Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für Wild-Campen in geschützten Gebieten definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Baden-Württemberg
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Bayern
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt | 15 Euro bis 500 Euro |
Wild-Camping mit dem Wohnwagen | 25 Euro bis 2.500 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Berlin
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Brandenburg
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt oder Wohnwagen bis zu zehn Tagen | 100 Euro bis 400 Euro |
...jeder Tag darüber hinaus | 5 Euro bis 100 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Bremen
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Hamburg
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt | 25 Euro bis 2.500 Euro |
Wild-Camping mit dem Wohnwagen | 50 Euro bis 2.500 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Hessen
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Mecklenburg-Vorpommern
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt bis zu 10 Tagen | 50 Euro bis 1.000 Euro |
...jeder Tag darüber hinaus | 10 Euro bis 100 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Niedersachsen
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt oder mit dem Wohnwagen bis zu 10 Tagen | 15 Euro bis 1.000 Euro |
...jeder Tag darüber hinaus | 10 Euro bis 250 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Nordrhein-Westfalen
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt oder mit dem Wohnwagen bis zu 10 Tagen | 10 Euro bis 300 Euro |
...jeder Tag darüber hinaus | 5 Euro bis 80 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Rheinland-Pfalz
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt oder mit dem Wohnwagen bis zu 10 Tagen | 16 Euro bis 512 Euro |
...jeder Tag darüber hinaus | 8 Euro bis 103 Euro |
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Saarland
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Sachsen
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Schleswig-Holstein
(keine Angaben)
Dies droht laut Bußgeldkatalog, wenn Sie wild in campen in Thüringen
Tatbestand | Bußgelder in geschützten Gebieten |
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Wild-Camping mit dem Zelt oder mit dem Wohnwagen bis zu 10 Tagen | 15 Euro bis 500 Euro |
...jeder Tag darüber hinaus | 8 Euro bis 100 Euro |
Scheu huscht ein Reh über die Lichtung, Vögel singen im Geäst. Die frische Waldluft klärt die Gedanken und nachts erstreckt sich das Sternenzelt atemberaubend schön über den Himmel. Wild zu campen kann eine wunderbare Erfahrung sein.
Wer ein gutes Zelt fürs Campen sucht oder ein neues in der Anschaffung ansteht, der sollte sich gut vorher informieren, dieses kann man unter anderem auf www.zelt.org tun.
Doch ist es auch legal?
Wir zeigen die rechtliche Lage in Deutschland und anderen Ländern in Europa auf. Außerdem geben wir einige Tipps zum Umweltschutz und wie Abenteurer wild zelten können, ohne den Zorn der Förster auf sich zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis
Ist wild Campen in Deutschland erlaubt?
Zunächst ist zu klären, was gemeint ist, wenn wir wildes Campen in den Fokus rücken.
Was bedeutet es, wild zu campen?
Abseits von Campingplätzen sein Zelt aufzuschlagen oder den Campingwagen auszufahren, gilt als wildes Campen.
Die Rechtslage dazu ist einigermaßen verworren. Denn es gilt das Verbotsvorbehalt für Wild-Camping in Deutschland. Das heißt: was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
Allerdings gibt es Plätze, an denen es prinzipiell verboten ist, wild zu zelten und sich auch nur für eine Nacht niederzulassen, geschweige denn, ein Feuer zu entzünden. Dazu zählen:
- Naturschutzgebiete, Nationalparks und Naturreservoirs,
- Landschaftsschutzgebiete,
- Küstendünen und Strandwälle,
- Jagdregionen sowie
- landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Neben dem Naturschutz sind es also vor allem Sichherheitsbestimmungen und Eigentumsrechte, die das Zelten in der Natur und Wildcampen zu einem illegalen Unterfangen machen. Deshalb ist wildes Zelten auf einem Privatgrundstück nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers gestattet.
Darüber hinaus gilt, dass die Länder ihre Bestimmungen zum Landschaftsschutzgesetz und Wegerecht selbst aufstellen können. In einigen Fällen gelten gar eigene Vorschriften in den Gemeinden.
Was bestimmt das Wegerecht?
Während das Zelten in Naturschutzgebieten prinzipiell untersagt ist, sind einige Reservoirs durchaus für die Öffentlichkeit zugänglich. Allerdings sind stets die vorgegebenen Wege zu beachten, es gilt also das Wegerecht.
Es ist in der Regel nicht erlaubt, von diesen abzuweichen und eigene Pfade zu beschreiten. So sollen empfindliche Gebiete vor äußeren Einflüssen geschützt werden, damit das Ökosystem in seinem natürlichen Gleichgewicht nicht beeinträchtigt wird.
Camping in der Natur: Ein rechtlicher Graubereich
Es ist prinzipiell zu unterscheiden zwischen „lagern“ und „campen“.
Wer lagert, der ruht sich nur aus, und verweilt kurz an einer Stelle. Dies kann unter Umständen auch mit Zeltbau und einem Nickerchen einhergehen.
Wenn Sie jedoch über Nacht an einem Ort bleiben und sich in den Schlafsack einrollen, ist die Grenze zum Kampieren überschritten.
Es kann im Einzelfall schwierig sein, zwischen diesen Beschäftigungen zu unterscheiden.
Das Niederlassen samt Zelt im Wald für eine unbestimmte Weile ist in der Hälfte aller deutschen Bundesländern jedoch grundsätzlich untersagt. Hier kann schnell eine Bußgeld fällig werden, besonders, wenn die Niederkunft mit Verschmutzung oder Zerstörung der Natur einhergeht. Diese Bundesländer sind:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
Welche Gefahren gehen vom Camping in der Natur aus?
