Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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924 Kommentare zu “Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

  1. Sonja

    Hallo ihr lieben ich bin jetzt innerhalb 1ner Woche zweimal angehalten worden wegen handy in der Hand am Steuer. 2 Punkte habe ich in Flensburg. Bin auch noch in der probezeit da ich eine nachschulung gemacht habe und diese sich auf 4 Jahre verlängert hat. Was kommt dort jetzt auf mich zu muss ich den Führerschein abgeben? LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sonja,

      wenn Sie zweimal mit Handy am Steuer erwischt wurden, ist es möglich, dass Sie bereits als Wiederholungstäter gelten und ein höheres Bußgeld bezahlen müssen. Mit einem Fahrverbot als Wiederholungstäter müssen Sie beim zweiten mal eher nicht rechnen. Dies liegt aber immer im Ermessen der zuständigen Behörde. Bei Handynutzung am Steuer handelt es sich um einen B-Verstoß. Zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer Verwarnung und Ihnen wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Marcel

    Hallo zusammen,
    wird man auch als Wiederholungstäter „eingestuft“, wenn mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen in der 12-monatigen Frist vorliegen, die aber alle unter 26 km/h liegen?
    Beispiel: Person A wird am 01.01. mit 35 km/h zu schnell (außerorts) geblitzt und es folgen im laufenden Jahr drei weitere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die jeweils mit 10 – 20 km/h die zulässige Geschwindigkeit außerorts überschreiten.

    Mit freundlichem Gruß

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marcel,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h. Jedoch kann ein Fahrverbot oder ein höheres Bußgeld auch aufgrund von Beharrlichkeit verhängt werden, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  3. Anne

    Hallo liebes Team, ich wurde geblitzt im Ort mit 32 km/h zuviel und habe 2 punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.. an dem 1. Tag, wo ich wieder Fahren durfte wurde ich glaube geblitzt in einer 70er Zone außerorts mit ich Schätze 90-95 km/h was erwartet mich… ? Vielen Dank im vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Anne,

      mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h außerorts drohen Ihnen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Mit 26 km/h zu viel gelten Sie als Wiederholungstäter. Um Ihre genaue Strafe zu kennen, sollten Sie also erst einmal den exakten Wert des Geschwindigkeitsverstoßes kennen. Diesen können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  4. Katrin

    Hallo,
    Vor 2 Jahren musste ich MPU machen, weil ich mit 1,61 promille Alk am Steuer saß. Die Bewährungsstrafe ist seid einen halben Jahr beendet.
    Wegen wiederholtem Alkohol am Steuer mit 1,9 promille wurde mir nun der Führerschein wieder entnommen. Was droht mir?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Katrin,

      bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt ist es möglich, dass sich das Strafmaß verschärft und Sie längere Zeit auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten müssen. Auch eine erneute MPU ist möglich. Allgemeingültige Aussagen für Ihren Fall können wir leider nicht treffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Melanie

    Hallo!
    Ich wurde ausserhalb geschlossener Ortschaft abzgl. Toleranz mit 102 km/h geblitzt in einer 80er Zone.
    Eigentlich dürfte ja kein Fahrverbot kommen, aber ich wurde 2x in 24 Monaten mit mehr als 26 km/h geblitzt und hatte dafür auch ein Fahrverbot von einem Monat.
    Meine Frage ist nun:
    Ist die Strafe nicht abgegolten als Wiederholungstäter und die Frist von 1 (?) oder 2 Jahren läuft neu? Ich weiss leider nicht mehr wann der Führerschein weg war :-(
    Und wieso kommt jetzt ein Anhörungsbogen?
    Was für eine Strafe könnte auf mich zukommen? Danke Melanie

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Melanie,

      für Wiederholungstäter sind üblicherweise nur Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 26 km/h relevant, so dass Sie bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung nur mit den üblichen Sanktionen für den Einzelfall rechnen müssten. Der Anhörungsbogen müsste sich auf Ihre dritte Überschreitung beziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Tobias

    Hallo zusammen,

    kurze Frage, wenn man einen Monat Fahrverbot bekommen hat für innerhalb eines Jahres zweimal Außerorts über 26kmh zu schnell fahren, fängt das Jahr dann von vorne an zu zählen wenn man wieder geblitzt wird oder bekommt man wieder einen monat Fahrverbot? Und wird innerorts und ausserorts getrennt beurteilt bei zweimal innerhalb eines Jahres zu schnell geblitzt worden sein?

