Verhalten im Wald: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln

Verhalten im Wald: Schon Kinder lernen wichtige Regeln in der Schule.
Verhalten im Wald: Schon Kinder lernen wichtige Regeln in der Schule.

Der Wald gilt bei vielen als beliebtes Erholungsgebiet und als ein Ort, wo die Natur noch unmittelbar erlebt werden kann. Wandern, Radfahren, Gassiegehen oder einfach die frische Luft genießen, sind nur einige der zahlreichen Aktivitäten, die im Wald möglich sind. Doch sind sie auch erlaubt? Welches Verhalten im Wald zulässig ist und was zu Sanktionen führen kann, steht bei den meisten Waldbesuchern wohl eher weniger auf dem Schirm. Doch aus Umweltschutzgründen und auch zur persönlichen Sicherheit sollte jeder wissen, welche Regeln im Wald zu beachten sind.

Der nachfolgende Ratgeber geht näher darauf ein, was als richtiges Verhalten im Wald gilt und wer die gesetzlichen Grundlagen bestimmt. Des Weiteren enthält er Tipps, die als Art Waldknigge von Förstern und Landesbehörden empfohlen werden.

FAQ: Verhalten im Wald

Gibt es gesetzliche Bestimmungen zum Verhalten im Wald?

Ja, die Landeswaldgesetze sowie das Bundeswaldgesetz (BWaldG) legen fest, was im Wald erlaubt und was verboten ist. Zudem bestimmen die Landeswaldgesetze, welche Bußgelder bei Verstößen drohen.

Gibt es allgemeine Tipps zum Verhalten im Wald?

Ja, neben den gesetzlichen Bestimmungen sollten Waldbesucher auf die Hinweise und Tipps der Behörden und Förster beachten. Wie diese aussehen können, verdeutlicht das Video anschaulich.

Mit welchen Sanktionen ist bei einem falschen Verhalten im Wald zu rechnen?

Die Bundesländer bestimmten die Sanktionen für Verstöße im Wald. Daher kann die Höhe dieser sehr unterschiedlich ausfallen. Die Tabelle bietet einen beispielhaften Überblick zu möglichen Bußgeldern.

Weiterführende Ratgeber zum Verhalten im Wald

Verhaltensregeln im Wald: Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es?

Wälder sind Ökosysteme, die nicht für die Sauerstoffproduktion wichtig sind, sondern auch Einfluss auf Klima und Bodenentwicklung haben. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- sowie Pflanzenarten und dienen auch als Rohstofflieferant für den Menschen. Um diesen besonderen Raum zu schützen, gibt es Regeln für das richtige Verhalten im Wald.

Die Bundesländer bestimmen die Verhaltensregeln im Wald, auch welche Aktivitäten erlaubt sind.
Die Bundesländer bestimmen die Verhaltensregeln im Wald, auch welche Aktivitäten erlaubt sind.

Die rechtliche Basis für diese Regeln bestimmen die Bundesländer selbst, und zwar in den Landeswaldgesetzen bzw. in den Landesforstgesetzen. Diese Regelungen sind im Bundeswaldgesetz (BWaldG) zusammengefasst. Die Vorschriften dienen in erster Linien dem Schutz und Erhalt des Waldes. Des Weiteren steht auch die Waldbewirtschaftung im Mittelpunkt der Gesetze.

Die Gesetze enthalten sowohl Bestimmungen zur Nutzung der Waldgebiete als auch Verbote. Die erlaubte Nutzung und die Verbote werden üblicherweise durch entsprechende Anordnungs-, Verkehrs- und Hinweisschilder angekündigt. Es ist nicht selten, dass Verbotsschilder einen Verweis zu den dazugehörigen Paragraphen des entsprechenden Landeswaldgesetzes aufweisen. Für das richtige Verhalten im Wald sollten Waldgänger diese Hinweise und Schilder ernstnehmen.

