Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (78 Bewertungen, Durchschnitt: 3,95 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

924 Kommentare zu “Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

  1. Kerstin

    Hallo,

    mein Mann ist im Jahr 2014 2x mit über 26 zu schnell geblitzt worden. Bezüglich dessen hat dieser im Mai 2015 ein 1 monatiges Fahrverbot verbüßt. Nun ist er heute außerorts mit ca. 15-20 zu schnell erneut geblitzt worden. Ist mit einem erneuten Fahrverbot zu rechnen?

    Vielen Dank!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kerstin,

      diese Entscheidung liegt grundsätzlich im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Michael

    Hallo, ich habe 2010 eine mpu positiv absolviert wegen trunkenheitsfahrt dann 2014 kurz vor Ende der probezeit noch eine mpu wegen einem blitzer und einer Video Aufnahme von Beamten als ich zu schnell fuhr und links überhollt habe. Nun wurde ich in den vergangenen Wochen innerorts bei 30kmh Begrenzung mit 7kmh zu viel geblitzt und dann noch in eine Abstands Messung geraten wo das Ergebnis allerdings noch nicht da ist. Was habe ich zu erwarten? Erneut mpu? Oder werde ich als „normaler kfz Führer“ geahndet.
    Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      eine MPU wird in der Regel hauptsächlich bei Alkohol, Drogen und zu viel Punkten im Straßenverkehr angeordnet. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h kostet ein Bußgeld von 10 Euro. Beim Abstandsverstoß kommt es auf die Messung an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Daniel

    Hallo ich wurde vor 1 Woche von der Polizei mit 0,63 Promille angehalten jetzt meine Frage ich wurde schon mal August 2011 mit 1,0 Promille angehalten gelte ich jetzt als Wiederholungstäter da ich mir in diesen Zwischenraum nichts mehr geleistet habe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,

      da beide Verstöße innerhalb von 12 Monaten geschahen, gelten Sie nun als Wiederholungstäter.
      Bei Alkoholdelikten gelten jedoch andere Regelungen. Hier droht beim Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze zum zweiten Mal ein Bußgeld von 1000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten. Beim Tatbestand „Alkohol am Steuer“ ist es in der Regel auch ohne Belang, wie lange der letzte Verstoß zurückliegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Autofahrer

    Guten Tag,

    ich habe gestern per Post erfahren, 26km/h zu schnell gewesen zu sein (außerorts). Vergangenes Jahr wurde ich im November mit 20km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Muss ich mit einem Fahrverbot aufgrund von Beharrlichkeit rechnen?

    Vielen Dank!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Autofahrer,

      ein Fahrverbot droht einem Fahrer in jedem Fall, wenn er mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr wiederholt innerhalb von 12 Monaten unterwegs war. Es liegt aber immer im Ermessen, der Behörde, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Auch bei geringeren Verstößen kann eine Sanktion das Fahrverbot sein. Es ist möglich, dass dieses bereits jetzt oder erst bei einem eventuellen dritten Vergehen erfolgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Basti

    Hi,
    wurde 2011 mit 1,3 Promille angehalten darauf folge ein besonderes aufbauseminar für Fahranfanger. Nach 10 Monaten hatte ich den Führerschein wieder. Jetzt wurde ich vor ca. 4 Wochen angehalten und hatte Rest Thc drin von 3ng. Wird das auf eine Mpu herauslaufen?
    Danke schonmal.
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Basti,

      wird ein Fahranfänger mit Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt, dann gilt dies als A-Verstoß. Der Fahrer in der Probezeit muss dann an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Unter Umständen kann auch eine MPU drohen. Die Entscheidung dafür liegt im Ermessen der Behörden. Daneben droht ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Peter

    Ich habe im 5 Monat geblizt im bauschtelle 80 und ich habe 120 gehabt und im 7 M

    onat hat mich geblizt wa 60 und ich habe 100 km bitte was ich bekomme für schtrafe
    LG seifert

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,

      begeht ein Fahrer innerhalb von 12 Monaten eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr zweimal, so gilt er als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen. Da ab 40 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl innerorts als auch außerorts sowieso ein Fahrverbot droht, wird dieses in der Regel bei einer Wiederholungstat um einen weiteren Monat verlängert. Bußgeld und Punkte finden Sie in der Bußgeldtabelle Geschwindigkeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Mark

