Wildunfall: Eine unterschätzte Gefahr

Im Winter kommt es eher zum Wildunfall: Was tun, wenn es kracht?
Im Winter kommt es eher zum Wildunfall: Was tun, wenn es kracht?

In Deutschland ist es keine Seltenheit, bei Ausflügen mit dem Auto durch ausgedehnte Waldgebiete oder weitläufige Felder einen Blick auf verschiedene wildlebende Tiere erhaschen zu können.

Manchmal stehen sie sogar am Straßenrand, um nach Nahrung zu suchen. Schnell kann es dann zu einer gefährlichen Situation kommen, denn die Wildtiere sind manchmal nicht berechenbar oder nutzen manche Straßenübergänge als täglichen Wanderweg. Auch kann ein Hirsch oder eine Bache mit ihren Frischlingen plötzlich aus dem Unterholz hervorbrechen und auf die Straße rennen.

Damit solche Situationen nicht zu schlimmen Unfällen führen, gibt es bestimmte Verhaltensweisen, die solche Situationen entschärfen können. Sie sollen im folgenden Artikel ausführlich beschrieben werden: Was zu tun ist, wenn es doch zu einem Wildunfall kommt, wird im Folgenden  in einfachen Merksätzen festgehalten. Doch auch die etwas kompliziertere Frage, ob bei einem Wildunfall ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden vorliegt ist Teil dieses Ratgebers.

Immer weniger Wildunfälle – die Statistik


Im negativen Rekordjahr 2012 gab es 258.000 Wildunfälle in Deutschland. Es stießen also rund 725 Fahrzeuge am Tag mit wild lebenden Tieren zusammen. Damit sind Wildunfälle nach Glasbruch an zweiter Stelle der am meisten angeforderten Teilkasko-Schäden. Zwar konnte sich diese Zahl glücklicherweise in den Jahren 2013 (247.000) und 2014 (238.000) verringern, doch das sollte nicht über die Gefahren hinwegtäuschen, die bei einem Wildunfall nach wie vor bestehen.

Während die Wildunfälle also weiter zurückgehen, steigen die durch sie entstehenden Kosten interessanterweise. Durchschnittlich zahlten Versicherungen 2014 2400 Euro für jeden Wildunfall. Die Teilkasko übernimmt in dem Zusammenhang die meisten Kosten. Jedoch müssen bestimmte Verhaltensweisen eingehalten werden, um die Wildunfall-Schäden geltend machen zu können. Haftpflichtschäden entstehen, wenn durch falsche Reaktionen andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden. Bevor es jedoch dazu kommt, können die folgenden Tipps helfen, einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Richtiges Verhalten bei Wildunfall – im Video erklärt

Video: Was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Video: Was ist bei einem Wildunfall zu tun?

So können Sie Wildunfälle vermeiden

Große Tiere auf der Straße sind eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Egal ob ein Fuchs oder Wildschwein den Unfall zu verursachen droht – die empfohlenen Maßnahmen sind immer dieselben.

  1. Rechtzeitig abbremsen!
    Durch die Bremsung kann ein Zusammenstoß verhindert oder wenigstens abgemildert werden.
  2. Keine Ausweichmanöver starten!
    Wenn ein Wildunfall nicht mehr zu verhindern ist, sollten Sie eine kontrollierte Kollision einer nicht einzuschätzenden Gefahr bei einem ausbrechenden Fahrzeug vorziehen. Gerade auf nassen oder vereisten Straßen heißt es daher: Das Lenkrad festhalten und stark bremsen! Bei kleineren Tieren wie Hasen oder Katzen ist selbst eine Vollbremsung manchmal nicht angebracht, denn es ist bei nachfolgendem Verkehr mit einem Auffahrunfall zu rechnen, bei dem Ihnen durchaus eine Mitschuld zugesprochen werden kann.
  3. Fernlicht ausschalten!
    Starkes Licht kann die Tiere in ihrer Orientierung einschränken. Oft bleibt das Wild auf der Straße stehen und starrt in das Licht. Im schlimmsten Fall kann es sogar darauf zulaufen, was eine Kollision noch wahrscheinlicher macht.
  4. Hupen!
    Laute Geräusche verscheuchen wilde Tiere in den meisten Fällen
Die Polizei berichtet dem Jagdpächter vom Wildunfall.
Die Polizei berichtet dem Jagdpächter vom Wildunfall.

Alle Vorsichtsmaßnahmen laufen jedoch ins Leere, wenn Sie mit zu hohem Tempo in die Position geraten, auf ein plötzlich auftauchendes Tier reagieren zu müssen.

