Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.
Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.
Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.
Inhaltsverzeichnis
FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?
1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.
Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.
In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.
Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?
Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte
Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.
Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.
Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?
Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:
- Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
- Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
- Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.
Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.
Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist
Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.
Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:
- Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
- Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
- Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
- Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
- Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
- Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.
Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte am 10.05.2011 einen eigentlich leichten Auffahrunfall auf einem Parkplatz (Bedienfehler), der als Straftat eingeordnet wurde, da das Fahrzeug vor mir ein Fahrrad war und die 60jährige Fahrerin durch den Fall ziemlich schwer verletzt wurde.
Da ich noch in der Probezeit war (Erwerb des Führerscheins 30.11.2010), wurde ich zu einem Aufbauseminar verdonnert, bekam ein ziemlich hohes Bußgeld und 5 Punkte in Flensburg. Außerdem wurde die Probezeit verlängert um 2 Jahre.
Seitdem ist nichts mehr vorgefallen. Können Sie mir sagen, wann die Punkte verfallen werden?
Vielen Dank im Voraus.
K. Novak
Da ich noch in der Probezeit war
Hallo Kerstin,
die Verjährung der Punkte in Flensburg erfolgte vor dem 1. Mai 2014 nach folgendem Prinzip: Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (beispielsweise nach Alkohol- oder Drogenfahrten) nach zehn Jahren. Sie können jederzeit beim KBA einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. In der Auskunft steht in der Regel auch die Verjährungsfrist der einzelnen Punkte.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Habe am 03.09.2013 einen Bußgeldbescheid bekommen !
Außerhalb geschlossener Ortschaft 47km/h zu schnell . ( alte Regel ) 3 Punkte bekommen und 160Euro!
Neuerdings bin ich am 19.06.2016 27 km/h zu schnell gefahren und 80 Euro und 1 Punkt bekommen !
Sind meine alte Punkte jetzt mittlerweile Verjährt ???
Oder habe ich jetzt nach neuer Regel jetzt 2 Punkte ???
Danke für eine Antwort …
Hallo Eko,
Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem alten System werden nach 2 Jahren gelöscht, wenn in diesen 2 Jahren keine weiteren Punkte hinzugekommen sind. Demnach ist der Punkt von 2013 getilgt, wenn bis zu dem aktuellen Verstoß keine weiteren Ordnungswidrigkeiten erfolgten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo mir wurde 2014 der führerschein entzogen weil ich eine nachschulung nicht gemacht habe.
Ist das als straftat anzusehen?
Hallo Tabd,
nein, das ist keine Straftat.
Ihr Bußgeld-Info Team
Der Landkreis meinte damals das wäre so.
Ich kann dazu auch nichts weiter finden im Internet.
Die meinten die Punkte würden nun erst nach insgesamt 5 Jahren verfallen, aufgrund des Führerscheinentzuges. Weil das ne straftat wäre.
Die punkte habe ich noch vom alten punktesystem.
Mir soll schon wieder der führerscheinentzogen werden weil ich 8 punkte habe.
Ich habe mir seit 2014 nichts mehr zu schulden kommen lassen noch habe ich irgendein schreiben diesbezüglich bekommen.
Vielen dank im vorraus.
Mfg Tabd
Hallo Tabd,
stand die Nachschulung womöglich im Zusammenhang mit einer Straftat?
In der Regel erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Erhalt von Punkten und die entsprechenden Konsequenzen.
Ein Führerscheinentzug ist ab acht Punkten laut § 4 Straßenverkehrsgesetz vorgesehen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren, der Sie zu Ihrem Fall eingehend berät.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
mein Punkte-Status am 01. Mai 2014 (00:00 Uhr) war insgesamt 12 „alte“ Punkte = 5 „neue“.
Am 07. März 2015 habe ich dazu einen „neuen“ Punkt hinzuerhalten, der aber in der anschließend folgenden schriftlichen Verwarnung der Behörde nicht mitgezählt wurde, weil „die Fahrerlaubnisbehörde bisher die Maßnahme nach §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG noch nicht ergriffen hat“.
Nun habe ich mir leider am 05. Juli 2016 erneut 1 „neuen“ Punkt eingehandelt.
Frage: Wie viele von den o.g. „alten“ Punkten sind ggfs. schon verjährt, so dass ich hoffentlich nicht zu einem FES verpflichtet werde?
