Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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924 Kommentare zu “Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

  1. Lisa

    Hallo,
    Bin dieses jahr mit 12 kmh zuviel geblitzt worden.
    Habe dan auch eine verwarnung bekommen.
    Bin jetzt in folge von 3 wochen, 2 mal geblitzt worden. Beide male mit etwa 20kmh zuviel. Droht mir jetzt ein fahrverbot?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft eines entsprechenden Verstoßes.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Chris

    Hallo,

    ich habe innerhalb von 12 Monaten 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen gemacht, einmal außer Orts um 26 Km/h und einmal außer Orts um 22 km/h. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      ein Fahrverbot als Wiederholungstäter droht in der Regel nur dann, wenn der Fahrer innerhalb von 12 Monaten mindestens 2x mit über 25 km/h zu schnell unterwegs war. Grundsätzlich liegt die Art der Sanktionierung jedoch immer im Ermessensbereich der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Emanuel

    Hallo,
    Ich habe im April 2014 wegen zu schnellem fahren auf der Autobahn 3 Punkte bekommen. Meine probezeit würde verlängert. Jetzt wurde ich auf der Autobahn geblitz mit 29km/h zu schnell. Ich bin noch in meiner probezeit Verlängerung. Was kommt jetzt auf mich zu? Welches folgen hat es, da ich immer noch in der probezeit bin?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Emanuel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 26 und 30 km/h außerorts kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt zur Folge haben. Zudem erfolgt für einen erneuten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung kann anempfohlen sein.

      Bei einem weiteren A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Maik

    Hallo,

    ich habe nun schon 5 Punkte gesammelt (2 x Alkohol, 1 x Geschwindigkeit) und habe nun Post bekommen, dass ich ein Seminar zum Punkteabbau besuchen kann. Nun meine Frage, welcher Punkt wird denn gelöscht?! Denn meine Alkoholvergehen sind ja für 5 Jahre gespeichert und das Geschwindigkeitsvergehen nur für 2,5 Jahre und würden ja somit schneller verfallen.

    Gruß Maik

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maik,

      diese Frage könnte Ihnen das zuständige Straßenverkehrsamt beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      1. Aykut

        Hallo,
        Und zwar bin ich vor paar mon über rot gefahren
        Wurde angehalten
        Geldstrafe plus 2 Punkte und 1 Monat fahrverbot

        Jetzt würde ich geblitz und Brief erhalten anhörungsbogen steht drinne
        Rotlichtverstoß länger als 1 sek

        Was kann passieren würde sich die Geldstrafe verdoppeln und Fahrverbot
        Wie würde es mit den Punkten sein

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Aykut,

          wie genau Ihre Strafe aussehen wird, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Da Sie vermutlich als Wiederholungstäter eingestuft werden, fallen die Sanktionen in der Regel strenger aus. Außerdem hat die zuständige Behörde in solchen Fällen auch immer einen gewissen Ermessensspielraum, sodass wir Ihre Frage leider nicht genau beantworten können.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  5. Ich

    Hallo,
    Ich wurde im September 2015 angehalten wegen Handy am Steuer, habe einen Punkt erhalten und eine erhöhte Strafe von ca. 116€ da ich schon Punkte habe (ich weiß leider nicht wie viele,schätze nun 2-3).
    Nun wurde ich mit ca. 25km/h zu viel innerorts geblitzt.
    Was habe ich zu erwarten?

    Danke vorab für die Information

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ich,

      eine Überschreitung von 21 bis 25 km/h zu viel kostet den Fahrer ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Wiederholungstäter sind solche, die zweimal innerhalb von 12 Monaten über 25 km/h zu schnell fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. stefan

    Also beim ersten vergehen war ich leider noch in der Probezeit daher musste ich die mpu machen bei der wiedererteilung ist meine Probezeit erloschen und bekam die Fahrerlaubnis hält wieder ohne Probezeit und wurde hält jetzt mit 22 kmh außerorts geblitzt jetzt sind es 2 Jahre genau nach meiner letzten wiedererteilung also kann ich ja nur mit Bußgeld und 1 Punkt rechnen und mit keiner mpu oder

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      die Erteilung einer MPU liegt im Ermessensbereich der Behörden. Bei 22 km/h über der gestatteten Höchstgeschwindigkeit, sollte jedoch keine MPU drohen. Anders wäre der Fall, wenn unter Alkoholeinfluss gefahren worden wäre.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. stefan

    Hallo zusammen ,
    Habe eine Frage und zwar habe ich eine mpu Aufforderung bekommen Oktober 2012 wegen erhöhter Geschwindigkeit 90 kmh innerorts in der 50 Zone diese mpu habe ich bestanden und den Führerschein am 13.1.2013 wieder erteilt bekommen allerdings habe ich auch keine Probezeit mehr und habe mir nichts weiteres zu kommen lassen im strassenverkehr seit dem Nun wurde ich im Oktober 2015 auserorts mit 85 kmh geblitzt worden erlaubt 60 mit Toleranz Abzug also 22 kmh zu schnell droht mir jetzt erneut eine mpu als wiederholungstater oder bekomm ich nur ein Punkt und 70 Euro Geldbuße und kein Fahrverbot ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      als Wiederholungstäter gilt ein Fahrer, wenn er innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 25 km/h durchführte. Da das letzte Vergehen nun schon über zwei Jahre her ist, ist zu vermuten, dass hier nur Bußgeld und Punkte drohen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörden. Eine MPU droht in der Regel nur bei Alkohol und Drogen oder auch einem erhöhten Punktestand. Befanden Sie sich beim zuerst beschriebenen Vergehen noch in der Probezeit, dann haben Sie vermutlich an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und nicht an einer MPU teilgenommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Daniel

    Hallo zusammen!

    Ich bin verganges Jahr (28.3.14) und dieses Frühjahr (22.5.15) jeweils mit 33 km/h zu schnell geblitzt.
    Zwischen beiden Daten liegt mehr als ein Jahr! Ebenso zwischen den beiden Bußgeldbescheiden (16.6.14 und 14.10.15)!
    Das einzige was hier innerhalb eines Jahres liegt ist die Rechtsprechung vom 16.6.14 und die Tat vom 22.5.15.
    Ist es rechtens das sich in dem einen Fall auf das Datum der Rechtssprechung bezogen wird und im nächsten aber auf das Tatdatum?

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe…
    Daniel

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniel,

      ja das ist korrekt. Die Wiederholungstäterregel bezieht sich auf auf das Datum der Rechtskraft.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Ruthard

        Man wird also dafür bestraft, dass man im ersten Fall Widerspruch eingelegt hat ? (Und dadurch die Rechtswirksamkeit verzögert)

  9. -Heinrich-

    Hallo,

    wie sieht es im Wiederholungsfall bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21-25 km/h aus:

    Mir wurde im Juli und August 2015 jeweils eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h vorgeworfen (beides mal 98,50 € + 1 Punkt). Jetzt bin ich letzte Woche erneut geblitzt worden, wahrscheinlich wieder im Bereich 21-25 km/h, zu schnell. Kann das auch zu einem Fahrverbot führen oder kann man „beliebig viele“ Verstöße in dieser Größenordnung begehen?

    Danke im Voraus
    Gruß Heinrich

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Heinrich,

      selbstverständlich können nicht beliebig viele Verstöße begangen werden, denn auch Geschwindigkeitsverstöße unter 26 km/h können, wenn sie häufiger vorkommen, mit einem Fahrverbot geahndet werden. Ob dies geschieht, liegt allerdings im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Sila

    Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar, hatte ich vor einem halben Jahr ca eine Empfehlung zur MPU bekommen & wurde jetzt vor ca 2 Monaten außerorts (da waren 50 erlaubt) mit 38 drüber geblitzt. Muss ich nun eine MPU machen? Oder muss ich lediglich den Führerschein abgeben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sila

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sila,

      in der Regel bekommt man die Empfehlung zur MPU bei Alkoholfahrten, zu vielen Punkten, Drogen oder zum Beispiel auch bei Anzeichen für geistige Mängel oder einer Nichteignung für das Führen eines Pkw.
      Außerorts mit 38 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu fahren kostet in der Regel 120 Euro, 1 Punkt und eventuell auch ein Fahrverbot. Letzteres liegt aber im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Claudia

    Guten Tag

    Ich habe für 3 Monate in 28.09.2013 den Führerschein abgeben müssen und 9 Punkte (Geschwindigkeitsueberschreitung) erhalten. Nun wurde ich genau am 28.09.2015 geblitzt mit einem Punkt. Werden meine Punkte jetzt trotzdem gelöscht, wenn Nein erhalte ich ein Fahrverbot etc.?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Claudia,

      im Mai 2014 gab es eine Punktereform. Dementsprechend verjähren Punkte vor diesem Datum nach dem alten System und Punkte, die nach diesem Datum eingetragen wurden, nach dem neuen. Hatten Sie also vor Mai 2014 9 Punkte, dann sollten diese nach dem neuen System in 4 Punkte umgewandelt worden sein. Diese werden auch noch nach dem alten System getilgt und zwar alle Punkte gemeinsam.
      Im neuen System verjährt jeder Punkt für sich. Wie viel Punkte Sie haben, können Sie kostenlos beim KBA erfragen. Ob Sie ein Fahrverbot erhalten, ist abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Kevin

    Hallo
    Ich wurde 2009 mit btm in der probezeit erwischt hab meinen führerschein seit letztem jahr nach bestandener mpu wieder. Derzeit habe ich noch bis mitte 2017 Probezeit jetzt ist es mir passiert das ich innerorts mit ca. 40km/h zuviel geblitzt worden bin muss ich nun mit einer neuen mpu rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kevin,
      das Erteilen einer MPU liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde und variiert je nach Fall.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. thomas

    Hallo zusammen!
    Ich hatte im Juni 2014 eine Trunkenfahrt auf dem Fahrrad mit 1,6 Promille. Die MPU hatte ich erst nicht bestanden, musste zu einem Kurs, der über vier Samstage ging und über vier Wochen. In dieser Zeit habe ich auch „freiwillig“meinen Führerschein abgeben müssen. Danach war alles erledigt und ich habe den Führerschein wiederbekommen. DFas war Mai 2015. Nun bin ich geblitzt worden. Innerorts mit ca 30-35 zu viel.
    Kann eine MPU drohen oder nur die „normale“Strafe! Heisst Geldbuße, Punkte und 1 Monate Führerscheinentzug.
    Grüße,
    Thomas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Thomas,

      in der Regel sollte hier nur die „normale“ Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung drohen, da mit der MPU die Trunkenheitsfahrt abgebüßt ist. Anders wäre es, wenn Sie abermals alkoholisiert fahrend erwischt worden wären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. vanessa

    Hallo. Mein freund hat ca im Mai 2007 seinen Führerschein gemacht am 9. Juni 2007 wurde er mit 28kmh innerorts geblitzt was Verlängerung der probezeit und aufbauseminar zur Folge hatte, da er es nicht gemacht hatte musste er seinen Führerschein am 15.Januar 2008 abgeben. Am 17. Februar 2009 hat er ihn dan wiederbekommen.
    Am 26. August 2011 hat er das Rotlicht missachtet und wurde aufgefordert ein Gutachten zur fahreignung zu machen, nicht gemacht Also am 16. Februar 2012 wieder weg.
    Seit den 3. Dezember 2015 hat er ihn nun nach bestandener mpu wieder und ist gestern den 10. Oktober 2015 mit 1 38 km h auf der Autobahn geblitzt bei erlaubten 100kmh.
    Was hat er nun zu erwarten? Ist die probezeit + Verlängerung schon um oder muss er wieder zur mpu? Er ist wirklich kein riskanter Fahrer und normal auch nicht schnell unterwegs. Wir machen uns nun große Sorgen und hoffe sie können uns was sagen. Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Vanessa,
      er muss ein Bußgeld von 120 Euro zahlen und bekommt 1 Punkt. Ob er zur MPU muss, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. Max

    Hallo , wurde mit thc am Steuer erwischt 6,8 ng, bin noch in der Probezeit , habe 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot bekommen , auf wie lange wird die Probezeit verlängert und wann Verjährt dieses Vergehen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Max,
      die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre. Die Verjährungsfrist für Alkohol oder Drogen am Steuer beträgt 10 Jahre.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Markus

    Moin,

    Ich wurde Juni 2015 Auserorts mit 29 kmh zu viel geblitzt. Strafe bekommen alles bezahlt. Mitte September habe ich diesmal auf der Autobahn den Abstand nicht eingehalten. Den Brief habe ich bekommen es drohen mir wieder 1 Punkt und Bußgeld. Da das alles mit einem firmenwagen passiert ist weiß ich nicht was mit meinem Führerschein passiert. Gilt das als wiederholungstäter? Wenn ja was wird auf mich zukommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Markus,
      Sie gelten nur bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen als Wiederholungstäter.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Tim

    Hallo,

    Aufgrund besch…eidener 2 Wochen und daraus resultierender Unachtsamkeit wurde ich 3x in 2 unterschiedlichen Landkreisen geblitzt.

    An einem Wochenende (Fr. und So.) am selben stationären Blitzer, außerorts. Beim ersten mal 16 km/h drüber und beim 2. mal 21 km/h drüber. Landstraße, eigentlich 100, an dieser Stelle aber ein paar Hunder Meter auf 60 gedrosselt.

    Im anderen Landkreis innerorts 10 – 15 km/h drüber.

    Ich habe heute 2x Post bekommen. 1x 30€ Ordnungswidrigkeit wegen den 16 km/h drüber (bereits bezahlt) und 1x Anhörung zum Bußgeldverfahren für die 21 km/h. Beides vom selben Landkreis/Sachbearbeiter. Auf die 3. Post vom anderen Landkreis warte ich noch.

    Liegt hier bereits der Tatbestand „Beharrlichkeit“ und somit ein Grund für die Abgabe des Führerscheins von 4 – 12 Wochen vor? Oder wird es „nur“ teuer?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tim,
      erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h gelten Sie als Wiederholungstäter. Es drohen daher nur die Bußgelder.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Ludwig

    Hallo,
    mir ist nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,23 Promille 11/2002 durch ein Urteil in 03/2003 die Fahrerlaubnis entzogen.
    8 Monate nach Rechtskraft des Urteils durfte mir die Zulassungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis aufstellen. In 11/2003 erhielt ich einen neuen Führerschein ohne eine MPU ablegen zu müssen.
    Nun kam es in 09/2015 zu einer erneuten Trunkenheitsfahrt mit 1,24 Promille. In den dazwischen liegenden über 12 Jahren habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Womit muss ich rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ludwig,
      die Führerscheinstelle prüft den Fall individuell. In jedem Fall müssen Sie jedoch ein Bußgeld bezahlen, erhalten 2 Punkte und ein Fahrverbot.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Lennard

    Hallo,

    ich wurde vor ca. 2 Jahren mit 26 km/h Innerorts geblitzt.
    Nun habe ich erneut einen Brief erhalten. Ich bin auf der Autobahn mit 178 km/h zu dicht aufgefahren (40m) <5/10 des halben Tachowertes.

    was habe ich zu befürchten?

    Viele Grüße und vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lennard,

      war der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, so kommt ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg auf Sie zu. Als Wiederholungstäter gilt ein Fahrer, wenn er innerhalb von 12 Monaten zweimal mit über 25 km/h erwischt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Firat

    Hallo,
    Ich habe 08/2014 in der Probezeit einen leichten Auffahrunfall ohne personenschaden mit 0,7 Promille Restalkohol gehabt. 500€ Geldstrafe, 2 Jahre Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Vor 1 Monat wurde Ich bei einer Verkehrskontrolle mit 0,51 Promille, wieder Restalkohol angehalten. Muss Ich nun mit einer MPU rechnen?

    Danke im Vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Firat,
      in der Regel wird bei Wiederholungstätern eine MPU angeordnet.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Alex

    Hallo, ein Kumpel von mir wurde im 07.10.2014 mit 22 kmh zu viel außerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt. Er bekam ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Jetzt wurde er am 15.08.2015 wieder außerhalb geschlossener Ortschaft mit 28 kmh zu viel geblitzt. Droht ihm jetzt ein Fahrverbot? Auf was muss er sich einstellen?

    Danke im Vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      normalerweise droht einem sogenannten Wiederholungstäter ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog, wenn er innerhalb von 12 Monaten zweimal mit 26 km/h und mehr zu schnell unterwegs war. Ob Ihrem Freund hier trotzdem ein Fahrverbot droht, liegt im Ermessen der Behörde und kommt auf den indviduellen Einzelfall an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. sabine

    Hallo

    Ich habe mal eine frage!
    Mein Mann hat im Jahr 2011 eine MPU hinter sich wegen BTM und hat die MPU erfolgreich bestanden!
    Und jetzt wurde er in Juli 2015 mit Alkohol am Steuer mit 1,31 Promille und dazu ein Verkehrsunfall da würde ich gerne wissen was auf uns zukommt und ob er als Wiederholungstäter gilt?
    Und ob eine MPU auf uns zu kommt und alles was dazu gehört!
    Sie wären mir sehr hilfreich wen die darauf hin antworten!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabine,

      da die Alkoholfahrt Ihres Mannes auch noch einen Verkehrsunfall nach sich zog, ist es möglich, dass er wieder an einer MPU teilnehmen muss. Die Entscheidung dafür liegt jedoch im Ermessen der Behörden.

      Laut Bußgeldkatalog gelten sowohl Alkohol- als auch Drogendelikte als Rauschmittel, daher ist es möglich, dass Ihr Mann hier als Wiederholungstäter gilt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Dummgelaufen

    Vielen Dank für die Antwort

    Wäre es in diesem Fall für die Führerscheinstelle auch möglich gewesen keine mpu anzuordnen? sprich ist es in diesem Fall ermessenssache oder gibt es hier eindeutige Gesetze, dass dies anzuordnen ist?

    Nochmal danke für die weitere Information

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dummgelaufen,

      im Grunde ist jede Entscheidung der Behörde eine Ermessenssache, doch für das wiederholte Fahren mit Alkohol wird laut Bußgeldkatalog immer eine MPU angeordent.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Dummgelaufen

    Hallo,

    Ich wurde am 4. Oktober 2010 rechtskräftig wegen 0,58 atemalkohol zu 1 Monat Fahrverbot verurteilt.
    Nun wurde ich am 28.4.2015 rechtskräftig erneut wegen 0,69 blutalkohol zu einem Monat Fahrverbot verurteilt.
    Demnach galt ich laut Polizei nicht als wiederholungstäter. Ich hatte auch kein erhöhtes Bußgeld.

    Nun fiel ich aus allen Wolken als die Führerscheinstelle mich zur mpu auffordert.
    Sie wertet mich als wiederholungstäter.
    Wie kann das sein dass es die einen tun, die anderen nicht?
    Ist so etwas normal? Ist das rechtens?

    Danke für die Hilfe

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      dieses Vorgehen ist rechtens. Besteht seitens der Führerscheinstelle der Verdacht, dass z. B. aufgrund wiederholter Trunkenheitsfahrten ein Alkoholproblem vorliegt, kann sie eine MPU anordnen. Es kommt dabei auf den Einzelfall an.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Serke

    Guten tag,
    ich wurde letztes Jahr mit Alkohol am steuer erwischt, 1 Monat fahrverbot , ca 500€ Strafe und verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
    Im Februar wurd ich mit 21km/h geblitzt und jetzt erneut mit genau 21km/h.
    Meine frage ist jetzt was auf mich zu kommt muss ich den Lappen abgeben oder muss ich MPU machen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Serke,
      2 A-Verstöße in der verlängerten Probezeit führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist beträgt 6 Monate. Nach 3 Monaten können Sie den Führerschein neu beantragen, müssen jedoch auch den Führerschein erneut ablegen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Stefan

    Moin,
    Wurde letztes Jahr im April mit 34km/h auf der Autobahn geblitzt und im November mit 26 km/h innerorts geblitzt. Hab dann mein Führerschein für einen Monat abgeben und wurde acht Monate später wieder mit knapp 60km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt. Was erwartet mich? :(

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stefan,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 – 60 km/h droht ein Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Diese Strafe kann aufgrund der vorherigen Verstöße höher ausfallen, da ihnen nun Beharrlichkeit oder auch Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Lisa

    Hallo zusammen…

    ich wurde im Oktober 2014 bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn „erwischt“. Ich habe dafür 1 Monat meinen Führerschein abgegeben.
    Jetzt wurde ich blöderweise innerorts (30er Zone) mit 24 km/h zu schnell geblitzt. Muss ich meinen Führerschein jetzt abgeben??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lisa,

      als Wiederholungstäter gelten nur Fahrer, die ein und dieselbe Tat mehrfach begehen. Das ist besonders der Fall bei zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 25 km/h innerhalb von 12 Monaten. Im Normalfall sollte Ihnen also kein Fahrverbot drohen. Innerorts zwischen 21 und 25 km/h zu schnell bringt ein Bußgeld von 80 Euro mit sich sowie 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Fahrer

    Hallo liebes Bussgeld-info Team,

    ich habe seit drei Monaten meinen Führerschein nach Bestehen der MPU (aufgrund einer Alkohol-Fahrt mit 1,66 Promille) wieder. Nun wurde ich dümmlicherweise innerorts mit 59km/h statt der erlaubten 30km/h geblitzt. Ich bin 23 Jahre alt und meine Probezeit war zur Tatzeit des Alkohol-Deliktes bereits beendet.
    Besteht mir jetzt lediglich der gewöhnliche Bußgeldkatalog (1 Punkt + 100,- € Bußgeld) bevor oder muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen (Fahrverbot, MPU, oder sonstiges)?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Fahrer,

      sofern diese Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Einfluss von Alkohol geschah, dürfte hier in der Regel keine MPU und kein Fahrverbot drohen, sondern es sollte lediglich das Bußgeld zu zahlen sein bzw. der Punkt drohen. Allerdings liegen diese Entscheidungen immer im Ermessen der Behörde. Ein Fahrverbot kann allerdings folgen, wenn Sie nun innerhalb der kommenden 12 Monate eine weitere Geschwindigkeiotsüberschreitung mit über 25 km/h begehen würden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  29. Michael

    Hallo liebes BG Info Team!

    Am 31 Oktober 2013 wurde ich bei einer Tf mit 1.01 pro mille angehalten Folge Führerschein weg für einen Monat und 500 Euro Strafe. Am 08.08.2015 war die zweite Tf mit einem Atemalkohlgehalt von 1,55. Das ich zur Mpu muss ist bei der zweiten Tf schon bei 0,5 Promille die Regel wie hoch entfällt die sperrfrist? Danke im voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Michael,

      da es sich um eine Wiederholungstat handelt (Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze), müssen Sie zur MPU, zudem erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, es gibt 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Die Sperrfrist beim Fahrerlaubnisentzug liegt im Ermessen der Behörde und richtet sich auch nach der Höhe des Promillewerts, sie liegt aber bei mindestens sechs Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  30. marc

    Habe bereits ein Punkt jetzt wurde ich in kürzester Zeit aus lauter Dummheit nicht bei der Sache drei mal geblitzt außerorts einmal sogar mit 38 zu schnell in 100 Zone ist mein Führerschein jetzt weg bin berufskraftfahrer und ohne den kann ich meine Familie nicht ernähren

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc,

      ein Fahrer gilt als Wiederholungstäter, wenn er innerhalb von 12 Monaten zweimal mit 26 km /h und mehr geblitzt wurde. Ist das der Fall, dann hat dies ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge. Die Höhe der Ahndung liegt aber immer im Ermessen der Behörde. Leider kann aufgrund der Berufstätigkeit als Berufskraftfahrer die Strafe sogar höher ausfallen, weil die Annahme besteht, dass Sie als Berufskraftfahrer gerade sicher im Verkehr fahren müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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