Daten und der Dokumentation sollte also der nachfolgende Verkehr nicht unnötig aufgehalten oder behindert werden, denn dies kann zu Bußgeldern führen.
Weiterführende Infos: Wie geht es nach dem Unfall weiter?
Unfall und was zu tun ist – Checkliste
Nachfolgend sind alle wichtigen Punkte für das richtige Verhalten bei Unfälle als Checkliste aufgeführt.
Richtiges Vorgehen | Erledigt? |
---|---|
Absicherung der Unfallstelle? | ☐ |
... Warnblinker eingeschaltet? | ☐ |
... Warnweste angelegt und Warndreieck aufgestellt? | ☐ |
... Fahrbahn geräumt? (nur bei Bagatellschäden) | ☐ |
Erste Hilfe-Maßnahmen | ☐ |
Rettungskräfte verständigt? | ☐ |
... Geschehen kurz und knapp geschildert? | ☐ |
... Nachfragen abwarten! | ☐ |
... Anweisungen befolgen! | ☐ |
Unfallaufnahme | ☐ |
... Fotos und Skizzen | ☐ |
... detaillierter Unfallbericht (Unterschriften nicht vergessen) | ☐ |
... Daten ausgetauscht (persönliche und Versicherungsinformationen)? | ☐ |
... Daten von Zeugen festgehalten? | ☐ |
Schaden der Versicherung gemeldet? | ☐ |
Hier finden Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Informationen kostenlos als Download! Klicken Sie auf den Link oder das Vorschaubild, um die Datei herunterzuladen.
Das Dokument kann darüber hinaus auch ausgedruckt werden. So kann es entweder auf dem Handy, dem Tablett oder in Papierform im Fahrzeug immer mitgeführt werden.
FAQ: Verhalten bei Unfällen
Die einzelnen Schritte haben wir in dieser Checkliste zusammengestellt.
Worauf es bei der Erstellung eines Unfallberichts ankommt, erfahren Sie hier.
Bei der Polizei ist ein Unfall zu melden, wenn Personen zu Schaden gekommen sind oder ein erheblicher Sachschaden vorliegt. Gleiches gilt auch, wenn sich die Parteien bei der Schuldfrage uneinig sind.