Der Schutz des Waldbestandes steht bei den Vorschriften der Gesetze wie erwähnt an erster Stelle, dennoch sollen sie auch eine wirtschaftliche Nutzung des Waldes ermöglichen. Daher sind die folgenden Aufgaben in den Landeswald- oder Landesforstgesetzen definiert:

  • Gewährleistung der Nutzfunktion des Waldes
  • Umweltschutzaspekte durch den Schutz des Waldes regeln (Wasserhaushalt, Luftreinhaltung, Klima, Bodenfruchtbarkeit, Leistungsfähigkeit des Ökosystems usw.)
  • Verhaltensregeln im Wald bestimmen, damit dieser der Erholung der Bevölkerung dienen kann
  • Bußgeldbestimmungen für die ordnungswidrige Nutzung des Waldes bzw. für ein ordnungswidriges Verhalten im Wald

Im Grundsatz unterscheiden sich die Vorgaben der Landeswaldgesetze nicht voneinander. Was die Bußgeldbestimmungen anbelangt, kann es jedoch zu durchaus großen Unterschieden kommen, denn hierfür sind allein die Bundesländer verantwortlich. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es hier nicht. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Verhalten im Wald gelten in der Regel als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet.

Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Übersicht zu möglichen Sanktionen:

VerstoßMöglich Sanktionen
Hunde ohne Leine laufen lassen20 - 125 EUR
Unerlaubtes Reiten im Wald25 - 1.000 EUR
Kutschen außerhalb der gekennzeichnet Wege gefahrenbis 2.500 EUR
Unerlaubtes Radfahren im Wald15 - 80 EUR
Betreten von Flächen, für die ein Betretungsverbot gilt15 - 1.000 EUR
Unerlaubt offenes Feuer im Wald genutzt50 - 2.500 EUR
teilweise bis 55.000 EUR
Tore von Wild- oder Kulturgattern offen gelassen25 - 100 EUR
Unbefugtes Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen, Kfz15 - 80 EUR
Unbefugtes Zelten10 - 2.500 EUR
Feuer trotz bestehender Waldbrandgefahr entfachtbis 2.500 EUR

Verhalten im Wald: Wichtige allgemeine Regeln im Überblick

Neben den gesetzlichen Vorschriften sollten Waldbesucher jedoch Empfehlungen der Behörden und Förster ernstnehmen und auch im Wald eine Art Knigge befolgen. Die zuständigen Forstbehörden vor Ort oder auch die Umweltministerien bieten Informationsmaterial zum richtigen Verhalten im Wald. Ähnliche Tipps oder Kniggeregeln sind auf von den verschiedenen Umweltverbänden verfügbar.

Rücksichtnahme steht an erster Stelle. Wälder sind für alle da, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Verhalten sich Besucher falsch, hat das meist nicht nur Auswirkungen auf das Ökosystem, sondern oft auch auf andere Nutzer des Gebiets. Handelt es sich dann noch um ein Umweltschutzgebiet oder einen Nationalpark, ist falsches Verhalten im Wald umso schädlicher.

Falsches Verhalten: Wer im Wald nicht vorsichtig ist, muss mit Bußgeldern rechnen.
Falsches Verhalten: Wer im Wald nicht vorsichtig ist, muss mit Bußgeldern rechnen.

Besucher sollten zu jeder Zeit die Wege benutzen und sich wenn möglich, nicht abseits dieser bewegen. Ein ruhiges und vorsichtiges Verhalten ist im Wald immer angesagt. Tiere zu stören oder Pflanzen zu beschädigen, ist ebenso ein tabu wie die Befahrungs- oder Nutzungsverbote zu missachten.

Hundehalter sollten ihren Vierbeiner immer nah bei sich halten oder an der Leine führen. Eine Leinenpflicht im Wald ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Keine Pflicht gilt z. B. in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Allerdings müssen sich auch in diesen Ländern die Tiere immer im sogenannten Wirkungsbereich des Besitzers befinden.