Wann und wo kommt es oft zu Wildunfällen?

Es gibt bestimmte Zeiten und Orte, an denen es mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einem Wildunfall kommen kann. So ist Dämmerlicht in einem Waldgebiet ebenso ein Gefahrenzeichen, wie Beschilderungen, die auf oft beobachtete Routen bestimmter Wildtiere hinweisen.

Gefahrenzeiten und -stellen sind im Besonderen:

  • Dunkle Jahreszeiten, also Herbst und Winter
  • Morgen- und Abenddämmerung
  • Brunftzeiten, zu denen die Tiere besonders umtierbig sind. Diese Zeiten hängen jedoch von der Tierart ab
  • Bestimmte Pfade gehören zum festen Bestandteil des Tagesablaufs einiger Tierarten. Diese Pfade werden durch Hinweisschilder markiert

Dazu kommt, dass Landstraßen oft zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verführen. Um einen Wildunfall mit dem Kfz zu vermeiden, sei geraten, gerade zu den genannten Zeiten und in beschilderten Gegenden in angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Durch besondere Umsicht und Bremsbereitschaft können Wildunfälle am effektivsten verhindert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie in Gefahrenzeiten und -orten hinter einem anderen Kfz fahren. Denn wenn ihr Vordermann plötzlich in einen Wildunfall verstrickt wird, ist es auch an Ihnen, schnell zu reagieren, um beispielsweise einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Was tun bei einem Wildunfall?

Zunächst sollte erneut bekräftigt werden, dass es in jedem Fall zu bevorzugen ist, mit großen Wildtieren wie einem Reh einen Unfall zu provozieren, als durch panische Ausweichmanöver die Kontrolle über sein Fahrzeug zu verlieren. So kracht man schnell in den nächsten Baum oder gerät sogar auf die Gegenfahrbahn, wo es zu tödlichen Zusammenstößen kommen kann.

Außerdem ist oft nicht vorauszusehen, welche Richtung das Wildtier einschlagen wird, um Ihnen auszuweichen. So ist die Chance, trotz Ausweichversuches auf das Tier zu prallen, gar nicht so gering. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass nicht wenige Waldstraßen an Abhängen gelegen sind, sodass auch der Absturz eine reale Gefahr darstellt.

Bei einem Wildunfall mit dem Auto ist das Tier wesentlich stärker gefährdet als der beteiligte Mensch hinter dem Lenkrad. Sobald versucht wird auszuweichen, verschiebt sich das Verhältnis drastisch, sodass der Fahrer und dessen Mitfahrer plötzlich in Lebensgefahr schweben.

Außerdem ergeben sich bei einem „technischen Wildunfall“, also dem Unfall ohne Opfertier, versicherungstechnische Probleme, denn die Beweispflicht liegt beim Versicherten. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt “Versicherung und Wildunfall – Wer zahlt?” weiter unten.

Wenn also der Aufprall nicht zu verhindern ist, sollte die Kollision bewusst und vorbereitet geschehen. Halten sie also bei getretener Bremse das Lenkrad fest und halten sie so das Fahrzeug unter Kontrolle. Gurt und Airbag sollten alle Insassen genügend schützen, solange der Zusammenstoß nicht bei Vollgas geschieht.

Verhalten bei einem Wildunfall: Unfallstelle sichern, Polizei verständigen

Bei einem Wildunfall können Sie sich nach dem ersten Schrecken darauf besinnen, welche Maßnahmen bei jedem anderen Unfall einzuleiten sind. Denn so erschließt sich auch ganz schnell nach einem Wildunfall, was zu tun ist. Die erste Sofortmaßnahme lautet auch bei einem Wildunfall: Unfallstelle sichern. Dies gilt natürlich vor allem, wenn das Tier noch auf der Straße liegt.

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und positionieren sie das Warndreieck in gebührendem Abstand, um die Fahrer nachfolgender Fahrzeuge rechtzeitig über das Hindernis in Kenntnis zu setzen.
  • Informieren Sie dann die Polizei. Diese wird den Unfall aufnehmen und dem Förster oder Jagdpächter den Wildunfall melden. Letzterer kümmert sich dann um das verletzte oder tote Tier.

Auch wenn ein Reh oder Wildschwein nach dem Unfall schwer verletzt seines Weges zieht, sollten sie den Wildunfall melden. Der Jagdpächter kann sich dann auf die Suche nach dem Tier machen, um es von seinen Leiden zu erlösen, denn eine Heilung ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Was ist nach einem Wildunfall zu unterlassen?

Verlassen sie den Unfallort nicht, ohne die genannten Maßnahmen eingeleitet zu haben! Dies gilt für jede Kollision, also auch für den Wildunfall. Der Fahrerflucht machen Sie sich zwar nicht schuldig, solange keine Menschen betroffen sind. Denn dieser Strafbestand würde einschließen, dass Eigentum oder die Gesundheit anderer beschädigt wurde. Wild gehört jedoch niemandem, deshalb gilt: Bei Wildunfall keine Fahrerflucht.

Was Ihnen dagegen angelastet werden kann, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, insofern das Tier nach der Kollision noch lebte und aufgrund Ihrer Flucht unnötigen Leiden ausgesetzt war.

Darüber hinaus kann es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen, wenn diese etwa hinter einer Kurve oder bei Dunkelheit auf einen Tierkadaver stoßen, der ungesichert auf der Fahrbahn liegt.

Um Ihrer eigenen Sicherheit Willen, sollten Sie davon absehen, dem verletzten Tier zu nahe zu kommen. Auch wenn dies in guter Absicht geschieht, etwa, um dem verletzen Wesen zu helfen. Ein wildes Tier kann beim Anblick eines sich nähernden Menschen in dieser Notsituation in Panik geraten und versuchen, zu flüchten oder damit beginnen, um sich zu schlagen.

Bei einer Flucht von wenigen Metern in die falsche Richtung, kommt es zur Gefährdung anderer Autofarher, wenn das Tier etwa auf die Gegenfahrbahn gerät. Auch ist es nicht nur sehr schmerzhaft, von einem Wildschwein oder Reh getreten zu werden. Ein Tritt vor den Kopf oder in den Bauch kann sogar lebensgefährlich sein.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Wildtiere Träger von Krankheiten sein können, die sich im schlimmsten Fall auf den Menschen übertragen. Deshalb ist auch davon abzuraten, das “Jagdgut” kurzerhand in den Kofferraum zu verfrachten, um es als Festschmaus auf dem heimischen Küchentisch zu präsentieren. Neben der Gefahr, Krankheiten ins Haus zu holen, machten Sie sich so überdies der Wilderei schuldig.

Versicherung und Wildunfall – Wer zahlt?

Ob Pferd-, Wildschwein- oder Reh- Unfall: Wer zahlt den Schaden?
Ob Pferd-, Wildschwein- oder Reh- Unfall: Wer zahlt den Schaden?

Bei einem Unfall wird die Versicherung immer danach fragen, wer Schuld an dem Schaden hat. Eine pauschale “Wildunfall-Versicherung” gibt es demnach nicht, denn es muss unterschieden werden, ob sich der Schaden auf das eigene Auto beschränkt (Kaskoversicherung), oder andere durch Fehlverhalten in Mitleidenschaft gezogen wurden (Haftpflichtversicherung).

Wenn Sie sich den Empfehlungen entsprechend verhalten, dürfte es nicht dazu kommen, dass Fahrzeuge Anderer durch Sie beschädigt werden. Es handelt sich bei Wildunfällen also zumeist um einen Kaskoschaden.

Während eine Vollkaskoversicherung pauschal für fast jeden Schaden in Verbindung mit Tieren aufkommt, übernimmt die Teilkasko bei einem Wildunfall lediglich Schäden, die bei Zusammenstößen mit Haarwild entstanden sind. Hier sind also Dam-, Rot- und Schwarzwild eingeschlossen, aber auch Füchse, Marder, Katzen und so weiter.

Einige Teilkasko-Versicherungen übernehmen mittlerweile auch andere Wildunfälle, es lohnt sich also, vor Abschluss der Versicherung zu diesem Thema etwas zu recherchieren. Eine Vollkasko muss es also nicht immer gleich sein.

Die Beweislast liegt beim Geschädigten

Aus diesem Grund sollten besagte Rückstände übrigens am Fahrzeug verbleiben, bis die Versicherung sich bereit erklärt, für entstandene Schäden aufzukommen. Es kann nämlich sein, dass sie einen eigenen Gutachter beauftragt, das Unfallfahrzeug zu untersuchen. Auf diese Weise wollen sich Versicherer vor Betrug schützen. Es kann auch hilfreich sein, den zuständigen Förster oder Jagdpächter nach einer Bescheinigung für den Wildunfall zu fragen. Ob die Versicherung eine solche Bescheinigung jedoch anerkennt, ist von den Umständen und dem Versicherer abhängig.

Doch auch wenn die Teilkasko-Versicherung den Schaden anerkennt, wird nach einem Wildunfall die Selbstbeteiligung errechnet, welche der Fahrer also selbst zu zahlen hat. Wie hoch der Selbstbeteiligungsbetrag sein wird, muss individuell geprüft und entschieden werden. Da es hierzu viele verschiedene Verträge und Zusatzoptionen gibt, können dazu keine pauschalen Angaben gemacht werden.

Bei Schäden, die aufgrund eines Ausweichmanövers entstehen, liegt die Beweislast beim Fahrer. Wenn das Tier aber nur mittelbar Auslöser eines Unfalls war, wird es sehr schwierig werden, zu beweisen, dass überhaupt ein Tier anwesend war. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden zwar meist anstandslos, doch bei einem solchen Wildunfall die Teilkasko von Ihrer Unschuld zu überzeugen, kann als beinahe aussichtslos angesehen werden.

Auch hier gibt es noch einen Haken: Wenn Sie ein Kleintier umfahren wollten und es daraufhin zu einem Zusammenprall mit einem Baum oder einem anderen Kfz kommt, wird die Teilkasko, trotz dem Sie Ihre Unschuld beweisen können, höchstwahrscheinlich nichts zahlen. Denn der Zusammenprall mit dem Tier hätte in den meisten Fällen potentiell weniger Schaden am Fahrzeug verursacht, als es nach einem hektischen Herumreißen Ihres Lenkrades geschehen ist.

Kann der Förster Ansprüche geltend machen?

Der Förster oder Jagdpächter wird nicht erfreut sein, dass von nun an ein Tier weniger in seinem Gebiet angesiedelt ist. Daraus kann er allerdings keinen Anspruch gegen Sie ableiten, denn Wild ist herrenlos. Aus diesem Grund kommt auch eine Schadensersatzklage nicht in Frage. Auch wird kein Vergehen gegen das Jagdausübungsrecht festgestellt werden, da das Tier offensichtlich nicht gezielt gejagt wurde. Die Beseitigung des Kadavers kann Ihnen ebenfalls nicht angerechnet werden.

Wenn Sie es jedoch versäumen sollten, einen Wildunfall zu melden, kann ein Schadensersatz-Anspruch zugunsten des Jagdpächters vorliegen. Dies ist der Fall, wenn das verendete Wild zu spät gefunden wird und etwaiges Wildbret bereits verdorben ist.

Andersherum kann im Falle eines Wildunfalls gegenüber dem Förster oder Jagdpächter entgegen einer weit verbreiteten Meinung keinerlei Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, welches Tier in den Unfall verwickelt war. Denn auch hier gilt: Wild ist herrenlos und niemand ist für das Verhalten der Tiere verantwortlich.

Wildunfall: Versicherung zahlt nur, wenn der Unfall auf wilde Tiere zurückgeführt werden kann.
Wildunfall: Versicherung zahlt nur, wenn der Unfall auf wilde Tiere zurückgeführt werden kann.

Wildunfall mit Motorrad

Im Prinzip weicht die Herangehensweise bei einem Wildunfall mit dem Motorrad nicht von den oben genannten Schritten ab. Jedoch wird sich jeder Motorradfahrer darüber im Klaren sein, dass für ihn das Verletzungsrisiko ungleich höher ist, als das von Autofahrern.

Aus diesem Grund wird ein Motorradfahrer eher geneigt sein, einen Zusammenstoß mit Großwild durch ein Ausweichmanöver zu verhindern. Allerdings liegt die Beweislast auch in diesem Fall beim Geschädigten. Deshalb sollten gerade Motorradfahrer zu den genannten Zeiten und an genannten Orten mit besonderer Umsicht und Vorsicht fahren.

FAQ: Wildunfall

Wie kann ich einen Wildunfall vermeiden?

Auf Landstraßen im Wald oder an Feld- und Waldrändern heißt es: Geschwindigkeit drosseln. Fahren Sie vorausschauend und vorsichtig. Wenn Sie Tiere am Straßenrand bemerken, sollten Sie abblenden, hupen und kontrolliert bremsen. Rechnen Sie mit weiteren folgenden Tieren.

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Wildunfall?

Die wichtigsten Verhaltensregeln nach einem Unfall mit Wildtieren lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Wie funktioniert die Schadensregulierung bei einem Wildunfall?

Die wichtigsten Fragen zur Schadensregulierung und Versicherung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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