Als Fahrer eines Kfz halten Sie sich täglich an viele Regeln und Gesetze, die dafür sorgen, dass der Straßenverkehr funktioniert und die Menschen ohne Schaden von A nach B gelangen. Damit tragen Sie zu einem sicheren Verkehr bei und sorgen dafür, dass das Straßenverkehrsrecht funktionieren kann.
Das Verkehrsrecht fasst in sich alle Vorschriften und Gesetze zusammen, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es betrifft also Führer von Kfz, aber auch Fußgänger und Fahrradfahrer. Es ist extrem umfangreich und kompliziert, da die deutsche Gesetzgebung noch für die kleinsten Details eine Regelung vorsieht.
Aufgrund dieser Komplexität gibt es viele Rechtsanwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben. Ein solcher Fachanwalt kann in individuellen Fällen weiterhelfen und seine Fachkenntnis einbringen, um die Gesetzeslage auch für betroffene Laien verständlich zu machen.
Mit demselben Ziel haben wir bei bussgeld-info.de die wichtigsten Aspekte des Verkehrsrechts zusammengefasst.
Hier finden Sie Ratgeber zu den Bestandteilen der einzelnen Gesetzestexte:
FAQ: Verkehrsrecht
Unter anderem zählen das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Versicherungsrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht und das Verkehrsstrafrecht zu den unterschiedlichen Teilgebieten im Verkehrsrecht.
Zu den wichtigsten Gesetzen im Verkehrsrecht gehören die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Informationen über die Änderungen im Verkehrsrecht im Jahr 2023 finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Begriffe aus dem Verkehrsrecht und was sie bedeuten
Was bedeutet Tateinheit? Wann spricht man von Fahrlässigkeit? Antworten dazu erhalten Sie in diesen Ratgebern:
Das StVG und seine Säulen
Das Straßenverkehrsgesetz regelt die Grundlagen der Vorschriften im deutschen Verkehrsrecht. Hier werden Regeln wie „rechts vor links“ oder das Rechtsfahrgebot für den Straßenverkehr in Gesetzesform gegossen. Auch die Verkehrszeichen werden hier erklärt. Es bildet das „Dach“ über dem Verkehrsrecht.
Darunter stehen „vier Säulen“, die Rechtsverordnungen. Hier werden Details festgelegt und einzelne Teile im Verkehrsrecht konkretisiert. Die StVO ist dabei für Regelungen des täglichen Verkehrs zuständig.
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) wird in Teilen die Zulassung von Fahrzeugen auf deutschen Straßen geregelt. Vor allem technische Details werden hier festgelegt. Diese Rechtverordnung wird in naher Zukunft abgeschafft werden. Sie wird ersetzt durch zwei neue Verordnungen. Diese sind die Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und die Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV).
Am 01. März 2007 wurde diese Abschaffung bereits in großen Teilen vollzogen, als die Fahrzeug-Zulassungsordnung aus der Fahrzeugregisterverordnung hervorging und Teile der StVZO überflüssig machte.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung übernahm schon 1998 Teil A der StVZO und regelt seither in allen Einzelheiten die Zulassung von Personen im Straßenverkehr. Es geht also um die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, wenn jemand den Führerschein einer bestimmten Klasse erwerben möchte.
Sanktionsmaßnahmen im Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht – Über hundert Jahre Ordnung auf den Straßen
Schon Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts wurde es notwendig, den immer dichter werdenden Verkehr durch ein Gesetz in geordnete Bahnen zu lenken. Am 3. Mai 1909 wurde das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ verabschiedet. Die motorisierten Automobile machten die öffentlichen Verkehrswege zunehmend unsicher und es bedurfte der Regelung durch den Gesetzgeber. In Grundzügen ist dieses Gesetz auch heute noch im Verkehrsrecht verankert.
Die damals festgelegten Regelungen zur Haftung bei einem Verkehrsunfall etwa bestehen fast unverändert bis heute. Doch unzählige Details mussten dem technischen Fortschritt natürlich angepasst werden. Eine erste große Reform wurde in Westdeutschland am 23. Januar 1953 verabschiedet. Seitdem regelt das StVG den täglichen Straßenverkehr in Deutschland. Neuere Anpassungen sind zum Beispiel Gesetze zum Umgang mit neuen technischen Erfindungen. So wurde das Telefonieren während der Fahrt 2004 untersagt. Später kam das Verbot von sogenannten Blitzerapps hinzu.