Sportler, Radfahrer oder Reiter sind gehalten, nur die vorgesehenen Wege zu nutzen und den Waldboden zu schonen. Darüber hinaus ist es überall im Wald untersagt, Müll zu entsorgen oder dort liegen zu lassen.

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat empfehlenswerte Informationen zum Verhalten im Wald zusammengefasst. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen:

  • Keine Tierbauten zerstören, verändern oder beschädigen
  • Die Mitnahme von Holz ist in der Regel nur in geringen Mengen zulässig, für größere Mengen ist ein Holzsammelschein notwendig
  • Das Anstauen von Waldgewässern ist untersagt, das Betreten des Uferbereichs sollte unter besonderer Vorsicht geschehen
  • Beschädigung von Bäumen (wie das Einritzen von Nachrichten) kann zum Sterben dieser beitragen und ist verboten
  • Klettern und Besteigen von Bäumen geschieht auf eigene Gefahr
  • Befahrungs- und Betretungsverbote sind immer zu beachten (Baumschulen, gefährliche Bereiche, Bereiche für Forstarbeiten)
  • Feuer im Wald ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt, ebenso das Grillen (in einigen Bundesländern ist die Mindestentfernung zum Waldrand gesetzlich vorgeschrieben, meist mindestens 100 m)
  • Hochsitze und andere ähnliche Einrichtungen dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden
  • Jagen nur mit gültigem Jagdschein
  • Motorisierte Fahrzeuge sind im Wald nur mit Sondererlaubnis zulässig
  • Abseits der Wege mit dem Fahrrad zu fahren, ist ohne Genehmigung immer verboten
  • Rauchen ist je nach Bundesland ganzjährig oder in einem bestimmten Zeitraum verboten
  • Sammeln von Pilzen, Blumen und Beeren ist in geringen Mengen erlaubt, sofern Pflanzen und Früchte nicht geschützt sind
  • Wandern abseits der Wege ist gestattet, sofern kein Betretungsverbot besteht oder regionale Bestimmungen dies untersagen
  • Zelten und Abstellen von Wohnmobilen ist verboten und nur mit Sondergenehmigung möglich
  • Schlafen unter freiem Himmel ist üblicherweise erlaubt

Das nachfolgende Video fasst die wichtigsten Regeln zum Verhalten im Wald anschaulich zusammen:

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

4 Kommentare zu “Verhalten im Wald: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln

  1. S.U.

    Wir sind mal bei einer Nachtwanderung durch den Wald vom Förster angehalten worden, diesen sofort zu verlassen
    und er hat uns sogar mit der Polizei gedroht, sollten wir seiner Aufforderung nicht nachkommen. Eine Anfrage bei der unteren Forstbehörde meiner Stadt ergab, dass der Förster nicht im Recht gewesen war. Es gibt nämlich kein Nachtwanderverbot im Wald.

  2. Rüdiger S.

    Das ist alles schön und gut! Es gibt einen Spruch: „Alles ist erlaubt, aber nicht alles ist von Vorteil!“ Ich traf eine Familie im Wald. Die lärmten: Die Eltern genau wie die Kinder. Das stört das Ökosystem und auch andere. Darüber sollte man auch mal nachdenken. Das ist doch nicht schwer: Nur etwas Rücksichtnahme! Nicht mehr und nicht weniger!

    1. S.U.

      Hallo Rüdiger,
      das Nichtlärmen im Wald versuchen wir auch immer unseren Kindern beizubringen. Sie müssen an den Punkt zurückgehen an dem sie laut geworden sind, und müssen dann leise die selbe Strecke noch einmal zurücklegen. Diese Maßnahme greift mittlerweile ganz gut.

      1. Klabauterfrau

        Einfach mal seinen Oberlehrer-Trieb zu zügeln, ist auch nicht schlecht.
        In keinem Land der Welt ist jeder so bestrebt, anderen zu sagen, wie sie leben sollen, wie in Deutschland.

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