Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.
Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter
Inhaltsverzeichnis
Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung
Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:
- Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
- Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor
In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.
Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“
Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.
Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.
Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich
Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.
Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.
Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.
MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter
Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.
Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.
Fahrverbot für Wiederholungstäter
Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
FAQ: Wiederholungstäter
Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.
Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.
Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.
Ich wurde innerhalb von einem Jahr 2 mal geblitzt einmal mit 26 km/h zu viel und nun sogar mit 74 km/h zuviel. Ich kann mir absolut nicht erklären das da 60 km/h nur gewesen sein sollen auf der Autobahn.
Was ist meine Strafe?
Hallo Jessi,
Wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Neben den üblichen Bußgeldern, die für die Geschwindigkeitsüberschreitung anfallen, erhalten Sie dafür zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot.
Ihr Bussgeld-Info Team
was ist passiert wenn man zweimal in Einem Monat mit wenige bis 10 km mehr kamer geblitzt
Hallo Rawaz,
für die Geschwindigkeitsüberschreitungen von unter 10 km/h erhalten Sie lediglich ein geringes Bußgeld.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe seit 7 Jahren einen neuen Führerschein. Mir wurde damals die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen. Vor kurzem bin ich innerorts mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden und musste 15 € Strafe zahlen. Jetzt ist es mir leider schon wieder passiert und ich bin ausserorts fast 50 km/h zu schnell gefahren ( ich hab das 50 Schild übersehen und dahinter war der Blitzer) Normalerweise bekäme ich ja einen 1 Punkt und ein Monat Fahrverbot. Kann es sein das ich eine härtere Strafe bekomme und was könnte ich im schlimmsten Fall für eine Strafe bekommen?
LG und danke im voraus für die Antwort
Hallo Sandra,
normalerweise dürften keine härteren Strafen auf Sie zukommen. Allerdings kann es sein, dass Ihnen aufgrund des wiederholten Verstoßes Beharrlichkeit vorgeworfen wird. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
ich wurde heute dummerweise mit 61 km/h in einer 30er Zone geblitzt. Letztes Jahr am 06.02 wurde ich ebenfalls mit 27 km/h zuviel auf einer Autobahn geblitzt. Ich habe folgende Fragen:
– Heute habe ich beschleunigt weil ich das 50 er Schild vor mir sah ( Hab erst gesehen wo ich zurück fuhr das es eine 30er Zone war) Ist das nicht irreführend, und ein Einspruchsgrund ?
– Wie ist nochmals die genaue Wiederholungstäter Regelung ? Könnte ich um die Sperre herumkommen wenn nach Abzug der Toleranz noch unter 26 km/h kommen würde ? Ist der Tag des vergehens oder der Tag der Zustellung rechtskräftig ?
– Ich bin ab 10 März bis 03. April in Urlaub. Sollte der Bescheid in dieser Zeit kommen , wäre er erst ab 17.04 rechtsgültig ?
– Wird im schlimmsten Fall das einmonatige Verbot ( 30 km/h zu schnell ) mit der Wiederholungsgeschichte ( 1 Monat Verbot) addiert, so das ich 2 Monate zu erwarten hätte ?
– Würdet ihr mir empfehlen bei diesem komplizierten Fall mich anwaltlich verteten zu lassen ?
Entschuldigung für die vielen fragen und danke für die Beantwortung
Hallo Christian,
1. Wenn es sich um eine 30er Zone handelte, muss hierauf zuvor ein Schild hingewiesen haben.
2. Als Wiederholungstäter gilt, wer nach Rechtskraft eines Geschwindigkeitsverstoßes von 26 km/h und mehr innerhalb von 12 Monaten erneut mit einer Überschreitung von 26 km/h und mehr auffällig wird. Rechtskraft ist der Bußgeldbescheid in der Regel 14 Tage nach Erhalt – mit dem Ende der Einspruchsfrist. Nach einem Einspruch gilt als Rechtskraft der Tag, an dem der Einspruch abschließend zurückgewiesen wurde.
3. Die Frist zur Rechtskraft gilt ab Zustellung. Ein Bußgeldbescheid gilt als zugestellt, sobald er im Briefkasten landet.
4. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 30 km/h innerorts droht in der Regel kein Fahrverbot.
5. Sie können sich jederzeit ratsuchend an einen Anwalt wenden. Beachten Sie hierfür jedoch die zusätzlich entstehenden Kosten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
ich hatte 2009 eine Trunkenheitsfahrt mit Unfallschaden (Straftat) w/ Alk 0,85 und Canabis,Medikamente. MPU nach Abstinenznachweis erfolgreich bestanden.
Im Oktober 2014 erneute Alkoholfahrt mit 1,65 (Test ausschliesslich Alk). (Straftat) Muss ich mit einer doppelten Fragestellung rechnen?
vielen Dank für Ihre Mühen
Hallo Sarah,
ein erneuter Alkoholverstoß führt in der Regel zur Verdopplung des Bußgelds auf 1.000 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot. Gegebenenfalls können die Behörden aufgrund der Schwere auch noch weitere Sanktionen verhängen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
bin im November 2003 mit über 1,6 Promille angehalten worden. Nach einer MPU bekam ich den Führerschein im April 2005 wieder. Im Oktober 2015 bin ich erneut mit angehalten worden mit 1,4 Promille.
Gilt dies dann als Wiederholungstäter oder ist die alte Straftat verjährt? MPU?
Gruß Tobias
Hallo Tobias,
Alkoholdelikte im Straßenverkehr verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren. Ein erneutes Alkoholvergehen führt zumeist zur Verdopplung des Bußgelds auf 1.000 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. Weitere Sanktionen wie eine MPU sind möglich, obliegen jedoch der Einzelfallbewertung der Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo , ich habe da mal eine Frage. Und zwar bin ich Anfang letzten Jahres positiv auf Cannabis im Straßenverkehr getestet wurden…hab dann ein Abstinenz Verfahren gemacht und den Führerschein ohne MPU nach 3 Monaten wiederbekommen. Nun wurde ich gestern beim umparken meines Wagens mit 0,62 Promille getestet…dummerweise…. Nun frage ich mich, ob es zu einer MPU Anordnung kommt. Mein Bekannter sagte mir gerade, dass es 2 verschiedene Vergehen sind und ich wahrscheinlich nur Bußgeld zahlen und ein Fahrverbot bekomme…Ich dagegen bin mir nicht so sicher. LG
Hallo Winston,
es kann vorkommen, dass Sie durch den Alkoholverstoß als Wiederholungstäter gelten und dafür nochmal eine MPU angeordnet wird. Das ist allerdings auch vom Einzelfall abhängig.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde im Sommer mit 25 km\h zu viel geblitzt und muss nun im Februar zu einem aufbauseminar. Nun wurde ich wieder mit 11 km/h zu schnell geblitzt. Bekomme ich ein Fahrverbot ?:(
Hallo Lisa,
in der Regel werden erst Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h als vollwertige A-Verstöße für die Probezeit gewertet. Darunter finden sie keine Anrechnung. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/h zieht zumeist lediglich ein Verwarngeld nach sich.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, kurz vor ablauf der 10 Jahresfrist, wurde ich erneut mit Alkohol am Steuer angehalten. Beim ersten verstoß (vor knapp 10 Jahren) hatte ich (zu meiner Schande) 1,3 Promille und musste zur MPU. Jetzt hatte ich einen Atemalkoholwert von 0,28 mg/l. Muss ich weider zur MPU?
Hallo Andre,
bei Trunkenheit am Steuer können Sie in der Regel beim zweiten mal davon ausgehen, dass Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden und erneut zur MPU müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Bei mir ist es so hatte eine Mpu wegen Drogenkonsum habe sie bestanden und würde jetzt nach 6 Monaten bestandener Mpu geblitzt und zwar mit 37km/h zu viel. Ich hatte vor der Mpu keine Probezeit mehr. Jetzt meine Frage muss ich wieder zur Mpu?
Hallo Thomas,
in der Regel erwartet Sie keine nochmalige MPU.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde mit 24 kmh zu schnell geblitzt. (Toleranz Inbegriffen)
Auserdem wurde ich wegen Drogenkonsum am Steuer vor knapp 3 Monaten belangt (bis heute nicht sicher ob ich MPU bekomme- kein Schreiben erhalten)
Verschlimmert der Geschwindigkeitsverstoß meine Strafe?
Falls ich keine MPU bekomme, kann dies der Grund sein, dass ich letzen Endes doch eine MPU bekomme?
Liebe Grüße und danke!
Chris
Hallo Chris,
in der Regel werden die Verstöße separat voneinander betrachtet und entsprechend geahndet. Ob Sie eine MPU erhalten, entscheidet der Einzelfall.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich verursachte vergangene Woche einen Unfall mit einem Atemalkoholwert von 1,62 promille. Der Führerschein ist erst mal entzogen. Ich hatte bereits einen verstoß wegen Alkohol am Steuer im April 2004. Meine MPU dazu habe ich 2010 absolviert und bestanden. Zähle ich als Wiederholungstäter?
Danke für die Antwort
Hallo Matthias,
bei einem zweiten Verstoß wegen Trunkenheit am Steuer können Sie damit rechnen, als Wiederholungstäter eingestuft zu werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Im letzten Jahr musste ich mein Führerschein für zwei Monate abgeben jetzt würde ich wieder mit 34km/h zu schnell innerorts geblitzt mit was muss ich jetzt rechnen normalerweise ein Monat Fahrverbot oder kommt mehr dazu?
Hallo Cem,
das liegt auch daran, ob Sie zum zweiten Mal aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h geblitzt wurden. Normalerweise erwarten Sie ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
als Verantwortlicher im Strassenbau, habe ich zum dritten mal (jew. versch. Baustellen innerhalb von 12 Monaten) eine Owi-Anzeige erhalten, da ich zu spät eine verkehrsrechtliche Anordnung zu den geplanten Bauarbeiten im öffentlichen Strassenraum erwirkt habe, bzw. versäumt habe eine VRAO zu erstellen.
Gibt es für diese Owi auch erhöhte Strafen, da ich hier evtl. irgendwann als Wiederholungstäter gelte? (Fahrverbote?)
Owi nach BKat 165.
Danke für eine Rückmeldung.
MfG
Thomas
Hallo Thomas F.,
das Bußgeld bzw. die Strafe für eine Ordnungswidrigkeit kann immer höher ausfallen, besonders, wenn sie in kürzerer Zeit häufiger begangen wird. Denn dann kann dem „Täter“ Beharrlichkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden und dass er keine Einsicht beweist, sondern die Tat immer und immer wieder begehen würde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hi, ich bin Servicetechniker wurde innerhalb eines Jahres 2 mal geblitzt. Beim ersten Blitzer wurde ich auf der Autobahn 100 erlaubt mit 41 kmh zuviel erwischt und bekam einen Monat Fahrverbot das glücklicher mit einem Anwalt abgewehrt wurde. Mußte dann doppelte Strafe zahlen. Beim 2. Mal war ich so im Gedanken und wurde wieder auf der Autobahn bei 100 mit ca. 152 geblitzt. Was kann mir jetzt passieren, werd ich meinen Führerschein jetzt trotzdem für 2 Monate abgeben müssen? Das könnte sogar zum Jobverlust führen da ich erst ein gutes Jahr dort arbeite.
Hallo Markus,
in der Regel droht immer ein Fahrverbot, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h geblitzt wurden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe aus den letzten Jahren 10 Punkte durch zu schnelles Fahren angesammelt (nach dem alten Bussgeldkatalog). Die letzte Geschwindigkeitsüberschreitung von 34km/h außerorts passierte am 13.10.2013 (Datum der Entscheidung war der 02.12.2013 / Rechtskraft: 20.12.2013).
Nun wurde ich am 08.12.2015 erneut mit 24km/h innerorts geblitzt, was eine Strafe von 80€ und 1 Punkt nach sich ziehen würde.
Meine Frage ist jetzt folgende: normalerweise werden nach dem alten Bussgeldkatalog angesammelte Punkte nach Ablauf von 2 Jahren gelöscht, sofern keine neuen Punkte in diesem Zeitraum dazu kamen. Welches Datum, bzw. welche beiden Daten sind dafür ausschlaggebend (Zeitpunkt des geblitzt werdens, Datum der Entscheidung oder Rechtskraft)? Ist das überhaupt noch relevant nach der Bussgeldreform, da ja nun jeder Punkt eine eigene Laufzeit hat? Gilt das nun also auch für Punkte, die nach dem alten Bussgeldkatalog angesammelt wurden? Wird mein Punktekonto nun aufgestockt und der Tilgungszeitraum verlängert sich um zwei weitere Jahre für alle Punkte?
Beste Grüße und Danke im voraus für Ihre Antwort,
Benji
Hallo Benji,
nach Mai 2014 erhaltene Punkte haben keine hemmende Wirkung mehr auf die alten Punkte.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde vor 3 Monaten in einer 30er Zone mit 25 kmh Zuviel von einem mobilen Blitzer geknipst dafür gab es wie gewöhnlich 80€ und 1 Punkt. Nun habe ich vor einer Woche den Blitzer auf dem Weg zur Arbeit vergessen und wurde außerorts in der 100er Zone mit Ca 35-38 kmh erwischt. Kann hier der Fall der Beharrlichkeit eintreffen sodass ich trotzdem meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss ?
Hallo David,
ab wann der Tatbestand der Beharrlichkeit anzusetzen ist, liegt einzig im Ermessen der zuständigen Behörden. Eine genaue Anzahl an Verstößen ist nicht festgelegt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich wurde zweimal in diesen Monat geblitzt am 2.12. mit 145 /h in einer 70 zone und heute mit 100 km/ in einer 70 zone. Mit welcher Strafe muß ich rechnen
Hallo Nico,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h außerorts bringt ein Bußgeld von 600 Euro mit sich, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Bei 26 bis 30 km/h außerorts zu schnell drohen 80 Euro und 1 Punkt. Hinzu kommt ein weiteres Fahrverbot von einem Monat aufgrund der Wiederholungstäterregelung.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich bin jetzt zum dritten mal geblitzt worden innerhalb von einem halben Jahr. Die Geschwindigkeitüberschreitungen lagen bzw. liegen immer unter der Grenze von 20 km/h. Ab wann muss ich mich vor eine Strafe wie es oben in den Artikel heißt: „wegen Beharrlichkeit“ fürchten und verfallen bzw. werden die taten mit dem Beginn des nächsten Jahres vergessen?
Hallo Stewie,
Vergehen werden in der Regel innerhalb von 12 Monaten gesehen, also nicht von Jahr zu Jahr. Wann Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vorwirft, kann nur die Behörde entscheiden, da dies in ihrem Ermessen liegt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Abend,
ich bin vor 2 Monaten wg. Abstandsverstoß auf der Autobahn geblitzt worden bei 131 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes und habe einen Punkt neben Bußgeld erhalten. vor ca. 14 Tagen (Anhörung liegt vor) bin ich nochmal geblitzt worden, außerhalb geschlossener Ortschaften bei 70 erlaubten km/h wurden 103 gemessen. Es steht in den mir vorliegenden Unterlagen, daß in der Regel erst dann, wenn man innerhalb eines Jahres 2 x mehr als 26 km/h zu schnell war die Fahrerlaubnis 1 Monat entzogen wird. Wie verhält es sich mit meiner Situation, einmal wg. Abstand und einmal wg. Geschwindigkeit ?
Freundlicher Gruß
Alexander B.
Hallo Alexander,
die Angaben in dem Bescheid sind korrekt. Für die Wiederholungstäterregelung sind zwei entsprechende Vergehen anzunehmen. Abstands- und Geschwindigkeitsverstoß sind voneinander verschieden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
ich bin im August 2014 mit ca 27 kmh zu schnell geblitzt worden
am 9.12.2015 erneut geblitzt mit 27-35 kmh zu schnell (warte noch auf die Post )
was kann im schlimmsten Fall passieren?
Ich bin schon mehrere Jahre aus der Probezeit
Hallo mf,
geschah die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts dann drohen hier bei 31 km/h bis 40 km/h 160 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Alle Sanktionen zur Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und innerorts finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/.
Die Wiederholungstäterregelung greift normalerweise nur bei Taten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten geschahen. In Ihrem Fall sind jedoch schon mehr als 12 Monaten zwischen den Taten vergangen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich das richtig verstehe muss ich aber 31 kmh zu schnell gewesen sein NACH Abzug der Toleranz, oder ?
Also müsste ich theoretisch mindestens 64 kmh drauf gehabt haben abzüglich 3 kmh Toleranz = 31 zu schnell, richtig?
ICH hatte ca. 59-60 kmh als ich geblitzt wurde innerorts
Hallo mf,
leider können wir hier an dieser Stelle nicht sagen, wie schnell Sie damals gefahren sind. Auch bei unter 31 km/h droht eine Strafe laut Bußgeldkatalog, die Sie in der bereits erwähnten Unterseite einsehen können. Es ist korrekt, dass es in Deutschland eine Toleranzgrenze von 3 km/h gibt. Der Tacho im Auto zeigt in der Regel etwas mehr an, als der Fahrer wirklich unterwegs ist.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hey musste mein Führerschein abgeben in der Probezeit wegen drei vergehen der Klasse a . HAb meine mpu bestanden und habe ein asf gemacht. Nun nach ein Dreiviertel Jahr wurde ich mit restalkohol 0,54 angehalten was droht mir … Hab vorher nie wegen Alkohol was gehabt und hab verlängerte Probezeit
Ich würde vor ca 3 Jahren mit 48 Kmh zuschnallt geblitzt (Sofortkasse) müsste dann meinen fs für 1 Monat abgeben. Ca 1 Jahr später bin ich über rot eigentlich meinte die Polizei 1 Punkt und 90 Euro Strafe. Habe aber mehr Punkte und höhere Geldstrafe bekommen. Nun meine Frage vor kurzen würde ich geblitzt auf der Autobahn Anstandsmessung 149 und 4/10 des Abstandes eingehalten. Der Bußgeldkatalog berechnet hierfür 180 Euro Strafe und 1 Punkt aber ist es möglich das ich nun wieder eine höhere Strafe bekomme da ich ja 2 vergehen schon habe ? Ist ein Fahrverbot möglich ?
Hallo Prinzessin,
die Wiederholungstäterregelung wird in der Regel nur bei den selben Vergehen angewandt und über eine Zeit von 12 Monaten gesehen. Bei Ihnen liegen jedoch drei verschiedene Urteile vor, die über drei Jahre hinweg geschehen sind. Grundsätzlich kann eine Strafe jedoch immer höher ausfallen. Im Bußgeldkatalog stehen lediglich die Richtwerte der anfallenden Bußgelder. Eine Ahndung liegt immer im Ermessen der Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo wurde heute angehalten von Polizei weil ich 0.6 Promille hatte jetzt das Problem wurde vor 5 jahren auch kontrolliert mit 0.8 muss ich zur mbu
Hallo Benjamin,
bei einem wiederholten Alkoholverstoß ist die Anordnung einer MPU wahrscheinlich. Die Entscheidung obliegt jedoch der jeweiligen Behörde.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde auf einer Strecke innerhalb von ca. 60 Kilometern zweimal außerorts geblitzt. Bei beiden Blitzern waren 100 km/h erlaubt und ich bin beim ersten und zweiten Blitzer 120 km/h gefahren. Was erwartet mich nun? Ich wurde in diesem Jahr schon öfter geblitzt, jedoch nie im Bereich von Punkten.
VG und Danke im Voraus.
Hallo Sebastian,
als Wiederholungstäter gilt in der Regel nur, wer nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheides wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h und mehr erneut mit einem entsprechenden Verstoß auffällig wird.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag, habe eine Frage.
Und zwar wurde ich in der Vergangenheit leider wegen überschreiten der zulässigen Höchtgeschwindigkeit zur Rechenschaft gezogen.
22.7.2011 /Rechtskraft 50er Zone ausserhalb mit 26 Km/h Überschritten 3 Punkte
29.5.2012 /Rechtskraft 100er Zone Autobahn mit 24 Km/h Überschritten 1 Punkt
16.6.2012 /Rechtskraft 50er Zone innerhalb mit 23 Km/h Überschritten 1 Punkt
30.1.2014 /Rechtskraft 100er Zone Autobahn mit 28 Km/h Überschritten 3 Punkte
Nach dem neuen Punktesystem besitze ich 4 Punkte!!
Wurde nun am 29.11.2015 leider wieder geblitzt auf der Autobahn, Baustelle 80er Zone mit fast 120 auf dem Tacho
(war in Gedanken und die Fahrbahn war Nachts leer).
Nun ist meine Frage, ob ich
1. als Wiederholungstäter gelte, weil ich öfter mit mehr als 26 km/h zu schnell ausserhalb Geschlossener Ortschaften in den letzten Jahren unterwegs (obwohl ich seit 30.1.14 nicht mehr geblitzt worden bin), war und somit eine Höhere strafe bekomme und
2. wegen dem Aktuellen vergehen 29.11.15 (80er Zone Baustelle Autobahn mit 120 Tacho) ein Fahrverboten ausgesprochen werden könnte und was mich erwartet für ein Strafmass bzw. Tilgung alter Punkte.
Danke im Vorraus.
Hallo Sean,
als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel erst dann, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft eines Bescheids wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h erneut mit einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit auffällig werden.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitungsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h außerorts können die Behörden ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg erheben. Ein Fahrverbot ist in der Regel nicht vorgesehen.
Über die Verjährung der Punkte können Sie sich auf der folgenden Seite informieren:
https://www.bussgeld-info.de/wann-verfallen-punkte/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo zusammen,
mich treibt eine Frage um, auf die weder der RA von der Verkehrspsychologe eine schlüssige Antwort hat: Ich habe im März 2006 wegen Alkohol ein Fahrverbot von vier Wochen bekommen, also eine Ordnungswidrigkeit begangen. Im August 2015 nun wurde ich auf einem Velosolex mit 1,5 Promille angehalten (Testgerät Polizei 1,3), das ich aber ohne Motor benutzt habe, also wie ein Fahhrad gefahren bin. Ob man das so akzeptiert, wird Themas der Gerichtsverhandlung sein, aber der Punkt ist: In meinen auszug im Fahreignungsregister ist diese OWI von 2006 nicht drin, das Register ist völlig blank. Kann ich trotzdem wie ein Wiederholungstäter behandelt werden und dementsprechend auch zu einer MPU aufgefordert werden, auch, wenn ich nicht wegen Führens eines Kfz verurteilt würde sondern „nur“ wegen unsicherem Radfahren nach §316 verurteilt würde?
Hallo Ronald,
da die Eintragungen nicht mehr im Register stehen, kann davon ausgegangen werden, dass sie keine weitere Beachtung finden dürften.
Auch ein Alkoholoverstoß auf dem Fahrrad kann mitunter zu einer MPU-Auflage führen. Zum Thema Alkohol auf dem Fahrrad können Sie sich auf der folgenden Seite näher informieren:
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrrad-alkohol-drogen/
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich wurde in Österreich mit 1, 5 Promille erwischt. Im Jahr 2000 habe ich schon mal meinen Schein wegen Alkohol verloren und 2011 wegen aggressiven Verhalten im Straßenverkehr. Muss ich jetzt ein MPU machen?
Hallo Robert,
inwieweit ein Alkoholverstoß im europäischen Ausland sich hierzulande auswirken würde, kann an dieser Stelle nicht eindeutig geklärt werden. In der Regel ist eine MPU jedoch nicht vorgesehen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo habe mal ne Frage.
Ich wurde am Samstag auf der A2 mit ca. 120kmh geblitzt bei 100kmh Höchstgeschwindigkeit.
Und heute leider auch schon wieder in einer 30kmh Zone mit 60kmh auf was kann ich mich einstellen?
Hallo Matthias,
als Wiederholungstäter gilt in der Regel erst, wer innerhalb von 12 Monaten mehrfach mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr auffiel. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 16 und 20 km/h außerorts folgt in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro. Eine Übertretung zwischen 26 und 30 km/h innerorts kann mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
meinem Sohn wurde innerhalb der Probezeit der Führerschein wegen Trunkenheitsfahrt 2013 entzogen. 2014 bekam er ihn nach einem besonderem Aufbauseminar wieder. Im Feb. Diesen Jahres wurde er mit 21 km/h zu viel geblitzt und es kam eine Verwarnung mit dem Hinweis für eine phsychologisches Training. Nun wurde er heute wieder geblitzt mit der Annahme , dass er mit mehr als 21 km/h gefahren ist. Wie lange wird ihm jetzt der Führerschein entzogen?
Hallo Conny,
bei einem zweiten A-Verstoß während der verlängerten Probezeit droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, nicht mehr nur die Erteilung eines regulären Fahrverbots. Nach einer gesetzten Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden. Die Festsetzung der Dauer des Entzugs wird in einer Einzelfallbewertung durch die Behörden festgelegt. Mehr dazu können Sie auf der folgenden Seite lesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/
Ihr Bussgeld-Info Team