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage/Problem. Mir wurde 03.2012 eine Sperrfrist von 8 Moanten aufgrund einer Trunkenheitsfahrt erteilt. Nach einigen Maßnahmen (inkl. MPU) wurde der Führerschein dann 06.2014 wiedererteilt. Nun kam es leider erneut zu einem Zwischenfall. Ich wurde bei einer Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet (Urintest, Blutergebnis steht noch aus). Nun zu meiner Frage: Gilt dieser Verstoß als Wiederholungstat im Sinne des §69a Abs. 3 StGB oder ist die Sperrfrist da bereits 2012 angeordnet? Sodass die Sperrfrist mindestens 1 Jahr beträgt, oder gilt hier eine andere Regelung? Ich möchte sofort eine Therapie beginnen und endlich mit dem Suchtkapitel abschließen und möchte mich deshalb bereits vorab informieren. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Mark

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mark,

      wird ein neuer Führerschein ausgestellt, so fängt ein Fahrer in der Regel wieder „bei Null“ an. Bei Drogen und Alkohol jedoch, kann ein Fahrer noch nach zehn Jahren als Wiederholungstäter gelten. Dies liegt allerdings im Ermessen der Behörde. Wiederholungstaten mit Drogen oder Alkohol werden zudem härter bestraft und ziehen oft das doppelte Strafmaß nach sich.

      Es kann hier ratsam sein, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. marius

    Hallo wurde im November 2015 mit 25kmh zu schnell geblitzt und im Januar mit Alkohol am Steuer erwischt und hatte einen promillewert von 1,43 im September soll ich laut Gericht den Führerschein wieder erhalten ,aber bin in der Probezeit. Muss ich trotzdem mit einer mpu rechnen.
    Ps :abstinenzvertrag wurde vom Gericht abgewiesen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marius,

      die Teilnahme an der MPU ist in der Regel vom Einzelfall abhängig. Normalerweise wird diese erst ab 1,6 Promille verordnet, sie kann allerdings auch schon eher angewiesen werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Manfred

    Hallo Bußgeld-Info Team
    ich bin im April mit 21 Kmh zu viel geblitzt worden und habe dafür einen Bußgeldbescheid erhalten.
    Leider wurde ich im Juni erneut mit 23 Kmh zu viel geblitzt.
    Gelte ich nun als Wiederholungstäter und muss ich damit rechnen, das ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss.
    Für eure Antwort bedanke ich mich im voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Manfred,

      ein Fahrer gilt dann als Wiederholungstäter, wenn er eine Ordnungswidrigkeit zweimal innerhalb von 12 Monaten begeht. Ein Fahrverbot droht, wenn ein Fahrer 2 Mal innerhalb von 12 Monaten mit 26 km/h und mehr zu schnell unterwegs war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Dominik

    Hallo,

    Ich wurde vor kurzem geblitzt mit mehr als 26 zu schnell. Danach erneut mit 20 zu schnell und jetzt bin ich in ne Abstandsmessung gekommen kleiner als 5/10 bei 130…

    Was erwartet mich ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dominik,

      bei einem Abstandsverstoß weniger als 5/10 des halben Tachowertes droht ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Die Sanktionen von Geschwindigkeitsverstößen können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen. Als Wiederholungstäter gelten Fahrer, die den selben Verstoß innerhalb von 12 Monaten zweimal begehen, also zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr geblitzt wurden – dann droht ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Michael

    Hallo!
    Mir wurde 2013 der Führerschein mit 1,7 Promolle entzogen und eine MPU angeordnet. MPU 09/2014 bestanden und den FS wieder erhalten.
    Vor 6 Wochen wurde ich mit 0,52 Promille angehalten, Bußgeldbescheid : 1000 Euro und 3 Monate Fahrverbot.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich mit einer MPU rechnen?

    Im Voraus besten Dank!

