Vorsatz im Straßenverkehr

Vorsatz beschreibt die innere Einstellung von einem Täter sowie das Wissen und Wollen um den Erfolg der Handlung
Vorsatz beschreibt die innere Einstellung von einem Täter sowie das Wissen und Wollen um den Erfolg der Handlung.

Wenn eine Tat vorsätzlich begangen wurde, dann fällt die Ahndung meistens höher aus, als normal. Häufig ist der Begriff Vorsatz im Strafrecht zu finden. So sind hier Ausdrücke wie vorsätzliche Körperverletzung oder vorsätzliche Tötung zu nennen. Daher ist Vorsatz auch im StGB zu finden. Hier beschreibt Vorsatz laut Definition genauso einen Teil des subjektiven Tatbestandes und meint damit vor allem den Entschluss, der zur eigentlichen Tat führte. Das deutsche Zivilrecht kennt den Begriff ebenfalls und hält unter § 276 zur „Verantwortlichkeit des Schuldners“ den Vorsatz im BGB – dem Bürgerlichen Gesetzbuch – fest.

Vorsatz im wissenschaftlichen Ansatz


Vorsatz, aber auch Fahrlässigkeit, sind juristische Begriffe, deren wissenschaftliche Definition nicht zwingend gesichert ist. Vorsatz wird in Deutschland laut Rechtsprechung häufig mit dem Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung in Verbindung gebracht. Vorsätzlich handelt also jener Täter, der eine Tat mit dem Wissen und dem Wollen der Rechtswidrigkeit begeht.

Rechtlich werden zudem drei Grade des Vorsatzes unterschieden:

  • Absicht: Der Erfolg der Handlung wird mit voller Absicht – also mutwillig und berechnend – vom Täter bezweckt.
  • Direkter Vorsatz oder Wissentlichkeit: Mit Sicherheit eintretender und vorhergesehener Erfolg der Handlung.
  • Bedingter Vorsatz, Eventualität oder Inkaufnahme: Der schädliche Erfolg der Handlung wird billigend in Kauf genommen, jedoch war der Erfolg nicht vorauszusehen und war auch nicht angestrebt.


Der dolus directus bzw. „direkter Vorsatz“ und der dolus eventualis bzw. „bedingter Vorsatz“ sind also voneinander zu unterscheiden. Es ist dabei entscheidend, ob bei der Tat entweder die Wissenskomponente oder die Willenskomponente stärker in den Vordergrund rückte.

Dolus directus: Der Täter hält den Erfolg der Tat für sicher (Wissen). Er weiß also um das Ergebnis seines Handelns. Allerdings wird der Eintritt des Erfolgs gar nicht unbedingt gewollt. Der Erfolgswille kann sogar unerwünscht sein (Wollen).

Dolus eventualis: Der Täter weiß um die Möglichkeit des Eintretens des Erfolges seiner Tat (Wissen). Er handelt dennoch und nimmt die Schädlichkeit des Erfolges billigend in Kauf (Wollen).

Übrigens: Die Definition von Vorsatz beschreibt immer die innere Einstellung eines Täters sowie das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung – gleiches trifft bei der Fahrlässigkeit zu. Trotzdem sind beide Terme voneinander zu unterscheiden. Bei der Fahrlässigkeit steht das Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht im Mittelpunkt, aufgrund dessen eine pflichtwidrige Verletzung getätigt wird, oft ohne es vorauszusehen.

Vorsatz im Verkehrsrecht

Vorsatz gehört zum Strafrecht und wird in der Regel härter bestraft
Vorsatz gehört zum Strafrecht und wird in der Regel härter bestraft.

Im Grunde kann jeder Verstoß im Verkehrsrecht auch unter Vorsätzlichkeit geschehen. Sofern im Straßenverkehr eine vorsätzliche Straftat begangen wird, fällt diese unter das Verkehrsstrafrecht. Beispiele für Vorsatz im Straßenverkehr sind etwa:

Die Vorsatz-Bedeutung oben macht deutlich, dass nahezu jedes Verhalten in vollem Bewusstsein über die Rechtswidrigkeit begangen werden kann. So kann die Geschwindigkeit wissentlich überschritten werden (Beispiel illegales Autorennen), ein Fahrer kann sich ganz absichtlich nach dem Genuss von drei Bieren in sein Auto setzen und ein anderer Pkw kann theoretisch auch absichtlich vom Straßenrand abgedrängt werden, sodass es zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, Körperverletzung oder sogar Tötung kommt. Nebenbei bemerkt, ist die Straftat der „Nötigung“ beispielsweise in den meisten Fällen eine Tat unter Vorsatz.