Die Gefahren für den Menschen sind in Deutschlands Wäldern eher gering, auch wenn es vereinzelt wieder Wölfe zu vermelden gibt. Eine Gefahr geht vor allem vom Menschen selbst aus. Er bedroht das Ökosystem und die Ruhe der Tiere, wenn er sich beim Zelten im Wald oder auf freier Ebene daneben benimmt.
Zu den größten Gefahrenquellen zählt offenes Feuer, das im Wald und noch 100 Meter von Baumgruppen entfernt streng verboten ist. Ein Lagerfeuer oder Grill ist nur an dafür freigegebenen Orten zu entzünden.
Auch die Verschmutzung der Natur ist unbedingt zu vermeiden, wenn sie wild zelten wollen in Deutschland oder anderswo. Lagern Sie keinen Unrat im Wald ab und hinterlassen Sie den Ort, wie Sie ihn vorgefunden haben.
Dabei sollten Sie nicht länger als zwei Nächte an einer Stelle verweilen, denn ein Zelt bedeutet eine nicht zu unterschätzende Belastung für empfindliche Gräser oder Blüten, die zerdrückt und vom Sonnenlicht abgeschirmt werden.
Tiere werden verschreckt und in ihrem natürlichen Treiben behindert, wenn eine Gruppe Menschen sich lautstark niederlässt und keine Rücksicht nimmt. Besonders Vögel können beim Brüten und Nestbau eingeschränkt werden.
Ohne, dass die Naturfreunde dies bemerken, behindern Sie so natürliche Vorgänge, die zu genießen und beobachten Sie doch eigentlich in den Wald gekommen sind.
Wälder und wilde Wiesen sind keine Orte für Partys und lautstarke Versammlungen.
Welche Konsequenzen hat es, illegal zu zelten?
Aufgrund der oft nicht ganz eindeutigen Gesetzeslage und weil Naturfreunde unter sich sind, wenn ein Förster oder Jäger auf einen einsamen Camper trifft, wird dieser oft mit einem mahnenden Wort aufgefordert, rasch seine Ausrüstung zusammen zupacken und keine Spuren zu hinterlassen.
Viel mehr Kompetenzen kommt diesen Berufsguppen auch nicht zu. Anders sieht es aus bei Forstbeamten, deren Weisungen Sie zu befolgen haben und die Ihre Personalien aufnehmen können. Auch können Forstbeamte Sie vorläufig festnehmen, sollten sie es beim illegal Campen zu bunt getrieben haben.
Neben der Ordnungswidrigkeit, die das Wildcampen darstellt, können schwerere Vorwürfe laut werden. So kommen Tatbestände wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Brandstiftung in Betracht.
Denn ein ungesichertes Lagerfeuer im Wald oder in dessen Nähe kann schlimme Folgen haben. So können neben hohen Geldbußen sogar Freiheitsstrafen drohen.
Tipps zum Wildcampen und die Rechtslage in Europa
Da die beinahe 3.000 Campingplätze mit ihren nahezu 200.000 Stellplätzen für Abenteurer keinen großen Reiz ausmachen und das Zelten in der Natur nicht grundsätzlich verboten ist, wollen wir an dieser Stelle einige Verhaltensregeln festhalten. So können Sie den teilweise hohen Bußgeldern vorbeugen.
- Die zuständige Försterei für ein Gebiet kann stets Auskunft geben über die Bestimmungen zum Zelten im Wald. Erkundigen Sie sich hier, um Ärger zu vermeiden.
- Ansonsten gilt es, die Beschilderung ernst zunehmen und stets auf leisen Sohlen durch die Natur zu gehen. So können Sie das natürliche Schauspiel genießen und ein Teil davon werden, ohne negativ aufzufallen.
- Bleiben Sie nicht länger als zwei Nächte an einer Stelle, um die Umgebung nicht nachträglich zu verändern.
- Vermeiden Sie offene Feuer an Stellen, die nicht ausdrücklich dafür freigegeben sind.
- Zerstören Sie die Vegetation nicht. Schon das Abbrechen von Ästen ist ein Eingriff, der zu vermeiden ist, ganz zu schweigen von Baumfällungen. Andernfalls kann Ihnen Sachbeschädigung in hohem Ausmaß vorgeworfen werden.
- Feiern Sie keine Partys. Musik aus mobilen Geräten sollte tabu sein. Die Vögel liefern den Soundtrack.
Wie sieht es in anderen Ländern Europas aus mit dem Wildcampen?
In den skandinavischen Ländern gilt das Jedermannsrecht. In freier Wildbahn, sogar auf Privatgrundstücken darf hier ohne Erlaubnis für eine Nacht gecampt werden. In milderer Form gilt dies auch in der Schweiz. Verbotschilder markieren Orte, an denen das Jedermannsrecht eingeschränkt wird.
In Frankreich und Österreich ist es generell verboten, wild zu campen. Hier darf nur an ausdrücklich dafür freigegebenen Orten das Zelt aufgeschlagen werden. Es drohen Bußgelder bei Missachtung.
FAQ: Wildcampen
In der Regel ist Wildcampen in Deutschland nicht erlaubt. Weil diese Frage eine Angelegenheit der Bundesländer ist, müssen Sie sich vorher nach den jeweiligen Regelungen zum Wald- und Naturschutz erkundigen.
Normalerweise ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die dafür festgelegten Bußgelder unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Mitunter machen sie Wildcamper strafbar, etwa wegen Hausfriedensbruchs, wenn sie in befriedetes (eingezäuntes) Gelände eindringen. Wer ein Lagerfeuer anzündet, das außer Kontrolle gerät, muss sich wegen Brandstiftung verantworten. Werden durch das Zelt Pflanzen auf einem Raps- oder einem Kornfeld zerstört, kann das schon als strafbare Sachbeschädigung gelten.