    Michael

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      normalerweise wird eine MPU erst ab einer Promillegrenze von 1,6 angeordnet. Die Behörden besitzen aber den Ermessensspielraum diese auch schon bei geringeren Promillewerten anzuordnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Gaby

    Hallo,
    bin in diesem Jahr das erste Mal mit 27 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt worden und habe dafür einen Punkt bekommen. Leider bin ich außerhalb geschlossener Ortschaften erneut mit 40 km/h geblitzt worden. Damit bin ich Wiederholungstäter und darf deshalb mit einem Fahrverbot rechnen. Und einmal nicht ganz aufmerksam bin ich wieder mit einer hoffentlich geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden. Das Fahrverbot des 2. Verstoßes ist noch nicht verhängt. Was hat der 3. Verstoß für mögliche Konsequenzen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gaby,

      wird eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr wiederholt begangen, so kann unter Umständen ein Fahrverbot drohen. Dies kann auch schon bei geringeren Tempoverstößen der Fall sein, da die Behörden dem Fahrer dann sogenannte beharrliche (grobe) Pflichtverletzung vorwerfen. In der Regel erhöhen/verdoppeln sich die Sanktionen, je öfter ein Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. oLSEN

    HAllo Leute, ne Freundin von mir hatt wegen zweier Geschwindigkeitsvergehen ein AUfbauseminar bekommen, danach noch einmmal geschwindigkeitsüberschreitung von 90 kmh innerorts , daraufhin Lappen einen Monat weg….jetz allerdings das gleiche nochmal!! is der lappen jetzt weg??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      bei drei A-Verstößen in der Probezeit kann der Führerschein eingezogen werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  14. Diego501

    Guten Tag,

    ich ich habe eine Frage bezüglich einer anstehenden MPU. Mir wurde 1998 der Führerschein aufgrund der THC genommen, allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Verkehr. 2006 hatte ich eine Trunkenheitsfahrt mit 1,62 Promille. Und jetzt frage ich mich, da zwischen den zwei Tagen länger als zwei Jahre vergangen sind. Ich nun Wiederholungstäter bin und eine doppelte Fragestellung zu erwarten haben. Drogen nehme ich seit 15 Jahren nicht mehr.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen bedanke mich voraus,

    LGr. Diego

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      wahrscheinlich werden die beiden Taten in die Konzeptionierung Ihrer MPU eingehen. Sie können eine MPU-Beratung aufsuchen, um sich auf die MPU vorzubereiten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Diego501

        Vielen Dank, für die Antwort

  15. Benjamin

    Hallo
    Ich bin am 19.06.2014 mit 49 km/ h zuschnell Ausserorts geblitzt worden musste meinen Führerschein für einen Monat abgeben.
    Jetzt haben sie mich mit 24 km/ h zuschnell am 19.05 2015 erwischt muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
    Danke im Vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Benjamin,

      theoretisch kann ein Fahrverbot aufgrund einer Wiederholungstat verhängt werden, normalerweise geschieht dies aber erst ab einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  16. Dinah M.

    Mein Mann ist innerhalb von 2 Monaten zweimal mit zu geringem Abstand an selben Ort geblitzt worden… <als 4/10 des halben Tachos

    Als Wiederholungstäter muss er da ein Fahrverbot befürchten? Hier im Bußgeldkatalog finde ich nichts dazu…

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      theoretisch kann bei einer Wiederholungstat tatsächlich ein Fahrverbot verhängt werden, wenn die Behörden eine „beharrliche Pflichtverletzung“ vermuten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Heidi

    Hallo,
    mein Sohn hat Anfang April 2015 seine MPU bestanden, die Probezeit ist seit August 2014 abgelaufen,er wurde am 18.03.2015 auf der Autobahn geblitzt, bei einer Geschwindigkeit von 170 Km/h wo der erforderliche Abstand von 85,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug hätte sein müssen, sein Abstand betrug aber leider nur 39,00 m und hat damit weniger als 5/10 des halben Tachowerts. Wenn die Probezeit seit August 2014 beendet ist zählt dann eine Strafe von 100 € und 1 Punkt oder hat man nach der MPU auch noch eine Frist sowie Probezeit wo gar kein Verkehrsvergehen passieren kann???Ihm ist nichts nach der bestandenen MPU mitgeteilt worden!!!
    Vielen Dank vorab!
    MFG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Heidi,

      wenn der Verstoß nach dem Ablaufen der Probezeit geschehen ist, muss Ihr Sohn keine Konsequenzen diesbezüglich mehr fürchten, es bleibt beim normalen Bußgeldbescheid.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  18. Marko

    Hallo,

    ich wurde in der Probezeit mir ca. 0,7 Promille angehalten und musste nur Sozialstunden abarbeiten und ein Bußgeld zahlen. Vor kurzem wurde ich mit 25 km/h zu viel geblitzt und jetzt hat mich die Polizei mit 1,1 Promille aufgehalten und meinen Führerschein entzogen. Mit was für Folgen habe ich zu rechnen?

    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marko,

      eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille stellt eine Straftat dar, dementsprechend wird man vor Gericht über die entstehenden Sanktionen verhandeln.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  19. Steffen

    Hallo ich hatte im Februar 1 Monat Fahrverbot und habe auch meinen Führerschein abgegeben. Ein bekannter wurde mit meinem Auto geblitzt weil er über Rot gefahren ist. Die Bußgeldstelle behauptet aber dass ich auf dem Bild zu sehen bin obwohl ich Beifahrer war. Wenn ich die Strafe auf mich nehme bekomme ich im nachhinein Ärger wegen fahrens ohne Führerschein? Mfg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Steffen,

      während eines Fahrverbots dürfen Sie keinesfalls Auto fahren. Sie haben es ja bereits angedeutet: Sie begingen dann die Straftat „Fahren ohne Führerschein“, und dies kann sogar vor Gericht verurteilt werden. Nehmen Sie keinesfalls eine Strafe „auf sich“, die Sie nicht begangen haben. Beantragen Sie Akteneinsicht und überzeugen Sie sich von der Qualität des Beweisfotos. Hier muss eindeutig zu erkennen sein, wer den Verstoß begangen hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Rasid

        Hallo ich musste letztes Jahr (2016 ) meinen Führerschein abgeben da ich 2 mal mit 26 kmh beblizt worden bin.
        Und jezt wurde ich mit 21 kmh innerorts geblitzt.
        Was erwartet mich nun?

        Danke

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Rasid,

          Sie müssen mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          1. Filippo

            Hallo…wurde in (2016) 2 × geblitzt über 25kmh und musste auch 2x 4 Woche laufen..jetzt im Januar 2017 ein mal nicht aufgepasst und zack…außerhalb der Ortschaften geblitzt mit 30kmh. ..was erwartet mich…wieder 4 Woche laufen. ?
            Danke in voraus
            Mfg

          2. bussgeld-info.de

            Hallo Filippo,
            der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt vor. Die genauen Sanktionen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Robin

    Hallo habe seid dem 28.06.12 meinen Führerschein und schon alleine vor mein Führerschein 10 Punkte gehabt dann habe ich mein Führerschein bekommen und habe 3 Punkte bekommen weil ich über rot gefahren bin. Ich habe 2 Jahre Verlängerung bekommen und musste ein aufbauseminar machen. Dann habe ich 1 Punkt bekommen wegen fahren ohne Winterreifen. Wie viele Punkte habe ich jetzt nach dem neuen gesetz. Jetzt wurde ich geblitzt innerhalb geschlossener Ortschaften mit 22 kmh zu schnell wo mit muss ich rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Robin,

      um eine Auskunft zu erhalten, wie viele Punkte momentan auf Ihrem Konto sind, wenden Sie sich an das KBA. Dort kann man Ihnen eine ausführliche Auflistung ausstellen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h innerorts zieht ein Bußgeld von 80 Euro sowie 1 Punkt nach sich. Sie sind wahrscheinlich noch in der Probezeit; beachten Sie bitte, dass Sie nun einen 2. A-Verstoß begangen haben. Dieser bleibt zwar nun ohne direkte Auswirkungen, bei einem weiteren A-Verstoß wird jedoch Ihr Führerschein entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  21. Penny

    Hallo !
    Mein Bruder musste für 1 Jahr seinen Führerschein abgeben , zur mpu und drogenscreening machen . Jetzt hat er seit 1 Jahr seinen Führerschein wieder und wurde erneut mit THC am Steuer erwischt . Was wird ihm wohl blühen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Penny,

      wahrscheinlich wird eine erneute MPU angeordnet. Dazu kommen die Sanktionen für den 2. Drogenverstoß am Steuer: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  22. Annie

    Mein Sohn wurde Juli 2014 innerorts mit 104 geblitzt. Es gab Punkte, Geldstrafe und MPU. Jetzt wurde er ausserorts mit 97 bei erlaubten 70 geblitzt. Was erwartet ihn an Strafe?