Hallo Lukas,
wieviele von Ihren alten Punkten verjährt sind, hängt davon ab, wofür Sie diese erhalten haben. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (beispielsweise nach Alkohol- oder Drogenfahrten) nach zehn Jahren.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Mein Freund hat ein Punkt wegen telefonieren erhalten. So wie ich das verstanden habe wird dieser in 2,5 Jahren gelöscht. Richtig?
Wenn er aber noch einen Punkt in den 2,5 Jahren bekommen würde wegen zu schnellem Fahren oder vielleicht dem gleichen bekannten Grund wann wird dann der erste Punkt gelöscht bzw. wann der zweite? Wird der erste durch den zweiten verlängert auf 5 Jahre? Oder nur der zweite auf 5 Jahre und der erste erlischt nach 2,5 Jahre.
Das verstehen wir beide nicht ganz.
MfG
Hallo Melanie,
seit der letzten Punktereform verjährt jeder Punkt für sich selbst und wird nicht mehr durch nachfolgende Punkte beeinflusst. Der Punkt verjährt also nach 2,5 Jahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
hallo,
meine Frage: bekommt man Punkte wenn man an der selben Stelle 2 mal inerhalb von 3 Monate geblitz wurde aber die geschwindigkeit nich mehr als 20km/h überschriten hat ( also nur Bußgeld zahlen müsste)
Gruss
Hallo Johny,
nein, in einem solchen Fall werden in der Regel keine Punkte angeordnet.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo
Ich wollte mal fragen ob sie sich damit auskennen.
Heute am 06.07.2016habe ich einen brief erhalten. (Ermahnung wegen Wiederholter Verkehrszuwiederhandlungen)
unzwar steht da ….
Folgende Verstöße wurden bis zum 30.04.2014 im Verkehrszentralregister eingetragen.
Tatzeit: 09.11.2005, Rechtskraft: 15.08.2006 (Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlabnis.) Punkte A / 6
bis zum 30.04.2014 betrug ihr Punktestand 6 Punkte
Nach Umrechnung am 01.05.2014 beträgt ihr Punktestand 3 Punkte.
Jetzt zu meiner frage, ich habe letztes jahr 1 punkt bekommen wegen handy am steuer und wurde vor 2 monaten geblitzt und habe 2 punkte erhalten.
sind das jetzt aktuell 3 punkte weil doch die alten von 2006 auch mal verjähren müssen oder nicht ? oder sind das 6 punkte?
Hallo Alex,
vielleicht sind Punkte schon verjährt oder wurden noch gar nicht erfasst vom Kraftfahrt-Bundesamt. Fragen Sie am besten noch einmal direkt dort nach und lassen sich eine genaue Auskunft erteilen.
Ihr Bußgeld-Info Team
ich habe jetzt 8punkte 3alte und 5 neue .der letzte alte ist vom 25.01.2014 der letzte neue vom tattag 19.02.2016 rechtskraft 4.06.2016 .kann ich da gegen rechtsmietel einlegen dar die alten verjärt sind.
Hallo Fehr,
ob Ihre alten Punkte verjährt sind, hängt davon ab, für welches Delikt Sie diese erhalten haben. Alte Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zwei Jahren, alte Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und alte Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug erst nach zehn Jahren. Die Reform des Punktesystems 2014 ändert nichts daran, wie lange es dauert, bis die alten Punkte verfallen. Wenn Sie dennoch feststellen, dass Sie noch alte Punkte haben die eigentlich verjährt sein müssten, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ist es rechtens, wenn ich ein Jahr nach Verbüssung eines einmonatigen Fahrverbotes und Zahlung des korrespondierenden Bussgeldes jetzt von der örtlichen Behörde eine Ermahnung nach §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 iVm §41 FeV kommt und dafür Kosten erhoben werden? Die Farherlaubins wurde letztes Jahr entzogen nachdem ich 4 Punkte innerhalb von 4 Wochen (2 – 1- 1) wegen Abstandszuwiderhandlungen gesammelt hatte.
Danke und Gruß
F. A
Hallo Florian,
bei 4-5 Punkten ist es normalerweise rechtens, dass Sie eine Ermahnung erhalten, für die Gebühren zu entrichten sind.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,habe letzte Eintragung am 31.07.2010 zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkte.
Jetzt habe ich neuen Antrag am 25.09.2015 wegen Geschwindigkeit Überschreitung 2 Punkte bekommen.
Frage: Sind die 3 Punkte von 2010 schon gelöscht?
