Wer unschuldig in einen Unfall gerät, erwartet zurecht eine umfängliche Schadensregulierung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Allerdings wird diese nur für Schäden aufkommen, die auch tatsächlich aus dem Unfall resultieren.
Um herauszufinden, welche Schäden zu ersetzen sind, setzen Versicherer vorzugsweise einen Versicherungsgutachter ein. Was ist aber der Unterschied zwischen einem Gutachter der Versicherung und einem eigenen? Muss ein Sachverständiger von der Versicherung vom Geschädigten akzeptiert werden und wer kommt für die Begutachtungen auf?
All das klären wir in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wenn die Versicherung den Gutachter bestimmen will
Wenn ein Unfall geschieht und die Schuldfrage unstreitig ist, wird der Geschädigte bald ein „Angebot“ von der Versicherung erhalten. Oftmals wird neben dem Versicherungsgutachter auch gleich noch eine Werkstatt vorgeschlagen oder ein Schrotthändler, der das Auto über dem Restwert abkauft. Solche Vorschläge sollten vom Geschädigten mit Misstrauen angehört werden.
Es hilft, sich zu verdeutlichen, dass die Versicherung des Unfallgegners nur ein Ziel hat: so geringe Ausgaben wie möglich. Dabei treten die Interessen des Geschädigten naturgemäß eher in den Hintergrund.
Der Schadensgutachter einer Versicherung hat oftmals mit dieser einen Kooperationsvertrag. Zwar darf er kein „Gefälligkeitsgutachten“ erstellen und offensichtliche Schäden verschweigen. Doch lehrt die Erfahrung, dass Versicherungsgutachter im Zweifel den Schaden eines Unfalls eher geringer einschätzen und den Restwert des Autos höher ansetzen als ein unabhängiger Sachverständiger.
Ihnen steht es als Geschädigter im Haftpflichtfall frei, welchen Gutachter Sie mit der Einschätzung der Schäden beauftragen. Die Kosten trägt die Versicherung. Ihr Sachverständiger wird die Rechnung direkt an diese schicken.
Doch ist es zulässig, dass die gegnerische Haftpflicht einen Versicherungsgutachter bestellt, obwohl Sie vielleicht schon einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben?
Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?
Im Haftpflichtfall kann ein Kfz-Sachverständiger von der Versicherung und von Ihnen beauftragt werden. Die Gegenseite hat dafür aufzukommen. Verwehren sollten Sie dem Versicherungsgutachter die Sichtung Ihres Unfallwagens nicht, da es sonst zur Verzögerung der Schadensregulierung kommen kann und der Fall im Zweifel sogar vor Gericht landet.
Anders sieht es im Kaskofall aus. Hier kann in der Regel der Kfz-Gutachter von der Versicherung nach dem Autounfall vorgeschrieben werden. Die genauen Konditionen hierfür finden Sie im Versicherungsvertrag.
Ihnen ist es freigestellt, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Dieses müssen Sie dann allerdings zunächst selbst zahlen. In einem anschließenden Rechtsstreit wird festgestellt, ob die Beauftragung dieses zweiten Gutachters objektiv vernünftig war und Ihre Versicherung die Kosten erstatten muss.
Bagatellschäden müssen nicht begutachtet werden
Auch im Haftpflichtfall sollten Sie bedenken, dass ein Gutachten von der Versicherung nur dann getragen wird, wenn dieses als sinnvoll anzuerkennen ist. Bagatellschäden bis regelmäßig 700 Euro rechtfertigen meist keinen Gutachter. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie dann selber tragen.
Unterschied zwischen Gutachter von der Versicherung und einem unabhängigen Experten
Versicherungsgutachter sind Partei- oder Privatgutachter, denn Sie werden von einer Streitpartei beauftragt. Auch ein Sachverständiger, der von Ihnen den Auftrag zur Erstellung eines Unfallgutachtens erhält, ist demnach ein privater Gutachter.
Zwar muss auch der Versicherungsgutachter ein Experte auf seinem Gebiet sein, doch kann ihm andererseits schlecht nachgewiesen werden, für den Geschädigten nachteilige Gutachten zu erstellen.
Wenn Gutachter für Versicherungen Gefälligkeitsgutachten erstellen, können sie auch ihrem eigenen Auftraggeber schaden. So kann es etwa sein, dass sich die Versicherung im Vertrauen auf das Gutachten auf einen Gerichtsprozess einlässt, in welchem sie in Wahrheit nur geringe Chancen hat.
Ein vom Gericht bestellter, unabhängiger Gutachter muss strenge Vorgaben einhalten und wird in der Regel nicht verdächtigt, zugunsten einer Seite Fakten zu verschweigen oder absichtlich falsch einzuschätzen.
FAQ: Versicherungsgutachter
Es handelt sich um einen Kfz-Gutachter, der von der Versicherung selbst beauftragt wird.
Auch ein von der Versicherung beauftragter Gutachter sollte gewissenhaft arbeiten. Allerdings können Sie natürlich auch einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen.
Nein. Bei Bagatellschäden wird in der Regel kein Gutachten gefordert, da auch die Versicherung bei kleinen Schäden die Gutachterkosten nicht übernimmt.