In der deutschen Straßenverkehrsordnung sind sämtliche Regelungen zum Parken und Halten enthalten. Welche Verkehrsschilder zum Parken und Halten es gibt und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen können, haben wir im Folgenden Ratgeber für Sie zusammengefasst.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) gehalten | 20 EUR |
... mit Behinderung | 35 EUR |
trotz Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) geparkt | 25 EUR |
... mit Behinderung | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 EUR |
trotz Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geparkt | 25 EUR |
... mit Behinderung | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde | 40 EUR |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrsschilder zum Parken
Verkehrsschilder, die das Parken erlauben, sind die Verkehrszeichen 315 und 314. Diese sind blau und erkennbar an der rechteckigen Form, auf der ein großes, weißes „P“ abgedruckt ist. Wo diese Schilder aufgestellt sind, dürfen Sie parken und halten.
Zwei entgegengesetzte, weiße Pfeile auf dem Parkschild weisen darauf hin, dass das Parken in beide Richtungen erlaubt ist. Zeigt ein weißer Pfeil Richtung Fahrbahnrand, markiert dieses Schild das Ende eines Parkplatzbereiches. Ein Pfeil in Richtung Fahrbahn markiert laut StVO den Beginn eines Parkbereiches.
Verkehrsschilder zum Parkverbot erkennt man an der runden Form und ein bzw. zwei roten Balken, die einen blauen Hintergrund kreuzen. Hierbei handelt es sich um das eingeschränkte und das absolute Halteverbot. Die Zeichen 283 und 286 weisen darauf hin, dass hier nur eingeschränkt oder gar nicht gehalten werden darf. Daher ist auch das Parken untersagt.
Woran erkenne ich Verkehrsschilder zum Parken und Halten?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr und enthält auch zahlreiche Regelungen zu den Schildern, insbesondere zu den Verkehrszeichen, die das Parken und Halten betreffen.
Unterschiedliche Farben und Formen der Verkehrsschilder geben Einsicht über Verbote oder Einschränkungen. Um Bußgelder und Abschleppmaßnahmen zu umgehen ist es wichtig, die Unterschiede der jeweiligen Verkehrszeichen zu kennen, wie die verschiedenen Straßenschilder zum Parken.
Verkehrszeichen Parken
Das Verkehrszeichen Parken wird mit einem blauen Hintergrund, einem weißen „P“ und einer rechteckigen Form dargestellt. Es kann verschiedene Zusätze haben, die die genauen Bedingungen für das Parken angeben, wie zum Beispiel zeitliche Begrenzungen, Anwohnerparkplätze, Gebührenpflicht oder Behindertenparkplätze. Oft ist zudem die Benutzung einer Parkscheibe nötig.
Ein Parkplatz wird durch das Zeichen 314 StVO gekennzeichnet. Das Verkehrszeichen 314 wird überall dort eingesetzt, wo auf Parkflächen hingewiesen werden soll. Des Weiteren zeigt das Verkehrsschild 314.1 eine Zone an, in der das Parken erlaubt ist.
Auch das Zeichen 315 kennzeichnet laut StVO eine Halte- bzw. Parkzone. Dabei handelt es sich um das Verkehrszeichen „Parken auf dem Gehweg“. Es zeigt dem Fahrzeugführer das und wie er das Fahrzeug auf dem Gehweg parken darf. Man erkennt auf dem Schild, in welcher Fahrtrichtung und mit wie vielen Reifen man auf dem Gehweg halten darf.
Zu beachten ist, dass das Halten in der Regel erlaubt ist, wenn keine Verkehrsschilder, die das Parken ausdrücklich verbieten, vorhanden sind.
Was bedeuten die Pfeile?
Zwei entgegengesetzte, weiße Pfeile auf dem Schild weisen darauf hin, dass das Parken in beide Richtungen erlaubt ist. Wenn ein weißer Pfeil in die Richtung des Fahrbahnrand zeigt, markieren diese Parken-Verkehrsschilder das Ende eines Parkplatzbereiches. Ein Pfeil, der in Richtung Fahrbahn deutet,, markiert hingegen den Beginn eines Parkbereiches.
Verkehrszeichen Parkverbot: Achtung, parken verboten!
Nicht nur die Möglichkeit zum Parken wird durch Verkehrszeichen angezeigt, sondern auch das Parkverbot. Um auf Flächen das Halten und Parken zu untersagen, gibt es bestimmte Verkehrsschilder. Das Halten ist verboten bzw. eingeschränkt, wenn die Schilder 283 oder 286 aufgestellt sind.
Anders als Verkehrsschilder zum Parken erkennt man Parkverbotsschilder anhand ihrer runden Form mit blauem Hintergrund und roter Umrandung. Ein absolutes Halteverbot wird im Schild durch zwei sich diagonal kreuzende rote Balken dargestellt. Auf dem Zeichen zum eingeschränkten Halteverbot ist nur ein diagonaler Balken dargestellt.
Ein Parkverbot definiert das Verkehrszeichen 286 für „eingeschränktes Halteverbot”. Bei diesem Zeichen ist das Halten nach wie vor erlaubt, sofern Sie Ihr Fahrzeug hier höchstens für drei Minuten abstellen und dieses nicht verlassen. Dieses Verkehrsschild meint, dass parken dort verboten ist, halten aber erlaubt. Beim Schild 283 besteht ein absolutes Haltverbot. Bei diesem Verkehrszeichen ist das Parken also verboten, ebenso wie das Halten.
Bei den nachfolgenden Verkehrszeichen ist das Parken oder Halten verboten:
Parkverbot missachtet? Diese Bußgelder können drohen
Wer die Vorgaben der Verkehrsschilder zum Parken missachtet, muss mit Sanktionen rechnen. Stehen Sie ordnungswidrig auf dem Geh- oder Radweg, müssen Sie mindestens 55 Euro zahlen. Missachten Sie ein Halteverbot oder Parkverbot, das durch Verkehrszeichen angezeigt wird, werden mindestens 25 Euro fällig.
Behindern oder gefährden Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer, können die Bußgelder auch zwischen 70 und 110 Euro liegen. Zudem werden dann, je nach Schweregrad, auch Punkte in Flensburg eingetragen.
Alle Bußgelder zur Nichtbeachtung von Parkverbotsschildern sehen Sie in der obigen Tabelle sowie im aktuellen Bußgeldkatalog für Halten & Parken.