Verkehrssicheres Kinderfahrrad: Ein Muss für die Teilnahme am Verkehr

Ein verkehrssicheres Kinderfahrrad muss den Vorgaben der StVZO entsprechen.
Ein verkehrssicheres Kinderfahrrad muss den Vorgaben der StVZO entsprechen.

Kinder sind ab einem bestimmten Alter selbstständiger und somit oft auch Teil des öffentlichen Straßenverkehrs. Meist sind sie zu Fuß oder mit dem eigenen Drahtesel unterwegs. Was viele Eltern etwas vernachlässigen, ist der Fakt, dass auch ein Kinderfahrrad verkehrssicher sein muss, bevor es im Straßenverkehr benutz werden darf.

Gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StZVO) dürfen auf der Straße oder dem Radweg nur Räder fahren, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wann genau ist jedoch ein Kinderfahrrad verkehrstauglich?

Welche Bauteile unbedingt an einem Kinderfahrrad vorhanden sein müssen, ob Bußgelder drohen, wenn dies nicht der Fall ist und wie die gesetzlichen Grundlagen hier aussehen, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber näher.


Video: So sieht ein verkehrssicheres Fahrrad aus!

Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann gilt ein Fahrrad als verkehrssicher? Erfahren Sie es hier im Video.

Verkehrssicheres Kinderfahrrad: Was das Gesetz sagt

Wie ein Fahrrad beschaffen sein muss, damit es als verkehrssicher gilt, ist, wie bereits erwähnt, in der StVZO festgehalten. Insbesondere die Paragraphen 64a bis 67 StVZO sind hier von Bedeutung. In diesen wird unter anderem festgelegt, welche Art von Klingel, Bremsen und Beleuchtung ein Rad aufweisen muss. Achten Erwachsene nicht auf diese Vorgaben, können Bußgelder für ein nicht verkehrssicheres Fahrrad drohen.

Eltern sollten darauf achten, dass das Kinderfahrrad verkehrssicher ist.
Eltern sollten darauf achten, dass das Kinderfahrrad verkehrssicher ist.

Kinderfahrräder sind in der Regel zwar kleiner dimensioniert als Räder für Erwachsene, unterliegen jedoch, wenn mit ihnen am Straßenverkehr teilgenommen wird, den gleichen gesetzlichen Regelungen. Das heißt, ein Kinderfahrrad ist verkehrssicher zu machen. Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder nicht mit Rädern unterwegs sind, die den Vorgaben nicht entsprechen.

Gemäß der StVZO muss auch ein Kinderfahrrad, damit es verkehrssicher ist, eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, einen weißen Scheinwerfer vorn sowie einen roten hinten haben. Darüber hinaus sind insgesamt elf Reflektoren am Rad anzubringen.

Alle diese Bauteile tragen dazu bei, dass ein Fahrrad und dessen Fahrer besser wahrgenommen werden können, was das Risiko eines Fahrradunfalls reduzieren kann. Ohne die genannten Teile ist auch ein Kinderfahrrad nicht verkehrstauglich.

Reflektoren und Beleuchtung: Wichtig für ein verkehrssicheres Kinderfahrrad

Neben der hellen Klingel, die Umgebungsgeräusche übertönen kann, tragen besonders die vorgeschriebenen Scheinwerfer und Reflektoren zur Sicherheit bei. Somit werden ein verkehrssicheres Kinderfahrrad und damit auch die Kinder von anderen Verkehrsteilnehmern bessern gesehen. Ein Reflektor vorn und hinten reicht hierzu bei weitem nicht aus.

An den Pedalen müssen jeweils zwei gelb strahlende Reflektoren angebracht sein, die sowohl nach vorn als auch nach hinten rückstrahlen. Andere vorgeschriebene Reflektoren sind ein weißer vorn, ein kleiner und eine großer roter hinten sowie mindestens zwei gelbe an jedem Rad. Diese Speichenreflektoren können sogenannten Katzenaugen sein oder durch Röhrchen an den Speichen vorhanden sein. Auch reflektierende Streifen auf den Reifenmänteln sind zulässig.

Der weiße Frontscheinwerfer sowie auch das rote Rücklicht können entweder durch einen Dynamo oder Batterien beziehungsweise Akkus betreiben werden. Vorschriften wie hell diese sein sollen oder dürfen, gibt es derzeit nicht.

Weitere Maßnahmen, um ein Kinderfahrrad verkehrssicher zu machen

Nur mit allen vorgeschriebenen Reflektoren ist ein Kinderfahrrad verkehrstauglich.
Nur mit allen vorgeschriebenen Reflektoren ist ein Kinderfahrrad verkehrstauglich.

Auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeben ist, können Eltern weitere Maßnahmen ergreifen sowie Hilfsmittel und Teile am Fahrrad anbringen, die dazu beitragen, dass ihr Kind sicherer unterwegs ist.

Besonders die Größe vom Fahrrad ist wichtig. Diese sollte auf die Köpergröße des Kindes ab­gestimmt sein, damit hier sichergestellt werden kann, dass das Kind das Gefährt auch voll unter Kontrolle hat.

Wenn notwendig, sollten Stützräder angebracht werden, die zur Stabilisierung beitragen und zusätzliche Kontrolle ermöglichen und einm Fahrradunfall vorgebeugt. Das Kind muss, damit ein Kinderfahrrad verkehrssicher ist, mit beiden Fußspitzen den Boden berühren können, wenn es auf dem Rad sitzt. Eltern sollten auch darauf achten, dass der Lenker nicht zu breit und dass ein Vollkettenschutz vorhanden ist.

Ein verkehrssicheres Kinderfahrrad sollte, wie erwähnt, weithin sichtbar sein. Daher sind besondere Wimpel nach oben und weitere Reflektoren eine gute Maßnahme, die Eltern ergreifen können. Darüber hinaus ist es immer von Vorteil, wenn ein Kinderfahrrad in besonders hellen Farben gestrichen ist.

FAQ: Verkehrssicheres Kinderfahrrad

Wo finden sich die Vorschriften zum verkehrssicheren Kinderfahrrad?

Die gesetzlichen Vorgaben über sichere Fahrräder ergeben sich aus §§ 64a bis 67 StVZO.

Welche Ausstattungsmerkmale sind vorgeschrieben?

Ein Fahrrad muss in Deutschland unter anderem über eine Klingel, zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren verfügen.

Lässt sich die Sicherheit bei einem Kinderfahrrad zusätzlich erhöhen?

Um die Sichtbarkeit zu verbessern, kann unter anderem ein Wimpel angebracht werden. Zudem lässt sich der ein oder andere Fahrradunfall ggf. durch einen Kettenschutz verhindern.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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