    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tobias,

      ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden, hat keine Auswirkungen auf die Tatsache, dass Sie als Wiederholungstäter gelten. Hier gilt alleine, dass Sie die zulässige Geschwindigkeit um 26 km/h überschritten haben.
      Wenn zu dritten mal die Geschwindigkeit stark überschritten wurde, gibt es keine feste Regeln, wie die Behörden darauf reagieren, abgesehen von den Sanktionen für einen einzelnen Verstoß. In § 25 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht jedoch, dass gegen einen Fahrer bei „grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten“ ein zusätzliches Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  7. Kevin

    Hallo zusammen,

    Ich hab mal eine kurze Frage…und zwar mit welchen Sanktionen muss man rechnen, wenn man in binnen 3-4 Monaten 3 mal geblitzt wurde?
    Man muss dazu sagen es war alles unter 20kmh.
    Zweimal innerorts & einmal außerorts, alles an verschiedenen Stellen.
    Muss man außer dem Bußgeld noch mit iwelchen Strafen rechnen?
    Probezeit ist auch schon über 2 Jahre vorbei.

    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kevin,
      in der Regel greift die Wiederholungstäter-Regelung erst bei Verstößen über 25 km/h. Allerdings kann Ihnen bei wiederholten Verstößen auch Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Wann und ob dies allerdings zu einem Fahrverbot führt, liegt im Ermessen der Beamten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  8. Mona

    Hallo, wenn man 1 Punkt wegen Überfahren einer Roten Ampel bekommen hat und innerhalb eines Jahres mit 29kmh außerhlab geschlossener Prtschaften geblitzt wurde, gilt man dann als Wiederholungstäter und muss mit einem Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mona,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt nur bei zwei Geschwindigkeitsverstößen mit mehr als 25 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  9. Chris

    Hallo Bußgeld Team,

    Ich musste wegen Alkohol am Steuer eine MPU machen, war aber nicht mehr in der Probezeit. Hab angegeben, dass ich abstinent Leben werde. Mittlerweile habe ich den Schein wieder.

    Die Frage ist jetzt, ob ich wie jeder andere Bürger mit bis zu 0,5 Promille Auto fahren dürfte, oder habe ich eine 0,0-Grenze?
    Die Frage kam letztens in einer Diskussion auf.

    Beste Grüße

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Chris,

      in der Regel gilt für alle Autofahrer – bis auf Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren – die 0,5-Promillegrenze.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Volker

    Ich bin im März 2015 innerhalb von 3 Wochen zweimal wegen Abstand bestraft worden.Einmal 80 Euro und beim anderen mal 160 plus Bearbeitungsgebühr. Im August 2016 wurde ich mit 17kmh zuviel ausehalb geschlossener ortschaften geblitzt.Mit dem Hinweis:Fahrverbot und erhöhte Geldbuse wegen 3 Eintragungen im Fahreigningsregister.Eine ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend. Ich habe jetzt 1 Monat fahrverbot bekommen.Ist das korrekt. danke im vorraus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Volker,

      ein einmonatiges Fahrverbot kann in diesem Fall verhängt werden. Wenn Sie Einspruch erheben wollen, können Sie sich bezüglich der Rechtmäßigkeit an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Tela

