Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
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Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist | 10 EUR | |
mit Behinderung | 15 EUR | |
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist, mit Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen | 15 EUR | |
mit Behinderung | 25 EUR | |
länger als eine Stunde | 25 EUR | |
zusätzlich mit Behinderung | 35 EUR | |
Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 60 EUR | 1 |
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten | 10 EUR | |
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten | 35 EUR | |
mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 65 EUR | 1 |
Halten in zweiter Reihe | 15 EUR | |
mit Behinderung | 20 EUR | |
Parken in zweiter Reihe | 20 EUR | |
mit Behinderung | 25 EUR | |
länger als 15 Minuten | 30 EUR | |
zusätzlich mit Behinderung | 35 EUR | |
Parken auf Sperrflächen | 25 EUR | |
Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen | 10 EUR | |
mit Behinderung | 15 EUR | |
länger als 3 Stunden | 20 EUR | |
zusätzlich mit Behinderung | 30 EUR | |
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist | 10 EUR | |
mit Behinderung | 15 EUR | |
länger als 3 Stunden | 20 EUR | |
zusätzlich mit Behinderung | 30 EUR | |
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe | ||
bis zu 30 Minuten | 10 EUR | |
bis zu 1 Stunde | 15 EUR | |
bis zu 2 Stunden | 20 EUR | |
bis zu 3 Stunden | 25 EUR | |
über 3 Stunden | 30 EUR | |
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 35 EUR | |
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt | 10 EUR | |
Parklücke einem Berechtigten weggenommen | 10 EUR | |
Parken in Fußgängerbereichen | 30 EUR | |
mit Behinderung | 35 EUR | |
länger als 3 Stunden | 35 EUR | |
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen | 20 EUR | |
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet | 20 EUR | |
mit Sachbeschädugung | 25 EUR | |
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen | 15 EUR | |
mit Sachbeschädigung | 25 EUR | |
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten | 20 EUR | |
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken | 25 EUR |
Nicht immer wird bei einer Ordnungswidrigkeit ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Im alltäglichen Umgang mit den Bürgern haben die Beamten einen Ermessensspielraum. So kann ein Verwarnungsgeld beim falschen Parken oder bei ähnlich geringfügigen Verstößen zur Anwendung kommen.
Dieser Vorgang ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verankert. So haben die Beamten und die Verwaltungsbehörde, die eine geringfügige Ordnungswidrigkeit feststellen, die Möglichkeit, bereits in der frühen Phase des Ordnungsverfahrens den Prozess mit einem Verwarngeld und einer Belehrung über den Ordnungsverstoß zu beenden.
So kann auch bei Verstößen in Straßenverkehr ein Verwarngeld verhängt werden, anstatt ein ordentliches Bußgeldverfahren anzustreben. Am häufigsten wird dieser Vorgang sichtbar, wenn ein Strafzettel wegen ordnungswidrigem Parken – auch als Knöllchen bekannt – ausgestellt und an einem Auto angebracht wird. In diesem Moment wird ein Verwarnungsgeld wegen Falschparken verhängt.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verwarngeld für falsches Parken
Beträge zwischen 5 und 55 Euro werden als Verwarngeld bezeichnet, höhere Beträge wiederum als Bußgeld.
Gemäß § 56 Absatz 1 OWiG können geringfügige Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarngeld geahndet werden. Da sich Parkverstöße in der Regel im ruhenden Verkehr abspielen und dabei normalerweise niemand gefährdet wird, werden fast alle Regelmissachtungen beim Parken mit einem Verwarngeld sanktioniert.
Eine Zusammenfassung der möglichen Verwarngelder beim falschen Parken finden Sie hier.
Wann ist falsches Parken eine geringfügige Ordnungswidrigkeit?
Wann ein Verwarnungsgeld für Parken ohne Parkschein oder Halten an falscher Stelle erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist die individuelle Situation ausschlaggebend. So kann beispielsweise ein Fahrzeug, das zu nah an einer Ausfahrt steht, ohne diese zu blockieren, mit einer Verwarnung sanktioniert werden, anstatt dass ein aufwändiges Bußgeldverfahren samt Bußgeldbescheid eingeleitet wird.
