Abstandsverstöße bergen ein hohes Unfallrisiko. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (§ 4 Abs. 1) muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gewählt sein, dass im Notfall rechtzeitig abgebremst werden kann, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen. Dabei können Sie sich nach der Faustregel richten, die besagt, dass ein halber Tachowert (die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern als Abstand) einzuhalten ist.
Zur Abstandsmessung gibt es verschiedene Verfahren, die herangezogen werden können. Eines von Ihnen ist jenes mithilfe der Videostoppuhr VSTP.
Doch wie funktioniert dieses Messverfahren und in welchem Zusammenhang steht dabei die sogenannte ViBrAm-Messung? Des Weiteren klären wir im nachstehenden Ratgeber, zu welchen Fehlern es bei der Messung kommen kann.
Inhaltsverzeichnis
Funktionsweise der VSTP- und ViBrAm-Messung
Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid über einen Abstandsverstoß, kann es sein, dass dieser mithilfe des ViBrAM-BAMAS (Videobrückenabstandsmessverfahren) mit integrierter Videostoppuhr VSTP festgestellt wurde. Doch was verbirgt sich genau dahinter?
Diese Messgeräte gehören zur Kategorie der Verkehrskonstrollsysteme wie unter anderem die Stoppuhr CG-P50E. Grundsätzlich werden hierbei Stoppuhren mit einer Videodokumentation verbunden. Das heißt eine Kamera macht Aufnahmen vom Verkehr und übermittelt die Videosignale an einen Rekorder. Schnittstelle dabei bildet die Uhr, womit eine Zeiteinbindung auf den Aufnahmen erfolgen kann.
Um den Abstand und einen eventuellen Verstoß ermitteln zu können, bedarf es einer vorher genau vermessenen Fahrbahnstrecke. Diese wird mit verschiedenen Messpunkten markiert. Dazu zählen auch mehrere Kontrollpunkte. Die Messung erfolgt sowohl im Nah- als auch im Fernbereich. Dabei machen mehrere Kameras Aufnahmen. Damit werden Fahrer und Kennzeichen erfasst.
Eine mit ViBrAm durchgeführte Messung basiert auf Videoaufnahmen, die mit einer Kamera von einer Brücke aus gemacht werden und einen Streckenabschnitt von circa 300 bis 500 Metern erfassen.
Entscheidend bei einem Messverfahren mit ViBrAm und VSTP ist, dass die Auswertung nicht vor Ort stattfindet, sondern nach Abschluss der Messung mithilfe einer EDV-Auswertung. Aufgrund der vorher festgelegten Strecke und der Zeit, die durch VSTP erfasst wurde, kann mittels einer Weg-Zeit-Berechnung der Abstand ermittelt werden und damit auch ein möglicher Verstoß.
Zu welchen Messfehlern kann es kommen?
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass Videostoppuhren wie die VSTP einer Eichpflicht unterliegen. Die Gültigkeitsdauer beträgt hierbei zwei Jahre. Daneben hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Richtlinien nur für diesen Bestandteil herausgegeben. Darin wird die untrennbare Verbindung der Messwerte und der Bilder betont. Dies soll durch die Einblendung der Zeitmessung erfolgen. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass die Zeitmessung mit der Videostoppuhr durch eine zusätzliche Zeitbasis überprüft werden muss.
Genau darin liegt jedoch auch die Krux. Denn ist die VSTP nicht aktuell geeicht, kann dies zu falschen Zeitangaben führen.
Für die mit ViBrAm durchgeführte Messung in Kombination mit einer VSTP-Stoppuhr ist außerdem entscheidend, dass die Kameras vorab exakt ausgerichtet, die Messstrecke genau vermessen und ausreichend Messpunkte entlang dieser markiert wurden. Ob dies eingehalten wurde, ist für den Laien häufig nicht festzustellen.
Sollten Sie Zweifel an der Messung hegen und einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Betracht ziehen, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der genau weiß, auf welche Einzelheiten bei den Aufnahmen zu achten ist. Außerdem hat ein Anwalt im Gegensatz zum Autofahrer selbst das Recht, einen Blick in die Ermittlungsakten zu werfen, inklusive des Videomaterials.
FAQ: VSTP
Der Begriff steht für „Videostoppuhr“. Es handelt sich hierbei um ein Gerät zur Erfassung von Abstandsverstößen.
Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Funktionsweise der VSTP.
Fehler bei der Abstandsmessung sind vor allem auf mangelnde Eichung der VSTP zurückzuführen.