Verkehrsordnungswidrigkeit – Kosten, Verjährung und weitere Infos

Wenn die Polizei Sie von der Straße winkt, wird Ihnen oft eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen.
Wenn die Polizei Sie von der Straße winkt, wird Ihnen oft eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen.

Ordnungswidrigkeit, Straftat, Bußgeld, Strafgeld – bei all diesen Begriffen kann schon mal die Verwirrung einsetzen. Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie kommen zu spät zur Arbeit, fahren gerade von der Autobahn ab und gliedern sich wieder in den städtischen Verkehr ein. Dabei versäumen Sie, die Geschwindigkeit anzupassen und werden geblitzt. Doch sind Sie nun Straftäter?

Nein, im Regelfall nicht. Denn Geschwindigkeitsüberschreitungen und viele andere Verstöße, die auf dieser Seite beschrieben werden, sind Verkehrsordnungswidrigkeiten. Doch wie genau definiert das Recht die Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi)? Ist eine Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnugswidrigkeit als Konsequenz zu erwarten? Ist eine Verjährung möglich? Dieser Beitrag beantwortet diese und weitere Fragen zum Thema.

Video: Alles zur Verkehrsordnungswidrigkeit

Alles wichtigen Infos zur Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten Sie auch im Video.
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Bußgeldrechner: Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Der Begriff Verkehrsordnungswidrigkeit wird in § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) genauer definiert. Hier steht:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Absatz 1, des § 6e Absatz 1 oder des § 6g Absatz 4 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird nach Bußgeldkatalog abgerechnet.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird nach Bußgeldkatalog abgerechnet.

Folglich ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen eine Ordnung im Straßenverkehr, welcher in der Regel ein Bußgeld nach sich zieht. Die Verkehrsordnungswidrigkeit existiert in klarer Abgrenzung zur Straftat. Während bei Straftaten die Verfolgung Pflicht ist und diese ein Gerichtsverfahren mit sich bringen, gilt bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit das sogenannte Opportunitätsprinzip. Demnach liegt die Verfolgung eines solchen Verstoßes im Ermessen des Vollzugsbeamten, muss also nicht zwangsläufig stattfinden.

Daraus geht hervor, dass es sich bei der Verkehrsordnungswidrigkeit um ein geringfügigeres Vergehen handelt als bei der Straftat. Doch was haben Sie bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit für Kosten zu erwarten? Im Folgenden wird die Ahndung von gängigen Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgestellt.

Verkehrsordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog – diese Sanktionen warten

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Straßenverkehr passiert überraschend schnell. Das liegt auch daran, dass die Vergehen, die unter diesem Begriff zusammengefasst sind, so vielfältig sind. So kann mit Verkehrsordnungswidrigkeit auch das Parken in nicht dafür vorgesehenen Bereichen gemeint sein, wie das Parken im Halteverbot. Schon hier wird deutlich, dass Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit von verschiedenen Faktoren abhängen und sich stark unterscheiden können.

Wer unzulässig parkt, hat mit einem Verwarngeld von 35 Euro zu rechnen. Allerdings kann dieses auch höher ausfallen, abhängig von der Länge der Parkzeit und dem Grad der Gefährdung, der von der Ordnungswidrigkeit ausgeht. Ähnliches gilt für die Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn der Abstand zum Vordermann im Straßenverkehr nicht eingehalten wird.

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit für falsches Parken ist ein häufiges Vergehen.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit für falsches Parken ist ein häufiges Vergehen.

So kann ein Abstandsverstoß bei über 80 km/h ein Bußgeld von 35 Euro bis 320 Euro nach sich ziehen. Die Höhe ist hier abhängig davon, wie weit der Mindestabstand unterschritten wurde. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Dabei sind die Punkte eine Möglichkeit, Ordnungswidrigkeit und Straftat auseinanderzuhalten. Für eine Verkehrsordnungswidrigkeit gibt es im Regelfall nicht mehr als zwei Punkte. Für Straftaten im Straßenverkehr können drei Punkte vergeben werden.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen lässt sich also folgende Beobachtung treffen:

Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit unterschiedlich hohen Bußgeldern geahndet. Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog haben den Anspruch, Verstöße härter zu sanktionieren, je mehr diese die Verkehrssicherheit und damit die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer gefährden.

Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im deutschen Recht

Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ab? Geht mit einem solchen Verfahren auch eine Anhörung wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit einher? Können Sie Widerspruch gegen die Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. das Bußgeld einlegen?

In der Regel beginnt das Verfahren damit, dass die zuständige Behörde den Verstoß, der begangen wurde, sowie das Kennzeichen des Tatfahrzeugs ermittelt. Für eine Verkehrsordnungswidrigkeit bei hoher Geschwindigkeit heißt das in der Regel, dass das Blitzerfoto verarbeitet und ausgewertet wird. Diesem können im Regelfall die gefahrene Geschwindigkeit und auch das Nummernschild entnommen werden. Auch das Gesicht des Fahrers ist normalerweise gut zu erkennen. Im nächsten Schritt wird der Halter des Fahrzeugs ermittelt.

Geblitzt - und nun? Auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann ein Anhörungsbogen folgen.
Geblitzt – und nun? Auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann ein Anhörungsbogen folgen.