  23. iggi

    Hallo, im Mai 2014 wurde ich mit Pkw 25km/h zu schnell innerorts geblitzt worden , resultat Bußgeld und 1 Punkt , knapp einen Jahr später wurde ich mit einen Kraftomnibus 1 Person als insasse mit 17km/zu schnell innerorts durch die Polizei gelasert worden . Lt. Polizei 160€ Bußgeld und 1 Punkt . Muss ich mit fahrverbot oder einen erhöhteres Bußgeld rechnen oder beides ??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      aufgrund einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung können die Behörden tatsächlich einen Monat Fahrverbot verhängen, in Ihrem Fall wird es aber wohl nicht geschehen, da hierfür eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h notwendig wäre.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  24. Gabi

    Das Auto ist auf mich zugelassen d.h. ich habe einen Anhoerungsbogen bekommen. Koennte ich evtl die Schuld selbst anerkennen, trotz gegenteiligem Foto? Vielen Dank für Eure Hilfe.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gabi,

      Sie dürfen im Anhörungsbogen keinesfalls lügen, dies wäre sogar eine Straftat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Steffen

        Hallo,

        ich bin in der Probezeit und mir wurde der Führerschein rechtskräftig 2012 entzogen (wegen 0,57 Promille am Steuer) . 2014 wurde ich mit 0,3 Promille angehalten und muss nun ein Medizinisch Psychologisches Guatchten vorlegen. Heute würde ich mit 25-28 kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt. Was soll ich nun machen ? Mpu trotzdem absolvieren oder wird mir in jedem Fall der Führerschein entzogen ?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Steffen,

          ja, beim dritten A-Verstoß wird der Führerschein eingezogen. Allerdings müssen Sie die MPU ohnehin machen, wenn Sie innerhalb der nächsten 15 Jahre wieder einen Führerschein erwerben möchten.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  25. Fabian

    Hallo,

    ich wurde anfang diesen Monats mit 24 zu schnell (innerorts) geblitzt. Dummerweise wurde ich gut 2 Wochen später auf der Autobahn mit ca. 35 zu schnell geblitzt. Hatte bisher 0 Punkte und wurde vor 1,5 Jahren mit 6 k/mh zu schnell geblitzt.

    Von dem ersten Blitzer wusste ich bis gestern nichts, also das Schreiben wegen dem ersten Vergehen kam erst nachdem das zweite Vergehen schon begangen war. Muss ich mit einem Führerscheinentzug rechnen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Grüße Fabian

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fabian,

      als Wiederholungstat gilt die zweite nur, wenn der Täter über die erste informiert war. Normalerweise sollten Sie also kein Fahrverbot in Kauf nehmen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  26. Gabi

    Hallo,
    mein Sohn muss wegen Geschwindigkeitsuebertretung in der Probezeit ein Aufbauseminar besuchen. Hierfuer hat er noch 4 Wochen Zeit. Nun wurde er wieder mit 25 kmh ausserorts geblitz. Womit muss nu gerechnet werden?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gabi,

      Ihr Sohn erhält nun eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, der Besuch ist jedoch freiwillig. Ein weiterer A-Verstoß kann nun zum Führerscheinentzug führen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. M. Baltes

        Bis zum Abschluss des Seminars wird die Probezeit praktisch ignoriert. Die Geschwindigkeitsübertretung wird ganz normal geahndet, wie bei jedem anderen Autofahrer auch. Zumindest so die Infos, wie sie im Aufbauseminar weitergegeben wurden.
        LG

  27. Martin

    Hallo ich habe eine Frage. Ich hatte im Nov. 2013 eine MPU hinter mir. Diese hatte ich wegen einer Alkoholfahrt 0,7 und wegen Blitzen (das war auch die Frage in der MPU: wird Herr x zukünftig wieder gegen Verkehrsregeln verstoßen…?) ist alles kurz vor Ablauf meiner Probezeit geschehen. Jetzt 1.5 Jahre später Bin ich das erste mal wieder im fremden Auto geblitzt worden. Das Auto läuft auf meine Mutter. Sie hat jetzt auch einen Anhörungsbogen bekommen wo sie Angaben zum Fahrer machen soll.
    Was meinen sie kann jetzt passieren? Wieder eine MPU? Weil ich ja quasi immer noch in der Probezeit bin wegen damals? Vielen Dank für ihre Hilfe.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martin,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung fällt normalerweise keine MPU an, aber das ist auch abhängig von den individuellen Auflagen, die an die MPU geknüpft wurden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  28. Dieter

    Hey zusammen,
    Ich bin vor gut 4jahren mit BTM am Steuer aufgefallen . Nach bestandener mpu fahre ich jetzt seit etwas über 2jahren ohne Auffälligkeiten im Straßenverkehr . Jetzt bin ich mit 39kmh nach Toleranz usw geblitzt worden auf der Autobahn. Meine Frage was erwartet mich und zählt die alte Probezeit zum Zeitpunkt des Führerschein Entzug noch ein Jahr auf die neuen zwei Jahre? Lg.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dieter,