Übrigens: Die Unterscheidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrsrecht geht auf das Jahr 1968 zurück. Doch was ist der Unterschied? Kurz gesagt: Eine Ordnungswidrigkeit zieht nicht zwangsläufig ein Gerichtsverfahren nach sich. Wenn der Beschuldigte sein Fehlverhalten einsieht und das Bußgeld bezahlt, wird der Fall zu den Akten gelegt. Die Gerichte müssen sich mit Ordnungswidrigkeiten nur befassen, wenn der vermeintliche Verkehrssünder auf eigene Faust oder durch einen Rechtsanwalt Einspruch einlegt.
Eine Alkoholfahrt zum Beispiel gilt ab einem Alkoholspiegel von 1,1 Promille generell als Straftat, die nicht mit einem einfachen Bußgeldbescheid geregelt werden kann. Dem Betroffenen wird jedenfalls sein Führerschein entzogen und er sollte sich an einen der vielen Rechtsanwälte wenden, die sich mit dem Verkehrsrecht bestens auskennen.
Aber auch wer mit weniger Alkohol im Blut das Auto benutzt, gefährdet den Verkehr erheblich und kann mit harten Sanktionen bestraft werden! Ein Gerichtsverfahren wird dann in der Regel aber nicht eingeleitet.
Neuerungen im Verkehrsrecht 2024
- Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2024: Inhaber von Papierführerscheinen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen ihr altes Dokument in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Die Kosten liegen derzeit bei 25 Euro.
- Neue Farben der TÜV-Plaketten: Wenn Sie 2024 zur Hauptuntersuchung müssen, ist die TÜV-Plakette am Fahrzeug grün. Mit bestandener TÜV-Prüfung erhalten Sie dann eine blaue und müssen erst 2026 wieder zur HU. Neuwagen mit Erstzulassung 2024 haben eine gelbe Plakette für die HU 2027.
- Weitere Fahrassistenzsysteme ab 2024 Pflicht: Bei Neuwagen werden 2024 weitere Assistenzsysteme Pflicht und müssen einsatzbereitverbaut sein. Zu diesen gehören unter anderem ein Notbremsassistent, ein Geschwindigkeitsassistent, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie die Datenaufzeichnung per Black Box, ein Notbremslicht, ein Rückfahrassistent und eine Vorrichtung für alkoholbedingte Wegfahrsperre.
- CO²-Steuer und LKW-Maut: Ab Januar steigt die CO²-Steuer. Das heißt, Verkehrsteilnehmer müssen sich auf höhere Kraftstoffpreise einrichten. Darüber hinaus werden bei der LKW-Maut nun auch die CO²-Emission bei der Berechnung berücksichtig. Die Maut steigt ebenfalls. Ab Juli 2024 werden außerdem auch alle gewerblich genutzten Fahrzeuge ab 3,51 Tonnen mautpflichtig.
- Wallbox-Förderung: Die Förderung der KfW-Bank zum Einbau von Wallboxen erfolgt auch 2024. Beantragen können diese nur Privatpersonen. Gleiches gilt für die Förderung zum Kauf von E-Autos (diese läuft allerdings bereits im Dezember 2023 aus). E-Autobesitzer könne ihre eingesparten Emissionen auch 2024 durch THG-Zertifikate verkaufen.
- Maut-Vignette in Österreich und der Schweiz: In Österreich wird die neue Jahresvignette zum Kleben gelb sein. Zudem wird es eine neue Tagesvignette für 8,60 Euro geben. Die Jahresvignette kostet 96,40 EU, die Monatsvignette 29,00 Euro. In der Schweiz wird die neues Jahresvignette grün und kostet 40 Franken.
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Änderungen im Verkehrsrecht 2023
- Umtausch grauer und rosafarbener Führerscheine: Bis zum 19.01.2023 müssten alte Papierführerschein von Inhabern mit den Geburtsjahren 1959 bis 1964 in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht sein. Dir Jahrgänge 1965 bis 1970 haben dann noch ein Jahr Zeit für den Umtausch.