Hallo Peter,
wenn Sie 2010 so schnell gefahren sind, dass Sie damals 3 Punkte kassiert haben, dann müssten diese bereits verjährt sein.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo zusammen ich habe am 2.7.13 ein vergehen mit THC am Steuer, wo ich eine Strafe mit MPU usw. 4 punkten geahndet worden bin. Jetzt nach Besitz des Führerscheins seit 2.7.14 Bin ich bei 100 Kmh mit 127 kmh geblitzt worden und bekomme einen Punkt …Die Frage ist kommt noch mehr auf mich zu finanziell/Fahrverbot…?
Hallo Kruder,
ich nehme an, Sie befinden sich noch in der Probezeit? Demnach handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, wofür eine Verwarnung & die Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung ansteht. Für den Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Datum des Verstoßes 25.04.14 Rechtskraft 02.07.14 wann verfallen die Punkte nach 2 Jahren oder nach 2,5 zu schnell gefahren
Hallo Freddy,
Eintragungen mit 1 Punkt verfallen nach 2,5 Jahren. Eintragungen mit 2 Punkten verjähren nach 5 Jahren.
Ihr Bußgeld- Info Team
Hallo ich habe am24.08.2015,wegen Mabil 1 Punkt,am 16.03.2016 und 26.03.2016,wegen Geschiwindigkeit 3 Punkte der Dauer des Löschen der Punkte, werlängert sich immer wenn man neuer Punkte dazu bekommt.Können sie mir Antworten MfG
Hallo Rambo,
der eine Punkt verfällt nach zwei Jahren und sechs Monaten und die 3 Punkte nach zehn Jahren. Die Dauer ist abhängig von der Schwere der Tat. Kommen neue Punkte hinzu, hat dies keinen Einfluss auf die Fristen der bisher gesammelten Punkte.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Ich habe folgende Punkte enthalten
Überschreitung Geschwindigkeit 3 Punkte Rechtskratft 11.09.2012
Überschreitung Geschwindigkeit 3 Punkte Rechtskraft 22.12.2012
Überschreitung Geschwindigkeit 1 Punkt Rechtskraft 01.06.2013
Überschreitung Geschwindigkeit 1 Punkt Rechtskraft 04.02.2014
Zu geringer Abstand 1 Punkt Rechtskraft 27.05.2014
Überschreitung Geschwinigkeit 1 Punkt Rechtskraft 26.09.2014
Wieviele Punke habe ich jetzt auf dem Konto , bzw. wann werden sie gelöscht?
Mit freundlichen Grüßen
Peter L.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Peter,
Ihre Punkte – sowohl die Anzahl als auch die Tilgungsfristen – können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld Team am 12.11.2014 habe ich 1 Punkt in Flensburg bekommen . Der Grund war Handy am Steuer . Nach euerer Erklärung müsste ich nach dem neuen Model behandeln werden oder ? Und der Punkt verfällt am 12.05.2017 also nach 2,5 Jahre oder ? Aber angenommen ich würde wegen der gleiche Sache nochmal ein Punkt bekommen, dann ist doch der Führerschein weg ? Und wegen einer anderen Sache bzw. nur wegen erhöhter Geschwindigkeit zählt der Punkt für sich ? Ich würde mich über eine Antwort freuen . Grüße Patrick
Hallo Patrick,
Punkte, die nach dem 1. Mai 2014 gesammelt wurden, verfallen nach dem neuen Prinzip – in Ihrem Fall verfällt der eine Punkt also nach 2,5 Jahren. Alle Punkte verjähren für sich, auch solche, die für gleiche Vergehen angefallen sind. Die Fahrerlaubnis wird bei 8 Punkten entzogen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich sammelte
durch ein Vergehen am 28.4.2012 1 Punkt, Rechtskraft am 13.7.2012, Eintragung am 23.7.2012,
durch ein Vergehen am 28.9.2012 1 Punkt, Rechtskraft am 5.12.2012, Eintragung am 20.12.2012,
durch ein Vergehen am 1.12.2012 3 Punkte, Rechtskraft am 16.2.2013, Eintragung am 5.3.2013,
durch ein Vergehen am 6.1.2013 1 Punkt, Rechtskraft am 15.3.2013, Eintragung am 25.3.2013,
durch ein Vergehen am 3.7.2013 3 Punkte, Rechtskraft am 3.7.2013, Eintragung am 15.7.2013,
durch ein Vergehen am 6.4.2013 4 Punkte, Rechtskraft am 5.7.2013, Eintragung am 15.7.2013.