    Hallo Liebes bussgeld-info-Team,

    letztes Jahr wurde ich mich mit über 40 km/h zu viel geblitzt. Die Konsequenz war 1 Monat Fahrverbot und 1 Punkt in Flensburg. Das war im Juli 2015.
    Nun ist es leider passiert, ich wurde am 1. September 2016 geblitzt, mit 21 km/h zu viel, heute kam der Bußgeldbescheid.
    Mein Fahrverbot hab ich letztes Jahr von Ende August bis Ende September abgegolten. Das Schreiben kam aber schon um Juli 2015. Welcher Zeitraum wird hier relevant sein?
    Gelte ich als Wiederholungstäter?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tela,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel nur, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung zweimal innerhalb eines Jahres bei mindestens 26 km/h lag.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. Alex

    Hallo,
    Ich bin im September 2014 in einer 60er Zone mit 81 geblitzt worden, wobei ich einen Punkt erhalten habe. Im Oktober 2015 habe ich den Abstand um weniger als 5/10 gehalten, weshalb ich ebenfalls einen Punkt erhalten habe. Im September 2016 habe ich wieder einen Punkt wegen zu geringen Abstandes erhalten (geringer 4/10). Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen? Bzw. was passiert wenn ich wieder innerhalb eines Jahres wegen Abstand Punkte bekommen würde?
    Danke!

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alex,

      Sie werden sehr wahrscheinlich als Wiederholungstäter beurteilt. Das bedeutet, dass Bußgelder und Punkte höher ausfallen als gewöhnlich. Auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat kommt dann auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Maximilian

    Hallo,
    ich habe im Januar einen Punkt bekommen für Fahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis, im September bin ich geblitzt worden, das gibt vermutlich 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot und jetzt im Oktober kommt noch ein Abstandsvergehen mit entweder einem oder zwei Punkten hinzu. Muss ich mit einer höheren Strafe rechnen, oder werden nur doppelte vergehen(also 2 mal geblitzt, 2 mal Abstand, o. ä.) härter geahndet?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Maximilian,

      es ist, wie Sie bereits vermuten: Sie werden sehr wahrscheinlich als Wiederholungstäter beurteilt. Das bedeutet dann höhere Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Karim

    Hallo. ich wurde schon mal in der Probezeit mit 30 km/h zu schnell Innerorts geblitzt habe 1 Punkt bekommen, Strafe gezahlt und wurde zu einem Aufbauseminar eingeladen jedoch habe ich das Aufbauseminar noch nicht absolviert. Jetzt wurde ich wieder geblitzt Außerorts mit 46 km/h zu schnell. Was erwartet mich ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Karim,
      in diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Da Sie das Aufbauseminar jedoch noch nicht absolviert haben, hat dieser Verstoß normalerweise keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. susanne w.

    Hallo.HAbe da mal ne Frage habe gestern ein Vorfahrtsfehler begangen bin in der Probezeit und habe aber Aufbauseminar schon gehabt da ich im Dezember letztens JAhres geblitzt wurde,was kann mir jetzt passieren muss ich mein Führerschein abgeben oder bekomm ich ein Bußgeld????

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Susanne,

      beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit sollten lediglich eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zukommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Kathrin

    Hallo,

    Ich hatte vor nicht ganz zwei Jahren ein ein monatiges Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 kmh ausserorts. (Beharrlichkeit weil noch 1x Abstand hinzukam). Nun habe ich einen Bussgeld Bescheid mit 35 euro und 19 km/h innerorts. Was droht ?
    Danke für die Hilfe
    Kathrin

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Kathrin,

      wie Sie bereits richtig erkannt haben, müssen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h innerorts mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  17. Sascha

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    ich wurde im April 2016 innerorts mit 23 Km/h zuviel geblitzt. Bußgeld ist bezahlt es gab einen Punkt hinzu. Im Juni 2016 passierte mir das selbe auch innerorts mit 24km/h. Das Ergebnis ebenfalls Bußgeld und einen Punkt. Nun bekam ich die Info, das ich Mitte Augus außerhalb während einer Probefahrt mit einem Wagen vom Autohaus nach Abzug 29km/h zu viel hatte. Womit muß ich jetzt rechnen?

