Der Bußgeldkatalog sieht für Verkehrsvergehen klare Sanktionen vor. Diese können verschiedene Formen annehmen von einem Bußgeld oder einem Eintrag ins Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) über ein Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschriebenen Regeln können somit auch durchgesetzt werden.
Verstöße gegen die StVO führen in den häufigeren, minder schweren Fällen meist zu einem Bußgeldbescheid, auf den der Fahrzeughalter dann reagieren muss. Doch nicht immer wird der Postweg bemüht, um den Fahrer zu maßregeln. In manchen Fällen werden Bußgeldbescheide direkt von den Beamten ausgestellt, die einen Mangel oder eine Übertretung festgestellt haben.
Jedoch ist nicht immer eine Ordnungsstrafe die Konsequenz für jede noch so kleine Übertretung im Straßenverkehr. Es ist Beamten möglich, von einem Bußgeldverfahren abzusehen. Dann wird ein Verwarnungsgeld verhängt. Bei kleiner Geschwindigkeitsüberschreitung oder ähnlich geringfügigen Vergehen kann es vorkommen, dass die Beamten kulant sind.
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Kann ein Verwarngeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt werden?
Wie die kontrollierenden Beamten reagieren, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Doch das Gesetz räumt ihnen die Möglichkeit ein wegen Geringfügigkeit von der Verfolgung abzusehen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in § 56 Absatz 1, dass die Verwaltungsbehörde bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ein Verwarnungsgeld verhängen kann. Dieses Verwarngeld kann zwischen 5 Euro und 55 Euro angesetzt werden.
Dass wegen hoher Geschwindigkeit ein Verwarngeld verhängt wird, ist eher selten, da die Messungen im laufenden Verkehr genommen werden und zeitlich versetzt ein Bußgeldbescheid ergeht. Jedoch ist auch hier nicht ausgeschlossen, dass ein Verwarngeld wegen überhöhter Geschwindigkeit verhängt wird. Jedoch müsste dazu das Fahrzeug aus dem Verkehr gelotst, der Fahrer belehrt und das Verwarngeld kassiert werden. Das ist nur in den wenigsten Verkehrssituationen ohne Beeinträchtigung des Straßenverkehrs möglich.
Aus diesem Grund ist ein Verwarnungsgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung eher unwahrscheinlich. Stattdessen wird in der Regel ein normales Bußgeldverfahren eröffnet. Gegen das kann dann regulär Einspruch erhoben werden. Denn bei einem Verwarngeld ob wegen Geschwindigkeit oder anderen Ordnungsvergehen besteht keine reguläre Möglichkeit Einspruch zu erheben.
Was kann bei einem Verwarngeld getan werden?
Geschwindigkeit, Parkvorschriften oder abgefahrene Reifen – Viele kleine Ordnungswidrigkeiten können im Auge der Beamten als geringfügig gelten. Jedoch hat der Prozess auch rechtliche Folgen für den Verwarnten. So kann zwar einem Bußgeldverfahren widersprochen werden, ein Verwarngeld jedoch kann nur abgelehnt werden. Daraufhin wird ein reguläres Bußgeldverfahren eingeleitet.
Alle Ansprüche auf Widerspruch und Verteidigung verfallen, wenn der Verwarnte das Verwarngeld annimmt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung, der die Verwarnung zu Grunde liegen könnte, wäre dann nicht mehr anfechtbar.
Nur in einem regulären Bußgeldverfahren kann ein Anwalt für Verkehrsrecht alle Rechtsmittel zum Einsatz bringen, um seinen Mandanten zu schützen.
Ein Verwarngeld ist bei Geschwindigkeitsübertretung meist die günstigere Variante. Bußgeldverfahren kosten mehr Zeit und Geld als ein zu Recht erhobenes Verwarngeld. Sind Sie zu schnell gefahren ist normalerweise ein Bußgeldverfahren fällig.
War die Geschwindigkeit nämlich doch höher, wird sich das im Bußgeldverfahren herausstellen. Mit der Bezahlung des Verwarngeldes verfällt jedoch auch der staatliche Anspruch der Sanktionierung.
FAQ: Verwarngeld bei überschrittener Geschwindigkeit
Von einem Verwarngeld wird bei Beträgen zwischen 5 und 55 Euro gesprochen, höhere Beträge hingegen werden als Bußgeld bezeichnet.
§ 56 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zufolge kann es die zuständige Behörde bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bei einem Verwarngeld belassen. Haben Sie sich also nur einen geringen Tempoverstoß geleistet, erwartet Sie normalerweise „nur“ ein Verwarngeld.
Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird in der Regel noch ein Verwarngeld verhängt. Ab 21 km/h zu schnell drohen sowohl innerorts als auch außerorts Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.