Eine Warnwestenpflicht gilt für LKW-Fahrer in einigen Fällen im besonderen Maße. Neben der allgemeinen Pflicht eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs zu tragen, müssen Berufskraftfahrer weitere Vorschriften beachten. Werden diese Vorgaben ignoriert, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Keine Warnweste im Fahrzeug vorhanden | 15 EUR |
BG Vorgaben bezüglich der Warnkleidung missachtet, diese nicht mitgeführt oder nicht getragen | ab 5 EUR Bußgeld durch die BG |
Warnwesten im LKW: Wie viele müssen vorhanden sein?
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 01. Juli 2014 ist es Deutschland vorgeschrieben im Fahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Diese Warnwestenpflicht gilt für LKW-Fahrer ebenso. Unabhängig von der Anzahl der Insassen muss also mindestens eine Weste vorhanden sein.
Diese müssen Fahrer tragen, wenn sie das Fahrzeugs bei einer Panne oder beim Absichern der Unfallstelle verlassen. Zu empfehlen ist, dass für jeden Insassen eine Weste mitgeführt wird. Welche gesetzlichen Vorgaben hier gelten, betrachtet der Ratgeber in den nachfolgenden Abschnitten.
Warnweste: Im LKW und in Firmenwagen gelten weitere Vorgaben
Die Berufsgenossenschaften haben eigene Vorschriften zur Unfallverhütung, die Fahrer bei in Firmenfahrzeugen beachten müssen.
Eine Warnweste ist für LKW-Fahrer in diesem Zusammenhang die Mindestausstattung. Diese muss sowohl bei Pannen, bei Unfällen und bei Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr getragen werden.
Das Regelwerk der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) schreibt das Mitführen und Tragen von Warnkleidung bei gewerblichen Transporten explizit vor. Diese Vorgaben gehen damit über die der StVZO hinaus.
Des Weiteren legt §31 BGV D29 fest, dass eine Warnweste im LKW für alle Insassen vorhanden sein muss, wenn Fahrer und Beifahrer andauernd im Fahrzeug sind.
Rechtlich ist dies wie folgt festgehalten:
Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnkleidungen auszurüsten sind.
Weitere rechtliche Grundlagen für die Warnwestenpflicht
Die allgemeine rechtliche Grundlage für Pflicht bildet § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser besagt bezüglich der Warnweste im LKW und anderen Fahrzeugen Folgendes:
(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: […] 3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
Warnweste im LKW nicht vorhanden: Das kann drohen
Missachten Fahrer die Vorgaben der BG und führen die Warnweste im LKW nicht mit oder legen diese nicht an, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird, wie bereits beschreiben, durch die BG mit einem Bußgeld geahndet. Denn die Warnwestenpflicht im LKW ist dann nicht nur Teil der verkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern auch Bestandteil für die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Allerdings werden die Bußgelder von der BG derzeit noch relativ niedrig angesetzt. Das Nichtmitführen sowie das Nichtragen der Warnweste hat üblicherweise ein Bußgeld von 5 Euro zur Folge.
Im Verkehrsrecht sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro vor, wenn keine Warnweste im LKW bzw. im Fahrzeug vorhanden ist.
FAQ: Warnwestenpflicht im LKW
Ja, auch im LKW gilt gemäß § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Warnwestenpflicht und muss entsprechend beachtet werden.
Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) ist das Tragen von Warnkleidung für Berufskraftfahrer vorgeschrieben. Eine Warnweste muss anders als bei der StVZO für alle Insassen vorhanden sein.
Ist keine Warnweste vorhanden, bedeutet das ein Verwarngeld von 15 Euro. Werden die BG-Vorgaben nicht beachtet, fällt eine Geldbuße der BG in Höhe von 5 Euro an.