    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sascha,

      für gewöhnlich erwartet Sie ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Sie können jedoch auch als Wiederholungstäter betrachtet werden. Wählt die Behörde diesen Schritt, fällt das Strafmaß höher aus. Auch ein Fahrverbot ist dann möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  18. Yannic D.

    Guten Tag
    Ich hab da mal eine Frage
    Ich würde dieses Jahr bereits zweimal geblitzt
    Mit über 24 Kmh zu viel außerorts (Autobahn)
    Habe dafür zweimal 1 Punkt und Bußgeld bekommen
    Jetzt kam das dritte mal hinzu mit 24kmh
    (Autobahn)
    Was droht mir nun in diesem Fall
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Yannic,

      in der Regel drohen Ihnen wieder ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wiederholungstäter sind Sie in der Regel erst dann, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h vorliegt. Allerdings könnte Ihnen die Behörde Beharrlichkeit vorwerfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Phillip

    Hallo,
    ich wurde geblitzt weil ich auf der Autobahn zu dicht aufgefahren bin. Habe jetzt 1 Punkt und ein Bußgeld bekommen. Gilt bei mir jetzt auch diese 1 Jahresfrist? Sprich kriege ich ein Fahrverbot wenn ich im nächsten Jahr noch mal zu dicht auffahre, oder auch wenn ich mit mehr als 26 km/h geblitzt werde?
    Lg

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Phillip,

      wenn Sie im gleichen Jahr noch einmal mit 26 km/h oder mehr zu schnell geblitzt werden, gelten Sie als Wiederholungstäter, das ist korrekt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  20. Carsten

    Ich habe am 10.09.2015 eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der BAB iHv. 30kmh begangen und dafür am 10.11.2015 einen Bußgeldbescheid bekommen. Am 03.12.2015 habe ich mir eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung, in diesem Fall um 29kmh ebenfalls auf der BAB, zu Schulden kommen lassen. Das drohende Fahrverbot konnte ich durch eine erhöhte Geldbuße abwenden, der dazugehörige Bußgeldbescheid datiert vom 03.02.2016. Leider habe ich am 17.08.2016 eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Dieses mal um 25kmh ebenfalls auf der BAB. Womit ist zu rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Carsten,

      Wiederholungstäter sind Sie in der Regel dann, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden. Da die dritte Geschwindigkeitsüberschreitung noch unter 26 km/h liegt, könnten Sie knapp um ein Fahrverbot herumkommen. Allerdings liegt dies auch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Jakob

    Hallo,
    ich habe zwei Bußgeldbescheide bekommen, weil ich wohl innerhalb von 10 min an der gleichen Stelle außerorts mit 36 bzw 40 km/h überschritten haben soll. Abgesehen davon, dass ich bisher überhaupt nicht genau sagen kann, ob ich oder mein Bruder gefahren ist, was droht in einem solchen Fall? Ich selbst fahre im Jahr ca. 70.000 km und hatte den letzten Jahren kein nennenswertes Vergehen, mein Bruder ebensowenig.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jakob,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 36 und 40 km/h zieht ein Bußgeld von 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Da Sie zweimal geblitzt wurden, gelten Sie in der Regel als Wiederholungstäter. Dafür kann gegen Sie zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Markus K.

    Hallo,
    Ich bin jetzt in den letzten drei Jahren 3x mit 26 km/h geblitzt worden. Im Oktober 2014, im Oktober 2015. Da hat man mir schon ein Fahrverbot erteilt. Da ich auf den Führerschein angewiesen bin hat man aus dem Fahrverbot eine doppelte Geldstrafe gemacht. Damit dachte ich wäre alles erledigt.
    Jetzt bin ich im Juli 2016 wieder mit 26km/h geblitzt worden. Jetzt soll direkt wieder ein Fahrverbot verhängt werden. Ist das richtig??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Markus,

      inwiefern dies rechtens ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Ann-Kathrin

    Hallo,

    war schon im Aufbauseminar, weil ich kurz vor Probezeit-Ende mit 26 km/h zu schnell geblitzt wurde. Probezeit 2 Jahre Verlängert. Dann wurde ich kurze Zeit später wieder mit 26 km/h zu schnell geblitzt… Kam nur Bußgeld und ein Punkt. Jetzt kommt meine Frage…

    Wurde gestern auf der Autobahn beim Rechtsüberholen und mit Handy am Steuer erwischt.. Der Polizist sagt es kommt ein Bußgeldbescheid. Soll ich bezhlen und dann ist gut. Mit was muss ich noch auf jeden Fall rechnen ? Ich arbeite in der Schweiz und bin auf meinen Führerschein angewiesen.

    LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ann-Kathrin,

      mit dem Handy am Steuer zu fahren ist in Ihrem Fall ein B-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dies hat in der Regel keine Auswirkungen auf die Probezeit. Allerdings drohen Ihnen für den Verstoß an sich ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Genaueres können Sie Ihrem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      1. Ann-Kathrin

        vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Muss ich damit rechnen, dass meine Fahrerlaubnis entzogen wird ?

        1. bussgeld-info.de

          Hallo Ann-Kathrin,

          entschuldigen Sie, den Kommentar zum Rechtsüberholen haben wir leider überlesen. Rechts auf der Autobahn zu überholen wird – anders als das Telefonieren am Steuer – als A-Verstoß gewertet. Wenn dies nun also Ihr dritter A-Verstoß in der Probezeit ist, so kann Ihnen der Führerschein entzogen werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Susanne

    Hallo,
    Ich habe vor 1 Jahr ein 1 monatiges Fahrverbot wg geschwindigkeitsüberschreitung von 2x mehr als 26km/h innerhalb eines jahres, abgeleistet u mir seitdem nichts zu schulden kommen lassen.
    Und soeben bin ich geblitzt worden…ca 20-30 kmh zu schnell.Gilt das jetzt als Wiederholungstat und ich muss mit einem erneuten Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Susanne,

      als Wiederholungstäter gelten Sie dann, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 25 km/h geblitzt werden. Liegen die beiden Verstöße mehr als ein Jahr zurück, sollten Sie dieses Mal in der Regel kein Fahrverbot erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Marco

    Hallo
    Mir wurde vor 15 Jahren den Führerschein nach bestandener MPU wiedererhielt ( Trunkenheit ) .
    Jetzt wurde ich aufm Fahrrad mit ca 1,9 Promille gestoppt .
    Was kann mich erwarten ?
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marco,

      ab einer Promillezahl von 1,6 auf dem Fahrrad erwartet Sie in der Regel eine erneute MPU, drei Punkte in Flensburg sowie ein variables Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Andreas

    Hallo, ich hatte im Jahr 2011 eine Trunkenheitsfahrt mit 1.41 Promille
    Hatte 9 Monate Spere und ein aufbauseminar für alloholauffälige in der Probezeit.
    Nach dem habe ich im Jahre 2012/13/14 9 Punkte erhalten und eine MPU gemacht wegen zu viele Punkte ohne Führerscheinentzuges. Nach dem hat sich das Punktesystem geändert also von 9 auf 4 neu Punkte.
    Hab im Jahre 2014 1 Punkt bekommen im Jahr 2015 2 Punkte bekommen für eine Trunkenheitsfahrt aber nicht mehr in der Probezeit und 2015 Dezember 1 Punkt.
    Wurde bei 4,5,6,7 Punkten von der Zustendigen behörten nicht Verwarnt und auch nicht Ermahnt.
    Und jetzt habe ich aktuell 8 Punkte und einen Bescheid mit MPU weil ich 8 Punkte habe aber der Führerschein wird nicht entnommen sondern habe bis Dezember eine Frist die Untersuchung positiv zu machen. Im Dezember 2016 wird aber auch 1 Punk Verjährt da es schon 2,5 Jahre durch ist.
    Ist das alles Richtig oder sollte man da gegen klagen?