      Ihre Probezeit hat mit der Neuerteilung des Führerscheins neu begonnen und sollte somit beendet sein. Deswegen bekommen Sie nur die üblichen Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. nicole

    Hallo, ich hatte bereits drei oder vier Vergehen zwecks Geschwindigkeitsüberschreitung. Ich habe deswegen auch ein Schreiben bekommen, wo diese Vergehen alle aufgelistet waren und musste dafür eine Gebühr bezahlen. Dort wurde ich auch hingewiesen, das ich die Möglichkeit habe, Punkte abzubauen (zwei Vergehen waren mit Punkte). Zwei Vergehen waren über 26 km zuviel. Bis jetzt habe ich mich straf dran gehalten. Und gestern in Gedanken auf einer 100 Strecke geblitzt mit ca. 120 ? Ich hoffe, ich bekomme kein Fahrverbot? Ich brauche mein Auto doch…
    Nicole

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nicole,

      ein Fahrverbot könnten Sie erhalten, sofern Sie mehrmals mit ungefähr 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wurden. Dann müssen Sie 1 Monat den Führerschein abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Luca

        Ich wurde auch jetzt nur 2 mal erwischt in einem Jahr mit einen Geschwindigkeit über 26 km in einem Jahr. … Muss ich auch mit einen Fahrverbot rechnen…? Und warum….? Mfg

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Luca,

          da Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsübertretung von über 26 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. In der Regel wird das mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          1. Jessica

            Hallo ich habe eine Frage,
            Mein Freund musste 2014 mpu machen . Jetzt wurde er erwischt mit Handy am Steuer. Also Polizei behauptet dass er sein Handy in der Hand hatte, sie es aber nicht deutlich gesehen haben konnten. Was erwartet ihn ?

          2. bussgeld-info.de

            Hallo Jessica,

            die gewöhnliche Sanktion für diesen Tatbestand besteht aus einem Bußgeld über 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Sollte Ihr Freund als Wiederholungstäter bewertet werden, können höhere Strafmaße angesetzt werden.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Christian

    Hallo Zusammen,
    ich bin vor gut einem Jahr mit mehr als 26 km/h zu schnell auf der Autobahn negativ aufgefallen. Habe dafür einen Punkt bekommen. Wann ist das „Jahr“ bzgl. des Wiederholungsfalls abgelaufen? 365 Tage nach dem Vergehen oder 365 Tage nach der endgültigen Zustellungen des Strafmaß? Dauert ja immer bis das bürokratische alles geregelt ist.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christian,

      die Jahresfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Es sind aber auch Fälle bekannt, in denen der Erhalt des Bußgeldbescheids maßgeblich war und der Stichtag für die Jahresfrist war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Max

        Liebes Bußgeld-Info Team,

        bei meiner Freundin liegt der oben genannte Fall vor. Sie wurde am 13. Februar vergangenen Jahres geblitzt und mit einem Punkt bestraft. Der Bußgeldbescheid kam jedoch erst entsprechend später.
        Am 22. Februar diesen Jahres wurde sie erneut geblitzt und vermutet ebenfalls eine Tempoübeschreitung mit Punktestrafe von einem Punkt.
        Gilt sie nun als Wiederholungstäterin oder ist sie damit außerhalb der Einjahresfrist?

        Vielen Dank vorab!

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Max,

          dies gilt nur, wenn sie innerhalb von 12 Monaten zweimal geblitzt wurde. Dies ist bei ihr allerdings nicht der Fall.

          Ihr Bussgeld-info Team

          1. Jan

            Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

            Max schreibt, dass er am 13. Februar vergangenen Jahres geblitzt wurde. Der Bußgeldbescheid kam dann „etwas später“.
            Wenn nun der Bußgeldbescheid am z.B. 27. Februar zugestellt wurde, dann beginnt doch die Frist erst ab Zustellung oder ab Rechtskräftigkeit.
            Somit liegt er doch mit dem 22. Februar immer noch innerhalb der Frist von 12 Monaten, oder?

            Vielen Dank im Voraus.

          2. bussgeld-info.de

            Hallo Jan,

            der Fall der Wiederholungstat liegt vor, wenn von Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zur zweiten Tat weniger als 12 Monate vergangen sind. Dies könnte hier der Fall sein.

