Besonders im Herbst ist erhöhte Vorsicht auf den Straßen geboten: Es kommt vermehrt zum Wildwechsel, das bedeutet, Wildtiere sind häufiger auf der Straße anzutreffen.
Weil Tiere nicht wie menschliche Verkehrsteilnehmer reagieren, ist bei Begegnungen mit Wild ein besonderes Verhalten angebracht: Bremsen, Hupen und Abblenden. Doch wie geht es danach weiter, wenn es vielleicht sogar zum Wildunfall kam?
Welche Verkehrsregeln mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ verbunden sind, wie Sie sich während dem Wildwechsel und nach einem Wildunfall verhalten müssen und ob ein Bußgeld droht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: So sollten Sie sich bei einem Wildwechsel verhalten
Verkehrszeichen für Wildwechsel: Nur eine Warnung?
Bei dem Schild, das darauf hinweist, dass sich Wild verstärkt im Wechsel befindet, das heißt, die Straße überquert, handelt es sich um ein Gefahrzeichen. Es warnt sozusagen vor Begegnungen bzw. Zusammenstößen mit Wildtieren.
Das Verkehrszeichen Nummer 142 bedeutet so viel wie „Achtung“ oder „Vorsicht Wildwechsel“. In § 40 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht:
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation (§ 3 Absatz 1).
Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass solche Gefahrzeichen nur „mahnen“ und deshalb nicht mit Konsequenzen verbunden sind, wenn sie ignoriert werden. Das ist aber so nicht richtig, weil § 3 Abs. 1 StVO hinzugezogen werden muss. Hier heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Das Gefahrzeichen hat zwar „nur“ eine Warn- bzw. Mahnfunktion, ist aber durchaus mit Pflichten seitens des Kfz-Führers verbunden, z. B. der Verringerung der Geschwindigkeit.
Die Mahnung zur „erhöhten Aufmerksamkeit“ darf nicht ignoriert werden
Die Mahnung, die dem Verkehrszeichen für Wildwechsel zugrunde liegt, legt Autofahrern ein bestimmtes Verkehrsverhalten nahe. Sobald das Zeichen wahrgenommen wird, ist der Fahrer verpflichtet, die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Die in § 40 Abs. 1 StVO geforderte erhöhte Aufmerksamkeit bei Gefahrzeichen verweist außerdem auf den in § 1 StVO festgelegten Grundsatz der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksicht.
Die Geschwindigkeit sollte in Erwartung der Gefahr reduziert werden. In jedem Fall darf die Geschwindigkeit ab dem Schild nicht mehr erhöht werden. Ignorieren Sie das Verkehrsschild, das vor Wildwechsel warnt und es kommt zum Wildunfall, können deshalb auch ein Bußgeld und Punkte in Flensburg drohen.
An welchen Stellen warnt das Schild vor Wildwechsel?
Haben Sie das Wildwechsel-Verkehrsschild schon einmal innerhalb geschlossener Ortschaften gesehen? Nein? Das liegt daran, dass es zum Aufstellen von Gefahrzeichen gesonderte Verwaltungsvorschriften gibt.
Das Wildwechsel-Schild Nummer 142 darf nur an Straßen mit schnellerem Verkehr aufgestellt werden, und zwar an Stellen, wo Wildtiere häufig von einer Straßenseite auf die andere wechseln. Das können zum Beispiel Waldschneisen sein.
Wo genau häufig mit Wildwechsel zu rechnen ist, legen die Behörden in Rücksprache mit Jagdbehörden und Jagdausübungsberechtigten fest. Handelt es sich um eine Waldstrecke, wird außerdem das Forstamt hinzugezogen.
Allgemein werden Gefahrzeichen außerorts etwa 150 bis 250 Meter vor der Gefahrstelle platziert. Ein Zusatzschild kann anzeigen, über welche Streckenlänge die erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Handelt es sich um eine längere Strecke, muss auch öfter durch ein Schild vor Wildwechsel gewarnt werden (sozusagen als Erinnerung).
Richtiges Verhalten bei Wildwechsel
Die Straßenverkehrsbehörde warnt deshalb vor Wildwechsel, weil das falsche Verhalten zu schweren Sach- und Personenschäden führen kann. Immer wieder lenken Autofahrer bei gefährlichen Brems- und Ausweichmanövern in den Gegenverkehr oder den Straßengraben.
