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FAQ: Verkehrstüchtigkeit
Unter Verkehrstüchtigkeit kann zum einen die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs fallen, also dass sich dieses in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet. Zum anderen kann auch die Verkehrstüchtigkeit der fahrenden Person gemeint sein. In ihrer Definition überschneidet sich Verkehrstüchtigkeit mit Fahrtüchtigkeit im Rahmen der Verkehrssicherheit daher teilweise.
Sind die körperlichen und geistigen Fähigkeiten, die zum Fahren eines Autos nötig sind, eingeschränkt oder ungenügend, ist auch die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt. Inwieweit Sie Ihre Verkehrstüchtigkeit verbessern können oder welche Maßnahmen älteren Menschen vielleicht helfen können, erfahren Sie hier.
Im Sprachgebrauch werden Verkehrstüchtigkeit sowie Fahrtüchtigkeit oft synonym verwendet. Eine einheitliche Regelung fehlt und auch der Gesetzgeber legt sich dazu nicht weiter fest. Inwiefern die Begriffe doch kleine Differenzen aufweisen, erklären wir Ihnen weiter unten.
Verkehrstüchtigkeit, Fahrtüchtigkeit und Fahreignung: Das sind die feinen Unterschiede
Gesetzlich wird nicht genau definiert, was mit Verkehrstüchtigkeit gemeint ist und auch Wörter wie „Verkehrstauglichkeit“ oder „Fahrtüchtigkeit“ werden oft im selben Kontext verwendet. Bei genauerer Betrachtung der Definitionen fallen Unterschiede auf und eines wird deutlich: auf Ihre Verkehrstüchtigkeit sollten Sie großen Wert legen. Sich verkehrstüchtig durch den Straßenverkehr zu bewegen bedeutet, keine anderen Menschen zu gefährden, sich an die Verkehrsregeln zu halten und ein Fahrzeug sicher, ohne den Einfluss von Substanzen wie Alkohol und Drogen zu führen.
In diesem Ratgeber erhalten Sie Infos zur Verkehrstüchtigkeit: Wo weicht sie vielleicht von Fahrtüchtigkeit oder Fahreignung ab, welche Möglichkeiten gibt es, die Verkehrssicherheit zu steigern und was gibt es besonders für ältere Menschen dabei zu beachten.
Im Verkehrsrecht werden die Begriffe Verkehrstüchtigkeit, Fahreignung und Fahrtüchtigkeit, aber auch Fahrtauglichkeit oder Verkehrstauglichkeit oft als Synonyme verwendet. Wenn die Definitionen der einzelnen Wörter, beispielsweise im Duden, genauer betrachtet werden, präzisieren sich einige feine Unterschiede:
- Verkehrstüchtigkeit, Verkehrstauglichkeit: meinen, dass ein Fahrzeug grundsätzlich dafür geeignet ist, sicher im Straßenverkehr eingesetzt zu werden. Außerdem beziehen sich die Begriffe auf die generelle Fähigkeit von Personen, sich im Straßenverkehr zu bewegen.
- Fahrtüchtigkeit, Fahrtauglichkeit: bezeichnen einerseits den technisch einwandfreien Zustand eines Kraftfahrzeugs. Andererseits beschreiben die Wörter auch, dass die geistige und körperliche Fähigkeit einer Person gewährleistet, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Damit gemeint ist vor allem der Einfluss starker Arzneimittel, Alkohol und Drogen hinter dem Steuer.
- Fahreignung: beschreibt die Tatsache, dass eine Person dazu geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren. Im Allgemeinen ist damit auch der gesundheitliche Zustand gemeint. Ist das Seh- oder Hörvermögen nicht mehr ausreichend oder liegen chronische Krankheiten oder Bewegungseinschränkungen vor, kann es sein, dass die Fahreignung nur noch ungenügend festgestellt wird. Die Führerscheinstelle beispielsweise stellt den Führerschein nur aus, wenn nach der Fahrtauglichkeitsuntersuchung keine Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Zusammengefasst: Verkehrstüchtigkeit und Fahrtüchtigkeit
Beide Begriffe gelten in Bezug auf Fahrzeuge und Personen. Fahrzeuge insofern, dass sie keine technischen Mängel aufweisen und so die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährden. Bei Personen bezieht sich die Verkehrstüchtigkeit eher auf die generelle Eignung dazu, am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Hinblick also auf physische und geistige Fähigkeiten, aber auch die Kenntnisse der Verkehrsregeln. Die Fahrttüchtigkeit spricht über einen bestimmten Moment, also ob Verkehrsteilnehmer z.B. unter dem Einfluss von Substanzen stehen, die deren Fahreignung zeitweise beeinträchtigen. Dadurch, dass beide Begriffen sehr ähnlich sind, werden sie im Sprachgebrauch oft gleichbedeutend verwendet.
So verbessern Sie Ihre Verkehrstüchtigkeit im Auto
Bestehen bei Ihnen Unsicherheiten darüber, ob Ihre Verkehrstüchtigkeit noch gewährleistet ist? Fragen Sie sich, ob Sie sich noch sicher im Straßenverkehr bewegen können, ohne andere zu gefährden? Zunächst sollten Sie immer sicherstellen, dass ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen genügt, damit Sie es im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen. Das heißt, das Fahrzeug darf keine offensichtliche Mängel aufweisen und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Auch Fahrer selbst sollten darauf achten, dass sie fähig sein, das Fahrzeug zu führen, also weder übermüdet noch krank sind oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln oder Medikamenten stehen.
Darüber hinaus gibt es auch Situationen, die zu Unsicherheiten im Straßenverkehr führen können, so zum Beispiel, wenn Sie lange nicht mehr selbst gefahren sind. Auch hier ist es ratsam, das Wissen um die Verkehrstüchtigkeit aufzufrischen. So besitzt eine nicht geringe Anzahl an Menschen einen Führerschein, doch nutzen ihn dann nur selten. Manchmal reicht dann schon eine Übungsfahrt auf einem Fahrübungsplatz aus, um sich wieder verkehrstüchtig und bereit für den Straßenverkehr zu fühlen.
Eine andere Möglichkeit ist, an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen. Hier kann die Verkehrstüchtigkeit einerseits von speziell ausgebildetem Personal überprüft und gegebenenfalls durch Tipps verbessert werden. Andererseits führt ein solches Training auch dazu, dass sich Teilnehmende in Extremsituationen wiederfinden und so ein Gefühl dafür bekommen, wie richtig gehandelt wird. Dadurch ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Verkehrstüchtigkeit, und damit die generelle Befähigung, den Straßenverkehr sicher zu bestreiten, verbessert.
Auch wichtig: Die Verkehrstüchtigkeit auf dem Fahrrad, wenn Sie mit diesem am Verkehr teilnehmen wollen: Erstens muss das Fahrrad verkehrssicher gemäß StVO sein, damit es im Straßenverkehr eingesetzt werden darf. Zweitens darf auf das Fahrrad nur in verkehrstüchtigem Zustand aufgestiegen werden. Bei Missachtung sieht der Bußgeldkatalog für Fahrradfahrende ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, eine MPU oder sogar Strafanzeige vor.
Verkehrstüchtigkeit im Alter
Generell gibt es keine festen Altersgrenzen, die das Autofahren in höherem Alter einschränken. Während in manchen europäischen Ländern bereits Fahreignungstests ab einem gewissen Alter verpflichtend sind, gibt es das in Deutschland nicht.
Dennoch sinkt die Leistungsfähigkeit im Alter oft und die Verkehrstüchtigkeit im Straßenverkehr ist dann möglicherweise nicht mehr ausreichend geboten. Um potenzielle Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren, gibt es für ältere Menschen dennoch einige Maßnahmen zur Überprüfung und Steigerung der generellen Verkehrstüchtigkeit. Dazu zählen:
- regelmäßige ärztliche Untersuchungen von Sehvermögen, Hörsinn und geistiger Leistungsfähigkeit,
- Fitness-Checks speziell für das Autofahren von Anbietern wie z.B. ADAC oder TÜV Süd,
- ein Fahrsicherheitstraining speziell für Senioren,
- der Umstieg auf ein Automatikgetriebe und
- die Nutzung von Assistenzsystemen, wie Spurhalteassistent und Einparkhilfe.
Wird bei ärztlichen oder sicherheitstechnischen Maßnahmen festgestellt, dass Ihre Verkehrstüchtigkeit möglicherweise nicht mehr ausreichend gegeben ist, lohnt sich die Überlegung, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Dadurch können Sie unnötige Gefahrensituationen für sich und andere im Straßenverkehr vermeiden.
Verkehrstüchtigkeit und Alkohol
Alkohol beeinträchtigt die Verkehrstüchtigkeit beim Autofahren je nach Ausmaß des Alkoholkonsums. Ist die Grenze von 1,1 Promille erreicht, spricht der Gesetzgeber von absoluter Fahruntüchtigkeit. Laut Straßenverkehrsordnung hat die Polizei das Recht, eine Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit von Verkehrsteilnehmenden durchzuführen. Wie oben bereits ausgeführt, wird Verkehrstüchtigkeit in der StVO nicht genau ausgeführt. Einzig in § 36 Abs. 5 wird sie erwähnt, dieser besagt:
„Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. […] Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.“
Wird bei einer Verkehrskontrolle eine ungenügende Verkehrstüchtigkeit festgestellt, dann ist bei einem Alkoholverstoß am Steuer mindestens mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen. Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille gibt es bis zu 1.500 Euro Bußgeld und zwei Punkte. Nach einer Straßenverkehrsgefährdung werden es drei Punkte eingetragen, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt.