Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Im Video: Womit müssen Wiederholungstäter rechnen?

Welche Konsequenzen drohen Wiederholungstätern?
Welche Konsequenzen drohen Wiederholungstätern?

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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924 Kommentare zu “Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

  1. yvonne R.

    Hallo ich frage nicht für mich selbst sondern für meinen Freund. Er hat bald eine Gerichtsverhandlung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Amphetamin .
    Der Führerschein wurde ihm vor 4 Jahren wegen BTM am Steuer entzogen, er musste eine Geldstrafe von 600 € und sollte für 4 1Monat den Führerschein abgeben , jedoch sagte man ihm eine Woche bevor ich ihn abgeben musste , dass er ihn ganz abgeben muss.
    Außerdem ist er letztes Jahr geblitzt worden und musste eine Geldstrafe von 1500 € bezahlen .

    Des Weiteren ist der letztes Jahr zu einer Geldstrafe von 1200 € verurteilt worden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. ( Andere Nummern Schilder am Auto).

    Jetzt wäre meine Frage , ob da überhaupt noch etwas zu retten ist und ob es sinnvoll wäre von sich aus eine MPU zu machen. Ich hatte mit einem Anwalt gesprochen , und der meinte zur Gerichtsverhandlung bräuchte mein Partner keinen Anwalt, dieser Anwalt war über die anderen Sachen informiert.

    LG Yvonne

  2. Thomas

    Vor 3 Jahre mit Alkohol erwischt worden.. Führerscheinentzug mit mpu.. Jetzt leider wegen privaten starken Frust abends und nachts viel Alkohol getrunken..Schlafen gegangen… Gegen 14.00 erinnerte ich mich an einem arzttermin.. Setzte mich ohne zu überlegen ins Auto und machte mich auf den Weg.. Während des Fahrens bemerkte ich dass ich nicht gut fahren konnte und fuhr schnellstmöglich nach Hause.. Zuhause angekommen trank ich wieder eine 3/4 Flasche Wein.. Es klingelte an der Tür und die Polizei stand da.. Jemand hatte mein Kennzeichen notiert.. Ich machte einen atemtest 1,1…trank in der Zwischenzeit auch Kaffee. Musste zur wache.. Dort Blutentnahme 2x, 1. War 1,3.die 2. War 1,29…

  3. Melanie

    Ich bin mit 27km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden. Laut Bußgeldkatalog sind das 80 Euro. Ich bekomme aber 120 Euro, angeblich „wegen Voreintragung im Fahreignungsregister“. Den letzten Verstoß den ich hatte war im Mai, aber da habe ich einen Unfall gebaut beim abbiegen und deswegen einen Punkt bekommen. Kann deswegen einfach das Bußgeld erhöht werden, wenn ich zu schnell gefahren bin? Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Ich bin ja keine „Widerholungs-Raserin“?

  4. Valentin

    Hallo liebes Team,

    ich wurde letztes Jahr im Juli 2017 geblitzt. rechtskräftig wurde mein Bescheid am 16.12.2017. Nun wurde ich am 16.10.2018 nochmal mit über 26kmh geblitzt. Eingetroffen ist mein Bußgeldbescheid gestern den 29.11.2018. Das heißt, wenn ich nicht ein Einspruch einlegen würde, wäre der Bußgeldbescheid am 14.12.2018 rechtskräftig. Wenn ich jetzt einen Einspruch einlegen würde, könnte ich die Rechtskräftigkeit um zwei Tage verschieben und würde dann kein Fahrverbot mehr bekommen oder?

    Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Valentin

      Sie können die Rechtskräftigkeit nicht verschieben.

      – Die Redaktion

  5. Andreas

    Hallo, ich wurde innerhalb kurzer zeit auf einer strecke mit über 31 kmh geblitzt. Der zweite Bußgeldbescheid kam jedoch zuerst und wurde auch zuerst bezahlt… Gilt dies dann trotzdem als Wiederholungstat ? Kann ein Fahrverbot verhängt werden ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas

      Wenn Sie zwei mal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt werden, dann gelten Sie gemäß § 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) als Wiederholungstäter.

      – Die Redaktion

  6. Bernd

    Hallo,
    2004 wurde mir die Fahrerlaubnis wegen Cannabis entzogen.
    2011 nach Mpu habe ich den FS wiederbekommen.
    Nun würde ich mit Alkohol 1,45 Promille angehalten.
    Muss ich erneut mit einer Mpu rechnen bin ich somit Wiederholungstäter?
    Siehe zeitlicher Ablauf verschiedene Vergehen (Cannabis/Alkohol)
    Danke für die Antwort

  7. Alina

    Ich bin die letzten 2,5 Monate widerholt ca 20 kmh zu schnell gefahren (täglicher Arbeitsweg) und habe jetzt erst einen fest stehenden Blitzer bemerkt – die ersten beiden Bußgeldbescheide kamen gestern. Womit muss ich noch rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alina

      Als Wiederholungstäter drohen Ihnen unter Umständen bzw. je nach Schwere des Falls auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Genauere Informationen können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.

      – Die Redaktion

  8. Chris Frühauf

    Hallo…habe heute ein auffahrumfall gehabt ..die Frau vor mir hat eine Vollbremsung gemacht ..und ich bin ganz leicht reingerutscht ..Sie bestand drauf die Polizei zu holen ..gut ..nun meine Frage..Ich hab seit ein Jahr mein Führerschein wieder ..da ich ihn für 3 Monate abgeben musste ..in der Probezeit..was hat mich jetzt zu erwarten ..??

  9. Chris Frühauf

    Hallo…habe heute ein auffahrumfall gehabt ..die Frau vor mir hat eine Vollbremsung gemacht ..und ich bin ganz leicht reingerutscht ..Sie bestand drauf die Polizei zu holen ..gut ..nun meine Frage..Ich hab seit ein Jahr mein Führerschein wieder ..da ich ihn für 3 Monate abgeben musste ..in der Probezeit..was hat mich jetzt zu erwarten ..??

  10. Jolie

    Ich wurde innerhalb von 3 Monaten zweimal mit über 26kmh geblitzt, erwartet mich jetzt ein Fahrverbot?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jolie

      Wenn Sie zwei mal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr zu schnell geblitzt werden, dann kann gegen Sie gemäß Bußgeldkatalog ein Fahrverbot verhängt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  11. Patrick

    Hallo ich habe eine frage ich habe 2007 meinen fs abgeben müssen wegen alkohol am steuer 2013habe ich eine mpu gemacht erfolgreich 2018 haben sie mich erwischt mit 0,8 promille eine ordnungwiedrigkeit also 1 monat fahrverbot 500 euro strafe ist das alles was ich zu erwarten habe oder werde ich als wiederholungstäter verantwortlich gemacht weil ich im jahr 2007 eine stratftat gemacht habe und die mpu erst 2013 oder ist das alte jetzt schon verjährt.
    ich bitte um eine hilfreiche antwort habe angst das mir der fs wieder endsogen wird oder ich eine mpu wieder machen muss

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Patrick

      Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, raten wir Ihnen einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  12. Patrick

    Hallo ich habe eine frage ich habe 2003 meinen fs abgeben müssen wegen alkohol am steuer 2007 habe ich eine mpu gemacht erfolgreich 2018 haben sie mich erwischt mit 0,8 promille eine ordnungwiedrigkeit also 1 monat fahrverbot 500 euro strafe ist das alles was ich zu erwarten habe oder werde ich als wiederholungstäter verantwortlich gemacht weil ich im jahr 2003 eine stratftat gemacht habe und die mpu erst 2007 oder ist das alte jetzt schon verjährt.
    ich bitte um eine hilfreiche antwort habe angst das mir der fs wieder endsogen wird oder ich eine mpu wieder machen muss

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Patrick

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung erteilen. Mit den Details Ihres Falles können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  13. John

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb 1 jahr 3 mal geblitzt und immer über 26km/h bekomme ich den jetzt eine Sperre von 1 Jahr auf mich zu weil ich auf Bewährung war ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo John

      Wenn Sie zwei Mal innerhalb eines Jahres mit über 26 km/h geblitzt werden, dann droht ein einmonatiges Fahrverbot. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  14. Johnny

    Hallo,
    ich wurde Ende letztens Jahres mir 43 Km/h Zuviel geblitzt. Ich konnte das Fahrverbot umgehen und habe dafür ein erhöhtes Bußgeld zahlen müssen. 7 Monate später wurde ich mit ca. 35 Km/h Zuviel auf dem Tacho geblitzt.
    Was erwartet mich nun? Immerhin habe ich je kein Fahrverbot beim ersten Mal erhalten.
    Danke im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Johnny,

      waren Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten mehr als 26 km/h zu schnell, gelten Sie als Wiederholungstäter. In dem Fall droht Ihnen ein Fahrverbot von einem Monat, ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 120 Euro.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  15. Silverfang

    Hallo liebes Bussgeld-Info-Team,

    es tut mir leid, wenn ich die Nachricht mehrmals angekommen sein sollte, jedoch wurde mir die letzten Male der Kommentar nicht angezeigt und es gab auch keine Meldung bzgl. einer eingereichten Nachricht.

    Ich habe im März diesen Jahres einen Punkt aufgrund Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer erhalten, obwohl ich lediglich an einer roten Ampel die Navigationsfunktion gestoppt habe (insgesamt 5 Sekunden). Ein Anwalt meinte, es gäbe keine Chance darauf erfolgreich Einspruch zu erheben.

    1,5 Monate später erhielt ich einen weiteren Punkt bzgl. eines Rotlichtvergehens unter einer Sekunde Rotphase.
    Hier wurde bereits das Bussgeld etwas erhöht.

    Leider sind alle guten Dinge drei und ich wurde heute innerorts mit ca 25 bis 27 Km/h zu schnell geblitzt. Hier hatte ich die Verlängerung einer Luftreinhaltungszone nicht realisiert und das Schild übersehen.

    Meine Frage ist nun, ob mir trotz unterschiedlicher Vergehen ein Fahrverbot aufgrund Beharrlichkeit droht oder eher nicht. Trotz eines anderen Vergehens wurde, wie bereits oben erwähnt, einmal das Bussgeld erhöht.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silverfang,

      es liegt im Ermessen der Behörde, ob auf einen ersten Verstoß gegen das Verkehrsrecht folgende Verstöße unter Beharrlichkeit geschehen sind. Dies wird immer im Einzelfall entschieden. Die Art des Verkehrsdeliktes ist dabei jedoch unerheblich. Die Sanktionen für die einzelnen Verstöße können sich aber erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  16. Silverfang

    Hallo liebes Bussheld-Info-Team,

    im März diesen Jahres erhielt ich einen Punkt aufgrund Nutzung eines Mobiltelefons. Ein Anwalt meinte ich hätte keine Chance dagegen vorzugehen, obwohl ich an einer roten Ampel lediglich eine Navigationsapp beendet hatte (3 bis 5 Sekunden).

    1,5 Monate später bekam ich einen weiteren Punkt nebst erhöhtem Bussgeld aufgrund eines Rotlichvergehens unter einer Sekunde.

    Nun wurde ich innerorts mit ca 25 Km/h (nach Abzug des geschätzen Toleranzwertes) zu schnell geblitzt, da ich die Verlängerung einer Lutreinhaltezone nebst dem dazugehörigen Schild nich realisiert hatte.

    Weitere Punkte existieren während meiner Laufbahn nicht bzw. wurden wegen Verjährung gelöscht.

    Droht mir ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit, obwohl es sich um unterschiedliche Vergehen handelt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silverfang,

      es liegt im Ermessen der Behörde, ob auf einen ersten Verstoß gegen das Verkehrsrecht folgende Verstöße unter Beharrlichkeit geschehen sind. Dies wird immer im Einzelfall entschieden. Die Art des Verkehrsdeliktes ist dabei jedoch unerheblich.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  17. Silverfang

    Hallo,

    im März erhielt ich einen Punkt in Felnzburg wegen Bedienen eines Mobiltelefons am Steuer (stand an einer roten Ampel und habe lediglich eine Navigationsapp deaktiviert, insgesamt 3 bis 4 Sekunden, Anwalt sagte: keine Chance).

    1,5 Monate später wurde ich wegen einem Rotlichtvergehen unter einer Sekunde geblitzt und erhielt einen weiteren Punkt und ein erhöhtes Bussgeld.

    Nun wurde ich Innerorts mit ca 25 km/h zu schnell geblitzt, da es mir entgangen war, dass eine Luftreinhaltezone verlängert wurde und ich das Schild im Schilderwald nicht realisiert hatte.

    Droht mir trotz unterschiedlicher Vergehen ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Silverfang,

      es liegt im Ermessen der Behörde, ob auf einen ersten Verstoß gegen das Verkehrsrecht folgende Verstöße unter Beharrlichkeit geschehen sind. Dies wird immer im Einzelfall entschieden. Die Art des Verkehrsdeliktes ist dabei jedoch unerheblich.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  18. Bob

    Hallo Zusammen,
    Ich wurde innerhalb eines Jahres leider dreimal geblitzt (Überschreitungen: das erste Mal: 26km/h zuviel – das zweite Mal 28km/h und dann leider mit 51km/h zuviel). Nun habe ich für das zweit Mal einen Monat Fahrverbot. Für das dritte Mal heb ich bereits einen Bescheid erhalten, aber noch nicht das Strafmaß. Kann mir jemand sagen, mit was ich rechnen muss…Alternativen?
    Vielen Dank!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Bob,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h drohen Ihnen, je nachdem ob der Geschwindigkeitsverstoß außerorts oder innerorts begangen wurde, ein Bußgeld von 240 bzw. 280 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 und 2 Monate Fahrverbot.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  19. Hannah

    Ich habe auch mal eine Frage,

    ich weiß dass ich an einem Mittwoch auf der Hinfahrt in den Urlaub deutlich zu schnell war und auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt worden bin. Da ich das selber aber nur durch den Bußgeldbescheid erfahren habe und nicht wusste dass dort ein Blitzer steht, bin ich mir nicht sicher ob ich auf der Rückfahrt ebenfalls durch eine Baustelle gefahren und eventuell noch einmal zu schnell war.

    Ich halte mich IMMER an Geschwindigkeiten und der Blitz ist beim raus beschleunigen aus der Baustelle ausgelöst worden.

    Würden die Zuständigen, die beiden „Taten“ dann in einem Bescheid schicken ? Oder kann es jetzt sein, dass wenn es der Fall wäre ich noch einmal Post bekomme ?

    Liebe Grüße :)

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hannah,

      da in Ihrem Fall eine Tatmehrheit vorliegt, kann es sein, dass Sie zwei Bußgeldbescheide erhalten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  20. ALINA

    Guten Tag,
    ich befinde mich noch in der Probezeit und wurde 2mal innerhalb ein Jahr mit ALkohol am Steuer erwischt.
    0,5 und 0,7
    Ich habe nur eine Frage muss ich einen Nachweis vorlegen das ich kontrolliert trinke ? wer entscheidet es ? oder ist es vorgegeben.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo ALINA

      Es kann durchaus vorkommen, dass im Rahmen der MPU Nachweise in Form von Bluttests oder Urinproben durchgeführt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  21. Nobbi

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    mein Fall stellt sich wie folgt dar.
    Ich wurde im Juni 2016 mit 44/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Das zog ein Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte nach sich. Rechtskräftig war das ganze im September 2016.
    Jetzt wurde ich im Juni 2018 mit 33 km/h wieder auf der Autobahn geblitzt. Das gibt 1 Punkt. Jetzt meine Fragen. Bin ich Wiederholungstäter? Bekomme ich evtl. nochmal ein Fahrverbot? Zwischen diesen beiden Sachen war nichts. Auch davor habe ich keine Einträge.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nobbi

      Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

      1. Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
      2. Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  22. Anonimus

    Sehr geehrtes Bußgeld-Team,
    Bzgl. MPU und Abstinenznachweis habe ich eine Frage: jemand fuhr samt seinen Kindern mehrfach betrunken Auto, längerer Zeitraum, unfallfrei, trotzdem endlich mal erwischt, Schein weg. Jetzt das MPU verfahren mit den üblichen Abstinenznachweisen. Das Gespräch mit dem Psychologen hat er auch geschafft. Er bereitet sich derzeit auf die Fahrprüfung vor.

    Das Problem ist, dass er wieder trinkt!
    Und zwar so, dass er wieder wie früher betrunken und kaum ansprechbar ist (sein Umfeld, auch ich, wir halten ihn für einen unbelehrbaren und uneinsichtigen und „gewieften“ Alkoholiker, der sich gut verstellen kann; er hat eine lange, entsprechende Geschichte).

    Die Gefahr besteht, dass er wieder betrunken Auto fahren wird, wo er wohnt gibt es keinen öffentlichen Nahverkehr etc. Möglicherweise mit seinen Kindern und derer seiner geschiedenen Frau.

    Was kann man tun? Es geht mir NICHT um Denunziation.
    Freue mich über eine Antwort ggf an meine private Mailadresse.

    Grüße
    Anonimus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Verdacht bei den Behörden melden. Ob diese aktiv werden und welche Maßnahmen diese ergreifen, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Milos

    Hallo liebe Experte,
    zuerst wurde es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Sommer 2017 ein Bußgeldbescheid erlassen. Danach, wenige Monate später, erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h. In Folge dessen wurde im Januar 2018 ein Fahrverbot in Dauer von 1 Monat ausgesprochen.
    Nun wurde ich innerorts mit 22 km/h zu schnell geblitzt. Mit wechlen Konsequenzen muss ich nun rechnen bzw. droht hier erneut ein Fahrverbot?
    Im Voraus dankend.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Milos,
      die Regelung für Wiederholungstäter greift nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit mehr als 25 km/h begehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Felix

    Sehr geehrtes Bußgeld-Team,

    Ich habe vor ca. einem Jahr einen Geschwindigkeitsverstoß von etwas mehr als 31 Km/h begangen und habe statt fahrverbot ein erhöhtes bußgeld bezahlt. Am 28.03.2018 wurde ich erneut geblitzt. hier war ich nach abzügen 24 zu schnell. da ich wiederholungstäter bin habe ich angst das ich jetzt Fahrverbot bekomme. Habe grade meinen Traumjob bekommen für den ich den lappen zwingend brauche! Muss ich ihn jetzt abgeben?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Felix,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. Sie gelten somit nicht als Wiederholungstäter und müssen nur mit den für diese Geschwindigkeitsüberschreitung üblichen Sanktionen rechnen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  25. Hakan

    Hallo,

    wurde innerhalb von einem monat 2 mal geblitzt ein mal mit 24 km/h ausserhalb und nach 3 wochen bevor der Bescheid gekommen ist wieder mit 34km/ h ausserhalb geschlossener ortschaft. Bekomme ich in dem Fall ein Fahrverbot?

    Gruß
    Hakan

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Hakan,

      Mit einem Fahrverbot ist in der Regel dann zu rechnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei Mal mit 26 km/h oder mehr geblitzt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  26. Nico

    Hallo,
    habe eine Frage an der ich verzweifle. Ich bin in kurzer zeit 2 x geblitzt worden, beide male mit Geschwindigkeit über 26. Habe beide male über 100 , Euro zahlen müssen 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot . Habe mein Führerschein noch nicht abgegeben und bin erneut innerhalb geschlossener Ortschaft mit 28 km geblitzt worden . Habe heute ein Bescheid erhalten 133, Euro 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot , da Wiederholungsverstoß. Kann es sein das man da doppelt bestraft wird mit einen Monat Fahrverbot. Muss ja schon für die erste Straftat für ein Monat abgeben ?
    Würde mich sehr auf eine Antwort freuen.
    MfG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Nico,

      Es kann durchaus sein, dass Sie in diesem Fall aufgrund des erneuten Verstoßes doppelt zur Rechenschaft gezogen werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  27. Roberto

    Können Alkoholfahrten unter 1,0 Promille noch nach fasst 20 Jahren zum Problem werden wenn man wieder mit einem Alkoholwert von 0,35 Promille Atemalkohol angehalten wird?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Roberto,

      in der Regel sollte bereits die Verjährung eingetreten sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Julia

    Hallo, ich habe eine Frage.
    Mein Freund wurde 2016 kurz vor Beendigung seiner Probezeit mit über 40km/h zu schnell geblitzt. Strafe erfolgte (2 Pkt, 280€, 1 Monat FV, Probezeit verlängert und Aufbauseminar). Dann kam es letztes Jahr 2017 zu einem Vorfall wo er innerorts auch über 40km/h zu schnell war (zugelassen waren 30), Strafe auch schon erfolgt (2 Pkt, Geldstrafe, 1 Monat FV).
    So, nun wurde er heute in einer 30er Zone mit 57km/h geblitzt. Also 24km/h zu schnell, wenn man die Toleranz abzieht. Eigentlich wäre das 1 Punkt und 80€, aber wie sieht es aus, wenn er noch in der Probezeit ist und schon 4 Punkte hat, aber alle Strafen bezahlt/abgesessen sind?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Julia,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Thomas

    Servus meine Lebensgeschichte in Sachen Führerschein mit 16 hatte ich einen Unfall mit 0,62 Promille im blut selbstverschuldet Führerschein für 9 Monate weg aufbausiminar . Mit 18 verlor ich den schein ohne Unfall mit 1,76 Promille im blut mpu fast vier jahre Führerschein enzug . mit 22 immer noch Probezeit geblitzt 40 kmh ausserorts wieder mpu aber in der frist absolviert ohne führerscheinenzug . jetz fast 27 immer noch genau so dumm Rutine kontrolle ohne auffälliges fahren 0,82 Promille . zurzeit ein punkte Konto von einem punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts . Meine frage wie sicher ist es das ich nochmal mpu machen muss ?
    in diesem fall bin ich ausgebrannt und werde meine arbeit hinschmeissen und keinen mpu in angriff nehemen . vielen dank schon mal für die Auskunft. mfg Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,
      ob Ihnen eine MPU droht, entscheidete die Fahrerlaubnisbehörde. Wir können dazu keine Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. Christa

    Hallo, mußte meinen Führerschein 2x wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgegeben. Das letzte Mal 2017.
    Wurde wieder angehalten mit 1,09 promille Alkohol. Was droht mir??
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Christa

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Christa,
      für den Tatbestand „Alkohol am Steuer“ mit einem Blutalkoholwert von bis zu 1,09 Promille sieht der Gesetzgeber in der Regel ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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