Das Statistische Bundesamt berichtet von jährlich 200.000 Wildunfällen, davon 2.500 mit Personenschaden (10-20 Todesfälle). Wesentlich höher ist die Zahl der Todesfälle bei den Wildtieren. Am häufigsten trifft es Rehe, aber auch Wildschweine kommen sehr oft unter die Räder.
Deshalb sollten Sie sich beim Wildwechsel richtig verhalten.
- Geschwindigkeit reduzieren: Bemerken Sie ein Tier am Straßenrand, reduzieren Sie die Geschwindigkeit. Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht abschätzen, weshalb jederzeit damit zu rechnen ist, dass sie auf die Fahrbahn laufen.
- Bremsbereit bleiben: Ein Wild kommt selten allein. Denken Sie daran, dass Gefährten im Dickicht und an anderen Stellen auf der Strecke sein könnten. Bleiben Sie deshalb unbedingt bremsbereit.
- Nicht ausweichen: Gefährliche Ausweichmanöver können ins Auge gehen, besonders dann, wenn in den Gegenverkehr oder den Straßengraben gelenkt wird.
- Stark bremsen: Statt auszuweichen, sollten Sie deshalb sehr stark bremsen. Bei ausreichend reduzierter und an die Sichtweite angepasster Geschwindigkeit sollten Sie noch vor dem Tier zum Stehen kommen. Ein Zusammenstoß kann nicht ausgeschlossen werden, gilt im Vergleich zum Ausweichmanöver aber als weniger gefährlich.
- Lenkrad gerade halten: Das Lenkrad sollte fest und gerade gehalten werden, damit das Fahrzeug nicht ins Schleudern gerät und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
- Hupen und Abblenden: Wildtiere, besonders Rehe, neigen dazu, beim Anblick der Scheinwerfer zu erstarren. Deshalb sollte z. B. das Fernlicht ausgeschaltet werden. Hupen Sie zusätzlich, um das Tier zu verscheuchen.
In diesen Zeiten herrscht besonders viel Wildwechsel auf den Straßen
Zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten häuft sich die Zahl der Wildwechsel. Besonders in der Dämmerung kreuzen Wildtiere die Wege der Autofahrer. Das liegt daran, dass die Tiere dann auf Nahrungssuche sind.
Zwischen 17 Uhr abends und 8 Uhr morgens sollten Autofahrer besonders vorsichtig und stets bremsbereit sein. Sehr aktiv sind die Tiere auch während der Brunft- und Paarungszeit, diese sind aber nicht für jedes Wild gleich. Folgende Tabelle dient zur Orientierung:
Wildtier | Brunft- und Paarungszeit |
---|---|
Reh | Juli - August |
Hirsch | September - Oktober |
Dachs | Juli - August |
Feldhase | Januar - August |
Fuchs | Januar - Februar |
Wildschwein | November - Dezember |
Waschbär | Februar - März |
Zusammenstoß beim Wildwechsel: Verhaltensregeln nach dem Wildunfall
Wildunfälle kommen besonders in ländlichen Regionen häufig vor. Stoßen Sie beim Wildwechsel mit dem Tier zusammen und verletzen dieses dabei, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Warnblinkanlage betätigen und Unfallstelle absichern.
- Die Polizei unter der Nummer 110 über den unglücklichen Wildwechsel informieren und den genauen Standort angeben. Mancherorts ist zusätzlich der Jäger zu verständigen.
- Auch wenn das Tier verletzt ist, sollten Sie es nicht anfassen. Besonders verletzte Wildscheine gelten als aggressiv.
- Warten Sie bis die Polizei oder der Jäger eintrifft.
FAQ: Wildwechsel
Nein. Es verpflichtet Sie auch dazu, Ihre Geschwindigkeit anzupassen. Im entsprechenden Bereich sollten Sie langsamer fahren, weil eine Gefahr durch den Wildwechsel droht.
Nein. Es darf nur an Straßen mit schnellem Verkehr aufgestellt werden, sofern dort häufig Wildtiere die Straße passieren. Näheres erfahren Sie hier.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, müssen Sie die Polizei verständigen, auf deren Eintreffen Sie warten sollten. Sichern Sie die Unfallstelle und schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein.
Wenn man abbremsen will vorm Blitzer doch kurz dahinter wild steht und wird geblitzt was tun den Bescheid so hinnehmen oder Widerspruch einlegen
Wenn man vorm Blitzer abbremsen tut doch kurz dahinter stand wild und abbremsen soll man nicht und wurde geblitzt was ist nun zu tun auf den Bescheid warten und es so hin nehmen oder in Widerspruch gehen.