- Änderungen der Farbe bei HU-Plakette und Versicherungskennzeichen: Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette müssen 2023 zur HU. Die Plakette wird bei Bestehen durch eine orangefarbene ausgetauscht. Neuwagen erhalten 2023 eine blaue Plakette bis 2026. Das Versicherungskennzeichen ist 2023 schwarz.
- Masken im Verbandskasten Pflicht: Ab 01. Februar 2023 müssen Fahrzeugführer sicherstellen, dass im Verbandskasten zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorhanden sind. Es reichen einfache OP-Masken aus, allerdings wird empfohlen, FFP2-Masken zu nutzen.
- Förderung für E-Autos wird reduziert: Die staatliche Förderung für Plug-in-Hybride entfällt mit dem 01. Januar 2023 komplett. Die Förderung für E-Autos wird auf 4.500 Euro (Listenpreis bis 40.000 Euro) bzw. 3.000 Euro (Listenpreis bis 65.000 Euro) reduziert. Ab 01. September 2023 können zudem nur noch Privatpersonen die Förderung beantragen.
- Co²–Steuer steigt nicht: Die stufenweise Anhebung der CO²-Steuer wird für das Jahr 2023 ausgesetzt.
- Typenklasseneinordung bei Kfz-Versicherungen: Wie jedes Jahr passen Kfz-Versicherungen die Einteilung in Typenklassen an. Etwa 8,1 Million Fahrzeuge werden hochgestuft und ca. 4,8 Million bessergestellt. Für 29,3 Millionen Fahrzeughalter ändert sich nichts.
Verkehrsrecht 2022: Diese Neuerungen kommen auf Sie zu
- Umtausch grauer und rosafarbener Führerscheine: Führerscheininhaber aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 müssen ihre alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine bis zum 19.01.2022 in einen EU-Führerschein in Scheckkartenformat umtauschen. Werden Sie nach diesem Datum kontrolliert, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bzw. ein Bußgeld, der neue Führerschein nicht nachträglich bei der Polizei vorgezeigt wird.
- Weitere Fahrassistenzsysteme werden Pflicht: Ab dem 06. Juli 2022 müssen alle neuen typenzugelassenen Fahrzeuge in Deutschland zusätzlich zu ASB, ESP und Reifendrucksystemen weitere Assistenzsystem besitzen. Neben dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA) und Notbremsassistent sowie Nofallspurhalteassistent müssen zudem ein Notbremslicht, eine Black-Box, Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent und Sicherheitsgurt-Warner vorhanden sein. Darüber hinaus ist auch eine Schnittstelle zum Einbau von alkoholempfindliche Wegfahrsperre verbaut sein.
- Regelungen zur Förderung von Hybrid-Fahrzeugen: Ab den 01.01.2022 müssen Hybrid-Fahrzeuge, für die eine Förderung beantragt wird, eine elektrische Mindestreichweite von 60 km erreichen. Ab 2025 dann sogar 80 km. Die Emissionsgrenze von 50 Gramm CO² pro Kilometer bleibt bestehen.
Weitere Änderungen für 2022
- Typenklasseneinordung bei Kfz-Versicherungen: Wie auch schon in den Jahren zuvor, ändern die Kfz-Versicherungen die Einteilung in Typenklassen. Etwa 5 Million Fahrzeuge werden somit hochgestuft und ca. 4,2 Million bessergestellt.
- TÜV-Plakette für 2022: Wer 2022 zum TÜV muss, erhält nach bestandener Prüfung eine grüne Plakette. Die nächste Prüfung ist dann 2024 fällig.
- Verordnung zu Masken im Verbandskasten: Im Laufe des Jahres soll eine Verordnung in Kraft treten, die das Mitführen von Masken im Verbandskasten zur Pflicht macht.
- Mautpreise in Österreich und der Schweiz: Pendler und Urlauber müssen ab dem 01.01.2022 höhere Vignettenpreise in Österreich und der Schweiz zahlen. So liegt die Jahresvignette für PKW in Österreich bei 93,80 EUR und in der Schweiz bei 38 EUR (oder 40 Franken im Land). Motorradfahrer müssen in Österreich dann 37,20 EUR für die Jahresvignette zahlen. Die österreichische Zwei-Monatsvignette steigt auf 28,20 EUR (PKW) und 14,10 EUR (Motorrad), das Zehn-Tage-Ticket kostet dann 9,60 EUR (PKW) oder 5,50 EUR (Motorrad).
Verkehrsrecht 2021: Diese Änderungen sind zukünftig wichtig
- Änderung der Kfz-Steuer ab Januar 2021: Der CO₂-Ausstoß spielt bei Neuzulassungen nun vermehrt eine Rolle bei der Berechnung der Steuer. Je nach Emissionen wird die Steuer mit zwei bis vier Euro je Kilogramm CO₂ pro Kilometer angesetzt. Die Besteuerung des Hubraums ändert sich nicht. Für emissionsarme Fahrzeug mit Erstzulassung zwischen Juni 2020 und Ende 2024 gilt ein Freibeitrag von 30 Euro.
- Innovationsprämie für Elektroautos: Die Kaufförderung von Elektrofahrzeugen wird mit der Innovationsprämie verdoppelt. Anträge bis 31. Dezember 2021 werden berücksichtigt.
- Anpassung der Regionalklassen ab Januar 2021: Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden die Regionalklassen in 48 Zulassungsbezirken angepasst. Das kann für Fahrer eine Höherstufung bei den Versicherungsbeiträgen bedeuten. Allerdings ändert sich in 317 Bezirken nichts. Auch bei der Kasko-Versicherung betrifft die Anpassung nur 20 Prozent der Versicherungsnehmer.
Neure Umweltregelungen 2021
- CO₂-Preis kommt: Eine Tonne CO₂ wird ab 01.01.2021 bis 2025 mit 25 Euro bepreist. Trotz sinkender EEG-Zulage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) kann das zur Verteuerung von Benzin und Diesel führen.
- „On-Board Fuel Consumption Meter“- Verbrauchsmessgerät werden 2021 Pflicht: So soll eine standardisierte Messung des Verbrauchs stattfinden. Hintergrund ist die Überwachung des realen Verbrauchs durch die EU. Autohersteller müssen ein solches Geräte bei allen Neuwagen einbauen und die Daten der EU-Kommission übermitteln.
- Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021: Zum Ausgleich der Kosten durch den neuen CO₂-Preis steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer. Ab Januar 2024 wird sie dann auf 38 Cent pro Kilometer erhöht.
Weitere wichtige Änderungen für 2021
- Anpassung § 201a StGB: Gaffer müssen ab Januar 2021 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer hohen Geldstrafe rechnen, wenn sie Opfer bzw. Tote fotografieren oder filmen.
- Änderungen bei der Fahrprüfung: Ab Januar 2021 verlängert sich die praktische Fahrprüfung um 10 Minuten. Es wird zudem nun ein elektronisches Protokoll geführt. Darüber hinaus kann die Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe stattfinden ohne die Fahrerlaubnis der Klasse B einzuschränken. Allerdings sind dazu vorher zehn Fahrstunden mit einem Schaltgetriebe sowie eine Bescheinigung darüber von der Fahrschule notwendig.
- DAB+ als Pflicht für Neuwagen: Autoradios in Neuwagen müssen ab Jahresbeginn fähig sein, die digitale Frequenz DAB+ zu empfangen und wiederzugeben.
- Ab Januar gilt Euro-5-Norm: Diese ist dann für Motorradfahrer verbindlich.
- Deutlichere Reifkennzeichnung: Ab Mai 2021 sind alle Reifen deutlicher zu kennzeichnen. Das betrifft Symbole zur Schnee- und Eishaftung, zu Rollgeräuschen und zur Kraftstoffeffizienz. Diesbezüglich werden auch die Kraftstoffeffizienzklassen angepasst und einige gestrichen. Die Kennzeichnung gilt dann auch für LKW- und Busreifen.
- Hauptuntersuchung: Alle Fahrzeuge mit einer gelben HU-Plakette müssen dieses Jahr zur Hauptuntersuchung. Ist diese bestanden, bekommen sie eine rosafarbene.
- Anpassung der Drohnenverordnung: Ab Januar tritt das EU-Recht zur Unbemannten Luftfahrt in Kraft. Berechtigungen zum Drohnenfliegen sowie die Drohnen selbst werden nun in Risikokategorien unterteilt.
Das ändert sich im Verkehrsecht 2020
- Novelle der StVO: Seit em 28. April 2020 müssen Parksünder mit höheren Sanktionen rechnen, die Nutzung von Blitzer-Apps wird verboten und mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt. Ziel dieser Änderungen ist insbesodere der Schutz von Radfahrern.
- Notbremssystem in allen Neuwagen: Neuwagen, die ab 2020 eine Typenzulassung erhalten, müssen mit einem Notbremssystem ausgestattet sein. Das System kann bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h Notbremsungen einleiten, wenn eine Kollision bevorsteht und Fahrer nicht reagieren.
- Typenklassen bei den Kfz-Versicherungen ändern sich: Wie jedes Jahr, werden die Typenklassen bei den Versicherungen angepasst. Das kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben.
- Mindestalter beim Führerschein der Klasse AM: Der Führerschein der Klasse AM kann nun bereits mit 15 Jahren erworben werden. Allerdings ist die Umsetzung dieser Gesetzesänderung Ländersache. Die Bundesländer entscheiden selbst, ob Jugendlich ab 15 den Führerschein machen dürfen oder nicht.
- Anpassung der Drohnenverordnung: Deutschland muss nationale Regelungen zur Nutzung von Drohnen an die EU-Drohnenverordnung anpassen. Bis zum 01.07.2020 müssen die Änderungen umgesetzt sein.
Die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht 2019
- Welche Städte führen das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ein und ab wann?
- Worauf müssen Lkw-Fahrer künftig achten?
- Gibt es neue Typklassen für die Kfz-Versicherung?
E-Book zu den Neuerungen im Verkehrsrecht 2019 (.pdf)
Die wichtigsten Neuerungen im Verkehrsrecht 2019 können Sie in unserem E-Book nachlesen.
- Erstzulassungen auch online möglich: Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion besitzt kann sich bei der Zulassung seines Kfz künftig den Gang zur Behörde sparen.
- Änderung der Typklassen: Die Typklasse Ihres Kfz wirkt sich direkt auf die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags aus. Je höher die Typklasse, desto höher der Tarif. Für 2019 wurden die Typklassen neu berechnet, damit ändert sich der Tarif vieler Autofahrer.
- Orangene TÜV-Plakette: Kfz mit der orangenfarbenen Plakette müssen 2019 zur Hauptuntersuchung. Bei bestandener HU gibt es dann die gelbe HU-Plakette. Für die Überziehung kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro erhoben werden.
- Real-Driving-Emissions-Test (RDE): Wegen des Dieselskandals schreibt das Verkehrsrecht für 2019 sogenannte RDE-Tests vor. Alle neu zugelassenen Kfz müssen sich diesem Test unter realitätsnahen Bedingungen unterziehen.
- Vereinheitlichung der EU-Kraftstoffkennzeichnung: Damit Autofahrer im EU-Ausland nicht versehentlich das Falsche tanken, gibt es künftig einheitliche Symbole (Benzin als Kreis, Diesel als Quadrat und gasförmige Kraftstoffe als gedrehtes Quadrat).
- Erhöhung der Lkw-Maut: Seit 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen Deutschlands. 2019 sieht das Verkehrsrecht außerdem eine Erhöhung der Gebühren vor, die nun nicht nur das Gewicht, sondern auch die Lärmbelastung berücksichtigen. E-Lkw sind davon befreit.
- Akustisches Warnsignal für E-Autos: Damit Fußgänger, Radfahrer und Sehbehinderte die sonst geräuscharmen Elektrofahrzeuge rechtzeitig hören können, sollen diese künftig ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren mit einem akustischen Warnsignal ausgestattet werden.
- Steuervorteil für E-Dienstwagen: Nicht nur im Verkehrsrecht ändert sich 2019 etwas. Wer einen seit 2019 zugelassenen, gekauften oder geleasten E-Dienstwagen auch privat nutzt, hat einen reduzierten Steuersatz von 0,5 Prozent.
In diesen Städten kommt 2019 das Fahrverbot für Diesel
Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Anfang 2018 bekamen die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grünes Licht. Damit ändert sich einiges im Verkehrsrecht 2019 für Dieselbesitzer. Diese müssen nun damit rechnen, das sie in auf bestimmten Straßen oder in Bereichen der Städte nicht mehr fahren dürfen.
Nachfolgend findet sich eine Übersicht zu den Städten, in denen es zu Fahrverboten kommt:
Wo? | Ab wann? | Für wen? |
---|---|---|
Berlin | Juni 2019 | Diesel mit Euronorm 1-5 |
Bonn | April 2019 | Diesel mit Euronorm 1-4 Benziner mit Euro 1 und 2 |
Frankfurt | Februar 2019 | Diesel mit Euronorm 1-4 Benziner mit Euro 1 und 2 |
Essen | Juli 2019 | Diesel mit Euronorm 1-4 und 5 (ab September) Benziner mit Euro 1 und 2 |
Gelsenkirchen | Juli 2019 | Diesel mit Euronorm 1-5 |
Köln | April 2019 | Diesel mit Euronorm 1-4 und 5 (ab September) Benziner mit Euro 1 und 2 |
Mainz | September 2019 | Diesel mit Euronorm 1-4 und 5 (für bestimmte Strecken) |
Stuttgart | Januar 2019 (Auswärtige) April 2019 (Ortsansässige) | Diesel mit Euronorm 1-4 |
Neuerungen im Verkehrsrecht 2018
- eCall wird Pflicht: Alle Pkw-Modelle, die seit 2018 in der EU gebaut oder zugelassen werden, müssen mit dem elektronischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein.
- Neues Abgas-Messverfahren: Das „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (kurz WLTP) ermittelt den CO₂-Ausstoß, der auch maßgebend für die Kfz-Steuer ist.
- Änderungen der Typ- und Regionalklassen: Diese wirken sich ebenfalls auf die Kfz-Steuer aus. Deshalb ist das nicht nur eine Neuerung im Verkehrsrecht. Ab 2018 steigen damit für einige Autobesitzer die Tarife.
- Ausweitung der Lkw-Maut: Weil Lkw zunehmen auf Nebenstraßen ausweichen, wurde die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.
Neuerungen im Verkehrsrecht 2017
- Anschnallpflicht und Rückhaltesysteme für Rollstuhlnutzer: Wer Rollstühle oder Rollstuhlnutzer befördert, muss für eine Sicherung dieser sorgen. Wer das vernachlässigt oder nicht ordnungsgemäß tut, muss mit einem Bußgeld von 30-35 Euro rechnen.
- ABS für Motorräder: Alle Motorräder (Hubraum ab 125 ccm), die seit 2017 zugelassen wurden, müssen über ein Antiblockiersystem (ABS) der Bremsen verfügen.
- Nur noch Motorräder mit Euronorm 4: Ebenfalls neu im Verkehrsrecht 2017 ist die Beschränkung der Euronorm für Motorräder. Nur noch solche mit Euro-4-Norm werden zugelassen.
- Ampel für Radfahrer: Um die Verwirrung zu klären, welche Ampel für Fahrradfahrer gilt, klärt das Verkehrsrecht 2017 nun endgültig: Für Radfahrer gilt die Fahrbahnampel des Autoverkehrs, nicht die Fußgängerampel. Anderes gilt, wenn eine Fahrradampel vorhanden ist.
- Anpassung der Richtlinien für Gefahrguttransporte: Die EU hat die Vorgaben für Gefahrguttransporte (sog. Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, kurz ADR) überarbeitet und damit unter anderem neue Stoffgruppen und Kennzeichnungen eingeführt.
Neuerungen im Verkehrsrecht 2016
Vor allem im Bereich des Umweltschutzes hat sich seit dem ersten Januar 2016 etwas geändert. Doch auch in puncto Sicherheit gibt es Änderungen, die Sie kennen und einhalten sollten, wenn Sie ein Bußgeld vermeiden wollen. Speziell geht es um die Geräuschentwicklung einiger Motorräder.
Neuerungen im Verkehrsrecht 2016 für Motorräder
Einige Biker lieben es, wenn ihre Maschine mit lautem Röhren die Straße entlang jagt. Für manche Motorrad-Liebhaber ist es ein ganz entscheidenden Spaßfaktor, gerade am Geräuschpegel ihrer Zweiräder zu schrauben.
