Kraftfahrzeuge bieten zweifellose eine bequeme und praktische Möglichkeit zur Fortbewegung. Gleichzeitig geht von ihnen jedoch auch immer ein Unfallrisiko aus. Deshalb existiert in Deutschland eine Vielzahl von Regeln und Bestimmungen für den Straßenverkehr, deren vorrangiges Ziel die Unfallprävention ist. Dazu gehört unter anderem die Beurteilung der Fahreignung bzw. der Fahrtauglichkeit eines Autofahrers, um zu prüfen, ob er sein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen kann. Derartige Untersuchungen fallen in den Bereich der Verkehrsmedizin, einem Teilgebiet der Humanmedizin.
Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wann ein verkehrsmedizinisches Gutachten benötigt wird und welche Ärzte ein solches ausstellen können.
Inhaltsverzeichnis
Welche Aufgaben hat die Verkehrsmedizin?
Die Verkehrsmedizin prüft, ob ein Führerscheinbewerber oder –besitzer die erforderlichen körperlichen und psychischen Voraussetzungen erfüllt, um ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr lenken zu können, und somit keine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Dazu wird ein entsprechendes verkehrsmedizinisches Gutachten angelegt.
Ein solches Gutachten wird z. B. im Rahmen der Fahrtauglichkeitsuntersuchung erstellt. Eine solche erfolgt immer dann, wenn ein Führerschein der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E beantragt oder verlängert wird – also bei Lkw- und Busfahrern. Aber auch Taxifahrer sind verpflichtet, ihre Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen, bevor ihr Führerschein erteilt oder verlängert werden kann. Darüber hinaus können aber auch „normale“ Kraftfahrer zum Arzt für Verkehrsmedizin geschickt werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an seiner Fahrtauglichkeit hat. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn eine Krankheit vorliegt, die die körperliche oder geistige Eignung zum Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnte.
- sich mit einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille hinters Steuer gesetzt hat,
- zweimal beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erwischt wurde,
- Fahrerflucht begangen oder
- insgesamt 8 Punkte in Flensburg angehäuft hat.
Wer ist Arzt für Verkehrsmedizin?
Ärzte müssen eine verkehrsmedizinische Qualifikation erwerben, bevor sie im Bereich der Verkehrsmedizin tätig sein dürfen. Dazu ist eine entsprechende Fortbildung erforderlich, bei der die Ärzte sich das nötige Wissen für eine verkehrsmedizinische Begutachtung aneignen, wie z. B. im Bereich der Verkehrstoxikologie oder über bestimmte Erkrankungen und Funktionsstörungen. Eine solche Fortbildung wird von verschiedenen Stellen angeboten, u. a. den verschiedenen Ärztekammern.
Jeder Allgemein- und Facharzt kann mit der entsprechenden Qualifikation auch Verkehrsmedizin praktizieren. Sollten Sie ein verkehrsmedizinisches Gutachten benötigen, empfiehlt es sich daher, zunächst Ihren Hausarzt zu fragen, ob er diese Qualifikation besitzt, bevor Sie sich auf die Suche nach einem „Verkehrsmediziner“ machen.
FAQ: Verkehrsmedizin
Die Verkehrsmedizin ist ein medizinisches Teilgebiet, das sich mit der Einschätzung der körperlichen und psychischen Fahrtüchtigkeit von Personen befasst.
Wenn Sie einen Führerschein der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E beantragen oder verlängern möchten oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde Grund hat, Ihre Fahrtauglichkeit anzuzweifeln.
Nein, dafür ist eine spezielle Qualifikation nötig. Diese kann jedoch von jedem Allgemein- und Facharzt durch eine Fortbildung erworben werden
Am 08.06.2019 ist mein Führerschein beschlagnahmt worden. Ich wurde mit 1,38 Promille kontrolliert
worden mußte eine Blutprobe abgeben. Die Verhandlungsphase dauert jetzt schon fast 6 Monate und keine Reaktion. Ist es möglich eine Sondergenehmigung zu erhalten für das Fahren von gewerblichen Fahrzeugen und
die Anfahrt von und zur Arbeitselle mit privaten Pkw. Ich fahre einen Müllwagen beruflich.