Verkehrssünderkartei in Flensburg: Hier landen die Punkte

Eine Eintragung in die Verkehrssünderkartei unterliegt einer Verjährung: Wann werden Punkte gelöscht?
Eine Eintragung in die Verkehrssünderkartei unterliegt einer Verjährung: Wann werden Punkte gelöscht?

Wer im Straßenverkehr auffällig wird, muss damit rechnen, dass dies nicht ohne Konsequenzen bleibt. Denn je nach Art und Schwere des Verstoßes drohen dann nicht nur Geldbußen, sondern auch eine Eintragung in das Fahreignungsregister (FAER) oder auch Verkehrssünderkartei genannt. Anhand der Bewertung mit Punkten soll eine Aussage über die Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers getroffen werden.

Es werden dabei Informationen zum Verkehrssünder, zum Verstoß und zu den dafür verhängten Sanktionen in diesem Register für eine bestimmte Zeit gespeichert. Wer sich im Verkehr etwas zu Schulden kommen lässt, kann ein bis drei Punkte in Flensburg erhalten.

Doch wann werden Punkte in die Verkehrssünderkartei eingetragen? Welche weiteren Maßnahmen drohen, wenn Sie einen Eintrag erhalten? Wie kann ich Punkte abbauen und wann werden sie wieder gelöscht? Wie kann ich eine Auskunft über meinen Punktestand erhalten? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

Für welche Verstößen drohen Punkte in Flensburg und wie kann ich Punkte abfragen?

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie das Punktesystem in Deutschland aufgebaut ist. Außerdem finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie Ihren Punktestand beim KBA abfragen können.

Über die folgenden Links finden Sie außerdem Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ab wann bei diesen Punkte in Flensburg verhängt werden können:

Verkehrssünderkartei: Wie viele Punkte sind möglich?

Die rechtliche Grundlage für das Fahreignungs-Bewertungssystem bildet das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Je nach Art und Schwere des Verstoßes werden ein bis drei Punkte vergeben. Diese werden dann fällig, wenn es entweder zu einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Straßenverkehr gekommen ist.

  • 1 Punkt bei Ordnungswidrigkeiten mit Verkehrsbeeinträchtigung
  • 2 Punkte bei Ordnungswidrigkeiten mit besonderer Verkehrsbeeinträchtigung und bei Straftaten, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, aber keinen Führerscheinentzug oder eine Sperrfrist zur Führerschein-Wiedererteilung nach sich zogen.
  • 3 Punkte bei Straftaten, die die Verkehrssicherheit gefährdeten und den Führerscheinentzug oder eine Sperrfrist zur Führerschein-Wiedererteilung nach sich zogen.

In der Verkehrssünderkartei werden im Übrigen nur Entscheidungen über Verstöße erfasst, die hierzulande begangen wurden. Kommt es also im Ausland zur einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, werden hier dafür keine Punkte eingetragen.

Wurden mehrere Verstöße begangen, die alle Punkte zur Folge hätten und es liegt eine Tateinheit vor, was bedeutet, dass die Verstöße auf eine Handlung zurückzuführen sind, wird bei der Ahndung nur der Verstoß mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

Aus der Verkehrssünderkartei in Flensburg eine Auskunft anfordern

Wie kann ich Punkte in Flensburg aus der Verkehrssünderkartei abfragen?
Wie kann ich Punkte in Flensburg aus der Verkehrssünderkartei abfragen?

Wer wissen will, wie viele Punkte in Flensburg sich im Laufe der Zeit angesammelt haben, kann einen Antrag entweder online oder auf dem Postweg beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen. Die Auskunft ist kostenlos.

Verkehrssünderkartei in Flensburg – Punktestand online abfragen

Hierfür benötigen Sie lediglich einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Sie können hier überprüfen, welche Daten und Punkte gespeichert wurden und die Auskunft im PDF-Format herunterladen.

Punkte in Flensburg – Verkehrssünderkartei-Auskunft per Post

Den unterschriebenen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister schicken Sie postalisch an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dieser muss folgende Angaben enthalten: Geburtsdatum, Geburtsname, Familienname, Vorname, Geburtsort und Adresse des Antragstellers.

Verkehrssünderkartei in Flensburg: Der Punktestand

Kommt es häufiger im Straßenverkehr zu Verstößen, die eine Eintragung in die Verkehrssünderkartei zur Folge haben, können sich Punkte ansammeln, da diese für eine bestimmte Frist gespeichert bleiben. Bei Erreichen eines bestimmten Punktestands können verschiedene Maßnahmen angeordnet werden, die in der Regel dazu dienen, den Verkehrssünder zu warnen und zum Umdenken zu bringen:

  • 1 bis 3 Punkte: Es gibt lediglich eine Vormerkung und vorerst keine weiteren Maßnahmen.
  • 4 bis 5 Punkte: Schriftliche Ermahnung wird kostenpflichtig ausgesprochen, welche Sie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hinweist (Punkteabbau möglich).
  • 6 bis 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung wird kostenpflichtig ausgesprochen, welche Sie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hinweist (Punkteabbau nicht mehr möglich).
  • 8 Punkte: Fahrerlaubnisentzug

Punkteabbau: Wie viele Punkte können bei einem Fahreignungsseminar abgebaut werden? Ein solches Seminar kann einmal in fünf Jahren absolviert werden. Dabei kann ein Punkt abgebaut werden.

Löschung der Punkte aus der Flensburger Verkehrssünderkartei

Wann erfolgt bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg die Löschung der Punkte?
Wann erfolgt bei der Verkehrssünderkartei in Flensburg die Löschung der Punkte?

Die in der Verkehrssünderkartei befindlichen Punkte bleiben nicht für immer bestehen, sondern werden nach einer gewissen Dauer automatisch wieder gelöscht. Die Löschung muss demnach nicht beantragt werden. Welche Frist hierbei gilt, ist abhängig von der Schwere des Verstoßes bzw. von der Punktezahl, welche für diesen Verstoß eingetragen wurde:

  • 2 Jahre und 6 Monate: Bei Eintragungen zu leichteren Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt in Flensburg)
  • 5 Jahre: Bei Eintragungen zu schwereren Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis (2 Punkte in Flensburg)
  • 10 Jahre: Bei Eintragungen zu Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (3 Punkte in Flensburg)

Beachten Sie, dass die Punkte nicht gleich nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht werden, sondern für eine Überliegefrist von einem Jahr weiterhin in der Verkehrssünderkartei sichtbar sind. Erst danach wird die Eintragung endgültig gelöscht. Diese Überliegefrist dient dazu, dass frühere Punkte auch dann zur Ermittlung des Punktestands herangezogen werden, wenn die neuen Punkte erst nach dem Ablauf der Tilgungsfrist gespeichert worden sind. So soll ermöglicht werden, dass sichtbar wird, wie welcher Punktestand zum Zeitpunkt des neuen punktewürdigen Verstoßes vorlag.

FAQ: Verkehrssünderkartei

Was ist die Verkehrssünderkartei?

Damit ist das Fahreignungsregister in Flensburg gemeint.

Wie lange bleiben die Einträge in der Verkehrssünderkartei?

Je nach Art des Verkehrsverstoßes verfallen die Punkte nach 6 Monaten, 2, 5 oder 10 Jahren.

Ich möchte wissen, wie viele Punkte ich in der Verkehrssünderkartei habe, aber wie?

Fragen Sie Ihre Punkte in Flensburg ab. Dies ist online, persönlich oder per Post möglich.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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