Also insgesamt 13 Punkte.
Nach der Umrechnungstabelle von alten in neue Punkte hatte ich ab dem 1.5.2014 dann 5 Punkte.
Ich ging davon aus, dass diese Punkte zwei Jahre nach dem letzten Vergehen verfallen würden.
Am 28.12.2015 kam es nun zu einem weiteren Vergehen, der mit einem Punkt geahndet wurde, Rechtskraft am 15.3.2015, Eintragung am 30.3.2016.
Da ich dachte, dass die alten Punkte wegen der Zwei-Jahres-Frist verfallen seien, ging ich davon aus, dass mein Punktekonto nun bei einem Punkt sei.
Heute erhielt ich nun eine Verwarnung, weil mein Punktekonto auf 6 Punkte angewachsen sei.
Ist das korrekt?
Wie erklärt sich das?
Wann reduziert sich das Punktekonto endlich?
Viele Grüße
Armin
Hallo Armin,
Punkte, die Sie vor dem 01.05.2014 gesammelt haben, verjähren noch nach dem alten Prinzip. Das heißt auch, dass sich die gesammelten Punkte gegenseitig beeinflussen. Haben Sie neue Punkte gesammelt, konnten diese den Verfall früherer Punkte stoppen. Möchten Sie eine genaue Auskunft, können Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden. Dort können Sie unentgeltlich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen. Dieser können Sie unter anderem entnehmen, wann die gesammelten Punkte verfallen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Heey
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ausgenommen PKW und kom den Verkehrsbereich obwohl dieser für Sie durch Zeichen 253 gesperrt war
Mein Lkw hatt eine zusätzliche gesamtmasse von 12 Tonnen. Ich liefere Matratzen in den Innenraum der Städte aus.
Auf was muss ich mich einstellen
Bußgeld in Höhe?
Und Punkte?
LG Dennis
Hallo Dennis,
damit haben Sie eine Straße verbotswidrig befahren und müssen mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich habe folgende Punkte erhalten
Datum der Rechtskraft 07.01.2011
Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkte
Datum der Rechtskraft 21.04.2011 Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkt
Datum der Rechtskraft 15.02.2013Höchstgeschwindigkeit überschritten 1 Punkte
24.11.2013 Missachten Rotlicht 3 Punkte
Nach altem Sytem sind es 6 Punkte
Nach Umrecchnung des neuen Sytems sind es 3 Punkte
Ich habe am 22.02.2015 und 25.07.2015 jeweils einen Punkt für Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit erhalten
jetzt sind es 5 punkte
Nun meine Frage, ich habe meine Punkte in Flensburg abgefragt die Verkehrsverstösse von
2011 bis 2013 haben eine Tilgungsfrist 25.07.2015
Sind diese jetzt gelöscht ????
Wann wird der Punkt vom 22.02.2015 gelöscht ???
Bitte um schnelle Antwort
MFG Kemal C.
Hallo Kemal,
wenn Sie Ihre Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt haben und dort vermerkt war, dass Ihre Punkte am 25.07.2015 getilt wurden, dann stimmt das auch so. Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verjähren nach dem neuen Prinzip nach 2,5 Jahren. Das sollte bei Ihnen im Normalfall im August der Fall sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich aber noch einmal beim Kraftfahrt-Bundesamt erkundigen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo zusammen,
ich habe volgende Punkte erhalten:
08.10.2010 3 Punkte wegen überhöter Geschwindigkeit Beginn der Tilgungsfrist 27.11.2010
16.09.2011 3 Punkte wegen überhöter Geschwindigkeit Beginn der Tilgungsfrist 07.11.2011
daraufhin noch 1 Monat Fahrverbot weil ich in weniger als einem jahr die gleiche Ordnungswiedrigkeit begangen hatte
07.08.2013 3 Punkte wegen überhöter Geschwindigkeit Beginn der Tilgungsfrist 22.10.2013
Wieviel Punkte hab ich den jetzt laut neuem System und wann bin ich sie wieder los?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
MFG Patrick
Hallo Patrick,
wenn Sie wissen wollen, wann Ihre Punkte verjähren, können Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich habe folgende Punkte erhalten
Altfall: Datum der Rechtskraft 06.06.2012 Abstandsmessung 2 Punkte
Datum der Rechtskraft 27.07.2012 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkt
Neufall:
Datum der Rechtskraft 17.08.2014 Alkoholkontrolle Ersttäter: 0 Punkte 1 Mon. Fahrverbot
Die Punkte nach Altregelung müssten doch jetzt gelöscht sein, oder ???? Verfall nach 2 Jahren, beides waren jeweils Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.
Im Neufall habe ich soweit man den Bußgeldbescheiden glauben schenken kann, keine Punkte erhalten. Überall finde ich jedoch als Regel 500€ Geldbuße und 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot. Kann das echt sein, dass ich hierfür keine Punkte erhalten habe??? Und falls doch, wann verfallen diese???
Und wie kann ich das ohne Entgeld im Register in Flensburg mal nachkontrollieren??
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
MFG Martin
Hallo Martin,
in der Regel sollten Ihre alten Punkte bereits verjährt sein. Wieso Sie für den Alkoholverstoß keine Punkte erhalten haben, können wir Ihnen nicht sagen. Wann die Punkte verjähren würden, käme darauf an, wie viele Punkte Sie für die jeweilige Tat erhalten hätten.
Wollen Sie Ihren Punktestand in Flensburg in Erfahrung bringen, können Sie eine entsprechende Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) richten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe im Oktober und November 2015 jeweils einen Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten und hatte ein Monat Fahrverbot. Im Mai 2016 wieder einen Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und einen Punkt wegen Handy. Wie sieht der Sachverhalt jetzt mit einem erneuten Fahrverbot aus?
Hallo Sven,
demnach müssten Sie nun vier Punkte in Flensburg haben. Hierbei handelt es sich um die Ermahnungs-Stufe. Die gelbe Maßnahmen-Stufe kann mit der gelbe Karte im Fußball verglichen werden. Dabei bekommen Verkehrssünder, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich gibt es den Hinweis, dass man seinen Flensburg Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen kann.
Zum Thema „Wiederholungstäter“ lässt sich Folgendes sagen: Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo. Ich habe ne Frage. 2008 Führerscheinentzug mit 4 punkten (Drogenkonsum, ampvitamine). 2010 hatte ich mein Führerschein wieder bekommen (nach ne positive MPU, mit Neuerteilung). Meine Frage wäre, ob die Punkte nach einem Führerscheinentzug uberhaupt bleiben? Und wenn ja, wann die verjähren. Und ab wann es tilgt. Danke
Hallo Alex,
nach dem alten Punktesystem verjähren Punkte, die Sie für Alkohol- oder Drogenfahrten bekommen haben, in der Regel nach 10 Jahren.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich habe bis oktober 2016 überliegegrist… Meine punktestand ist aber laut Faer 0- jetzt hat es mich heute geblitzt wird wahrscheinlich punkt geben… Kommen jetzt meine alten punkte dazu oder nicht… Meine letzten punkte habe ich 2,5 jahre hinter mir… Aber ayf dem ınfo zettel von FAER war überall ein stempel mit überliegefrist drauf… Dann stand unten ounktestand 0
Hallo Özer,
wenn Sie laut dem Kraftfahrt-Bundesamt keine Punkte auf Ihrem Konto haben, dann ist dies auch so. Die Überliegefrist dient lediglich dazu, dass einmal vorhandene Punkte noch für eventuelle Gerichtsverhandlungen o.Ä. verwendet werden können, wenn diese dafür relevant sind. Nach dem Jahr der Überliegefrist, sind die Punkte dann endgültig gelöscht.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo! Mein Bruder hat im März 2013 ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld bekommen (auf Grund von fahren mit 0,7 Promille )..Wann werden die Punkte hierfür gelöscht?
Hallo Laura,
die Punkte für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich gezogen haben, verfallen nach fünf Jahren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
kann ich einen Punkt abbauen? Da ich nur noch einen habe bis zu den 8 vollen Punkten. Am 23.05.2016 habe ich es zugegeben jedoch noch nicht die Strafe bezahlt oder sonstiges. Es ist ein Punkt der auf mich zu kommt. Meine Frage ist ob ich parallel einen alten abbauen kann mit durch ein Abbauseminar? Danke LG
Hallo Shah,
ein Punkteabbau ist nur möglich, wenn der Punktestand in Flensburg nicht höher als fünf Punkte ist.
Ihr Bussgeld-Info Team
20.6.2011 1 Punkt wegen zu schnell fahrens
Rotlicht missachtet 3 Punkte am 6.8.12
26.6.13 ;3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot wegen zu schnellen fahrens
bis 2014 somit 7 Punkte alt,neu 3 Punkte
dann 3.1.15 kam 1 Punkt weil zu schnell
4.5.16 wieder 1 Punkt
Nun müsste neu ja dann 5 Punkte sein,oder ist evtl. schon was weggefallen von den Punkten.
bzw. können Sie mir sagen wan was verfallen müsste
Hallo Alexander,
Ihren genauen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. Dann wissen Sie sicher, welche Ihrer Punkte bereits verfallen sind und welche nicht. Wie das funktioniert, können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg-abfragen/
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Team,
Ich habe 2009 wegen Alkohol am Steuer 7 Punkte und Führerscheinentzug 1Jahr bekommen. Nun habe ich Innerorts ein 30 kmh Schild übersehen. Geblickt wurde ich mit 52 kmh. 3kmh Toleranz wurden bereits berücksichtigt. Was droht mir nun muss ich den Führerschein abgeben und wie lange? Es sind ja dann 8 Punkte? Vielen Dank für die Antwort Maria
Hallo Maria,
Ihr Vergehen von 2009 gilt als „Straftat mit Fahrerlaubnisentzug“, was nach der alten Prinzip (also vor der Punktereform) nach 10 Jahren verjährt. Für Ihren Geschwindigkeitsverstoß von 22 km/h sollten Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Fragen Sie am besten direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt, inwieweit Ihre Punkte bei der Punktereform umgerechnet wurden. Theoretisch müssten Sie dank Umrechnung nun nämlich weniger Punkte auf dem Punktekonto haben. Ob und wie lange Sie Ihren Führerschein abgeben müssen, liegt auch immer im Ermessen der zuständigen Behörde. Ihre genauen Strafen können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen, welcher Ihnen für Ihr Vergehen zugeschickt wird.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
ich, damals noch in der Probezeit, habe am 10.05.2013 eine rote Ampel überfahren (Rotlicht <1sekunde). Ergebnis:
Aufbauseminar, 2 Jahre Probezeitverlängerung, Bußgeld von 90€ und 3 Punkte.
Meine Fragen nun:
Wann endet meine Probezeit wenn ich am 01.06.2012 meinen Führerschein bekommen habe?
Wie viele Punkte habe ich nach der Umstellung zum neuen Bußgeldkatalog noch (es waren vorher keine weiteren Punkte vorhanden und es kamen bis heute keinen neuen dazu)?
und
Wann verjähren diese?
Danke für eine kurze Antwort!
VG Bettina
Hallo Bettina,
Ihre Probezeit endet nun nach vier Jahren, das heißt am 1. Juni 2016. Umgerechnet müssten Sie nun einen Punkt in Flensburg besitzen. Die Verjährung erfolgt noch nach alter Tilgungsfrist. Ihren Punktestand in Flensburg und die Verjährung der Punkte können Sie außerdem beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo liebes bussgeld-Info –team
habe 1 Punkt wegen Ordnungswidrigkeit am 11.10.10 (101136) und
7 Punkte wegen verlassen der Unfallstelle am 11.10.10 (A 01)
bekommen, wann werden die Punkte gelöscht? Danke im voraus
Hallo Brigitte,
da Sie Ihre Punkte vor der Punktereform bekommen haben, verjähren diese also noch nach dem alten Prinzip. Ihre Punkte wegen Verlassen der Unfallstelle zählen hierbei höchstwahrscheinlich als Punkte für eine Straftat (Fahrerflucht). In der Regel verjähren diese nach 10 Jahren. Wenn es sich um Straftaten handelt, kann es dabei allerdings zu Abweichungen kommen. Am besten wenden Sie sich bei Fragen an einen Anwalt.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo!Ich habe eine frage:Wann verfallen die Punkte-1 Punkt,Rechtskraft 10.09.2013
3 Punkte,Rechtskraft 12.02.2013
1 Punkt,Rechtskraft 14.09.2015
1 Punkt,Rechtskraft 05.03.2016?
Habe heute einen Brief vom Landrat bekommen…..
Hallo Bartosz,
Ihre Punkte, die Sie vor der Punktereform 2014 bekommen haben, verfallen noch nach dem alten Prinzip, die restlichen nach dem neuen. Wie die genauen Fristen für die unterschiedlichen Verkehrsdelikte sind, können Sie dem Ratgebertext weiter ober auf dieser Seite entnehmen. Am besten machen Sie jedoch eine kostenlose Abfrage Ihrer genauen Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Ihr Bußgeld-Info Team