Wenn Zweifel daran bestehen, dass Fahrer und Halter dieselbe Person sind, schickt die Behörde dem Halter zur begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen zu, auf dem dieser die Möglichkeit hat, Stellung zu beziehen. Denn nach deutschem Recht haftet für eine begangene Tat im Straßenverkehr in der Regel der Fahrer des Wagens, nicht der Halter.

Anhörungsbogen zur Verkehrsordnungswidrigkeit

Wurde mit Ihrem Fahrzeug eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, erhalten Sie gegebenenfalls einen Anhörungsbogen, bevor Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt wird. Hier erhalten Sie Gelegenheit, sich zum Tathergang zu äußern. Zum Beispiel können Sie hier angeben, wenn Sie selbst zur Tatzeit das Auto nicht gefahren haben, sondern es zum Beispiel an einen Bekannten ausgeliehen hatten.

In der Regel haben Sie eine Woche Zeit, Ihre Chance auf Anhörung wahrzunehmen und den Bogen auszufüllen. Dies stellt für Sie jedoch keine Pflicht dar. Sie haben also die Möglichkeit, zu schweigen und die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht zu kommentieren. Die Behörden dürfen Ihnen ein Schweigen nicht zum Nachteil auslegen. Ist die Frist verstrichen oder haben Sie den Anhörungsbogen abgeschickt, erhalten Sie oder der nachgewiesene Fahrer zur Tatzeit einen Bußgeldbescheid – in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.

Wenn zum Zeitpunkt Ihres Verstoßes auch Zeugen an der Unfallstelle waren, können auch diese einen Zeugenfragebogen erhalten, den sie innerhalb bestimmter Fristen ausfüllen können. Er kann dann dazu verwendet werden, Ihre Schuld oder Unschuld festzustellen.

Einspruch einlegen bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Es gibt unter Umständen eine Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorzugehen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen der Bescheid unrechtmäßig zugestellt wurde oder Sie überzeugt sind, dass die Messungen oder Angaben der Behörden falsch sind, dann können Sie Einspruch gegen das Bußgeld einlegen. Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Bescheides erfolgen.

Einspruch gegen ein Bußgeld für eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann auch ein Anwalt für Sie einlegen.
Einspruch gegen ein Bußgeld für eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann auch ein Anwalt für Sie einlegen.

Diesen können Sie entweder selbst einlegen oder von einem Anwalt einreichen lassen. Dieser kann die Erfolgsaussichten besser einschätzen und Sie schon im Vorfeld über die optimale Vorgehensweise beraten. Gegebenenfalls kann ein Anwalt auch Akteneinsicht beantragen und so mögliche Schwachstellen in der Arbeit der Behörden finden, die Ihrem Einspruch helfen können.

Ein Bescheid wegen begangener Verkehrsordnungswidrigkeit kann aus unterschiedlichen Gründen ungültig sein. Ist die Grundlage für den Bescheid zum Beispiel ein Blitzerfoto, reicht es aus, wenn die Beamten, die das Foto geschossen haben, nicht angemessen ausgebildet waren. Auch eine falsche Kalibrierung des Messgeräts kann ausreichen. Dies kommt häufig bei tragbaren Geräten vor, die vor jeder Benutzung neu justiert werden sollten.

Ein anderer Grund kann sein, dass der Bußgeldbescheid Sie zu spät erreicht und die Tat bereits verjährt ist. Die Verjährung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland tritt in der Regel nach bis zu zwei Jahren ein. Wenn der Bescheid Sie also aus bestimmten Gründen erst später erreicht bzw. Ihr Fall bis dahin nicht bearbeitet wurde, dann verjährt Ihr Bußgeld und Sie müssen es im Regelfall auch nicht bezahlen.

Wegen Verkehrsordnungswidrigkeit Vorladung zur Polizei – müssen Sie hingehen?

Es kann auch vorkommen, dass Sie im Verfahren zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Vorladung erhalten. Die Behörden können Sie darin auffordern, auf einer Dienststelle – zum Beispiel auf einem Polizeipräsidium – zu erscheinen. Ein Grund hierfür kann sein, dass der Führerschein vorgezeigt werden soll oder Sie sich das Blitzerfoto in besserer Qualität ansehen sollen.

Doch sind Sie verpflichtet, einer solchen Vorladung nachzukommen? Oder können Sie die Vorladung ignorieren? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Während Sie Routinevorladungen zur Polizei in manchen Fällen nicht wahrnehmen müssen, kann der Sachverhalt bei Vorladungen zur Bußgeldbehörde ein anderer sein. Im Zweifelsfall ist es also immer ratsam, einen Anwalt einzuschalten und sich für den Einzelfall beraten zu lassen.

Video: Die fünf teuersten Verkehrsverstöße!

Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Die Antwort gibt’s hier im Video.
Welche Verkehrsverstöße sind am teuersten? Die Antwort gibt’s hier im Video.

FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit

Was gilt als Verkehrsordnungswidrigkeit?

Als Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden geringfügige Verstöße (im Vergleich zu einer Straftat) gegen das Verkehrsrecht bezeichnet.

Wie wird sie sanktioniert?

Je nach Verstoß werden verschiedene Bußgelder angesetzt. Der Bußgeldkatalog gibt vor, wann Bußgelder, ein Fahrverbot oder führerscheinrelevante Maßnahmen in der Probezeit drohen. In Deutschland gibt es zudem ein Punktesystem, das zusätzlich die Fahreignung von Straßenverkehrsteilnehmern einstuft.

Wie lege ich Einspruch ein, wenn mir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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