Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen haben Einfluss auf die Verkehrslenkung, weisen auf Gefahren hin oder liefern wichtige Informationen für Verkehrsteilnehmer. Baken, in Form von einer Ankündigungs- oder Warnbake, sind Verkehrszeichen, welche die meisten Verkehrsteilnehmer kennen, aber oft nicht genau wissen, was sie bedeuten. Besonders an Baustellen, Hindernissen im Straßenland oder vor Bahnübergängen sind diese länglichen Schilder mit diagonalen Streifen zu finden. Doch was ist der Unterschied zwischen Warn-, Hinweis- oder Leitbaken?
Was zur Warnbake in der StVO bestimmt ist, welche Regelungen beim Verkehrszeichen 605 und folgenden zu beachten sind und was bei einer Warnbake mit Beleuchtung gilt, haben wir im nachfolgenden Ratgeber für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verkehrszeichen Warnbake
Eine Bake ist eine Verkehrseinrichtung, die gleichzeitig ein Verkehrszeichen darstellt und als Absperrgerät, Warnhinweis oder als Ankündigung dient. Wo Sie Baken im Straßenverkehr in der Regel finden, lesen Sie hier.
Eine Warnbake wird gemäß Anlage 4 StVO als Leitbake bezeichnet und ist rot-weiß gestreift. Eine Ankündigungsbake nach Anlage 3 StVO blau-weiß gestreift und dient als Zeichen 450 als Hinweis auch einen Autobahnknoten bzw. ein Autobahnkreuz und vor Raststätten. Mehr zu dieser Form der Bake erfahren Sie hier.
Ja. Eine Warnbake am Bahnübergang hat drei, zwei und einen Streifen. Sie stehen 240 m, 160 m und 80 m vor dem Übergang und kündigen diesen somit an. Ankündigungsbaken haben ebenfalls drei bis einen Streifen und stehen 300 m, 200 m und 100 m vor einem Autobahnkreuz oder der Ausfahrt zu einer Raststätte.
Leitbake: Welche Funktion hat diese im Straßenverkehr?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Begriff „Warnbake“ nicht zu finden, wohl aber der der „Leitbake“. Laut § 43 StVO handelt es sich hierbei um eine Verkehrseinrichtung, die rot-weiß gestreift und als „Pfeilbake“ oder „Schraffenbake“ möglich ist. Darüber hinaus können Warnbaken auch als Gefahrenzeichen nach § 40 StVO dienen. Dies ist beispielsweise vor Bahnübergängen der Fall.
Die rot-weißen Baken werden deshalb als Leitbaken bezeichnet, weil sie dazu dienen, den Verkehr an besonderen Verkehrssituationen oder Gefahrenstellen vorbei zu leiten. Sie werden also dort aufgestellt, wo auf diese Stellen und Situationen hingewiesen werden muss. Neben Bahnübergängen stellen zum Beispiel Baustellen oftmals solche Situationen dar. Um die Aufmerksamkeit noch weiter auf die Gefahrstelle zu lenken bzw. in der Dunkelheit diese besser sichtbar zu machen, kann eine Warnbake mit Licht ausgestattet sein. In der Regel handelt es sich dabei um gelbe oder orangene Leuchten, die dauerhaften leuchten oder als Blinklicht fungieren.
Warnbaken mit oder ohne Beleuchtung sind als Verkehrszeichen 605 in der Anlage 4 der StVO aufgelistet. Leitbaken mit einem beweglichen Körper werden dann als Zeichen 628 (Leitschwelle) oder 629 (Leitbord) bezeichnet. An Bahnübergängen ist eine Warnbake als Gefahrenzeichen 156, 159 bzw. 162 zu finden. Diese Zeichen sind dann drei-, zwei- oder einstreifig. Sie werden 240 m, 160 m und 80 m vor dem Übergang aufgestellt und weisen Verkehrsteilnehmer darauf hin, wie weit dieser noch entfernt ist. In diesem Zusammenhang hat bei Warnbaken der Abstand zwischen diesen eine wichtige Bedeutung.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu einigen gängigen Warnbaken in Deutschland:
Welche Varianten von Baken gibt es?
Eine Warnbake als Zeichen kann temporär aufgestellt oder fest installiert sein. Sie sind im Fall einer Baustelle eine Absicherung der Arbeitsstelle oder eine Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen wie zum Beispiel Verkehrsinseln oder von anderen Gefahrstellen wie Bahnübergängen.
Dauerhafte Zeichen bestehen üblicherweise aus Metall und sind mit reflektierenden Folien beklebt. Eine temporäre Warnbake hingegen ist in der Regel aus Kunststoff gefertigt, muss aber immer ebenfalls reflektieren sein. Geräte, die im Straßenverkehr aufgestellt werden, müssen bestimmten Richtlinien und Vorgaben entsprechen. In Deutschland sind das unter anderem die „Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL)“ und die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“. Daher werden Baken nach diesen Standards auch als TL-Leitbaken bezeichnet.
Üblich ist, dass eine Warnbake innerorts größere Abmessung aufweist als Baken, die außerorts aufgestellt sind. Meist handelt es sich im Schraffbaken, die mit in Richtung des Verkehrs abfallenden diagonalen Streifen ausgestattet sind. Bei Pfeilbaken bilden diese Streifen eine Pfeilspitze, die auf das Hindernis zeigt.
Eine weitere Form einer Bake ist die Ankündigungsbake. Diese unterscheidet sich sowohl im Aussehen als auch in der Funktion von einer Warnbake. Das Verkehrszeichen (VZ) 450 ist in der Anlage 3 der StVO näher erläutert. Das Schild ist blau-weiß gestreift und kann drei, zwei oder einen Balken aufweisen.
Es ist gemäß den Erläuterungen an folgenden Orten zu finden:
- 300 m (dreistreifig), 200 m (zweistreifig) und 100 m (einstreifig) vor einem Autobahnknotenpunkt (Autobahnanschlussstelle, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck)
- vor einer bewirtschafteten Rastanlage
Diese Baken diesen also nur der reinen Ankündigung bzw. als Hinweis und sind als Richtzeichen eingeordnet.