Kurzes Fazit zum Vorsatz

Letztlich ist der Begriff „Vorsatz“ zwar definiert, doch hängt die Zuweisung immer vom individuellen Fall ab. Eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Verkehr kann sowohl als fahrlässiges, aber auch als vorsätzliches Handeln begangen werden. Schwierig wird es hierbei immer sein, im Einzelfall die Handlungsursache konkret nachzuweisen und Fahrlässigkeit oder Vorsatz festzustellen, um dann dementsprechend zu sanktionieren.

FAQ: Vorsatz

Wann handelt jemand vorsätzlich?

Vorsatz heißt, dass der Täter wissentlich und willentlich einen Straftatbestand verwirklicht. Der Dieb handelt beispielsweise vorsätzlich, wenn er weiß, dass er gerade eine fremde Sache entwendet. Die verschiedenen Vorsatzformen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wofür ist der Vorsatz wichtig?

Vorsatz ist eine wesentliche Voraussetzung, um jemanden wegen einer Straftat zur Rechenschaft ziehen zu können. Denn fahrlässiges Handeln ist nur strafbar, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich regelt, wie etwa im Falle der fahrlässigen Körperverletzung.

Welche Vorsatzdelikte gibt es im Verkehrsrecht?

Typische Beispiele sind die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 StGB sowie die Trunkenheit im Verkehr.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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16 Kommentare zu “Vorsatz im Straßenverkehr

  1. B Stefan

    Hallo, ich hätte folgende Frage. Wir haben ein Ferienhaus in Italien. Nach dem Kauf erfuhren wir, dass die Straße dort hin ein halbes Jahr gesperrt ist. Nach weiterem Nachforschen haben wir auch den Grund dafür bekommen. Auf ca. 1.100 m ü.NN. wird mit Schneelawinen gerechnet und weil Leitplanken fehlen, wird das Befahren als gefährlich eingestuft. Nach dem Winter wird vor Ostern die Straße gesäubert und dann wieder geöffnet. Jetzt sind die Winter dort vergleichbar mit dem mittleren Schwarzwald, also bei uns ca. 600 m ü.NN.. Jetzt kann ich rein von der Logik sagen, dass das eigentlich in Zeiten des Klimawandels völlig überholt ist und eine Straße deshalb kein halbes Jahr gesperrt werden muss. Aber sie ist nun mal gesperrt. Wenn ich also die Straße mehrfach wissentlich befahre während der Sperrung, dann ist doch das vorsätzlich, oder nicht. Und dann würde ich zumindest im Schadensfall ein Teil meiner Versicherungsleistung (Kaskovericherung riskieren). Vielen Dank schon mal im Vorfeld. Freundliche Grüße

  2. Andrea

    Ich bin in einer 30 Zone abzüglich Toleranz 57 gefahren und mir wird Vorsatz vorgeworfen. Ich habe noch nie ein Bußgeld Bescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit und ich bin 56 Jahre. Ich dachte es ist eine 50 Zone. Ist hier ein Vorsatz gerechtfertigt?

  3. Ita

    Meine Tochter kaufte ein Auto vor sieben Monaten der Verkäufer hatte das Auto beim TÜV wo er keinen bekam weil der Rahmen durchgerostet war zwei Tage später erhielt er tTÜV Jetzt nach sechs Monaten ging die Kupplung kaputt und als wir diese reparieren wollten stellten wir fest dass der vordere Rahmen durchgerostet war und an dem Auto nichts gemacht wurde

