Wiederzulassung beim Kfz: Vorschriften, Unterlagen und anfallende Kosten

Was bedeutet die Wiederzulassung? Abgemeldete Gebrauchtwagen können so wieder am Verkehr teilnehmen.
Was bedeutet die Wiederzulassung? Abgemeldete Gebrauchtwagen können so wieder am Verkehr teilnehmen.

Ist das Geld gerade knapp oder wird ein Fahrzeug zeitweise nicht benötigt, entschließen sich Halter unter Umständen dazu, dieses zeitweise abzumelden. Denn so lassen sich unter anderem die Ausgaben für die Kfz-Steuer einsparen. Wurde der finanzielle Engpass überwunden oder erfolgte stattdessen ein Verkauf des Autos, lässt sich dieses wieder anmelden.

Doch wann ist es möglich, ein Fahrzeug erneut zuzulassen? Welche Unterlagen werden dafür benötigt? Macht es beim Vorgehen einen Unterschied, ob die Wiederzulassung des Kfz mit oder ohne Halterwechsel erfolgt? Und welche Kosten müssen Sie einplanen, damit das Fahrzeug wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Wiederzulassung

Was ist eine Wiederzulassung?

Als Wiederzulassung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem ein abgemeldetes Fahrzeug wieder die notwendige Zulassung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erhält.

Was braucht man zur Wiederzulassung?

Bei den für die Wiederzulassung eines Kfz notwendigen Unterlagen handelt es sich unter anderem um den Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief sowie um die Nachweise für die Kfz-Versicherung und die Hauptuntersuchung.

Was kostet die Wiederzulassung eines Pkw?

Bei der Wiederzulassung entstehen grundsätzlich Kosten. Wie hoch diese ausfallen, hängt von den individuellen Umständen ab. So ist zum Beispiel eine Wiederzulassung ohne Halterwechsel günstiger, als wenn der Halter in den Fahrzeugpapieren geändert werden muss. Mehr zu den anfallenden Gebühren erfahren Sie hier.

Wann ist die Widerzulassung bei einem Auto möglich?

Für die Wiederzulassung nach einer Stilllegung müssen Sie keine Frist einhalten.
Für die Wiederzulassung nach einer Stilllegung müssen Sie keine Frist einhalten.

Haben Sie ein abgemeldetes Fahrzeug erworben oder befindet sich ein solches schon länger in Ihrem Besitz, ist eine Wiederzulassung des Kfz nach einer Stilllegung grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings schreibt der Gesetzgeber dafür ein paar Bedingungen vor, die sich aus § 14 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ergeben.

So müssen unter anderem die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) vorliegen. Erfolgt kein Halterwechsel, ist die Wiederzulassung des Kfz sogar ohne den Brief möglich. Damit ein Fahrzeug wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, ist zudem die Verkehrstauglichkeit des Gefährts zu belegen. Daher ist die Durchführung einer Hauptuntersuchung vorgeschrieben, wenn diese seit der Stilllegung hätte erfolgen müssen. Daher ist eine Wiederzulassung ohne gültigen TÜV in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden lediglich Neuwagen, denn müssen in den ersten drei Jahren nach ihrer Erstzulassung nicht zur Hauptuntersuchung.

Welche Unterlagen Sie für die Wiederzulassung von Motorrad, Pkw oder anderen Kfz benötigen, zeigt die nachfolgende Übersicht:

  • Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB)
  • Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • SEPA-Lastschriftmandat (Einzug der Kfz-Steuer)

Übrigens! Ist ein Fahrzeug ursprünglich für den Export bestimmt und verfügt daher über ein Ausfuhrkennzeichen, ist eine Wiederzulassung dennoch möglich. Der Eigentümer ist somit nicht dazu verpflichtet, dass Kfz außer Landes zu bringen, wenn er in Deutschland noch einen Käufer gefunden hat bzw. dieses selbst weiter nutzen möchte.

Welche Kosten fallen an, um ein Fahrzeug erneut zuzulassen?

Die Wiederzulassung eines Pkw muss heute nicht mehr zwangsläufig auf der Zulassungsstelle erfolgen.
Die Wiederzulassung eines Pkw muss heute nicht mehr zwangsläufig auf der Zulassungsstelle erfolgen.

Für die erneute Zulassung eines Fahrzeugs erheben die zuständigen Behörden eine Bearbeitungsgebühr. Wie hoch diese ausfällt, hängt dabei vor allem vom Arbeitsaufwand ab. Darüber hinaus gibt es bei den Ausgaben auch regionale Unterschiede. Die Grundlage für die Kostenberechnung bildet grundsätzlich die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Demnach belaufen sich die Gebühren für die Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und ohne Halterwechsel mindestens auf 11,60 Euro. Wollen Sie sich den Gang auf die Zulassungsstelle sparen, können Sie alternativ dazu die Wiederzulassung für ein Kfz auch online vornehmen. In diesem Fall beträgt die Gebühr mindestens 12,50 Euro. Ergänzend dazu erhebt auch das Kraftfahrtbundesamt eine Gebühr, die sich auf 0,60 Euro beläuft.

Wollen Sie darüber hinaus die Kennzeichen wechseln, sind Unterlagen zu ersetzen oder müssen technische Veränderung am Fahrzeug eingetragen werden, erhöhen sich die anfallenden Ausgaben. Geht die Wiederzulassung mit einem Halterwechsel einher, steigen dadurch ebenfalls die Kosten. Denn in diesem Fall müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden. Je nach Konstellation kann die erneute Zulassung des Fahrzeugs daher auch mit mehr als 50 Euro zu Buche schlagen.

Sie wollen herausfinden, mit welchen konkreten Kosten Sie rechnen müssen? Wenden Sie sich dafür mit Ihrem Anliegen am besten direkt an die zuständige Behörde.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole - Redakteurin
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 dabei. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie der Fahrzeugpflege.

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