Ordnungswidrig sind folgende Situationen beim Parken:
Geringfügig
- Parkscheibe abgelaufen (Parkzeit überschritten)
- Parkplatz unsachgemäß benutzt (auf mehrere Parklücken geparkt)
Ordnungsrelevant
- Blockieren einer Feuerwehr- oder Rettungszufahrt
- Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen
Jedoch ist es nicht möglich auf ein Verwarngeld zu bestehen. Ob von einem ordentlichen Bußgeldverfahren abgesehen werden kann, entscheidet stets der Beamte, der das Vergehen verfolgt. Das kann sowohl eine Behörde sein, wie auch die Polizei oder Mitarbeiter der Ordnungsämter. So kann unfreundliches oder gar aggressives Auftreten gegenüber den Beamten schnell dazu führen, dass doch ein Bußgeldverfahren angestrebt wird. Die Entscheidung liegt im Ermessensrahmen der Amtsperson, die den Fall aufnimmt.
Gegen ein Verwarnungsgeld vorgehen. Kann etwas getan werden?
Parken Sie korrekt und erhalten trotzdem einen Strafzettel, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld für falsches Parken einzulegen. Doch ist der folgende Prozess meist aufwändiger und kostenintensiver als die Verwarnung samt Verwarnungsgeld.
Wenn Sie Einspruch gegen ein Verwarnungsgeld wegen falschem Parken einlegen, wird aus dem Verwarnungsverfahren ein reguläres Bußgeldverfahren. Auch wenn die kurze Frist, in der das Verwarngeld zu zahlen ist, verstreicht, wandelt sich die Verwarnung in ein Bußgeld und es wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Zwar ist dann das Verwarngeld abgewehrt, jedoch muss dann das Bußgeldverfahren bestritten werden. Dabei werden meist noch zusätzliche Gebühren fällig und Ordnungsgelder fallen beinahe immer höher aus als die Kosten einer Verwarnung. Es ergeht dann ein regulärer Bußgeldbescheid, gegen den auf normalem Wege Einspruch eingelegt werden kann.
Was bedeutet ein Verwarnungsgeld?
Neben den unterschiedlichen Aufwänden und Fristen, die einzuhalten sind, ergeben sich aus einer Verwarnung auch andere rechtliche Folgen als aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ist das Verwarnungsgeld für falsches Parken gezahlt, verfallen alle Verfolgungsrechte und Ansprüche durch den Staat und die Tat kann nicht wieder Gegenstand einer Verfolgung werden.
Ist das Verwarnungsgeld bezahlt, ist die Sache erledigt. Im Gegensatz zu einem ordentlichen Verfahren wird bei einer Verwarnung auch keine Eintragung in Führungszeugnisse oder das Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) gemacht.
Hallo zusammen,
ich habe an einem Straßenrand mit ausgewiesenen Parkmöglichkeiten geparkt, über die Parkster App habe ich meinen Parkvorgang abgesichert.
Nach 2.Std. Parkdauer hat die App den Parkvorgang beendet, ich hatte einen Geschäftstermin und war leider gezwungen diesen länger Wahrzunehmen als das Parken mit der App.
Nach 5.min reaktivierte ich den Parkvorgang ebenfalls mit der Parkster App.
Als ich zum Auto zurück kam, war eine Verwarnung an der Scheibe in Höhe von 25€, da die laut Tatbestand 113281,
Sie überschritten bei Zeichen 314 mit Zusatzzeichen die zulässige Höchstparkdauer – länger als 30 min.
§13 Abs. 1,2,§ 49 StVo; § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVo; 63,2 BKat
Es ist kein Zusatzzeichen ersichtlich wo die max. Dauer des Parkens angezeigt wird.
Ist das Rechtens, kann ich hier Einspruch einlegen?
Hallo, mich würde es interessieren was ich machen kann wenn die Ortsangabe der Ordnungswidrigkeit falsch ist. ZB habe ich auf der x Str. 77 geparkt aber auf der Verwarnung y Str. 77 steht. Kann ich hier Einspruch einlegen?
Parken im absolutem Halteverbot innerorts