  4. Isabel

    Hallo,
    ich hätte ein paar Fragen zum Gehwegparken mit 2 Reifen auf dem Gehweg, Restgehwegbreite dadurch (teils deutlich) weniger als 1,60m. Ich meine damit das allgemein übliche, polizeilich scheinbar oft geduldete Zuparken der Gehwege (auch permanent) in vielen Innenstädten.
    1) Kann der verkehrsüberwachende, gefragte Polizist, der hier nicht aufschreibt, diese Restgehwegbreite von min. 1,60m auf 80cm reduzieren („Das ist genug, da kommt der Fußverkehr durch, deshalb schreibe ich nicht auf“)?
    2) Darf sich der Verkehrsüberwachende dabei auf das Opportunitätsprinzip berufen, gibt das einen so gr0ßzügigen Ermessensspielraum her? („Das ist im Einzelfall zu bewerten“)
    3) Bezieht sich „mit Behinderung“ im Bußgeldkatalog auch auf zu Fuß Gehende, die ja tatsächlich – teils massiv – behindert werden oder sind damit nur Rettungsfahrzeuge usw. gemeint?
    4) Müsste permanentes Falschparken mit 2 Reifen auf dem Gehweg als „vorsätzlich“ gewertet werden, da ja Autofahrende die Verkehrsregeln kennen sollten?
    5) Wie wäre die korrekte Buße in folgendem Fall: Auto mit 2 Reifen auf dem Gehweg, Restgehwegbreite unter 1,60m oder unter 80cm, parken über viele Stunden?
    6) Dürfen Bezirksausschüsse oder Anwohner*innen darüber abstimmen, ob die best. Gehwege (z.B. in der Anwohnerstraße) illegal zugeparkt werden dürfen oder ob die Verkehrsüberwachenden einschreiten sollen?
    In vielen Straßen in meiner Stadt sehe ich die Rechte des Fußverkehrs vonseiten der Behörden nicht respektiert und wundere mich, ob das legitim ist.
    Vielen Dank für Ihre Antworten!

  5. Bella

    Wir beschäftigen uns gerade mit einem Fall, wo uns ein betrunkener Fahrer (über 2 pro Mille) ohne Versicherung ins Auto gefahren ist. Aus verschiedenen Gründen möchte die Verkehrsopferhilfe nun nicht zahlen. Eine Begündung war, dass man keinen Vorsatz habe, einen Unfall zu verursachen, wenn man so hoch alkoholisiert sei. Wir sehen das natürlich anders, weil man mit so einem Alkoholwert nicht davon ausgehen kann, dass kein Unfall passiert, sprich dass er es billigend in Kauf genommen hat. Wir finden sogar, dass er wissentlich gehandelt hat, weil er ungebremst in unser stehendes Auto an der Ampel gefahren ist. Wir standen an der Ampel, weil diese rot war. Es war eine mehrspurige, sehr breite und viel befahrene Straße. Die Ampel war von weitem zu erkennen, die Straße geht gerade aus, wir waren auf der Abbiegespur in der Mitte. Er ist ungebremst eine gerade Straße, dessen Ampel von weitem zu sehen war (es war abends und daher noch deutlicher zu sehen), in ein Auto gefahren? Das soll nicht „vorsätzlich“ sein?
    Wir wollen keine Rechtsberatung- momentan wird noch Hin-und Hergepläkelt. Sollte es nicht vielversprechend sein, würden wir natürlich einen Anwalt beauftragen müssen. Wir setzen uns nur gerade mit der Materie auseinander und haben noch nichts zufriedenstellendes herausgefunden. Wir interessieren uns für die Sichtweise, wie es andere sehen. Sehen wir das komplett falsch? Wir hatten schon eine Erstberatung bei einem Anwalt, jedoch war diese ebenfalls nicht besonders zufriedenstellend, dahingehend, dass er sich nicht wirklich mit dem Fall auseinandergesetzt hat, und meinte, dass wir weiterhin warten sollten. Die Fragen, die wir haben blieben unbeantwortet. Wir wollen einfach das rechtsimpfinden prüfen, damit wir besser handeln können.
    Ich meine, wenn jemand mit der Axt, die er selbst über seinen Kopf ständig umherschwingt, auf einen zurennt und stopert, und einen dabei köpft, ist es zwar auch so, dass er es nicht „gewollt“ hat, aber welcher normale Mensch rennt mit einer Axt auf einen zu? Damit muss man doch rechnen? Da kann man doch nicht einfach sagen, ups, DAS ist aber dumm gelaufen. Na wie gut, dass ich keinen „Vorsatz“ hatte! Was ist das denn für ein Argument?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bella,

      in diesem speziellen Fall kann Sie nur ein Anwalt richtig beraten. Vielleicht sollten Sie im Zweifel noch die Einschätzung eines zweiten Anwalts einholen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  6. Marcel

    Hallo,
    Ich habe nun zum ersten mal einen Unfall verursacht ( nach 25 Jahren ) und bin auch schuld. Ich habe im Überholverbot versucht zu überholen ( durchgezogene Linie und Abbiegespur überquert ) und dabei den LKW neben mir berührt. Kein Personenschaden. Hatte noch nie einen Punkt oder so. Habe nun eine Anzeige wegen „Verdacht der Straßengefährdung infolge groben Fehlverhaltens beim Überholen“ von der Polizei bekommen. Bei der Anhörung wurden mir Führerscheinentzug und hohe Geldbuße angedroht. Womit muss ich rechnen?
    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marcel,
      beim angegebenen Tatbestand handelt es sich um eine Straftat, bei welcher die Sanktionen in der Regel von einem Gericht festgelegt werden. Eine Einschätzung ist uns daher nicht möglich. Wenden Sie sich dahingehend an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Nicole

