Winterreifenpflicht in der Schweiz: Fahrer sind selbst verantwortlich

Eine Winterreifenpflicht für die Schweiz besteht nicht.
Eine Winterreifenpflicht für die Schweiz besteht nicht.

Die Alpen bei Schnee und Glätte zu durchqueren stellt schon eine besondere Herausforderung an Fahrer und Fahrzeug dar. Dass hier auf die richtige Bereifung geachtet werden sollte, hört sich für die meisten logisch an. Allerdings sind Winterreifen oder Schneeketten nicht in allen Ländern des Alpenraums vorgeschrieben. Wie sieht es nun mit der Winterreifenpflicht in der Schweiz aus? Ab wann müssen Eidgenossen und Urlauber einen besonderen Winterpneu aufziehen? Die Schweiz hat bekanntlich teilweise strenge Verkehrsregeln, daher sollten sich Reisende diesbezüglich immer gut informieren.

Um eines der doch vergleichsweise hohen Bußgelder bei Verkehrsverstößen in der Schweiz zu umgehen, sind eine gute Reiseplanung und Vorabinformationen zu empfehlen. Der nachfolgende Ratgeber befasst ich näher damit, ob in der Schweiz Winterreifen gefahren werden müssen und was bezüglich der Nutzung von Schneeketten festgelegt ist.

Winterreifen: Eine Pflicht in der Schweiz gibt es nicht

Eine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht in der Schweiz existiert nicht. Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) des Landes ist nicht explizit erwähnt, dass besondere Reifen bei winterlichen Verhältnissen aufgezogen werden müssen. Hier unterscheiden sich die Regelungen in unserem Nachbarland von denen in Deutschland und anderen europäischen Ländern.

Schweiz: Auch ohne Winterreifenpflicht müssen Fahrer verkehrssicher unterwegs sein.
Schweiz: Auch ohne Winterreifenpflicht müssen Fahrer verkehrssicher unterwegs sein.

Dass keine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht, bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer nicht doch verantwortlich gemacht werden können, wenn sie im Winter ohne passende Reifen unterwegs sind. Gemäß den Vorschriften der §§ 26, 29 und 90 sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, nur mit einem betriebssicheren Fahrzeug, dass sie jederzeit beherrschen, zu fahren. Sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden.

Demnach ist es also dem Autofahrer eigenverantwortlich überlassen, mit welcher Bereifung sie bei winterlichen Verhältnissen fahren. Üblicherweise richten sich auch Autofahrer in der Schweiz nach der Eselsbrücke „Von O bis O“ (also von Ostern bis Oktober), wenn es um die Nutzung von geeigneten Reifen.

Da eine Winterreifenpflicht in der Schweiz also nicht besteht, können auch andere Reifen, die für einen Einsatz bei schlechtem Wetter oder Schnee und Eis geeignet sind, verwendet werden. Ganzjahresreifen erlaubt die Schweiz ebenso wie Allwetterreifen. In der Schweiz gilt jedoch auch, dass die Versicherung Leistungen kürzen kann, wenn das Fahrzeug mit einer unzureichenden Ausrüstung unterwegs war und es zu einem Unfall kam. Darüber hinaus sind Bußgelder möglich, wenn die falsche Bereifung zu einer Behinderung oder Gefährdung führt.

Mindestprofil: Für Winterreifen in der Schweiz vorgeschrieben?

Auch wenn keine Winterreifenpflicht in der Schweiz beachten werden muss, sollten verwendet Winterreifen besondere Anforderungen erfüllen. So sollten sie nicht abgefahren sein, keine Defekte aufweisen und nicht zu lange gelagert worden sein. Das heißt, es gilt eine Mindestprofiltiefe für die Schweiz zu beachten.

Das Reifenprofil schreibt die Schweiz per Gesetz vor. So müssen Sommerreifen mindestens 1,6 mm aufweisen, für Winterreifen müssen es 4 mm sein. Werden diese Vorgaben missachtet, auch wenn keine Winterreifenpflicht in der Schweiz gilt, drohen Bußgelder. Diese fallen je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch aus.

Wie sieht es mit Schneeketten und Spikes in der Schweiz aus?

Nur lokal in der Schweiz möglich: Eine Schneekettenpflicht.
Nur lokal in der Schweiz möglich: Eine Schneekettenpflicht.

Entscheiden sich Autofahrer bei ihrem Fahrzeug eine Winterausrüstung in der Schweiz zu nutzen, sind einige Regelungen zu beachten. So gibt es keine generelle Schneekettenpflicht. Die Schweiz erlaubt am LKW der PKW aber die Nutzung dieser, wenn die Wetterlage dies notwendige macht.

Darüber hinaus kann auch eine lokale bzw. regionale Beschilderung Schneeketten in der Schweiz verpflichtend vorschreiben. Autofahrer sollten also in den Schweizer Alpen und Tälern im Winter auf die entsprechenden Verkehrszeichen achten und Schneeketten im Fahrzeug mitführen.

Spikereifen sind auch ohne Winterreifenpflicht in der Schweiz ebenfalls erlaubt. Hier besteht jedoch die Beschränkung, dass sie nur an Fahrzeugen bis 3,5 t und nur vom 1. November bis 30. April montiert sein dürfen. Zudem müssen sie dann auf allen Rädern vorhanden sein und es ist ein Tempolimit von 80 km/h zu beachten. Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss am Fahrzeug durch einen Aufkleber am Heck kenntlich gemacht werden.  Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist die Nutzung dieser Reifen nicht zugelassen.

FAQ: Winterreifenpflicht in der Schweiz

Ist in der Schweiz eine Winterreifenpflicht zu beachten?

Nein, in der Schweiz ist in den Verkehrsregeln keine Winterreifenpflicht definiert.

Müssen dennoch Winterreifen in der Schweiz verwendet werden?

Ja, denn jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, nur ein verkehrssicheres Fahrzeug zu fahren. Es darf keine Gefährdung darstellen. Autofahrer müssen also selbst und eigenverantwortlich entscheiden, wann Winter- bzw. Allwetterreifen angebracht sind.

Gibt es eine Schneekettenpflicht in der Schweiz?

Nein, eine generelle Pflicht gibt es nicht. Allerdings kann es lokal durch bestimmte Verkehrszeichen vorgeschrieben sein, Schneeketten bei entsprechenden Bedingungen anzulegen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert