Wer des Öfteren genauer auf die Verkehrszeichen geachtet hat, welche unsere Straßen zieren, dem kam sicherlich schon einmal die Frage in den Sinn, warum manche der Schilder in Kombination mit sogenannten Verkehrszusatzzeichen angebracht sind.
Was hinter dem Zusatzzeichen steckt, wie Zusatzschilder in der StVO (Straßenverkehrsordnung) definiert sind und wozu sie eigentlich gut sind, können Sie hier im Ratgeber nachlesen. Außerdem finden Sie hier einige ausgewählte Beispiele, die besonders häufig im Straßenverkehr vorkommen.
Inhaltsverzeichnis
Zusatzzeichen: Was die StVO sagt
Die Straßenverkehrsordnung hat alle Verkehrszeichen als Paragraphen verankert. Zusatzschilder werden hierbei als Teil im allgemeinen Paragraphen zu den Verkehrszeichen erwähnt. Da sie eine ergänzende Funktion erfüllen, sind sie somit nicht eigenständig – aber dennoch wichtig für viele Verkehrssituationen.
Im § 39 Abs. 3 StVO heißt es:
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Das bedeutet, dass ein Zusatzschild immer weitere Informationen oder Hinweise zu einem Richt-, Vorschrift- oder Gefahrenzeichen angibt. Im Normalfall hängt es direkt darunter, damit die Fahrer auch wissen, was sie konkret zu erwarten hat. In Verbindung mit einem recht auffälligem Vorschriftzeichen, besteht in der Regel auch nicht die Gefahr, dass das Zusatzzeichen untergeht.
Es ist erkennbar an …
- … einem weißen Hintergrund
- … einem schwarzen Rand
- … und schwarzen Aufschriften, Zeichnungen oder Sinnbildern.
Zusatzzeichen missachtet: Drohen Strafen?
Wie weiter oben bereits erwähnt, sind Zusatzschilder als Verkehrszeichen niemals eigenständig vorzufinden. Aus diesem Grund können Sie hierbei auch nur indirekt für ein eventuelles Nichteinhalten der Vorschriften bestraft werden. Das trifft immer dann zu, wenn Sie die Regelungen des übergeordneten Schildes missachten. Welche Bußgelder hierfür genau drohen, gibt der aktuelle Bußgeldkatalog an.
Beispiel:
Sie möchten Ihr Kfz auf einem Parkplatz abstellen. Dabei ist das Richtzeichen für die Parkzone durch ein entsprechendes Zusatzschild ergänzt, auf welchem eine Parkscheibe und die Angabe von zwei Stunden zu lesen ist. Das bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug nur mit einer Parkscheibe und längstens für die Dauer von zwei Stunden auf diesem Parkbereich abstellen dürfen.
Stehen Sie länger dort und werden vom Ordnungsamt kontrolliert, droht Ihnen ein Bußgeldbescheid.
Weitere Verstöße können vorhanden sein, wenn Sie auf dem Zusatzzeichen:
- die Konkretisierung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht beachten.
- die angegebene Gesamtmasse überschreiten.
- eine Baustellenausfahrt blockieren.
- als Fußgänger den falschen Gehweg benutzen.
Dafür ist selbstverständlich auch ein gewisses Grundverständnis für die weitläufigsten Verkehrszeichen vonnöten, damit der Verlauf vom Verkehr nicht gestört und die Sicherheit nicht gefährdet wird. Eine Beschränkung oder angegebene Richtungen sollten deshalb schnellstmöglich erkannt werden.
Bemerken Sie, dass die Fahrschulzeit doch schon nicht mehr ganz so gut im Gedächtnis vertreten ist und Ihnen zum Beispiel einige Zusatzzeichen oder Gefahrenzeichen nicht mehr bekannt sind, ist es ratsam, sich noch einmal eine der zahlreichen Übersichten im Internet dazu anzuschauen.
Letzten Endes liegt es im Ermessen jedes Fahrers, einzuschätzen, inwieweit er sich fit in Sachen Verkehrsschilder fühlt und die Sicherheit im Straßenverkehr somit nicht gefährdet.
Beispiele für Zusatzzeichen
Hier finden Sie eine Übersicht häufig verwendeter Zusatzzeichen und deren Symbole:
FAQ: Zusatzzeichen
Zusatzzeichen tauchen immer in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen auf definieren diese näher.
Zusatzzeichen sind eckig, weiß und schwarz umrandet. In der Mitte wird durch Symbole oder Schriftzüge die Anweisung des Schildes dargestellt. Beispiele finden Sie hier.
In diesem Fall wird dies wie eine Missachtung des Verkehrszeichens gewertet, das durch das Zusatzzeichen näher definiert wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.