Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit: Ablauf und Kosten

Die verkehrspsychologische Beratung findet in Einzelgesprächen statt.
Die verkehrspsychologische Beratung findet in Einzelgesprächen statt.

Mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis geht ein Gefühl von Freiheit einher. Endlich sind Sie nicht mehr auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen oder müssen sich von Eltern, Freunden oder Bekannten abholen lassen.

Doch mit diesem neu gewonnen Freiheitsgefühl gehen auch Rechte und Pflichten einher. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, kann andere gefährden, wenn er die Regeln missachtet. Zudem müssen Sie stets dafür sorgen, dass der Wagen auch tatsächlich verkehrssicher ist.

Regelmissachtungen in der Probezeit, die mit dem Erwerb des Führerscheins anbricht, fallen dabei besonders ins Gewicht und werden in A- und B-Verstöße unterteilt. Als Probezeitmaßnahme kann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen werden. Was das genau ist und wie sie abläuft, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Wann ist eine verkehrspsychologische Beratung erforderlich?

In Deutschland wird der Führerschein nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung zunächst auf Probe für zwei Jahre gewährt. In diesem Zeitraum steht der Fahranfänger unter besonderer Beobachtung und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haben weitreichendere Konsequenzen als die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Bei der verkehrspsychologischen Beratung soll das eigene Verhalten reflektiert werden.
Bei der verkehrspsychologischen Beratung soll das eigene Verhalten reflektiert werden.

Es wird eine Unterteilung in A- und B-Verstöße vorgenommen. Bei einem A- oder zwei B-Verstößen werden Probezeitmaßnahmen ergriffen: Selbige verlängert sich um zwei Jahre und der Führerscheinneuling muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Kommt es zu einem erneuten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit wird dem Fahranfänger nahegelegt, eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen. Die Teilnahme ist allerdings nicht verpflichtend. Es steht jedem Führerscheinbesitzer auf Probe frei, die verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Wie ist der Ablauf einer verkehrspsychologischen Beratung?

Eine verkehrspsychologische Beratung soll dem Fahranfänger helfen, sein Fehlverhalten zu erkennen und im Gespräch mit dem Psychologen Lösungswege zu finden. Ihr Zweck wird in § 38 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert:

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde […].

Im Paragraphen finden sich auch Anhaltspunkte, wie eine verkehrspsychologische Beratung ablaufen sollte. Demnach handelt es sich um Einzelgespräche zwischen dem Fahranfänger und einem staatlich anerkannten Psychologen.

Grundsätzlich soll eine Dauer von insgesamt vier Stunden unterteilt in drei bis vier Gespräche nicht überschritten werden. Die Gesprächstermine können frei gewählt werden, einen festen Terminplan gibt es nicht. Allerdings dürfen zwischen dem ersten und letzten Beratungsgespräch nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als ein Monat liegen.

Möchten Sie eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen, sind folgende Unterlagen einzureichen, bevor das Gespräch mit dem Psychologen beginnen kann: Identitätsnachweis, aktueller Punkteauszug aus Flensburg und Zahlungsbelege für die verkehrspsychologische Beratung.

Verkehrspsychologische Beratung: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung müssen Sie selbst tragen.
Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung müssen Sie selbst tragen.

Da nun geklärt ist, dass Sie, bevor Sie die verkehrspsychologische Beratung durchführen lassen können, einen Zahlungsbeleg vorlegen müssen, stellt sich unweigerlich die Frage, welche Kosten Sie dafür einplanen müssen.

Je nach Anbieter können die Kosten variieren, sodass keine pauschale Angabe möglich ist. Sie können aber in etwa mit 300 Euro rechnen. Da eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis erfolgt, sollten Sie gut abwägen, ob Sie sich diese überhaupt leisten können.

Wer bekommt ein verkehrspsychologisches Gutachten?

Die verkehrspsychologische Beratung ist für Fahranfänger vorgesehen und nicht mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu verwechseln. Letztere kann beispielsweise im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum im Straßenverkehr angeordnet werden.

Sie dient der Überprüfung der Fahreignung des Teilnehmers und gliedert sich in drei Abschnitte. Neben einer ärztlichen Untersuchung und Reaktionstest ist dabei auch ein Gespräch mit einem Psychologen vorgesehen.

Dieser stellt im Anschluss das verkehrspsychologische Gutachten aus, welches letztendlich entscheidet, ob der Teilnehmer die MPU bestanden hat oder nicht.

Wichtig: Bei einer verkehrspsychologischen Beratung wird kein Gutachten erstellt! Die Ergebnisse der Gespräche sind allein für den Fahranfänger bestimmt. Allerdings gibt es eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen können.

FAQ – Verkehrspsychologische Beratung

Wem wird eine verkehrspsychologiche Beratung empfohlen?

Leisten sich Fahranfänger in der Probezeit zwei A-Verstöße, erfolgt neben einer schriftlichen Verwarnung die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Das ist allerdings keine Pflicht.

Wie läuft eine verkehrspsychologische Beratung ab?

Es sind drei Einzelgespräche innerhalb von zwei bis vier Wochen vorgesehen. Diese dauern jeweils eine Stunde.

Wie viel kostet eine verkehrspsychologische Beratung?

Die Kosten können je nach Anbieter variieren, beim TÜV kostet die Beratung beispielsweise 325 Euro.

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Über den Autor

Sarah - Redakteurin
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit Schwerpunkt "Onlinejournalismus". Sie ist seit 2016 Teil des bussgeld-info.de-Teams und schreibt seither Texte zu verschiedensten Fragestellungen im Bereich des Verkehrsrechts.

Bildnachweise

14 Kommentare zu “Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit: Ablauf und Kosten

  1. Mike

    Hallo, ich bin nach meinem Aufbauseminar in der verlängerten probezeit. Ein halbes Jahr später wurde ich mit 0,5promile angehalten.

    droht mir der Entzug des Führerscheins?

  2. Hamit-C B

    würde ich ein Fahrverbot bekommen wenn ich nicht an einem verkehrspsychologischen Beratung Teilnehme?

  3. Azad A.

    Hallo, ich habe eine Verlängerung wegen Handy am Steuer erhalten.
    Nun wurde ich dieses Jahr zwei mal mehr als 21 km/h geblitzt und mir droht wahrscheinlich der Entzug.
    Nun hatte ich damals beim ersten Blitzer keine Anordnung an einer Verkehrspsychologischen Beratung erhalten.
    Ist dann der Entzug nach dem 3. A Verstosses rechtens oder ist dieser dann unwirksam?

  4. Ingo

    Hallo ich befinde mich in der verlängerten Probezeit habe jetzt einen zweiten A Verstoß begangen der erste war wegen zu schnellem fahren Strafe bezahlt Aufbauseminar gemacht. Nun wurde ich mit Alkohol am Steuer erwischt und ich habe über 1,1 Promille, mit welcher Strafe muss ich rechnen.

  5. Robin

    Was hab ich für ne möglichkeit wenn das Verkehrspsychologische Gutachten negativ ausfällt
    (Mpu durch Straftat in der Probe Zeit )

  6. antonino

    Hallo guten tag ich habe von der Führerschein stelle eine Anordnung eines medizinische psychologischen Gutachtens im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe bekommen. ich habe schon eine MPU hinter mir wegen Cannabis. Nun ist es wegen Geschwindigkeit und Handy am Steuer muss ich die machen oder nicht

  7. tizi

    Meine Probezeit wurde in zwei Jahre verlängert wegen Rotlicht, Blitzer und Handy am Steuer habe ein aufbauseminar absolviert, dann wurde ich wieder geblitzt habe eine Anfrage auf psychologische Beratung bekommen habe dies nicht gemacht dann wurde ich wieder geblitzt wurde verwarnt dann wurde ich nochmal geblitzt und jetzt entziehen sie meine Fahrerlaubnis es steht nicht wie lange was kommt auf mich zu ?

  8. Claru

    Hallo liebes Team,

    2017 wo ich noch ziemlich frisch meinen Führerschein hatte mit 21kmh zuviel geblitzt und musste anschließend eine nachschulung besuchen. Nun hatte ich letzten Freitag einen Auffahrunfall, wurde von der Polizei mit 0eur verwarnt soweit so gut. Vorgestern wurd ich leider Gottes von der Polizei mit dem Handy in der Hand beim Auto fahren erwischt, was natürlich ziemlich doof ist und meine Frage lautet nun da ich noch keine Einladung bzw noch nicht gebeten worden bin eine freiwilig verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen was nun passieren kann? Kann ich damit rechnen das der Führerschein bei 2 a Verstoßen weg ist, weil ich ja dann insgesamt auf 3 komme oder bekomm ich fuer beide vergehen trotzdem die Einladung zu dieser verkehrspsychologischen Beratung, die hab ich ja noch garnicht erhalten und ist somit auch noch nicht rechtskräftig oder?

  9. Domi

    Moin,

    Wurde jetzt in der probezeit angehalten “ hatte schon einmal eine mpu wegen Trunkenheit am Steuer “ und ein drogenschmelltest wurde durchgeführt. Thc und kokain schlug an. Da ich auf einen Montag Abend es konsumiert hatte und Donnerstag erst wieder gefahren bin und dann angehalten wurde. Was kommt auf mich zu ?

    Bin mit Drogen sonst nie auffällig geworden

  10. Tom

    Was passiert denn wenn ich der Empfehlung eines Besuchs der verkehrspsychologischen Beratung nicht Nachkomme? Nach 2 A-Verstößen, welche alle ohne Fahrverbot und mit Geschwindigkeit zu tun hatten.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tom,
      die verkehrspsychologische Beratung nach dem 2. A-Verstoß ist grundsätzlich freiwillig. Absolvieren Sie dieses nicht, drohen daher keine direkten negativen Folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Tom

        Hallo,
        Ich wurde mit Handy am Steuer angehalten, habe einen Punkt, Pribezeitverlängerung und ein Aufbauseminar bekommen. Letzteres habe ich schnell hinter mich gebracht. Jetzt wurde ich auf der Autbahn bei einer Abstandsmessung erwischt. 112kmh 4/10 des Halben Tachowert war mein Abstand.
        Was droht mir jetzt

  11. Toni g.

    Hallo, ich habe in der probezeit 1a verstoß wegen zu schnell. (aufbauseminar erhalten) + Verlängerung. Nächster a verstoß strunkenheit am steuer (528,50euro) nun wurde ich wieder angehalten und ein erneuter a verstoß droht mir… Meine frage was kommt jetzt auf mich zu?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Toni,

      bei 3 A-Verstößen in der Probezeit droht in aller Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, die meist mit einer MPU verbunden ist. Sie sollten rechtzeitig in Erfahrung bringen, ob die Behörde eine solche fordert. Das steht nicht immer im Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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