Versicherungskennzeichen: Was Mopedfahrer & Co. wissen sollten

FAQ: Versicherungskennzeichen

Wo bekomme ich ein Versicherungskennzeichen?

Das Versicherungskennzeichen gilt als ein Nachweis über eine bestehende und gültige Kfz-Haftpflichtersicherung. Sobald Sie diese abschließen und den Beitrag bezahlt haben, erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen bei Ihrem Versicherer. Wie Sie dieses anbringen, steht hier.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Alle zulassungsfreien und motorisierten Kleinkrafträder benötigen ein solches Kennzeichen. Dazu gehören Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, etwa Roller, Mofas oder Mopeds.

Wie lange darf man mit einem Versicherungskennzeichen fahren?

Ein Versicherungskennzeichen ist immer ein Jahr lang gültig. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Jedes Jahr hat das Kennzeichen eine andere Farbe. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Wer benötigt ein Versicherungskennzeichen?

Jedes Jahr hat das Versicherungskennzeichen eine andere Farbe: So ist die Kontrolle der Gültigkeit leichter.
Jedes Jahr hat das Versicherungskennzeichen eine andere Farbe: So ist die Kontrolle der Gültigkeit leichter.

Die kleinen Kennzeichen in wechselnden Farben dienen als Nachweis über den Versicherungsschutz. Aber welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Ein Versicherungskennzeichen unterscheidet sich optisch stark von einem regulären Autokennzeichen. Es ist klein, zweizeilig und farbig. In der ersten Zeile ist Ihre individuelle Kennnummer zu sehen, in der zweiten Zeile geben die drei Buchstaben einen Hinweis auf den Versicherer. Die ganz unten abgebildete Abkürzung “GDV” steht für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Mofa, Roller und Moped, unter Umständen auch für Quads und Trikes. Für diese Fahrzeuge ist ein Versicherungskennzeichen verpflichtend, wenn sie über bis zu 50 ccm Hubraum verfügen und mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h fahren können. Geregelt ist das in § 26 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):

Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflicht­versicherungs­gesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Für diese Fahrzeuge ist zwar keine Zulassung nötig, sodass Sie auch keine Kfz-Steuer entrichten müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer Versicherung besteht dennoch. Ein Versicherungskennzeichen benötigen auch E-Scooter, allerdings sind nicht alle für den Straßenverkehr zulässig. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h müssen auch motorisierte Krankenfahrstühle und Segways ein Versicherungskennzeichen haben.

Ob Moped, Mofa oder Roller – ein Versicherungskennzeichen benötigen alle motorisierten, aber zulassungsfreien Fahrzeuge.

Ein Versicherungskennzeichen ist am E-Bike nicht immer erforderlich. Vielmehr kommt es auf die Art des E-Bikes an. Innerhalb dieses Fahrzeugtyps ist das Pedelec am weitesten verbreitet. Der Elektromotor unterstützt die Tretbewegungen, schaltet die Unterstützung aber ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h aus. So handelt es sich rechtlich noch immer um ein Fahrrad. Aus diesem Grund benötigen Sie kein Versicherungskennzeichen.

Anders verhält es sich hingegen bei einem sogenannten S-Pedelec. Dieses erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Ein Versicherungskennzeichen ist bei einem solchen S-Pedelec Pflicht. Aufgrund der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h benötigen Sie außerdem einen Führerschein der Klasse AM und es besteht eine Helmpflicht

So erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen

Ein Roller benötigt ein Versicherungskennzeichen genauso wie ein Moped oder ein Mofa.
Ein Roller benötigt ein Versicherungskennzeichen genauso wie ein Moped oder ein Mofa.

Ein Versicherungskennzeichen hat eine Gültigkeit von einem Jahr mit Beginn am 1. März. Jedes Jahr ändert sich für alle Versicherungskennzeichen einheitlich die Farbe. So wird die Kontrolle der Gültigkeit erleichtert. Im Jahre 2024 ist die Farbe blau, 2025 grün und 2026 schwarz. Danach beginnt der Zyklus von vorn.

Bevor Sie ein Versicherungskennzeichen beantragen, müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Sie erhalten das Versicherungskennzeichen, sobald die Kosten für den Versicherungstarif beglichen wurden. In der Regel handelt es sich um günstige Tarife zwischen 30 und 100 Euro jährlich für ein Moped oder Mofa. Folgende Angaben, die Sie in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) finden, sind nötig, um einen Antrag für ein Versicherungskennzeichen zu stellen: 

  • Hersteller
  • Baujahr
  • Fahrgestellnummer
  • Antriebsart

Verstöße und Bußgelder: Wie ist das Versicherungskennzeichen anzubringen?

Ein neuer Halter kann das vorhandene Versicherungskennzeichen nicht umschreiben lassen.
Ein neuer Halter kann das vorhandene Versicherungskennzeichen nicht umschreiben lassen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt in § 27 Absatz 3, wie Sie ein Versicherungskennzeichen anbringen müssen. Demnach muss es möglichst unter der Schlussleuchte befestigt werden und darf bis zu einem Winkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Dabei muss von der unteren Kante des Schildes ein Abstand zur Fahrbahn von mindestens 20 cm gewahrt werden. Aus einem Winkel von maximal 45 Grad und auf einer Entfernung von mindestens 15 m muss es noch gut lesbar sein. 

Ein Verwarngeld von 10 Euro gibt es, wenn Sie zwar mit Versicherungskennzeichen, aber ohne Papiere unterwegs sind. Selbiges gilt, wenn Sie das Versicherungskennzeichen nicht richtig angebracht haben oder Sie trotz gültiger Versicherung mit einem Versicherungskennzeichen fahren, das abgelaufen ist. Fehlt es jedoch gänzlich, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 40 Euro rechnen.

Noch ernster wird es, wenn Sie gar keine Versicherung abgeschlossen haben. Gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt es sich hierbei um eine Straftat, die mit einer hohen Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe einhergeht. 

Haben Sie das Versicherungskennzeichen verloren oder es wurde gestohlen, müssen Sie dies unbedingt bei der Polizei und Ihrer Versicherung melden. Andernfalls könnten Sie für begangene Verstöße oder Straftaten verantwortlich gemacht werden. Sie können außerdem das Versicherungskennzeichen nicht ummelden, wenn das Fahrzeug den Halter gewechselt hat. Ein neues Versicherungskennzeichen erhält der Halter bei seiner eigenen Versicherung.

VerstoßGeldbuße
Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitgeführt10 Euro
Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach genutzt10 Euro
Bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen ausgehändigt10 Euro
Ohne gültiges Versicherungskennzeichen gefahren40 Euro
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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