            Ihr Bussgeld-info Team

    2. thomas

      Hallo, mich würde interessieren falls man innerhalb einer kurzen Zeit (1 woche) öfters von der Polizei aufgehalten wird und jedesmal eine geringe Menge atemalkohol hat (0,1 – 0.29 promille) auch rechtliche folgen zu erwarten hat.

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Thomas,

        sofern Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden, nicht fahrauffällig waren oder einen Unfall gebaut haben, drohen in der Regel keine Sanktionen bei Promillewerten unterhalb der gesetzlichen 0,5-Promillegrenze.

        Ihr Bussgeld-Info Team

        1. Albrecht

          Hallo habe eine Frage und zwar habe ich letztes Jahr nach meiner mpu meinen neu erteilte fahrerlaubnis bekommen und wurde jetzt gelasert mit 36 kmh zuviel auserorts wo 100 kmh erlaubt waren und habe noch probezeit was erwartet mich??

          1. bussgeld-info.de

            Hallo Albrecht,

            da Sie noch in der Probezeit sind und eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß gewertet wird, verlängert sich Ihre Probezeit nun normalerweise um 2 Jahre, und Sie müssen ein Aufbauseminar machen.

            Ihr Bussgeld-Info Team

    3. Roman

      Hallo, ich bin seit November aus der Probezeit raus und wurde im Dezember mit 21 km/h innerorts zu schnell geblitzt und habe dafür 70 Euro Bußgeld bezahlt. Nun wurde ich am 03. Februar erneut innerorts mit 23 km/h zu viel geblitzt. Muss ich nun mit einer höreren Strafe und auch mehr Punkten rechnen da die Vergehen innerhalb eines Jahres liegen ?
      Roman

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Roman,

        es ist immer möglich, dass eine Strafe höher ausfallen kann, wenn die Behörde einem Fahrer Beharrlichkeit zur Last legt. Bei zwei aufeinanderfolgenden Vergehen muss das noch nicht zwingend der Fall sein. Es ist sinnvoll zunächst einmal abzuwarten, was der Bußgeldbescheid mit sich bringt.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    4. Florian

      Hallo erstmal
      Ich würde vergangenes Jahr bei einer Kontrolle mit zu geringen Abstand aufgefallen und habe hierfür 1 Punkt und rund 300€Strafe gezahlt jetzt haben sie mich mit 163km/h auf einen Landstraße gemessen nun wird mir vorgeworfen das ich Wiederholungstäter bin obwohl ich noch nie wegen überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen bin nicht mal 5 km/h Strafen waren bis jetzt der Fall ist das Rechtlich

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Florian,

        eine beharrliche Pflichtverletzung in Form einer Wiederholungstat liegt vor, wenn sich derselbe Verstoß gegen die StVO innerhalb eines Jahres doppelt. In Ihrem Fall sollte es sich also eigentlich nicht um eine Wiederholungstat handeln. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, dieser kann Sie fachkundig beraten.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    5. Jana

      Hallo,
      Hab eine Frage wurde vor kurzem wegen zu kurzem Abstand geblitzt und habe 2 Punkte + Geldstrafe + 1 Monatfahrverbot und Aufbauseminar bekommen , kurz darauf also noch bevor ich meine Strafe bekommen habe wurde ich von der Polizei angehalten und die konnten Cannabis in meinem Blut feststellen. Hab gelesen dass ich weitere 2 Punkte bekomme + Geldstrafe + 1Monatfshrverbot und Aufbauseminar.Da das aber jetzt schon meine 2 Strafe ist möchte ich gerne wissen womit ich nun rechnen muss?
      Lg

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Jana,

        da dies zwei unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten/Straftaten sind müssen Sie nicht mit einer Sanktion als Wiederholungstäter rechnen.

        Ihr Bussgeld-info Team

    6. Waldemar

      Hallo in 2014 hab ich eine MPU gemach wegen Geschwindigkeit…in dise jahr weurde wider geblitzt ein mal Autobahn in 80 zone mit 61 zu schnell und ein mal Autobahn in 120 zone mit 41 zu schnell und ein mal mit Telefon erwischt am Steuer. In gesamt hab ich 5 Punkte. Was erwatet wird???

      1. bussgeld-info.de

        Hallo Waldemar,
        die Sanktionen können Sie aus unserem Bußgeldkatalog entnehmen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert