Warnwestenpflicht: Im LKW grundsätzlich zu beachten

Eine Warnwestenpflicht gilt für LKW-Fahrer in einigen Fällen im besonderen Maße. Neben der allgemeinen Pflicht eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen, müssen Berufskraftfahrer weitere Vorschriften beachten. Werden diese Vorgaben ignoriert, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.

VerstoßSanktionen
Keine Warnweste im Fahrzeug vorhanden15 EUR
BG Vorgaben bezüglich der Warnkleidung missachtet, diese nicht mitgeführt oder nicht getragenab 5 EUR Bußgeld durch die BG

Warnwesten im LKW: Wie viele müssen vorhanden sein?

Auch durch die Vorgaben der Berufsgenossenschaft besteht eine Warnwestenpflicht für LKW-Fahrer.
Warnwestenpflicht: Im LKW muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein.

Seit dem 01. Juli 2014 ist es Deutschland vorgeschrieben im Fahrzeug  eine Warnweste mitzuführen. Diese Warnwestenpflicht gilt für LKW-Fahrer ebenso. Unabhängig von der Anzahl der Insassen muss also mindestens eine Weste vorhanden sein.

Diese müssen Fahrer tragen, wenn sie das Fahrzeugs bei einer Panne oder beim Absichern der Unfallstelle verlassen. Zu empfehlen ist, dass für jeden Insassen eine Weste mitgeführt wird. Welche gesetzlichen Vorgaben hier gelten, betrachtet der Ratgeber in den nachfolgenden Abschnitten.

Ist keine Warnweste im LKW bzw. im Fahrzeug vorhanden, kann das ein Verwarngeld bedeuten. Benutzen LKW-Fahrer zudem auch gewerblich einem Firmenfahrzeug, ist ein Bußgeld der Berufsgenossenschaften (BG) ebenfalls möglich. Denn in diesem Fall gelten, wie bereits erwähnt, besondere Vorschriften.

Warnweste: Im LKW und in Firmenwagen gelten weitere Vorgaben

Warnwestenpflicht: Im LKW muss mindestens eine Warnweste vorhanden sein.
Auch durch die Vorgaben der Berufsgenossenschaft besteht eine Warnwestenpflicht für LKW-Fahrer.

Die Berufsgenossenschaften haben eigene Vorschriften zur Unfallverhütung, die Fahrer bei  in Firmenfahrzeugen beachten müssen.

Eine Warnweste ist für LKW-Fahrer in diesem Zusammenhang die Mindestausstattung. Diese muss sowohl bei Pannen, bei Unfällen und bei Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr getragen werden.

Das Regelwerk der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) schreibt das Mitführen und Tragen von Warnkleidung bei gewerblichen Transporten explizit vor. Diese Vorgaben gehen damit über die der StVZO hinaus.

Des Weiteren legt §31 BGV D29 fest, dass eine Warnweste im LKW für alle Insassen vorhanden sein muss, wenn  Fahrer und Beifahrer andauernd im Fahrzeug sind.

Rechtlich ist dies wie folgt festgehalten:

Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnkleidungen auszurüsten sind.

Warnkleidung wie eine Warnweste muss im LKW nicht nur vorhanden sein, sondern ist auch immer anzulegen. Das gilt für alle Personen, die gewerblich mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind. Die Warnkleidung ist immer dann zu tragen, wenn Arbeiten wie das Abschleppen, die Unfallsicherung oder auch eine Ladungssicherung im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden.

Weitere rechtliche Grundlagen für die Warnwestenpflicht

Die allgemeine rechtliche Grundlage für Pflicht bildet § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser besagt bezüglich der Warnweste im LKW und anderen Fahrzeugen Folgendes:

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: […] 3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.

Warnweste im LKW nicht vorhanden: Das kann drohen

Ist keine Warnweste im LKW vorhanden, muss mit Bußgeldern gerechnet werden.
Ist keine Warnweste im LKW vorhanden, muss mit Bußgeldern gerechnet werden.

Missachten Fahrer die Vorgaben der BG und führen die Warnweste im LKW nicht mit oder legen diese nicht an, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird, wie bereits beschreiben, durch die BG mit einem Bußgeld geahndet. Denn die Warnwestenpflicht im LKW ist dann nicht nur Teil der verkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern auch Bestandteil für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Allerdings werden die Bußgelder von der BG derzeit noch relativ niedrig angesetzt. Das Nichtmitführen sowie das Nichtragen der Warnweste hat üblicherweise ein Bußgeld von 5 Euro zur Folge.

Im Verkehrsrecht sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro vor, wenn keine Warnweste im LKW bzw. im Fahrzeug vorhanden ist.

FAQ: Warnwestenpflicht im LKW

Muss eine Warnweste im LKW vorhanden sein?

Ja, auch im LKW gilt gemäß § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Warnwestenpflicht und muss entsprechend beachtet werden.

Gelten für Berufskraftfahrer andere Vorschriften?

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) ist das Tragen von Warnkleidung für Berufskraftfahrer vorgeschrieben. Eine Warnweste muss anders als bei der StVZO für alle Insassen vorhanden sein.

Mit welchen Bußgeldern ist zu rechen, wenn keine Warnweste vorhanden ist?

Ist keine Warnweste vorhanden, bedeutet das ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden die BG-Vorgaben nicht beachtet, fällt eine Geldbuße der BG in Höhe von 5 Euro an.

Alles Wichtige zur Warnwestenpflicht im Video zusammengefasst

Für wen gilt die Warnwestenpflicht und welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!
Für wen gilt die Warnwestenpflicht und welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!
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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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