    Ich bin ein Anschnallmuffel und schon sehr oft von der Polizei bei uns angehalten worden , nun bin ich wieder angehalten worden und da ich schon bekannt bin bei der Polizei und mich dieser Polizist direkt wieder erkannt hat hilt er mir eine 10 minütige Standpauke und diesmal kam ich nicht mit Bussgeld davon sondern eine Anzeige wegen Vorsatz ! Womit muss ich nun rechnen liebes Team

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nicole,

      wenn Ihnen Vorsatz vorgeworfen wird, können die Sanktionen spürbar empfindlicher als sonst ausfallen. Da es sich bei den Bußgeldern um Regelbußgelder handelt, können sie in solchen Fällen gemäß § 3 Abs. 4a BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) sogar auf das Doppelte angehoben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Sebastian

    Hallo
    ich hätte da mal eine frage
    gestern bin ich als Fußgänger über eine verkehrsberuhigte Straße gegangen,ich habe zwei Autos wahrgenommen die in einen abstand von etwa 1m-1,5m hintereinander fuhren habe dabei vor mich hin geträumt da ich davon ausgegangen bin das ich als Fußgänger in diesen Bereich doch vorrang hätte, ich denke auch das beide Autos schneller als schritt gefahren sind und plötzlich stand das zweitere Auto vor mir so das ich mich erschrocken habe und mit dem knie in die Seitentür eine delle gelaufen (geschlagen) habe, nun sagte die Polizei anschließend das ich schuld sei und eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen haben soll, ist das richtig und wenn ja was hat mich in diesen fall dann zu erwartzen? ich habe ja noch nichtmals anzeige wegen Körperverletzung gestellt

    mfg Basti

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sebastian,

      grundsätzlich haben Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich Vorrang. Daher scheint es verwunderlich, dass Ihnen hierbei eine Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, ist von einer Geldstrafe auszugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Chris

    Moin Moin,
    nun ist es mir auch passiert war in Hamburg unterwegs hatte nen mega stau durch nen Verkehrs Umfall durch und wollte eigentlich nur noch hause. Habe mich an die Verkehrs regeln gehalten. Doch kurz vor ner ampel sah ich das die ampel umgeschaltet hat und war so blöd und gab nen schwung auf 60-65 km/h um sie zu schaffen. Tja ampel sprang auf rot keine ahnung ob unter ne sekunde oder drüber, grade so rüber und rums hat es mich erfasst es blitzte. Ich hab ehrlich gesagt nicht überlegt und nicht nach gedacht. Seid 5 jahren ohne unfall ohne blitzer ohne falsch parken gefahren und dan diese dummheit. Was erwartet mich nun? 1 monat laufen und 200 euro oder doch nur 90 euro und eun Punkt? Mfg Chris

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      welche Strafe Sie genau erwartet ist wie von Ihnen richtig erkannt davon abhängig, wie lange die Ampel schon rot war. Diese Zeit können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. Unter einer Sekunde sind es 90 Euro und ein Punkt, über einer Sekunde bereits 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Thomas

    Mein Sohn, 17 Jahre, hat einen Bahnübergang als Fußgänger überquert, obwohl die Halbschranke heruntergelassen war. Zwei Züge waren zu sehen, die mit offenen Türen hielten.
    Nun drohen ein Bußgeld über EUR 350,- sowie ein Punkt in Flensburg. Er möchte auch gerne den Führerschein machen.
    Er ist minderjährig und hat nicht gewusst, dass dieses Überqueren mit einer Strafe belegt ist.

    Kann man hier Einspruch erheben?
    Gibt es Probleme, wenn er mit 18 Jahren den Führerschein macht? (erhöhte Kosten, weitere Schulungsmaßnahmen?)
    Würde mich über eine Antwort freuen!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      normalerweise gilt auch im Straßenverkehr der Grundsatz, dass die Unwissenheit über bestimmte Regeln einen nicht vor den Konsequenzen schützt, wenn man gegen solch eine Regel verstoßen hat. Ob es dennoch möglich ist, in diesem speziellen Fall Einspruch zu erheben, kann Ihnen nur ein geeigneter Anwalt sagen. Sofern kein Verstoß gegen das Alkohol- oder Drogenverbot im Straßenverkehr vorliegt, muss Ihr Sohn normalerweise keine Konsequenzen von Seiten der Fahrschule befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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