Doch diese Verhaltensweise steht oft dem Recht der Anwohner entgegen.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine neue EU-Verordnung mit dem Namen UNECE-R 41.04. Für Motorräder ist die Abgasnorm Euro 4 entscheidend, die neben dem Abgasausstoß auch die Geräuschemission neu regelt. Sowohl der Schadstoff als auch der Lärm müssen pro Krad reduziert werden.
Den „dB-Eater“ auszubauen, um das Motorrad besonders laut werden zu lassen, war schon immer illegal. Denn dadurch verlosch die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges. In Zukunft soll dieser Eingriff in Schalldämpfer vom Hersteller jedoch praktisch unmöglich gemacht werden.
Einzelne Änderungen seit 01.Januar 2016 zur Geräuschentwicklung
- Kräder dürfen nicht lauter werden als 78 dB
- Die Angaben hierzu müssen gut lesbar auf der Maschine notiert sein
- Der dB-Eater muss so verbaut werden, dass er praktisch nicht entfernt werden kann, ohne andere Teile zu zerstören
Außerdem müssen die Abgaswerte von 2 auf 1,14 Gramm pro Kilometer sinken. Dies wird durch eine Anpassung der Katalysatoren erreicht. Für die Hersteller der Motorräder ist dieser Teil der neuen Verordnung technisch weniger aufwendig umzusetzen als die neuen Schalldämpfer. Denn die Katalysatoren sind längst bereit für die niedrigere Abgasnorm.
Neuerungen im Verkehrsrecht 2016 für Autos
Es gibt Autofahrer, die ebenfalls große Stücke auf den „besonderen Sound“ ihres Lieblings legen. Leider ist dies oft mit hohen Geräuschpegeln verbunden. Auch hier gilt, dass Anwohner die Leidtragenden sind und mit den Vorlieben Einzelner umgehen müssen. Wiederum haben Sie das Recht, einen Anwalt zu bemühen, der für Sie vor Gericht eintritt.
Auch dieses Problem wird im Verkehrsrecht angegangen. Ab 2016 soll die EU-Verordnung 540/2014 in Deutschland in Kraft treten, die den Klappenauspuff von Sportwagen erheblich einschränkt. Diese austauschbaren Teile dürfen dann nicht mehr lauter werden als der serienmäßig eingebaute Auspuff.
Die neue Abgasnorm betrifft natürlich nicht nur Motorrad-Hersteller, sondern auch Autobauer, die in der EU ihre Modelle anbieten möchten. Seit 2016 wird eine neue Formel zur Berechnung der zulässigen Abgaswerte eines Fahrzeuges angewandt. So werden Autos in ihrer Geräusch- und Schadstoffemission eingedämpft, was der Allgemeinheit und der Umwelt zugutekommt.
Der einzelne Autoliebhaber mag diesen Schritten mit Unbehagen oder auch Unverständnis gegenüberstehen, doch das Verkehrsrecht versucht, die Interessen Einzelner mit denen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Das ist sicher nicht immer einfach und gereicht kleineren Interessengruppen oft zum Nachteil.
Für Ausnahmen oder Einsprüche gegen bestimmte Bußgelder, die aus der veränderten Gesetzeslage entstanden sind, gibt es fachlich gut eingearbeitete Rechtsanwälte. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, wenn Sie sich übergangen fühlen, das gilt auch fürs Verkehrsrecht.
Guten Tag kann man sagen, dass sich das Wegerecht nur in StrWGSH/FStrG wiederfinden lässt und das Straßenverkehrsrecht in der oben genannten vier Säulen?
Hallo Marius,
die wesentlichen Gesetzestexte zum Verkehrsrecht finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Auch das Strafgesetzbuch (StGB) enthält Regeln, die das Verkehrsrecht betreffen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Relevant für den Rechtsanwalt ist derzeit oftmals die Kenntnis vom Übergangsrecht bzgl. der Tilgung von Punkten, welches seit 1.5.2014 komplett modifiziert wurde. Grundsätzlich gilt das jeweilige Recht, das zum Zeitpunkt der Eintragung im VZR, jetzt FAER relevant war. Insgesamt ist es für uns Autofahrer günstiger geworden, zwar sind die Fristen etwas länger, aber neue Eintragungen ziehen die alten nicht mehr mit.