    Vielen Dank und
    Mit freundlichen Grüßen
    T.Andreas

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Andreas,

      für die Anordnung der MPU aufgrund der hohen Punkteanzahl zählt der aktuelle Zeitpunkt der Anordnung. Die nachfolgende Verjährung im Dezember ist unerheblich, da im Moment der Anordnung die 8 Punkte vorhanden waren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  27. Petra

    Hallo
    Ich wurde vor 4 Wochen beim überfahren einer roten Ampel geblitzt. 1 Monat fahrverbot.
    Jetzt wurde ich auf der Autobahn mit 131 kmh und einem Abstand von 15 m geblitzt. Das sind weniger als 3/10. Was habe ich zu erwarten??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Petra,

      als Wiederholungstäter gelten Sie in der Regel nur, wenn Sie öfter als einmal für die gleiche Tat eine Strafe erhalten. Aufgrund des Abstandsverstoßes müssen Sie mit einem Bußgeld von 240 Euro, 2 Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  28. Enrico

    Hallo, kurze Frage bezüglich der Wiederholungstaten. Ich wurde heute 2x innerorts mit etwa 70km/h(ohne Toleranzabzug) geblitzt. Einmal früh am Morgen und einmal am Nachmittag in der Gegenrichtung. Auf dem Bundesstraßenabschnitt wechseln häufig die Geschwindigkeitsbegrenzungen.. Ich hab mich einfach vertan. Könnt ihr mir sagen, was mich erwarten könnte?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Enrico,

      ein Geschwindigkeitsverstoß von 20 km/h innerorts wird mit 35 Euro Bußgeld geahndet. Als Wiederholungstaten werden erst Verstöße ab 26 km/h betrachtet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  29. Marius M.

    Hallo.
    Was passiert wenn ich innerhalb eines Jahres 3 mal oder mehr mit ü 26 kmh überschreitung erwischt werde?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marius,

      in einem solchen Fall gelten Sie als Wiederholungstäter. Es droht dann ein mindestens einmonatiger Führerscheinentzug.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  30. Dirk

    Hallo
    Ich bekam im Juli 2015 mein Bußgeldbescheid, hatte 28 kmh zuviel innerorts.
    Bekam 1.Punkt und eine Geldstrafe.
    Am 05,05,2016 wurde ich wieder geblitzt – leider wieder mit 29 kmh zuviel.
    Heute 29,08,2016 bekam ich den bescheid und als Wiederholungstäter ein Monat Fahrverbot.
    Jetzt meine Frage: wie Zählt das Jahr in meinem Fall – vom Bußgeldbescheid zum Bußgeldbescheid (wäre ja über ein Jahr) oder anders??
    Wäre es sinnvoll einspruch einzulegen — bin auf meiner Fahrerlaubnis angewiesen, zwecks Arbeit
    Gibt es noch andere Möglichkeiten das Fahrverbot zu umgehen? vielleicht mehr Strafe zahlen – wie kann ich das machen
    Danke im voraus – warte um baldige Antwort

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Dirk,

      um als Wiederholungstäter eingestuft zu werden, zählt der Tattag, nicht der Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten haben.

      Ab Erhalt Ihres Bußgeldbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Inwiefern sich das lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Generell ist es in sehr seltenen Fällen möglich, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Bei Wiederholungstätern ist diese Option allerdings nahezu ausgeschlossen. Besprechen Sie Ihre Optionen am besten mit einem Anwalt. Besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann Ihnen dieser sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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